Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 72 (1908)
- Issue
- Heft 27 (3.7.1908)
- Date
- 1908-07-03
- Page
- Seite 316 (sequence 6)
- Language
- German
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316 zu genügen. Später sichtete jedoch der Staatsanwalt ein zweites Mal die Zeugen, unter denen sich solche nicht befanden, die wirklich enthüllendes Material liefern konnten. Trotzdem genügt dieses Vorgehen den Antisemiten und Reaktionären nicht. Nach der „Rußkoje Snamja", die einen Aufruf an die „russischen Leute" brachte, der nichts anderes war als eine Aufforderung, beim Zaren um die Inhibierung des Urteils im Bialystoker Pogromprozeß zu petitionieren, versäumt auch die „Nowoje Wremja" nicht, aus eine Kassierung des Urteils hinzuarbeiten. Die Begnadigungsliste der „Rußkoje Snamja" ist aber nicht vollständig. Wie es heißt, übersteigt die Zahl der Pogromhelden, die begnadigt wurden, 500, was fast die Hälfte aller wegen des Pogroms Verurteilten ausmacht. Bei dieser Zahl darf nicht außer acht gelassen werden, daß viele Pogroms überhaupt nicht vor Gericht gelangt sind. Eine schöne und wirksame Illustration zur Charakterisierung der russischen Politik, die, wie es in einem offiziellen Communique derselben jüngst hieß, „die Kurden-Greuel nicht länger mehr mitansehen kann", die Judengreuel im eigenen Lande aber mit großer Energie fördert. Demgegenüber taucht allerdings jetzt die Nachricht auf, daß bei der Monarchenzusammenkunft in Reval König Eduard auch die Lage der Juden in Rußland berührt und daß Herr Stolypin ihm das Versprechen gegeben habe, eine Besserung dieser Lage anzustreben. Ob diese Nachricht den Tatsachen entspricht, läßt sich schwer kontrollieren. « Der Erfolg eines in Rußland geborenen, jetzt 20 Jahre alten, in England lebenden Juden, der den ersten und höchsten von der Universität Cambridge zu vergebenden Preis, bestehend außer der Ehre?'n einem Stipendium von jährlich 5000 Mar auf vier Jahre, erhalten hat, gibt einem unserer Korrespondenten Anlaß zu folgenden Betrachtungen: Selig Brodelsky war vor 15 Jahren von seinem Vater, der ein Jahr vorher eingewandert war, mit den übrigen Mitgliedern der Familie nach England gebracht worden. In dem einen Jahr hatte der nüchterne und strebsame Mann so viel zurückgelegt, daß er das Reisegeld für die ganze Familie hatte nach Hause schicken können. Während der Vater als Straßenhausierer seine Familie ernährte, konnte de Sohn dank den liberalen Einrichtungen seines neuen Vaterlandes ^sich fortbilden, und obwohl er, als er nach England kam, nur den jüdischen Jargon sprach, es so weit bringen, daß er nun für seine Leistungen in der Mathematik den oben gedachten Preis erhalten hat. In Rußland wäre er der arme, verstoßene Judenknabe geblieben, wäre er der revolutionären Bewegung anheimgefallen. Wenn in England vor 16 Jahren schon das heutige Fremdengesetz existiert hätte, dann wäre der alte Brodelsky nicht ins Land gelassen worden, denn er hatte nicht die erforderlichen 100 Mark, ohne die heute kein Einwanderer in England zugelassen wird. Wer aber möchte sagen, was der in Cambridge preisgekrönte Brodelsky nicht der Wissenschaft nur, sondern der ganzen Menschheit noch für Dienste leisten kann? Denn wer unter solchen widrigen Verhältnissen es bis zum „Senior Wrangler" der Universität Cambridge gebracht hat der kann vielleicht ein zweiter Newton werden. Welch ein Licht fällt durch den Triumph des jungen Mannes auf die nicht bloß der Gerechtigkeit und Menschlichkeit, sondern auch der Vernunft Hohn sprechende Judenpolitik Rußlands, auf die Weisheit der von Antisemiten durchgesetzten sremdenfeindlichen Gesetzgebung in verschiedenen Ländern! Und was sagt man in Deutschland dazu, wo die antisemitische „Intelligenz" nach Möglichkeit Ausländer, namentlich russische Juden, von den Hochschulen