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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1908-07-03 · Heft 27 (3.7.1908) · page 15

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
72 (1908)
Issue
Heft 27 (3.7.1908)
Date
1908-07-03
Page
– (sequence 15)
Language
German
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AEWWWN WWUKWKTM'^'^ ' 72. Jahrgang. Nr. 27. Beilage zur „Allgemeinen Leitung deS Judentums. Lorrrlpondrn?rn und Sschrichtm. Deutschlsnü. 8. Berlin, 28. Juni. In der heutigen langen Schlußsitzung vor den Ferien erledigte die Repräsentanten-Versammlung außer ihrer umfangreichen Tagesordnung noch alle diejenigen Vorlagen, welche einen zweimonatlichen Aufschub nicht zulassen. Geschäftlich lag die bekannte Resolution des in letzter Zeit öfters genannten Vereins zur Erhaltung des überlieferten Judentums vor, welche vom Gemeindevorstand die Absetzung eines Religionsschuldirigenten fordert. Nach kurzer Debatte, in welcher Prof. Kal ischer forderte, daß dieser Resolution sofort widersprochen werden müsse, einigte sich die Versammlung auf. den Antrag des Vorsitzenden, von dem Schreiben nur Kenntnis zu nehmen und den Gemeindevorstand um Mitteilung der an den Verein gerichteten Antwort zu ersuchen. Zu kurzer Debatte führte die Interpellation von Mitgliedern der Versammlung betreffend Anlegung eines Friedhofes im Westen beziehungsweise Südwesten. Herr Emil Lohn begründet die Interpellation. Er hob hervor, daß die vorliegende Frage täglich brennender und auch schwieriger werde; die Einwohnerzahl in den Vororten nehme bedeutend zu, die Peripherie der Stadt dehne sich immer weiter aus und die Erwerbung von geeignetem Terrain für den Friedhof werde deshalb schwieriger und auch kostspieliger. Der zuständige Dezernent des Gemeindevorstandes Herr Netter konnte naturgemäß, da die Vorarbeiten noch nicht abgeschlossen sind, keine bündige Antwort aus die Anfrage geben. Er verriet aber so viel, daß voraussichtlich gleich nach den Ferien ein definitiver Beschluß an die Versammlung gelangen werde. Direktor Dr. Minden bat, die Entscheidung nicht zu beschleunigen und die Frage der Anlegung eines Waldfriedhofes in sorgsame Erwägung zu ziehen. Er berichtete aus eigener Anschauung über den vorzüglichen Eindruck des Waldfriedhoses in Ohlsdorf bei Hamburg und den wohltuenden Gegensatz dieses Friedhofes zu dem Gepränge der modernen Ruhestätten. Herr Netter erwiderte, daß der Gemeindevorstand auf Grund eingehender Prüfungen und Erkundigungen in seiner Mehrheit sich gegen die Anlage eines Waldfriedhofes ausgesprochen habe. Damit war die Interpellation erledigt. — Ueber den Rechnungsabschluß der Kommission für die Friedhofsangelegenheiten pro 1907/08 referierte Herr Hirsch. Die Einnahmen haben 403 746,28 Mark betragen, die Ausgaben 253 928,06 Mark. Die Ueberschüsse stammen lediglich aus der Gärtnereiverwaltung. Sie sind gegen das Vorjahr in beträchtlicher Weise zurückgegangen, teils weil die Arbeitslöhne viel höhere geworden sind, teils aber auch weil die Friedhofsverwaltung die Preise für Blumen und Blattpflanzen bedeutend herabgesetzt hat. Zudem hat die Gärtnerei in Kulturen ein sehr erhebliches Kapital festgelegt, das in den verringerten Ueberschüssen teilweise mit zum Ausdruck kommt. 326 Arme sind kostenlos beerdigt worden, wodurch 25 347 Mark Unkosten entstanden sind. Im Berichtsjahre sind in Weißensee beerdigt worden 786 Männer, 623 Frauen, 184 Knaben, 135 Mädchenauf dem Friedhof Schönhauser-Allee 16 Männer, 21 Frauen. Aus den Ueberschüssen wird der Betrag von 50000 Mark dem Amortisationsfonds überwiesen werden, der verbleibende Rest fließt in die Hauptkasse der Gemeindeverwaltung. --Aus der Zuwendung des im Jahre 1906 verstorbenen Rentiers Jsmar Neumann an das zweite Waisenhaus' wird einem bedürftigen Verwandten des Testators eine jährliche Rente von 100 Mark bewilligt. Aus Rücksicht aus diesen Verwandten hatten das Ministerium des Innern und das Kultusministerium Anstand genommen, die Erteilung der Genehmigung des Legates in Höhe von 15 000 Mark an das Waisenhaus zu beantragen. Der Verwandte ist im Testamente vom Erblasser nicht berücksichtigt worden, obgleich er bei Lebzeiten desselben mit monatlich 100 Mark und auch sonst mit Geldmitteln