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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1908-07-24 · Heft 30 (24.7.1908) · p. Seite 351

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
72 (1908)
Issue
Heft 30 (24.7.1908)
Date
1908-07-24
Page
Seite 351 (sequence 5)
Language
German
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der Stand des Vaters noch etwa die Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft von Einfluß sein sollen. Es soll vielmehr allein die Moralische und dienstliche Führung für' die Zulassung zu der erwähnten Ausbildung und für die Wahl zum Reserveoffizier maßgebend sein. . . Wenn eine solche Order schon bestand, so ist tatsächlich seit Jahren gegen sie nicht nur bei der Wahl der Reserveoffiziere durch die Landwehr-Offizierkorps, sondern schon bei der Beförderung der Einjahrig-Freiwilligen im Regiment und bei der Zulassung zum Offiziersexamen gehandelt worden. Die gut antisemitische. „Tägliche Rundschau" bringt es fertig, dazu zu bemerken: Da Juden fast nie den Grad von Reserveoffizieren erreichen, so läßt das eben auf ihre moralische und dienstliche Führung entsprechende Schlüsse zu. Und so wird es wohl auch in Zukunft bleiben. Das heißt in Wahrheit, das brave Blatt billigt, daß konsequent der erwähnten Order entgegengehandelt wird. Ans anderem Wege kommt die „Deutsche Tageszeitung" zu demselben Resultat, indem sie spitzfindig argumentiert: Man kann schon zweifelhaft sein, ob die Order sich überhaupt auf jüdische Ossiziersaspiranten beziehen soll; denn das Judentum bildet doch eine besondere Religionsgemeinschaft, während der Ausdruck „Konfession" nach dem klaren Sprachgebrauch nur auf die verschiedenen christlichen Bekenntnisse angewandt werden kann. Außerdem ist bekanntlich nicht das Religionsbekenntnis, sondern die Rasse dafür ausschlaggebend gewesen, daß man in Deutschland jüdische Offiziersaspiranten im allgemeinen nicht befördert hat. Selbst wenn also der Ausdruck Konfession irrtümlich angewandt worden sein sollte, so läge in der Order nicht im geringsten die Anweisung vor, von den bisher auf diesem Gebiete angewendeten Grundsätzen abzugehen. Auch hiermit soll also die konsequente Umgehung der Order gerechtfertigt werden, über deren Sinn doch im Ernst kein Zweifel bestehen kann.- Ob die beiden Blätter wohl ahnen, wie viele für unser öffentliches und Politisches Leben bedauerliche und schädliche Verbitterungen durch die bisherige ungerechte Behandlung Nicht nur der jüdischen Einjährig- Freiwilligen, sondern auch solcher christlichen hervorgerusen werde::, die wegen ihres oder ihres Vaters Beruf von der Beförderung ausgeschlossen bleiben? Wie sehr würde doch das Vertrauen zu der Stärke unserer Armee wachsen, wenn im Volke die Gewißheit herrschte, daß allein und ausschließlich die Befähigung den Ausschlag gibt bei der Auswahl des Nachwuchses für unser Offizierkorps und nicht irgend welche Rücksichten anderer Art, und daß wirklich alle dazu Befähigten, die dem Vaterlande treu im Heere dienen wollen, hierzu auch Gelegenheit finden. * „Mehr Rassenbewußtsein" — so stöhnt das Organ des Herrn Liebermann von Sonnenberg, dem ein Gesinnungs- . genösse aus Bad Nauheim eine Num:ner der Zeitschrift „Sport im Bild" übersendet, aus dem es mit Entsetzen ersieht, daß schon wieder zwei adelige Offiziere sich mit Töchtern aus dem Stamme Israels verlobt haben. Die „Deutschsozialen Blätter" stellen daher die Forderung: „Angesichts solcher leider allzu häufigen Verlobungen gerade in den besten Kreisen erscheint es notwendig, doch mindestens in den höheren Schulen auf die Verderblichkeit der Rassenmischung hinzuweisen." Was bei diesen „Hinweisen" herauskommen könnte, wäre allerdings für die Gefolgschaft des Antisemitismus nicht durchwegs erfreulich. Wir wünschen den Leuten, die jene Zeitschrift geißelt, viel eher etwas mehr Selbstbewußtsein, wenn sie schon