Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 72 (1908)
- Issue
- Heft 30 (24.7.1908)
- Date
- 1908-07-24
- Page
- Seite 355 (sequence 9)
- Language
- German
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nicht allem du? Kürzeren ziehen, sondern zugleich auch an ihrem eigenen Untergange arbeiten würden. Am 31. Mai gab es aufs neue eine Sitzung im Oberhaus, auf deren Tagesordnung wieder der Parlamentseid stand. Der Earl von Duncan stellte den Antrag, beide Häuser des Parlaments zu 'ermächtigen, die gegenwärtig unerläßliche Eidesformel durch eine auf einen speziellen Fall angewandte Resolution zu modifizieren. Auf diese Weise könnte das Haus der Gemeinen die Auslassung der den Juden anstößigen Stellen des Eides verfügen. Seit 1833 seien zehn Gesetzentwürfe vom Unterhaus an das Oberhaus gelangt, die die Beseitigung der Rechtsbeschränkung bezweckt, denen die Juden noch unterworfen seien. Die Mehrheit, mit welcher sie im Unterhause durchgegangen, habe sich fortwährend gesteigert, und es würde unklug sein, sich einem Grundsatz, der sich schon so stark zur Geltung gebracht habe, noch länger zu widersetzen. Lord Derby räumte daraus ein, daß die stets wachsende Mehrheit im Hause der Gemeinen zugunsten der Juden zwar ein sehr bemerkenswertes Moment sei, doch müsse er in Abrede stellen, daß sich durch das Ergebnis der Abstimmung im Unterhause auf die englische Volksstimmung schlußfolgern lasse. Die große Masse der Nation sei nach seiner Ansicht vollständig gleichgültig dagegen, und selbst die Juden hätten kein bedeutendes Interesse an den Tag gelegt. Er hoffe, das Haus der Gemeinen würde sich nie zu einem verfassungswidrigen Verfahren hinreißen lassen, oder den Versuch machen, durch eine einfache Resolution das Landesgesetz zu durchbrechen. Lord Lyndhurst stellte hieraus den Antrag, daß das Haus nicht auf seinen früheren Amendements zu der Eidesbill bestehen möge, hervorhebend, daß die Eidesformel, durch welche die Juden vom Parlament ausgeschlossen seien, ursprünglich gar nicht gegen sie gerichtet gewesen wäre. Im Oberhause kam es diesmal noch nicht zu einer Abstimmung, vielmehr wurde die Erledigung der Eidesbill vertagt. Im Laufe des Monats Juni richtete Lord Derby, der nunmehr keinen^anderen Ausweg fand und es nicht auf einen äußersten Kampf mit dem Hause der Gemeinen ankommen lassen wollte, an seine Anhänger ein Rundschreiben, worin er die Absicht kund gab, sich der Zulassung der Juden zum Parlament nicht länger zu widersetzen. Obschon er aber die politische Zweckmäßigkeit dieses Schrittes einräumte, konnte er nicht umhin auszusprechen, daß die Juden eigentlich nicht im Parlament sitzen dürften. In der Sitzung vom 21. Juli endlich ging im Oberhause die Bill Lord Lucans durch, die die Zulassung jüdischer Parlamentarier zum Parlament für gesetzlich erklärte, auch wenn sie den Passus bei der christlichen Eidesformel weg ließen. Zwar nahmen die „Edelsten" der Nation die Bill nur in der Form an, daß es das Recht, nicht aber die Pflicht der beiden Häuser sein solle, die Juden bei ihrem Eintritt im 'Eide die Formel „auf den wahren Glauben eines Christen" zu erlassen, aber dies war nur Silbenstecherei, und dieses Schachern und Feilschen mit dem Rechte sollte nur dazu dienen, ihre Niederlage nicht so auffällig zu machen. In der Unterhaussitzung vom 26. Juli bedauerte zwar der große englische Staatsmann Lord Palmerston, daß das Oberhaus es nicht über sich habe gewinnen können, ganz und gar die Bill in der Fassung des Unterhauses anzunehmen, doch erheische die Gerechtigkeit in so hohem Grade die Zu-, lassung der Juden zum Parlament, daß er sich diese erste Abschlagszahlung gefallen lassen wolle. Die endgültige Annahme des Gesetzes im Unterhause in der dritten Lesung erfolgte mit einer Mehrheit von 74 Stimmen (125 und 55), unter den Kundgebungen leidenschaftlicher Bei¬ -1. .