Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 72 (1908)
- Issue
- Heft 25 (19.6.1908)
- Date
- 1908-06-19
- Page
- Seite 295 (sequence 9)
- Language
- German
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richtes in den Mittelschulen". So kurzsichtig und ungeschickt wird denn doch die bayerische Orthodoxie nicht geleitet, daß wir in völliger Verkennung der herrschenden Windrichtung in -unseren Regierungskreisen dem' obligatorischen Religionsunterricht den Garaus machen wollten. Wir überlassen es, wie die Geschichte der vorjährigen Kämpfe erwiesen hat, unseren Gegnern, Feldzugspläne ohne Rücksicht auf den herrschenden Kurs zu entwerfen und dadurch die Schlacht zu verlieren, ehe der Kampf begonnen hat. Was aber die betreffs des Religionsunterrichtes gegen uns erhobenen Vorwürfe anbelangt, so möchten wir darauf Hinweisen, daß das gelesenste politische ^Organ Süddeutschlands, die „Frankfurter Zeitung", erst vor wenigen Tagen die Einführung des obligatorischen jüdischen Religionsunterrichtes in den württembergischen Mittelschulen als „orthodoxen Vorstoß" in der Oeffentlichkeit denunzierte, woraus wiederum erhellt, daß es die bösen Orthodoxen ihren liberalen Glaubensbrüdern niemals recht machen können: denn treten sie für den' obligatorischen Religionsunterricht in Württemberg ein, so gefährden sie den „Liberalismus und die Aufklärung", nehmen sie aber anderwärts Stellung gegen den obligatorischen Religionsunterricht, so bedrohen sie nach Ansicht Ihres Korrespondenten in Nr. 23 „die Einheit Israels". Wie sollen wir es nun eigentlich machen? Aber den bayerischen Orthodoxen fällt es auch im Schlaf nicht ein, an dem Prinzip des obligatorischen Religionsunterrichtes rütteln zu wollen. Was wir verlangen und was wir auf dem Wege des Friedens oder des Kampfes auch durchsetzen werden, das ist das Postulat, daß seitens der zuständigen Gemeinderabbiner jene jüdischen Kinder, deren Vater an dem offiziellen gemeindlichen Unterricht aus Gewissensbedenken Anstoß, nehmen, dann von der Teilnahme an demselben dispensiert werden, wenn sie dem zuständigen Rabbinat gegenüber den Nachweis eines mindestens gleichwertigen jüdischen Religionsunterrichts erbringen. Dies und nichts anderes ist das Verlangen der bayerischen Orthodoxie, und wenn Ihr Korrespondent die These aufstellt, daß die Berechtigung der orthodoxen Bestrebungen dort aufhören müsse, wo sie das religiöse Leben der Gesamtheit bedroht, so wäre darauf zu erwidern, daß dann in sämtlichen anderen deutschen Bundesstaaten das religiöse Leben der Gesamtheit bereits seit Jahren vernichtet sein müßte; denn das, was wir jetzt verlangen, ist im ganzen übrigen Deutschland bereits 'Rechtens. Es gibt in Preußen keine einzige Großgemeinde, in welcher nicht die orthodoxen ‘ Mittelschüler aus Grund des Nachweises, daß sie einen adäquaten Unterricht genießen, vom . offiziellen Religionsunterricht dispensiert sind. In Baden hat erst vor 14 Tagen die oberste badische Schulbehörde in ähnlichem Sinne entschieden, und in Württemberg, wo bekanntlich im Vorjahre der obligatorische Unterricht in den Mittelschulen zur Durchführung gelangte, hat sich jüngsthin — und zwar auf Drängen der Neologen — die israelitische Kirchenbehörde veranlaßt gesehen, die Dispensation aller Schüler an höheren Lehranstalten vom obligatorischen Religionsunterricht generell dann auszusprechen, wenn deren Eltern den Nachweis erbringen, daß ihre Kinder „irgendwie einen privaten Religionsunterricht erhalten".