Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 72 (1908)
- Issue
- Heft 30 (24.7.1908)
- Date
- 1908-07-24
- Page
- Seite 3 (sequence 17)
- Language
- German
- Belongs to
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Eingabe vorn 6. d. M. noch nicht ergangen, allein'wir können Ihnen gleichwohl einiges mitteilen, was vielleicht von Interesse für Sie ist. Die Verfügung der Königlichen Regierung an das Landratsamt Warbnrg für den Kreistierarzt lautet: „Es kann nicht länger geduldet werden, daß das in § 10 der Polizeiverbote vom 8. März 1888 enthaltene rechtsgültige Verbot in Ansehung der nach jüdischem Ritus -zu schlachtenden T.iere unbeachtet bleibt. Ich ersuche daher, dahin Anordnung zu treffen, daß den Israeliten das betäubungslose Schlachten ihrer Schlachttiere im dortigen Schlachthose nicht mehr gestattet werde. In Vertretung: gez. v. Borsten." Kurz zuvor war die gleiche Verfügung, wie wir erfahren, schon nach Bielefeld ergangen, aber dort hat man sich nicht von ihr beirren lassen, sondern die rituellen Schlachtungen unverändert fortgesetzt, und bis heute begnügt sich die dortige Behörde damit, nach jeder einzelnen Schlachtung einen Strafbefehl zu erlassen. lieber diese Strafbefehle wird es, wenn sie nicht schließlich wieder zurückgenommen werden sollten, zur Klage kommen, die nach Ansicht des Zentralvereins zweifelsohne.zu ungunsten der Königlichen Regierung ausfallen dürfte, weil das herangezogene Polizeiverbot nach den bisherigen Entscheidungen tatsächlich rechtsungültig ist. Sollte die Sache aber wider Erwarten einen anderen Ausgang nehmen, so werden der Verband der deutschen Juden und der Zentralverein sich an das Königliche Ministerium wenden. Inzwischen wird die Gemeinde Marburg also gut daran tun, sich ebensowenig wie Bielefeld an den rituellen Schlachtungen hindern zu lassen. Obwohl es sich bei Bielefeld und Marburg um zwei große Genieinden handelt, liegt die Sache dort doch wohl minder heikel als in dem kleinen Menden, wo voriges Jahr das rituelle Schlachten von der städtischen Behörde verboten worden ist, die dazu bekanntlich berechtigt ist. Allein auch dort ist neuerdings eine Milderung erreicht worden insofern, als jetzt wenigstens ein Stück Vieh die Woche rituell geschlachtet werden darf. Selbstverständlich begnügt sich die Gemeinde nicht mit diesem merkwürdigen Zugeständnis, sondern wird nicht eher ruhen, als bis sie wieder volle Bewegungsfreiheit erhalten hat. So bedauerlich diese Störungen unserer religiösen Gebräuche in Westfalen an und für sich sind, so muß doch, um einer mißverständlichen Auffassung vorzubeügen, gesagt werden, daß sie nicht auf feindseliger Gesinnung beruhen, sondern wohl eher auf den Einfluß der Tierschutzvereine zurückzusühren sind. s. München, 17. Juli. Ueber die Verhandlungen im Finanzausschuß der bayerischen Kammer in Sachen des israelitischen Kultus wird an anderer Stelle berichtet. (S. Woche.) Dort hat der Kultusminister erklärt, daß der Staat für Zwecke des Religionsunterrichts nichts geben könne. Auf größere Zuwendung des Staates ist von der jüdischen Lehrerschaft gerechnet worden, um die an dieser Stelle mehrfach gekennzeichnete Notlage, besonders der Religionslehrer, beseitigen zu können. Bisher waren — nach der bereits erwähnten Denkschrift der bayerisch jüdischen Lehrer — 14000 Mark für Zwecke des israelitischen Kultus in den Etat eingestellt, für den katholischen Kultus 5 270 550, für den protestantischen 2 753 783. Das ergibt auf den Kopf der katholischen Bevölkerung 1,15, der protestantischen 1,50 Mark, der jüdischen 25 Pfennige. Die Denkschrift berechnet, daß bei gleichmäßiger Berücksichtigung der I raeliten 85 000 Mark für sie aufgewendet werden müßten. Das heißt bei uns Parität! a. Karlsruhe i. B., 16. Juli. In der letzten Nummer berichtete ein Korrespondent von hier, daß Herr Fritz Homburger zum Stadtrat gewählt worden sei. Diese Notiz könnte den falschen Anschein erwecken, als ob hier eine Neuwahl vorliege. Tatsächlich gehört Herr Homburger bereits seit 18 Jahren dem Stadtrat an, und es handelt sich lediglich um eine Wiederwahl. Dagegen wäre zu berichten, daß Rechtsanwalt Dr. Ludwig Haas neu in den Stadtrat gewählt wurde, so daß nunmehr drei jüdische Mitglieder dem hiesigen Stadtratskollegium angehören. — Geh. Hosrat Dr. Nosin hat seine Demission als Mitglied des Oberrats gegeben, dem er fast 20 Jahre angehört hat. Sein Ausscheiden bedeutet einen schweren Verlust für das Kollegium. Es war durch den schon beim Ablauf der letzten Tienstperio^e (Ende 1906) ausgesprochenen Entschluß, nach kurzer Zeit endgültig zurückzutreten, unabwendbar. Neue, mit dem akademischen Berufe zusammenhängende Aufgaben und Pflichten veranlaßten Herrn Geh. Hofrat Dr. Rosin, auf das kirchliche Ehrenamt, das ihm stets viel Arbeit und Verantwortlichkeit gebracht hatte, zu verzichten. Auch, mag ihn die Art der häßlichen Agitation der Orthodoxie angeekelt haben. — Wie zuverlässig verlautet, hat sich der Oberrat dahin schlüssig gemacht, die von der Synode beschlossene neue Gemeindeverordnung, in der den reichsausländisichen Gemeindemitgliedern in Baden das Wahlrecht genommen wurde, nicht auszuführen. Sehr richtig! — In Lörrach ist der Bezirksälteste Josef Nord mann im 64. Lebensjahre gestorben. Er war seit Bestehen der Synode Vertreter des Bezirks in derselben und erfreute sich überall großen Ansehens. Ehre seinem Andenken! -- Mosbach, 10. Juli. Wie der „Straßburger Post" von hier berichtet wurde, hatte auf der Straße in Tauberbischofsheim ein Schmied aus Hachhausen seinem Unmut über einen die Gegenpartei in einem Prozeß vertretenden Rechtsanwalt dadurch Ausdruck gegeben daß er den Anwalt als Israeliten mit Schimpsworten überhäufte und plötzlich mit der Faust ins Gesicht schlug. Wegen schwerer Körperverletzung vom Schöffengericht zu zwei Wochen Gefängnis verurteilt, legte der Schmied gegen das Urteil Berufung ein. Auf die gleichzeitig von der Staatsanwaltschaft eingelegte Berufung wurde aber von der Strafkammer in Mosbach die Strafe auf zwei Monate erhöht. Diese Erhöhung wurde mit dem Hinweise begründet, daß einer derartigen Anwendung des Faustrechts gegen einen Rechtsanwalt als den Angehörigen eines mit den Gerichten zur Rechtsfindung berufenen Standes kräftig entgegen getreten werden müsse. b. Luxemburg, 14. Juli. Herr Oberkantor Alexander Fuchs hat Hierselbst einen Tierschutzverein gegründet, der sich bereits über das'ganze Land verzweigt hat. Der Staat hat dem jungen Verein einen Zuschuß geleistet und die Großherzogin-Statthalterin Marie Anna von Luxemburg hat demselben ihr wärmstes Interesse an seinen Bestrebungen bekunden lassen und das Protektorat über den Verein übernommen. Oesterreich-Ungarn. □1 Wien, 20. Juli. Wie ich Ihnen neulich mitteilte, wurde in dem großen Kaiserfestzug auch die Karikatur eines Juden im Kaftan übel bemerkt, der zur Belustigung des Publikums verschiedene Allotria trieb. Ein Wiener Blatt bringt aus diesem Anlasse die Mitteilung, daß der Kaiser beim Anblicke der Jndenfigur gelacht und einen der kleinen Erzherzoge bei der Hand genommen habe um ihn auf die „gelungene Karikatur" aufmerksam zu machen. Für jeden, der die Gesinnung des Kaisers von Oesterreich kennt, war es von vornherein ausgemacht, daß diese Mitteilung erfunden war. Eine dem Hofe nahestehende Persönlichkeit, welche zur Zeit, als der Festzug an dem Kaiser vorbeimarschierte, in der Nähe des Monarchen stand, erzählt dagegen über den Eindruck, welche die Judenkarikatur machte, folgendes: Kaum war Seine Majestät des als „polnischen Juden" verkleideten Mannes ansichtig, wurde er sehr aufgebracht, und, zu dem Präsidenten Grafen Wilczek und Dr. Klotzberg (christlichsozialer Gemeinderat) gewendet, gab er seiner Verwunderung Ausdruck über diese Geschmacklosigkeit. „Der heutige Tag," soll der Kaiser gesagt haben, „hätte eher als Friedenstag zwischen den Völkern Oesterreichs dienen sollen und nicht zur Gelegenheit gegenseitiger Verspottung." — Vor kurzem weilte eine Deputation des böhmischen Landeslehrervereins, bestehend aus dem Obmann Oberlehrer Springer und dem Schriftleiter Rabbiner Freund, hier, um im Kultusministerium einiges über das Schicksal der am 4. Juli 1905 überreichten Petition zu erfahren, in der angeregt wurde, die Kultusgemeinden durch Schaffung neuer größerer Sprengel zu kräftigen, in denen die Rabbiner, die Religionslehrer als Wanderlehrer zu wirken hätten; leider ist bis heute der seit zwei Jahren eingeholte Jnsormationsbericht von der Statthalterei nicht eingelaufen, da dieser infolge vieler zu berücksichtigenden Umstände nicht allzu leicht zu lösen ist. Die Petition an das Abgeordnetenhaus war zuvor bereits an alle jüdischen Abgeordneten abgesandt worden, dieselbe enthielt die Bitte um Zuwendung eines Betrages aus der Kongrua für den bestehenden Pensionsfonds. Dem besonderen Bemühen des Abgeordneten Dr. Mahler gelang es endlich, die Deputation dem Unterrichtsniinister vorzuführen, und in kurzen, bündigen Worten trug der Obmann den Zweck des Erscheinens vor. Der Abgeordnete schilderte