Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 72 (1908)
- Issue
- Heft 27 (3.7.1908)
- Date
- 1908-07-03
- Page
- Seite 314 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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keine andere Reichstagsfraktion Juden in ihrer Mtte hatnicht beeinflussen, nicht Voreinnehmen gegen ein Wahlrecht, das, wenn auch an sich nicht vollkommen, doch im Vergleich zu dem preußischen Wahlrecht auf Vollkommenheit Anspruch machen darf. Wir begreifen wohl, daß für eine solche auf Grundsätzen beruhende Taktik gewisse andere Kreise, die gewohnt sind, nur ihre augenblicklichen eigenen Interessen wahrzunehmen, keinerlei Verständnis besitzen. Nur möchten wir diese Kreise nicht, wie es das amtliche konservative Vereinsblatt Lut, als die „einsichtsvolleren" bezeichnen. Die Kirchturmpolitiker, denen es gelingt, ihren Kirchturm zu bauen, auszuputzen und zu erhalten und darüber die Interessen der großen Gesamtheit ganz aus dem Auge verlieren, sind weit entfernt die Einsichtsvolleren zu sein; ganz im Gegenteil sind sie eher die Beschränkteren und Kurzsichtigeren. Was wir dagegen nicht begreifen können, ist, daß das konservative Organ es fertig zu bringen vermag, zu schreiben: Der sozialdemokratische Einfluß sei stärker als die einfache Politische Logik, die nämlich den Juden gebieten würde, an dem preußischen Wahlrecht nicht zu rütteln, das ihnen die bürgerliche Gleichberechtigung gewähre. Vorher las man anders. Da hieß es die Sozialdemokraten stünden unter Führung der Juden. Dann müßte aber doch dieser gemeinsame Einfluß dem preußischen Wahlrecht zugute kommen. In Wirklichkeit sind aber die Sozialdemokraten die eifrigsten Vorkämpfer für die Beseitigung des preußischen Landtagswahlrechts in Preußen. Und seit wann erwärmen sich denn die Unterzeichner des Tivoliprogramms gerade für die Gleichberechtigung der Juden? Trau, schau, wem! -ÄM Dir Mache. Berlin, 30. Juni, ie sogar der so traurige Selbstmord eines Primaners von den Antisemiten ausgeschlachtet wird, ist überaus bezeichnend. Zwar können sie in dem Verhalten des Direktors, das den Schüler zum Selbstmord getrieben haben soll, nichts Schlimmes sehen, und sie meinen sogar, daß den Direktor keine Schuld trifft. Trotzdem hält es das hiesige Antisemitenorgan für angebracht, da der Direktor Markuse heißt und Markuse ein jüdischer Namen zu sein scheint und daraus von den Antisemiten der übrigens grundfalsche Schluß auf die Zugehörigkeit des Trägers dieses Namens zum Judentum oder aus seine jüdische Abstammung gezogen wird, folgenden Angriff loszulassen: „Seitdem im Berliner Magistrat und in der Schuldeputation nicht nur Herr Cassel selber, sondern jüdischer Einfluß überhaupt tätig ist, wimmelt es an den städtischen höheren Schulen von getauften und ungetansten Juden. Und in eingeweihten Kreisen ist man sich längst klar darüber, daß derjenige jüdische Philologe, der es erst bis zum Wohlgefallen der jüdisch-liberalen Clique im Roten Hause gebracht hat, an der Stufe der höchsten Macht stehe. Ob solche Einflüsse auch bei der Ernennung Markuses zum Direktor Geltung gehabt haben, wissen wir nicht. Wenn aber schon unsere Schulverwaltung jüdische oder wenigstens ehemals jüdische Herren besonders bevorzugt, dann sollte sie doch in der Auswahl ihrer Erkorenen etwas vorsichtiger sein. Der Fall Markuse sollte ihr zur Warnung dienen." Wir entsinnen uns nicht, daß, als neulich ein anderer Berliner Schüler durch die unbestrittene Schuld eines christlichen Lehrers in den Tod getrieben worden ist, die Antisemiten zu konfessionellen Betrachtungen sich veranlaßt gefühlt haben. Nun wird allerdings dem Direktor Markuse in den Zeitungen