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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1908-07-31 · Heft 31 (31.7.1908) · page 15

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
72 (1908)
Issue
Heft 31 (31.7.1908)
Date
1908-07-31
Page
– (sequence 15)
Language
German
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1t. Jahrgang. Nr. Zl » Berlin, 31, Juli'1908. Vellage zur „Allgemeinen Leitung deß Judentums". llrorrelponVenKkn und Mschrtchten. Deutschland. s. Berlin, 26. Juli. Am 22. d. M. kam wieder eine Anzahl Opfer der letzten russischen Pogrome in Berlin an. Zehn Knaben und sieben Mädchen im Alter von drei bis elf Jahren — nur ein Knabe ist 16 Jahre alt — trafen in direkter Fahrt aus Odessa über Alexandrowo auf dem Bahnhof Friedrichstraße hier ein. Zwei russische Damen führten die Karawane. Die Kinder sind samt und sonders elternlos; entweder haben sie bei den russischen Massakers beide Eltern verloren, oder sie hatten nur, noch Mutter oder Vater zur Zeit, der Pogrome, und diese letzte Stütze ist ihnen durch den Mord entrissen worden. Von einem Mädchen lebt freilich noch die Mutter. Sie ist aber infolge des Pogroms wahnsinnig geworden. Die Kinder wurden von den Vertretern des Hilfsvereins der Deutschen Juden und der Großloge des U. O. B. B. für Deutschland in Empfang genommen. Sie werden durch Vermittlung des Hilfsvereins und der Großloge einer zweckentsprechenden Erziehung in Westeuropa zugeführt werden. " s. Berlin, 24. Juli. Den 70. Geburtstag feierte am 23. d. der in weiten Kreisen geschätzte Redakteur I. Fränkel, Vorsitzender der Rechtskommission des Berliner Journalisten- und Schriftsteller- Vereins (Urheberschutz). Er wurde am 23. Juli 1838 in dem schlesischen Städtchen Lüben geboren, wurde zunächst Buchdrucker und ist nun bereits 45 Jahre als Redakteur und juristischer Mitarbeiter von Zeitungen tätig. Den französischen Feldzug hat er mit Auszeichnung als Landwehrmann niitgemacht. Bezeichnend für Fränkel ist die von ihm autodidaktisch erworbene gediegene Rechtskenntnis. So hat er sich seit vielen Jahren erfolgreich als Syndikus des Vereins Berliner Lokomotivführer betätigt, und sogar vom Reichsgericht wurde er wiederholt als Verteidiger zugelassen. s. Berlin, 25. Juli. Die in der jüngsten Nu mmer gebrachte Notiz, daß die israelitische Synagogengemeinde Adaß-Jisroel das Grundstück Elsasserstraße 85 käuflich erworben habe, bedarf der Richtigstellung. Denn nicht die erwähnte Gemeinde, sondern das israelitische Krankenheim, welches einen selbständigen Verein bildet und nur in einem gewissen Zusammenhang mit jener Gemeinde steht, hat das Grundstück für seine Zwecke angekauft. M. Hamburg, 25. Juli. In Kissingen ist der Oberlehrer der hiesigen Talmud Thora-Realschule Dr. Joseph Heinemann einem Herzschlag erlegen. Er stammte aus Gothenburg, studierte in Breslau, war dann an der Religionsschule und am Lehrerseminar in Hannover tätig. Hierauf ging er an die deutsch-schweizerische Schule nach Konstantinopel und von da an die hiesige Realschule, wo er sehr verdienstlich gewirkt hat. Die Bestattung fand auf dem Israelitischen Friedhof in Langenfelde statt. In der Friedhofskapelle hatte sich schon lange vor Beginn der Trauerfeier eine außerordentlich große Anzahl Leidtragender eingefunden. Der Präses -der Talmud Thora- Realschule, Herr Gemeindevorsteher Moritz Marburg, und die übrigen Mitglieder der Verwaltung, sowie sämtliche in Hamburg anwesenden Lehrer der Schule waren zur Trauerfeier erschienen; besonders zahlreich waren die früheren Schüler vertreten. Die Kapelle, in der der schmucklose Sarg aufgebahrt war, erwies sich für die große Trauergemeinde als zu klein. Im Aufträge des Schulvorstandes und des Lehrerkollegiums hielt für den abwesenden Direktor Herr Dr. D. Schlesinger die Gedenkrede. In tiefempfundenen Worten schilderte er die segensvolle Tätigkeit des Verewigten, der fast drei Jahrzehnte ununterbrochen an der Schule gewirkt und sich die Verehrung seiner Kollegen und die Liebe seiner Schüler in reichem Maße erworben habe. Im Namen der Familie und der auswärtigen Freunde widmete Herr Senator Fischer-Hannover dem Verstorbenen ein tiefempfundenes Abschiedswort. — I. H. Pi za, Soniorchef der hochgeachteten gleichnamigen Kaufmannsfirma. ist im Alter von 