Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 72 (1908)
- Issue
- Heft 25 (19.6.1908)
- Date
- 1908-06-19
- Page
- Seite 294 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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angeschlossen hat. Er hält auch das Plenum nicht für den geeigneten Ort, die Angelegenheit zu erledigen. Aber auch er kann sich nicht mit allen Punkten der orthodoxen Petition identifizieren. Er bittet den Antrag Cohn-Blumenthal, den der Ausschuß abgelehnt hat» wieder, aufzunehmen und stellt bei etwaiger Ablehnung desselben den Eventualantrag, daß die zur Beratung der liberalen Petition bestimmte gemischte Kommission gleichzeitig auch über die orthodoxe Petition beraten möge. Professor Blaschke weist darauf hin, daß sein Antrag wesentlich dasselbe fordert wie die liberale Petition- Geschäftlich läßt dieser Antrag zwei Wege offen, entweder, daß der Vorstand sich entschließt, eine Vorlage in diesem Sinne zu machen, oder aber, daß er gemeinsam mit der Repräsentantenversammlung in einer gemischten Kommission diese Frage berät. Wenn heute beschlossen würde, die orthodoxe Petition in gemischter Deputation zu beraten, so würde sich daraus die Unzufriedenheit mit der Antwort des Gemeindevorstandes ergeben, und man würde dem Gemeindevorstand zumuten, einen anderen Bescheid als den ersten reiflich durchdachten zu erteilen. Betreffs der Frage des Jugendgottesdienstes nach altem Ritus biete übrigens der Sabbatnachmittag-Gottesdienst in den orgelfreien Synagogen alles, was von einem Jugendgottesdienst verlangt werden könne. Durch den Beschluß des Ausschusses, sich dem Bescheid des Gemeindevorstandes anzuschließen, könne sich niemand verletzt fühlen. Es bedeute auch keinen Uebergang zur Tagesordnung über die orthodoxe Petition, wenn anderseits der Gemeindevorstand ersucht werde, entweder selbständig oder mit der Repräsentanz über die Einsetzung zweier Kultuskommissionen in Beratung zu treten. Solche Kommissionen hätten. sich bereits in Frankfurt a. M. und, wenn er nicht irre, auch in Breslau bewährt; allerdings gäbe es auch Großgemeinden, die sich gegen eine derartige Einrichtung sträuben. Die Repräsentanten werden der jüdischen Gemeinde einen Dienst erweisen, wenn sie sich auf den Standpunkt der Beschlüsse des Ausschusses III stellen. Prof. Kalischer nimmt wie Geheimrat Senator Anstoß an den Namen des petitionierenden orthodoxen Vereins; er begreift nicht, daß es überhaupt ein anderes Judentum gibt als das überlieferte. Die Frage ist nur, wo die Ueberlieferung anfängt und wo sie aufhört. Gänzlich uuberechtigt sind die Vorwürfe gegen die Liberalen. Diese sind eigentlich die reaktionäre Partei, denn sie wollen bis zur Glanzzeit des religiösen Lebens im Judentum zurück. Die Behauptung des Herrn Hirsch, daß das orthodoxe Judentum allein geeignet sei, das Judentum zu erhalten, muß mit aller Energie zurückgewiesen werden. Gleiches Recht für alle hat die Gemeindeverwaltung seit jeher geübt, und die Repräsentanten haben zum Vorstande das Vertrauen, daß das auch in Zukunft geschehen wird. Es ist gar nicht zu begreifen, worüber der orthodoxe Verein sich zu beklagen hat, denn es gibt hinreichend Synagogen nach altem Ritus, dessen Begriff ja in keiner Weise scharf begrenzt ist. Nicht durch Aeußerlichkeiten ist das Judentum gebunden, sondern durch das, was es lehrt, wird es erhalten. Die orthodoxe Partei hat keineswegs ein größeres oder geringeres Anrecht als eine andere Partei. Die gestellten Forderungen des orthodoxen Vereins sind so unbedeutend, daß es sich kaum lohnt, darüber zu sprechen Es ist in der Tat ganz verkehrt, von einem Jugendgottesdienst nach altem Ritus zu sprechen. Gegen die Einsetzung einer gemischten Deputation, der ein reichliches Material zur Beratung vorliege, ist nichts einzuwenden, und die Befürchtung von ProsessorMaschke, daß dem Vorstande damit zugemutet werde, einen andern Bescheid als den ersten zu erteilen, trifft nicht zu. Dagegen erklärt sich der Redner entschieden gegen die Annahme des ersten Teiles des Antrages Blaschke-Blumenthal. Er würde es für ein Unglück halten, durch die Sonderkommissionen einen Dualismus in die Gemeinde hineinzutragen und hat den Eindruck, als ob damit eine Art Kultus Ministerium mit mehreren Abteilungen geschaffen werden solle. Es existieren bereits für alle Synagogen