fernhalten möchte? Wenn auch nur ein einziges. Genie durch die Unvernunft der Antisemiten in Rußland, England und Deutschland an seiner Entfaltung verhindert würde, kann der ideale wie materielle Schaden der Menschheit größer ein, als sämtliche Antisemiten jemals gut machen können. Line neue Stillung. Von Dr. Wilhelm Feilchenfeld. ^^^ie Stiftung des Geheimen Medizinalrats Dr. Wolf Cohn zur Ausbildung jüdischer Handwerkslehrlinge mit einem Kapital von 400 000 Mark, auf der noch eine lebenslängliche Jahresrente von 3000 Mark lastet, ist dieser Tage in Wirksamkeit getreten. Da die Stiftung nicht auf Berlin beschränkt ist, dürfte für weitere Kreise eine kurze Mitteilung über den Zweck derselben wünschenswert erscheinen. Dr. Cohn wollte mit seiner Stiftung die Ausbildung jüdischer Handwerkslehrlinge fördern, doch verlangte er, daß dieselben von jüdischen Feiertagen nur die beiden Tage des Roschhaschanah-Festes und den Versöhnungstag feiern, am Sonnabend und an den anderen Festtagen aber arbeiten sollten. Diese Bestimmung, ist, soweit zu ermitteln, aus ganz besonderen lokalen und temporären Gründen erfolgt; sie hat bei der Annahme der Stiftung durch den Vorstand der Berliner / Gemeinde im Jahre 1902 naturgemäß zu langen Verhandlungen geführt. Die Annahme der Stiftung erscheint gerechtfertigt, da doch die Gemeinde niemanden veranlaßt, die Stiftung in Anspruch zu nehmen, während anderseits die Gemeindebehörde sich vor die Tatsache gestellt sah, daß in den meisten Fällen die Voraussetzung der Stiftung ohnehin erfüllt ist und eine Aenderung dieser Verhältnisse herbeizuführen außerhalb des Machtbereichs der Gemeinde liegt. Allerdings ebenso logisch richtig handelte die „Waisenknabenanstalt" in Posen, welcher in erster Reihe das Vorschlagsrecht für Stipendiaten bestimmungsgemäß zufiel, wenn sie auf dieses Recht verzichtete. Ein jüdisches Waisenhaus kann natürlich nicht von vornherein seine Zöglinge verpflichten, von der Sabbatheiligung ganz abzusehen. Eine weitere Bestimmung verlangt die Bevorzugung von Bewerbern aus der Stadt und Provinz Posen. Die Bestimmung, daß sämtliche Bewerber das Reifezeugnis einer Mittelschule oder einer gleichartigen Anstalt beibringen sollten, war unerfüllbar, weil solche Reifezeugnisse gar nicht ausgestellt werden dürfen, auch derartige Schulen nicht zahlreich vorhanden sind; aus diesem Grunde ist die Stiftungs- Verfassung mit Genehmigung der Königlichen Aufsichtsbehörde dahin geändert worden, daß Bewerber mit höherer Vorbildung zu bevorzugen sind. Die Verwaltung der Stiftung ist vom Vorstand der Gemeinde einem Kuratorium übertragen, in welches auch zwei Herren aus Posen gewählt wurden. Dieses Kuratorium hat für seine Geschäftsführung folgende Grundsätze ausgestellt, die bei Bewerbungen zweckmäßigerweise zu beachten sind: Zu berücksichtigen sind vorzugsweise Bewerber aus der Stadt und Provinz Posen; sonstige Inländer und Ausländer finden bei gleichen Vorbedingungen (Vorbildung und Bedürftigkeit) erst an zweiter und dritter Stelle Berücksichtigung. Weibliche Bewerber sind von einer Unterstützung ausgeschlossen. Wenn besser vorgebildete Bewerber fehlen, können auch solche zugelassen werden, die eine Gemeindeschule mit gutem Abgangszeugnisse durchgemacht haben. Die Unterstützung erfolgt im allgemeinen für die Dauer der Lehrzeit; zur eventuellen Weiterfortbildung von Lehrlingen im Kunsthandwerk oder als Maurermeister, Techniker, Elektrotechniker, Zahntechniker, Maschinenbauschlosser, Mechaniker usw. kann auch eine Unterstützung erfolgen; hierbei würde der Besuch von Kunstgewerbeschulen, Techniken, Webeschulen, Baugewerkschulen, Maschinenbauschulen usw. in Frage kommen, dagegen würde zu akademischer Ausbildung (Besuch einer technischen Hochschule) eine Unterstützung ausgeschlossen sein. Die Höhe der Unterstützungssumme wird nach