unterstützt worden ist. Die zuständigen Ressortminister beantragten für ihn eine Abfindungssumme von 20 000 Mark. Da der Erblasser zehn mit Rechtsfähigkeit ausgestattete Wohltätigkeitsanstalten mit Zuwendungen von je 15 000 Mark bedacht hat, sollte auf jede der Anstalten die Zahlung einer Teilabfindung von 2000 Mark entfallen. Der jüdischen Gemeinde schien es nach Lage der Dinge keinem Zweifel zu unterliegen, das; der Erblasser, dessen Wohltätigkeitslegate nur einen kleinen Teil seines bedeutenden Vermögens bilden, mit voller Absicht den Neffen nicht bedacht hat, sie hielt es nicht für angängig, einen Teil der verhältnismäßig geringfügigen Zuwendung an die jüdische Gemeinde dazu herzugeben, um der klaren Absicht des Erblassers zuwider einem Neffen, der jedenfalls aus bestimmten Gründen in dem Testamente übergangen ist, eine Zuwendung zu machen. Das Polizeipräsidium hat jedoch in einer Unterredung, die auf Wunsch des Polizeipräsidenten mit dem zuständigen Dezernenten der jüdischen Gemeinde stattgefunden hat, die Versagung der Genehmigung in bestimmte Aussicht gestellt, falls nicht die gewünschte Abfindungssumme oder wenigstens eine entsprechende Rente bewilligt würde. Unter diesen Umständen hat der Gemeindevorstand seinen Widerspruch im Interesse der Gemeinde aufgegeben und die Rente von jährlich 100 Mark bewilligt.—In etwas schärferer Tonart bewegte sich die Debatte um die Bewilligung von 3000 Mark zu den Vorarbeiten des Neubaus aus dem Grundstücke Oranienburger Straße 28. Der Referent Herr Dr. Ginsberg bemängelte, daß trotz des Vorhandenseins eines eigenen Baubüreaus bei den Gemeindebauten stets noch Nebenausgaben gefordert werden. Er regt an, ob nicht die Tätigkeit des bisher nebenamtlich wirkenden Gemeindebaumeisters für längere Zeit in Anspruch genommen oder ein ausschließlich für die Gemeinde arbeitender Baumeister angestellt werden könnte. Herr Netter erwiderte, daß die 3000 Mark nicht nur sachliche Ausgaben, sondern auch persönliche Unkosten darstellen, daß sie aber einen Teil der Kosten ausmachen, die später für den Bau beantragt werden. Für die Anstellung eines Gemeindebaumeisters scheine vorläufig noch kein Bedürfnis vorzuliegen, da eine diesbezügliche Anregung seitens der Baukommission noch nicht erfolgt sei. Herr Benas Levh erhob energischen'Widerspruch gegen den ohne Benachrichtigung der Bibliothekskommission erfolgten Beschluß der Gemeindeverwaltung, die Gemeindebibliothek in die dritte Etage des neuen Verwaltungsgebäudes zu verlegen. Er betonte, daß die Fortentwicklung der Bibliothek dadurch völlig untergraben werde. Wenn die Gemeindeverwaltung behaupte, daß die Besucher der Bibliothek, falls sie im Erdgeschoß liege, durch die Frequenz der anderen Bureaus gestört werden könnten, so erwidere er, daß die anderen Bureaus gar nicht gestört werden würden, da die Bibliothek im dritten Stock von niemand mehr ausgesucht werden würde. Aber auch aus praktischen Gründen empfehle sich die Verlegung nicht, denn die Belastung des Hauses würde in der dritten Etage durch die jetzt bereits 20 000 Bände umfassende Bibliothek eine enorme und auch die Feuersicherheit könnte nur sehr schwer verbürgt werden. Es heiße die sozialen Aufgaben der Gemeinde verkennen, wenn die Verlegung in die dritte Etage zum Beschluß erhoben würde. Gemeinsam mit Professor Geiger beantragt er, die Vorlage unter "der Bedingung anzunehmen, daß die Bibliothek im Erdgeschoß untergebracht wird. Herr Netter weist daraus hin, daß die Verfügung über die Räume erst nach Genehmigung der Bausumme und der Pläne getroffen werden kann. Er hält aber für ausschlaggebend, daß die Bureaus nach unten verlegt werden müssen, welche die größte Frequenz aufweisen, wie die Gemeindehauptkasse die Steuereinziehungsstelle, das Plätzevermietungsbureau, und daß der Bibliothek gerade in der dritten Etage die erforderliche Ruhe gewahrt werden könnte. Professor Geiger hält es unter diesen Umständen fürzwecklos, daß die Bibliothek die bisherigen unzureichenden Mietsräume verlasse, und droht damit, daß die Bibliothekskommission einmütig dazu kommen werde, den Vorschlag abzulehnen und zu warten/ bis sie den würdigen Platz für die Bibliothek bekommen

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