- Man wird in der Tat an die Grachen, . die sich über beklagen, erinnert, wenn gewisse Kulturkampfhähne der Ideologie von einem angeblichen „Chillul Haschem" fabeln, weil die bayerischen Orthodoxen in wesentlich gemildeter Form eine Ausnahmsbestimmung urgieren, die die württembergischen Neologen der Stuttgarter Kirchenbehörde abgetrotzt haben. Daß uns aber diese Dispensation, durch welche das Prinzip des obligatorischen Religionsunterrichtes schon um deswillen nicht erschüttert wird, weil der Rachweis eines mindestens adäquaten Unterrichts beizubringen ist, nicht vorenthalten werden kann, ergibt sich aus hygienischen, pädagogischen und nicht zuletzt aus religiösen Momenten. Oder führt es nicht zu unhaltbaren Zuständen, wenn Mittelschüler, die bereits einen intensiven drei- bis vierstündigen Unterricht im Jüdischen, in Tenach, Raschi, Mischna usw. genießen, noch zweimal pro Woche einen Weg von 20 bis 25 Minuten von daheim zur Schule und daun wieder von der Schule nach Hause zurücklegeu müssen, um nochmals zwei Stunden „offiziellen Religionsunterricht" zu genießen, oder richtiger zu — durchschlafen? Sollen wirklich derartige Schüler, die vielfach dem Lehrstoff der betreffenden Klasse schon seit vier oder fünf Jahren entwachsen sind, lediglich um die Fiktion von dem allein selig machenden offiziellen Religionsunterricht, aufrecht zu erhalten, nochmals vier. Stunden vertrödeln, und kann irgend ein Pädagoge von diesen Schülern eine Teilnahme am Unterricht verlangen, wenn dieselben Schüler, die abends von 6 bis 7 Uhr Mischnajis lernen, von 5 bis 6 Uhr nachmittags zuhören, wie ihre neolo gen Mitschüler die hebräischen Lesezeichen buchstabieren? Wir möchten den Arzt und den Pädagogen kennen lernen, der, um „die Einheit Israels zu retten", der Fortdauer dieser Zustände das Wort reden möchte. Aber zu diesen pädagogischen und hygienischen Momenten ist angesichts der Tatsache, daß die programmatischen Berliner Erklärungen vom 3. Mai nun einmal die Spaltung innerhalb des deutschen Judentums zu einer unüberbrückbaren gestaltet Habens, das religiöse Moment der Gewissensnot getreten und hat die Lösung der Religionsunterrichtsfrage zu einer vordringlichen gestaltet. An dem Tage, da der Nürnberger Rabbiner und mit ihm eine Reihe seiner liberalen Amtsgenossen die Thesen von den „veralteten Vorschriften und abgestorbenen Sitten" des Judentums, von dem „Religionsunterricht, der die gesicherten Resultate der Wissenschaft zu berücksichtigen hat", unterschrieb, haben sie, so hoch wir auch den Mut und die Ueberzeugungstreue der erwähnten Herren Seelsorger bewundern, ein für allemal das Recht verwirkt, im Sinne der bayerischen Ministerialentscheidung von 1863 „Leiter eines Religionsunterrichtes" zu sein, welchem Kinder orthodoxer Eltern zwangsweise unterstellt sind. Hierüber ein Wort zu verlieren, hieße Eulen nach Athen tragen. Wir wissen, daß in dieser, unserer Auffassung zahlreiche neologe, der radikalen Reform zugeneigte Rabbiner mit uns Wort für Wort übereinstimmen und zitieren nach dieser Richtung hin die bemerkenswerten Darlegungen, die einer der radikalsten Vorkämpfer der Reform, Rabbiner Dr. Coblenz-Bielefeld, in Nr. 17 vom 24. April 1908 in Ihrer geschätzten Zeitung reproduzierte, und wir berufen uns endlich als Kronzeugen auf die Erklärung, des Abgeordneten Cassel in der Sitzung des preußischen Landtages vom 21. Februar, der ausdrücklich hervorhob, daß die Gesamtheit der preußischen Juden darin einig fei, daß keinerlei Zwang im Religionsunterricht ausgeübt werden soll, und der Unterricht von dem erteilt werde, der den religiösen Anschauungen der einzelnen Gemeinden Genüge leistet. Es ist weiter unrichtig, daß die Forderung der Dispensation vom offiziellen Religionsunterricht einen Bruch des mühselig gezimmerten Friedens bedeute, und daß die Orthodoxen die Streitaxt von neuem ausgegraben hätten. Aus diesen Bemerkungen erhellt nur zur Evidenz, daß der Verfasser der Darlegungen in Nr? 23 weder in München noch in Nürnberg seinen Wohnort hat, und die vorjährigen Friedensy Dies hestreiten wir auf das allerentschiedenste! Die Red.