Shnagogenvorstände, die eine ziemlich große Machtvollkommenheit haben und unter denen sich die einzelnen Richtungen ganz wohl fühlen. Wozu soll jetzt eine Oberbehörde über die einzelnen Shnagogenvorstände geschaffen werden? Neue Kämpfe, neue Reibereien würden die wahrscheinliche Folge sein. Redner wundert sich außerordentlich, daß der „Liberale Verein" einen solchen Antrag gestellt hat, er bittet, nicht an der Einheitlichkeit der Verwaltung zu rütteln und den Antrag mit aller Entschiedenheit abzulehnen. Direktor Dr. Minden ist sehr erstaunt über diese Deutung des Antrags des „Liberalen Vereins", denn die Absicht des Vereins geht doch Nur d ahin, nach Möglichkeit allen Richtungen im Judentum - - gerecht zu werden und freie Bahn für ihre Tätigkeit^zu schaffen. Das kann vollkommen nur in der Weise geschehen, daß man die Beschlüsse nicht von zufälligen Majoritäten abhängig macht. Die einzusetzenden Kommissionen werden nicht miteinander in Konflikt kommen, sondern jede wird ihren eigenen Weg gehen. Er ist auch der Ansicht, daß die vorliegenden Fragen, die ins innerste Wesen des Judentums eingreifen, nicht im Plenum erörtert werden können. Er hält jedoch den Antrag des Ausschusses für den einzig richtigen Weg, denn bei Ueberweisung beider Petitionen an die gemischte Deputation werde der leitende Fähen zur Beratung fehlen. Durch einen Schlußantrag, der mit zehn gegen acht Stimmen angenommen wurde, erreichte die Debatte ein vorzeitiges Ende. Zur Abstimmung werden nun die Anträge des Ausschusses gestellt und der Antrag Weinberg, der nur eine Wiederaufnahme des Antrags Cohn-Blumenthal ist, also eine gemischte Deputation zur Beratung über die Petition des Vereins zur Erhaltung des überlieferten Judentums einsetzen will. Auf Anregung aus der Mitte der Versammlung ist der Antragsteller damit einverstanden, auch die Petition des „Liberalen Vereins" zu dieser Beratung zuzuziehen. Der Modus der Abstimmung wird dahin getroffen, daß zunächst über den Antrag Weinberg entschieden werden soll, da durch dessen Annahme die Anträge des Ausschusses ihre Erledigung finden. Der Antrag Weinberg wurde darauf mit zehn gegen acht Stimmen angenommen; zwei liberale Stimmen, verhalfen der konservativen Minorität zum Siege. In weiterer Beratung der Tagesordnung wurde alsdann die Zuwendung des Herrn Arnold Weiß im Betrage von 10000 Mark an die Altersversorgungsanstalt zur Begründung einer Arnold und Elise Weiß-Stiftung, ferner die Zuwendung des Herrn Kommerzienrat Carl Cohn im Betrage von 12000 Mark an die Altersversorgungsanstalt zur Begründung einer Carl und Rosa Cohn-Stiftung angenommen. Herr Weinberg richtet dabei an die Presse die Bitte, darauf hinzuweisen, daß noch recht viele derartige hochherzige Zuwendungen im Interesse des segensreichen Wirkens dieser Anstalten, in denen noch aus Mangel an Mitteln Zimmer leider unbenutzt sind, gemacht werden. Nach Wahl des Herrn Leichtentritt in die Durchreisendenkommission, nach Bewilligung von 360 Mark zur Drucklegung der von den Rabbinern Dr. Blumenthal und Warschauer besorgten Uebersetzung der Haftarot für das ganze Jahr und nach Bewilligung der erforderlichen Kosten zur Einrichtung jüdischen Religionsunterrichts in Karlshorst wurde zum Schluß der Sitzung noch in dringlicher Vorlage ein Antrag angenommen, im September d. I. zum hundertsten Geburtstage Michael Sachs' eine Gedenkfeier in der Alten Synagoge zu veranstalten, ferner ein Zusatzantrag Blaschke, den Gemeindevorstand zu ersuchen, in Erwägung zu ziehen, ob den Schülern der Lehranstalten der jüdischen Gemeinde eine Schrift von Michael Sachs an diesem Tage überreicht werden soll. Krieg im Frieden. u den in unserer vorwöchentlichen Nummer unter obiger Aufschrift wiedergegebenen Ausführungen erhalten wir von einem bekannten Führer der bayerischen Orthodoxie die nachfolgende Erwiderung, die wir unserem Prinzip getreu, Audiatur et altera pars, hier unverkürzt zum Abdruck bringest: Dem Verfasser des Artikels in Nr. 23 Ihrer geschätzten Zeitung dürften die Verhältnisse in München und,Nürnberg sowie der Stand der einschlägigen Verhältnisse nur aus der Vogelperspektive bekannt sein; denn er geht in seinen Darlegungen von völlig irrigen Voraussetzungen aus. Es ist durchaus unrichtig, daß die Orthodoxie in Bayern „nichts Geringeres will, als die Beseitigung des obligatorischen Religionsunter-