-.’s,. Kr/* fallsbezeugungen seitens der Mehrheit. Der Tagesordnung gemäß sollten nun auch die Motive, durch welche die Lords ihr früheres Festhalten zu den Amendements der Judenbill zu begründen suchten, noch zur Sprache kommen, aber das Unterhaus beschloß folgende zwei Resolutionen, die John Russell einbrachte, anzunehmen: 1. Das Haus hält es für nicht nötig, die Gründe zu prüfen, um derentwillen die Lords aus Ausschließung der Juden aus dem Parlament bestehen, da Ihre Herrlichkeiten durch eine Bill der gegenwärtigen Session für das Recht von Personen des jüdischen Bekenntniffes, im Parlament zu sitzen, in der Registratur Sorge getragen haben. 2. Das Haus gibt seiner von der Ansicht der Lords in bezug auf ihre Amendements zu der besagten Bill abweichenden Meinung keine weiteren Folgen. Jedenfalls war der 21. Juli 1858 epochemachend im parlamentarischen Leben der Juden in England. Das Haus der Gesetzgebung, das bisher ihnen verschlossen war, tat sich vor ihnen weit auf, und auch die letzte Schranke, die die Juden von den Christen in staatsbürgerlicher Beziehung bisher getrennt hatte, war für alle Zeiten gefallen. Mit Recht erinnerte man von jüdischer Seite daran, daß die Zulassung der Juden zum Parlament für den Kontinent eine noch größere Wichtigkeit als für England selbst gehabt habe. In Großbritannien standen die großen Prinzipien der Gewissensfreiheit, der Preßfreiheit und der persönlichen Freiheit längst unumstößlich fest, und es habe nur gegolten, noch einzelne Ruinen des Mittelalters hinweg zu räumen, die die Konservativen Englands so gern auf immer konserviert hätten. Auf dem Kontinent sei dies anders. Jene Grenze sei da weder unbestritten noch überhaupt schon die wirkliche Grundlage des Lebens. Die geschichtliche Unduldsamkeit und Beschränkung bestehe daselbst noch in Kraft, und es müßten noch scharfe Axthiebe gegen diese mittelalterlichen Grundlagen des Lebens geführt werden. Für Mitteleuropa falle die Zulassung der Juden ins englische Parlament wie scharfe Axthiebe auf alle, die die Juden von allem staatlichen Leben fern halten wollen, die mit großem Pomp eine neue staatliche Theorie verkündigen, in der die Juden allein innerhalb der Industrie einen Platz haben sollen, und selbst Wissenschaft und Kunst ihnen nur als Dilettanten geöffnet sein mögen. Für diese Leute gab es daher kein größeres Aergernis. Der Eintritt des ersten parlamentarischen Mitgliedes aus jüdischem Stamme, des wiederholt erwähnten Barons Lionel Nathan von Rothschild, ins Parlament, ließ nun nicht mehr lange auf sich warten. Einem zeitgenössischen Bericht über dieses interessante und bedeutsame Ereignis sei das Nachstehende entnommen: , „Ich war. im Unterhause zugegen, alsderBaron von Rothschild den Eid leistete und seinen Sitz einnahm. Es war eine Szene, deren historische Bedeutsamkeit sich jedem Anwesenden unwillkürlich aufdrängte. Im Saale herrschte eine feierliche Stille, die nur bei außerordentlichen Veranlassungen das gewöhnliche Geräusch und Durcheinander zu ersetzen pflegte. Auf den Gesichtern ruhte ein Ernst, der keinen Zweifel darüber ließ, daß ein großes Prinzip zur Verhandlung und zur Entscheidung komme. Und als Lord John Russell, der ausdauerndste Vertreter jüdischer Gleichstellung, den Antrag befürwortete, daß fortan Juden mit Weglassung der Worte „auf den wahren Glauben eines Christen" in der Eidesformel als Mitglied des Unterhauses zugelassen werden sollen, entspann sich eine kurze, aber höchst charakteristische Debatte, deren würdevoller Ton der Gelegenheit völlig entsprach. Sie war ein gedrängtes Resümee der hauptsächlichen An», sichten, die während des elfjährigen Kampfes von beiden Seiten angebracht worden waren. Sie faßte in ein leicht überschauliches Bild und in einen abschließenden Rahmen die mannigfaltigen und zerstreuten Einzelheiten der früheren bewegten Verhandlungen. Die älMHÜfli