Nervosität und Strenge vorgeworfen. Die betreffenden Zeitungen sind aber merkwürdigerweise ganz besonders sogenannte „Judenblätter". Danach würde also die Judenpreffe mit dem jüdischen Einfluß in Antagonismus stehen. Werden die Antisemiten nun die weitere einzig richtige Schlußfolgerung daraus ziehen, daß weder die Presse noch die Schuldeputation an das Judentum denken, sondern sachlich die Fragen prüfen, wobei allerdings hier wie dort und überall manchmal ein Fehler gemacht werden kann?. Nach antisemitischem Glaubensbekenntnis müßten sich ja die Judenblätter für den jüdischen, beziehungsweise Juden entstammten Direktor ins Zeug legen, zumal sie dann gleichzeitig auch für die angeblich unter jüdischem Einfluß stehende.städtische Schuldeputation eintreten würden. Aber es wird nach wie vor heißen: die Judenpreffe (die es in dem antisemitischen Sinne und in dem von ihnen behaupteten Umfange ja überhaupt gar nicht gibt) und die Judenwirtschaft im Roten Hause (die es bekanntlich auch nicht gibt) arbeiten Hand in Hand zugunsten Israels (das nichts davon merkt). Denn nun kommt der Schlußeffekt — der betreffende Direktor ist weder Jude, noch getaufter Jude, ja er gilt sogar nicht einmal als ein philosemitischer Schulmann. Was nun? In diesem Monat sind es gerade hundert Jahre, daß den Juden in Baden Gleichberechtigung mit den übrigen Staatsbürgern verliehen wurde. Während die jüdische Religionsgemeinschaft noch im ersten Konstitutionsedikt vom 14. Mai 1807 als konstitutionsmäßig geduldet angesehen wurde — die evangelische Kirche lutherischen und reformierten Bekenntnisses, sowie die katholische waren anerkannte Kircheneinrichtungen — vollzog daS sechste Konstitutionsedikt vom 4. Juni 1808 den Uebergang der Einwohner „jüdischer Nation" von geduldeten Schutzbürgern zum gleichberechtigten Ortsbürger (und „erb- .sreien Staatsbürger"). Schon im darauffolgenden Januar 1809 veröffentlichte Karl Friedrich, Badens aufgeklärter erster Großherzog, ein weiteres Edikt, worin er Bezug nimmt auf die am 4. Juni 1808 erfolgte Gleichstellung der Juden mit den Christen und zur völligen Durchführung der Gleichberechtigung auch für die Juden eine kirchliche Behörde, den israelitischen Oberrat, einsetzt, der also im nächsten Jahre seine Hundertjahrfeier begehen kann. Martin Philippson macht in seiner „Neuesten Geschichte des Jüdischen Volkes" darüber folgende interessante Mitteilungen: „Schon in dem ersten der neuen Konftitutionsedikte vom Jahre 1807 stellte er (Großherzog Friedrich) den Grundsatz auf: „Jeder Mensch, wes Glaubens er auch sei, kann Staatsbürgerrechte genießen." Die unmittelbare Nachbarschaft Frankreichs' und der rege' Verkehr mit diesem Lande hatten in Baden überhaupt eine gerechtere Gesinnung gegen die Juden erzeugt. Die Verfassung des durch Napoleon sehr vergrößerten Staates vom 4. Juni 1808 erklärte die Inden für „erbfreie Bürger", die auch zum vollen Anfiedlungs- und Ortsbürgerrechte zugelassen werden sollen, insofern sie sich „wegen einer mit den Christen gleichförmigen Nahrung", das heißt eines anderen Gewerbes als Geldleihe und Viehhandel ausweisen. Bald darauf — im Januar und Februar 1809 — ließ Karl Friedrich den Israeliten durch deren Gönner, den Grafen Benzel-Sternau, der sie schon in seiner Zeitschrift „Jason" verteidigt hatte, eine eigene Verfassung ausarbeiten." . Man darf heute wohl sagen, daß die badischen Fürsten diesen ersten Schritt nie zu bereuen gehabt haben, da die Juden dieses Landes durch Patriotismus und Bildung zum besten Teile der Bevölkerung sich entwickelten. Auch die Einsetzung des Oberrats hat sich als eine sehr gute Institution dieses Jahrhunderts erwiesen, und gerade der Sturmlauf der