82 Jahren verstorben. Der Verblichene war noch einer der alten Veteranen von 1848, er hatte die schleswig-holsteinischen Befreiungskriege gegen die Dänen mitgemacht und geriet aucky schwer verwundet, in dänische Gefangenschaft. Die Bestattung, die vom Sterbehause (Brahmsallee) aus stattfand, trug einen militärischen Charakter. Vor dem Sterbehause hatten die Kampfgenossen von 1848, Kriegervereine,sowie der schleswig-holsteinische Verein „Up ewig ungedeelt" mit ihren Fahnen Ausstellung genommen. Im Parterrezimmer war der mit Kränzen der Kampfgenossen, der Loge „Ferdinand Carolina", des Bürgervereins Harvetehude-Noterbaum geschmückte Sarg aufgebahrt; auch der Helm und der Degen des alten Kriegers zierten den Sarg. Eine große Anzahl von Leidtragenden hatten sich zur Trauerfeier eingefunden, unter anderem auch der Vorstand der Portugiesisch-Jüdischen Gemeinde, dem der Verstorbene früher angehörte. Eingeleitet wurde die Feier durch den stimmungsvollen Choral „Seele, was betrübst Du Dich", der vom Tempelchor vorgetragen wurde. Im Namen der Familie und Freunde hielt Herr Dr. Ascher dem Verstorbenen einen tief empfundenen Nachruf. "Für die Loge „Ferdinand Carolina" sprach ein Vorstandsmitglied, das die Verdienste des Verstorbenen um die Unterstützung hilfsbedürftiger Waisenkinder hervorhob. Der bekannte Militärschriftsteller Herr S. Steinberg sprach im Aufträge der Veteranen- und Kriegervereine noch ein herzliches Abschiedswort. Unter den Klängen eines Chorals wurde der Sarg aus den Leichenwagen gehoben», die Vereine senkten die Fahnen und folgten direkt dem Sarge. Die Arbeiter der Fabriken, das Personal der Firma und zahlreiche Leidtragende schlossen sich an. Der imposante Leichenkondukt, der noch aus vielen Folgewagen bestand, bewegte sich nach dem israelitischen Friedhof in Bahlenfeld, und hier in schleswigholsteinischer Erde wurden die irdischen Ueberreste des alten Veteranen beigesetzt. t. Detmold, 22. Juli. Auch unser Ländchen hat seine Volks - schulgesetzdebatte gehabt, die für die Israeliten desselben von Bedeutung werden konnte. In der letzten Landtagssitzung vor den Ferien wurde dieselbe behandelt. § 6, der die Katholiken und Juden behandelt, hat folgenden Wortlaut: „Die Schulverhältnisse der.Katholiken und Israeliten regeln sich nach sondergesetzlichen Bestimmungen. Soweit solche nicht bestehen, sind die Bestimmungen dieses Gesetzes maßgebend. Israeliten, welche an solchen Orten wohnen, an denen sich eine mit Genehmigung der Regierung errichtete jüdische Elementarschule befindet, sind von der Zahlung der persönlichen Schulsteuern in ihren Ortsschulgemeinden befreit. Das gleiche findet statt bei solchen Israeliten, welche außerhalb solcher Orte wohnen und ihre Kinder in die jüdische Elementarschule schicken, solange dieser Schulbesuch dauert. Schicken Israeliten an Orten mit einer jüdischen Elementarschule Kinder in die staatliche Volksschule, so haben sie, solange dieser Schulbesuch dauert, zu den Schulsteuern der Ortsschulgemeinde beizutragen." — Hierzu führte Abgeordneter Dr. Neumann- Hofer aus: Die Beschlüsse der zweiten Lösung können bezüglich der Katholiken zu Mißverständnissen Anlaß geben. Beabsichtigt war es gewiß, diejenigen Katholiken und Juden, die ihre Kinder trotz Vorhandenseins einer Konfessionsschule in die allgemeine Volksschule schicken, gleich zu behandeln. Der dritte und fünfte Absatz haben aber ganz verschiedenen Wortlaut, und der Richter könnte daraus die Absicht einer verschiedenen Behandlung folgern. Um alle Unannehmlichkeiten und Unklarheiten zu beseitigen, beantrage ich, den dritten Absatz zu streichen und den fünften Absatz folgendermaßen zu fassen: „Schicken Katholiken an solchen Orten, die durch Gesetz oder Verordnung einer anerkannten katholischen Schule zugelegt sind, oder Israeliten an Orten mit einer genehmigten jüdischen Elementarschule Kinder in die staatliche Volksschule, so haben sie, solange dieser Schulbesuch dauert, zu den Schulsteüern der Ortsschulgemeinde beizutragen?' Nachdem Abgeordneter Lindrum sich für diesen Antrag ausgesprochen hat, wurde er einstimmig angenommen. Leider hat aber die Regierung die Annahme des Gesetzentwurfes abgelehnt, und es bleibt bis auf weiteres alles beim alten.

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