Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1908-07-10 · Heft 28 (10.7.1908) · p. Seite 327

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
72 (1908)
Issue
Heft 28 (10.7.1908)
Date
1908-07-10
Page
Seite 327 (sequence 5)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
97% known words query
IRI
…/3224737-3228798-3228827--64680-3276755
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Nach Schluß einer antisemitischen Versammlung stellten die antisemitischen Redner im Privatgespräch „alle, vier Wochen ein Tanzvergnügen" in Aussicht. 7 Der Ostmärker in der „Kreuzzeitung" meint, „etwaige Vertrauensselige' werden vermutlich auf die Erfüllung dieser Zusage ebenso lauge zu warten haben, als die antisemitischen Wähler eines Dorfes "im Kreise F. aus die Austeilung einer benachbarten Domäne, die ihnen von reformparteilicher Seite 1898 versprochen war". Die Bedeutung dieser Schilderung der antisemitischen Kampfesweise liegt darin, daß ihr gerade die „Kreuzzeitung", das Hauptorgan der Konservativen, Verbreitung gegeben hat, die sonst dem Antisemitismus gegenüber stets eine mehr als wohlwollende Haltung eingenommen hat. * In der ersten hessischen Ständekammer kam vor Schluß des Landtags, der Antrag, die oft erwähnten Antisemiten- Erlasse aufzuheben, noch einmal zur Sprache. In der Verhandlung erklärte der Fürst Stolberg-Roßla, daß er seinen ursprünglichen Vorschlag, dem Antrag nicht stattzugeben, nachträglich revidiert habe und der Negierung dankbar wäre, wenn sie erklärte, daß, solange wir in so ruhigen Zeiten wie eben leben, diese Erlasse keine Anwendung finden sollen. Hierzu erklärte der - Staatsminister Dr. Ewald, es sei eine ganz andere Frage, ob heute ein derartiger Erlaß gerechtfertigt sei, oder ob eine derartige Bestimmung znrückzunehmen sei. Gewiß seien die Erlasse nur für vorübergehende Erscheinungen bestimmt gewesen, die heutzutage nicht mehr beständen, aber eine Zurücknahme würde den Gedanken nahelegen, daß die Regierung den ihnen zugrunde liegenden gesunden Gedanken aufgebe. Deshalb sei die Zurücknahme unzulässig. Der Oberlandesgerichts-Präsident Lippold war derselben Auffassung, worauf der Antrag mit großerMajorität abgelehnt wurde. Hierauf wurde der Landtag durch eine Thronrede des Großherzogs geschlossen. In derselben heißt es unter anderem: „Zu Meinem Bedauern sind auch auf diesem Landtage die wichtigen Vorlagen wegen Revision der Verwaltungsgesetze nur teilweise in Arbeit genommen worden. Rur die bisherigen Vorschriften der Landgemeinde-Ordnung über die Rechtsverhältnisse der Bürgermeister in den größeren Landgemeinden sind hervorgetretenen Bedürfnissen entsprechend ergänzt worden, während die Gesetzes-- vorlage über die Verfassung und Verwaltung der israelitischen Religionsgemeinschaften unbearbeitet geblieben ist." * Ueber die Unterdrückung der russischen Juden wird vielfach die nicht geringere Vergewaltigung ihrer rumänischen Schicksalsgenossen vergesien. . Gleichwohl ist deren Stellung schlimmer als die Lage aller andern Juden. Selbst in Rußland werden ja die Juden wenigstens gesetzlich als Inländer behandelt, wenn auch als minderberechtigte und vielfach vogelfreie. In Rumänien dagegen werden die Juden dem Berliner Vertrage zuwider als Fremde betrachtet und behandelt. Neben den von antisemitischer Seite geschürten Judenexzessen, die erst in den vorjährigen Bauernrevolten eine Richtung annahmen, die den rumänischen Machthabern nicht mehr erwünscht war, und neben den dauernden Austreibungen der Juden aus Dörfern und kleinen Städten geht die Schikanierung einher, die den Zweck hat, die Juden in der Achtung der Bevölkerung herabzusetzen, sie in ihrer Ehre zu kränken und ihnen die Bildungsmittel zu nehmen. Das beweist abermals das neueste