das religiöse Bewußtsein völlig verlassen hat. $ Erst jetzt kommt die Antwort des Kultusministers auf die Petition der jüdischen Lehrer des Weichsel-Gaues wegen der nicht staatlich geprüften Lehrer und sogenannten Kultusbeamten, die seinerzeit soviel Aufsehen gemacht und die Gegenpetition des Rabbinerverbandes zur Folge hatte. Die Antwort ist eine ablehnende; der Wortlaut ist folgender: Der Minister der geistlichen. Unterrichts- und Berlin, 29. Juni 1908. Medizinal-Angelegenheiten. UIII D. Nr. 4029/07. Auf die Eingabe vom 6. Februar 1907 eröffne ich Ihnen, daß ich nach eingehender Prüfung eine Aenderung der für die Erlaubnis zur Erteilung des jüdischen Religionsunterrichts geltenden Grundsätze nicht für angebracht halte. Die Königlichen Regierungen sind aber angewiesen worden, dahin zu wirken, daß der Religionsunterricht möglichst von geprüften Lehrkräften erteilt wird, was namentlich in leistungsfähigen Gemeinden durchführbar sein wird. (gez.) Hölle. * Bei der Beratung des bah erischeu Kultusetats kam auch am 10. d. M. die Petition wegen Reform des Judenedikts von 1813 zur Sprache. Wir geben hier zunächst den Bericht über die Sitzung wieder: Für den israelitischen Kultus werden 14 000 Mark bewilligt. Einschlägig ist die Petition des Landesvereins für israelitische Knltusgemeinden in Bayern, ferner der Konferenz bayerischer Rabbiner und des israelitischen Lehrervereins um Erhöhung des Etats für Zwecke des israelitischen Kultus. Zunächst regt Referent Dr. Schädler an. das Gesetz von 1813, den israelitischen Kultus betreffend, zu revidieren. Von den beiden Richtungen, den Neologen und Orthodoxen, soll keine die andere unterdrücken können. Wie in München wird es auch in Nürnberg gelingen, den Streit friedlich zu schlichten. Korreferent Dr. Casselmann unterstützt die Anregung des Referenten, das Gesetz von 1813 erfordere dringend eine Revision. Abgeordneter Dr. Günther ergänzt, daß zwischen beiden Richtungen nicht nur Waffenstillstand, sondern Friede geschlossen worden sei. Die jüdischen Mitglieder haben ein Recht, daß ihre Religion öffentlich anerkannt werde. Kultusminister v. Wehner gibt zu, daß das Judenedikt von 1813 reformbedürftig sei. aber die Sache sei sehr schwierig, namentlich deshalb, weil bei den Juden keine entscheidende religiöse Oberbehörde da sei. Die beiden Richtungen seien selbst nicht im klaren. In München und Nürnberg seien die Neologen in der Mehrzahl. Dank der Einsicht der Führer sei ein offener Streit zwischen Neologen und Orthodoxen vermieden worden. Den Orthodoxen sei besonderer Gottesdienst zugestanden worden. Komme die Angelegenheit an das Ministerium, so werde sie sehr sorgfältig geprüft werden. Hierauf berichtet der Referent Dr. Schädler über die oben angeführte Petition und trägt den Hauptinhalt derselben vor. Kultusminister v. Wehner teilt mit, daß die Petition nach Aufstellung des Budgets eingelaufen sei. Der Staat könne übrigens für Zwecke des Religionsunterrichtes nichts geben. Von'31 Rabbinatsstellen seien nür noch 22 besetzt. Die israelitischen Gemeinden gehen immer mehr zurück. Die Erübrigungen an Rabbinatsstellen könnten als Beihilfen an arme israelitische Kultusgemeinden für Kultuszwecke verwendet werden. Der Finanzminister sei damit einverstanden. Hierzu werden 3000 Mark zur Verfügung stehen. Der Landtag möge dazu seine Zustimmung geben. Die bisherigen 2000 Mark sollen dem israelitischen Lehrerberein bleiben. Die Position wird genehmigt. — Die Petition wird zur Würdigung hinübergegeben. Das Fazit ist, daß alles beim alten bleibt, der Etat nicht erhöht und das alte Judenedikt nicht reformiert wird. * Das zionistische Aktionskomitee in Köln ersucht uns um Aufnahme nachstehender Mitteilung: Am Freitag, den 10. Juli, würde der Präsident der Zionistischen Organisation, Herr David Wolfssohn, vom russischen Premier-

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