Reglement der rumänischen Mittelschulen, das die Juden, die als „Freunde" heuchlerisch bezeichnet werden, von neuem in ihren Rechten beschränkt. Schon bei. der Ausnahme werden zunächst die „rumänischen", dann erst die Schüler „anderer Kategorien" genannt. Ebenso beträgt das Schulgeld für die Kinder von „Fremden" erheblich mehr als das der rumänischen Kinder. Endlich wird den rumänischen Schülern die Befreiung vom Schulgeld von der Lehrerkonferenz der betreffenden Klasse gewährt, den „Fremden"' aber vom. Ministerium auf Grund einer Befürwortung derselben Lehrerkonferenz. Aus diesen Bestimmungen ist deutlich genug zu ersehen, daß man in Rumänien ebenso wie früher nur die Erniedrigung der jüdischen Kinder vor den Schulkameraden bezweckt, da in Anbetracht der höchst geringen Zahl wirklicher Ausländer nur sie zur Kategorie der „Fremden" gehören. Man will in Rumänien die Juden in Unwissenheit heranwachsen sehen, um sie im Kampfe fürs Dasein noch unfähiger zu haben. Der jüdische Schüler wird durch diese neuesten Verfügungen noch mehr als früher degradiert und gezwungen, sich der Wahrheit zuwider selbst als „Fremden" zu deklarieren, wenn er in eine öffentliche Schule ausgenommen werden will. ' Gegen diese unverdiente Herabsetzung der jüdischen Kinder, welche den Rassenhaß nur anfachen wird, kann nicht nachdrücklich genug protestiert werden. Um die ganze Tragweite und Absicht dieses neuen Schulreglements würdigen zu können, muß mau im Auge behalten, daß dieselbe rumänische Regierung, die den Eintritt in die aus allgemeinen Mitteln erhaltenen Schulen den heimischen Inden erschwert und verschließt, zugleich alles tut, um private Schulen der Juden zu stören und unmöglich zu machen. $ Kein treueres Bild der trostlosen Zustände in Rußland kann man sich denken, als die Verhandlungen des Pogrom- Prozesses in Bialystok. Daß dieser Prozeß im besten Falle eine Formalität bedeute, die nur den wenigen Verteidigern die Möglichkeit geben konnte, sich über die empörenden Vorgänge zu äußern, war ja vorher schon die Ueberzeugung der meisten russischen Zeitungsleser, die interesselos den Berichten der Spezialkorrespondenten aus Bialystok folgten. Das Wort „Pogrom" hat man in Rußland so oft gehört, daß es fast schon seine ursprüngliche Schärfe verloren hat und nicht mehr an die fürchterlichen Greuel erinnert. Immerhin - gelangt man, wenn man sich ausschließlich an die Zeugenaussagen von nur offiziellen Persönlichkeiten, Militärs und Polizisten hält, zu ganz eigentümlichen Ergebnissen. Obgleich die Anklage von mit den Juden sympathisierenden. Gefühlen sehrweit entfernt ist, hat sie doch die Fabel von der in die Kirchenprozession geworfenen Bombe und ihren Opfern aufgeben müssen, und gerade diese Bombe sollte bekanntlich das Signal, die Ursache zum Pogrom abgegeben haben. Die Aussagen des ehemaligen Gouverneurs Küster und des temporären Generalgouverneurs Bogajewski und anderer bestätigen vollkommen, daß die Gewalt aus den Händen der Ziviladministration in die des Militärs überging, ohne daß die .gesetzlichen Formalitäten, dabei beobachtet worden wären, also außerhalb der gesetzlich bestimmten Norm. Naiv und einfach erklärt der Zivilgouvernenr diesen Umstand damit, daß er nur Polizisten zu seiner Verfügung gehabt habe, während General Bogajewski über Militär verfügte, deshalb habe er sich nicht in Unterredungen eingelassen und dem General die usurpierte Gewalt nicht streitig gemacht. Polizeioberoffizier Bondartschuk bestätigte, daß während der drei Pogromtage die Untersuchung von ermordeten, verwundeten und verhafteten Juden nur einen Revolver zutage förderte und dieser sei mit Patronen eines anderen Systems geladen gewesen usw. Wir wollen

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.