Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 72 (1908)
- Issue
- Heft 25 (19.6.1908)
- Date
- 1908-06-19
- Page
- Seite 293 (sequence 7)
- Language
- German
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Punkt des überlieferten Judentums aus Ueberzeugung vertritt; 2. in den drei orgelfreien Synagogen fürderhin nur Jugendgottesdienste abhalten zu lassen, welche dem überlieferten Ritus entsprechen; 3. aus Anlaß der hohen Feiertage regelmäßig eine entsprechende Zahl von Veranstaltungen für den Jugendgottesdienst nach überliefertem Ritus einzurichten; 4, in den bestehenden Einrichtungen der Synagoge in der Rhkestraße keinerlei weitere, dem überlieferten Ritus zuwiderlaufende Aenderungen vorzunehmen; 5. bei der Neuerrichtung von Synagogen weniger die Rücksichten auf die äußerliche Repräsentation, als vielmehr die auf die religiösen Bedürfnisse und die Traditionen der regelmäßigen Gottesdienstbesucher als maßgebend zu erachten. Dem Ausschuß III war es nicht leicht, sich über diese Forderungen klar zu werden, zumal da der Begriff des überlieferten Ritus doch ein sehr schwankender ist. Am 6. Januar 1908 hatte bereits der Gemeindevorstand die Petition des Vereins dahin beantwortet, daß nach gutachtlicher Aeußerung der Rabbinerzurzeit keine Veranlassung vorliege, bestimmte Beschlüsse zu fassen, und der Gemeindevorstand wie bisher den notwendigen religiösen Bedürfnissen aller Rechnung tragen werde. In seiner vorberatenden Sitzung hat der Ausschuß daraufhin einen Antrag angenommen, daß die Repräsentantenversammlung sich dem dem Verein erteilten Bescheide des Gemeindevorstands anschließt, mit Genugtuung davon Kenntnis nimmt, daß der Vorstand wie bisher den Bedürfnissen aller religiösen Richtungen möglichst Rechnung tragen wird und die Petition dadurch als erledigt betrachtet. Gleichzeitig wurde dem Gemeindevorstand in Erwägung gegeben, ob die rabbinischen Gutachten zur Kenntnis des betreffenden Vereins gebracht werden könnten. Dem Ausschuß lag ferner ein Antrag Blaschke-Blumenthal mit folgendem Wortlaut vor: „Der Gemeindevorstand wird ersucht, in Erwägung zu ziehen, bezw. mit der Repräsentantenversammlung in gemischter Deputation darüber zu verhandeln, ob die Anträge über die Einrichtung des Gottesdienstes in den Synagogen mit altem Ritus und des Gottesdienstes mit neuerem Ritus zwei gesonderten Kommissionen übertragen werden sollen; die Ueberweisung des Rabbiners auf die einzelnen Synagogen für einen bestimmten Zeitraum in die Wege geleitet werden soll." Dieser Antrag wurde in seinem ersten Teil angenommen, im zweiten jedoch abgelehnt. Ein Antrag Cohn-Blumenthal: den Gemeindevorstand zu ersuchen, mit der Repräsentantenversammlung über die Petition des Vereins zur Erhaltung des überlieferten Judentums in einer gemischten, aus zwei Aeltesten und vier Repräsentanten bestehenden Deputation unter Zuziehung von zwei Rabbinern zu beraten, wurde durch den Antrag Blaschke-Blumenthal als erledigt angesehen. Inzwischen war eine unfern Lesern bereits bekannte Petition des „Liberalen Vereins" eingegangen, die sich mit dem ersten Teil des Antrags Blaschke-Blumenthal deckt. Der Ausschuß beschloß in seiner letzten Sitzung, die bereits gefaßten Beschlüsse aufrecht zu erhalten, und der Referent bat nun, auch im Plenum demgemäß verfahren zu wollen. Herr Benas Levh ging auf die Petition des Vereins zur Erhaltung des überlieferten Judentums etwas näher ein. Nach seiner Ansicht geht die Petition von falschen Voraussetzungen aus, und zwar von der unrichtigen Annahme, als ob die Gemeindebehörden einen Teil der Gemeindemitglieder anders und schlechter behandelten' als den andern. Wer die Vorgänge der letzten Jahre aufmerksam verfolgt hat, wird zugestehen müssen, daß dieser Vorwurf völlig unberechtigt sei. Es ist daher unbegreiflich, daß die Petenten in übertriebenen Ausdrücken behaupten wollen, „daß unser religiöses Leben sich in einem normalen Gange nicht bewegt" und daß eine schwerwiegende Bedrängnis ja eine Not der Gewissen vorliegt, die zu beseitigen dringend geboten erscheint. Die dem überlieferten Judentum zugetanen Gemeindemitglieder sind außerstande gesetzt, ihre berechtigten, von der Not des Gewissens eingegebenen Forderungen zum Durchbruch zu bringen." Die Gemeindevertreter würden ja vollständig ihre Pflicht vernachlässigt haben, wenn sie es unversucht gelassen hätten, diese angebliche Bedrängnis aus der Welt zu schaffen. Um einen Beweis zu geben, wie unberechtigt die Forderungen des Ver-. eins seien, greift der Redner den zweiten Punkt der Anträge heraus und beweist auf Grund der Akten, daß die Gemeindebehörden es nicht an Bemühungen habe fehlen lassen, um auch den Ansprüchen, der Strenggläubigen betreffs des Jugendgottes dien stes gerecht zu werden. Die Frage ist erst akut geworden, als Rabbiner Dr. Eschel» bacher hier engagiert wurde und es ablehnte, bei' dem Jugendgottesdienst nach neuem Ritus mitzuwirken. Auf Antrag des damals noch bestehenden Rabbinats erklärte sich der Vorstand sofort bereit, einen Jugendgottesdienst nach altem Ritus in der Kaiserstraße einzurichten, und forderte das Rabbinat auf, eine Gebetordnung zusammenzustellen. Nach monatelangen Beratungen kam nichts anderes dabei heraus, als das alte übliche Minchagebet nach dem Sachsschen Siddur unter Fortlassung von zwei Gebetstücken. Die Kaiserstraßen-Synagoge wurde für diesen Jugendgottesdienst bestimmt, hauptsächlich mit Rücksicht auf die unter Dr. Eschelbachers Leitung stehenden Schüler der siebenten Religionsschule, und der Vorstand hat direkte Anweisung gegeben, daß 'diese Zöglinge so weit im Hebräischen vorgebildet werden sollten, um dem Gottesdienst mit Verständnis folgen zu können. Eine Einführung des Jugendgottesdienstes nach gleichem Ritus in der alten Synagoge hat der Vorstand abgelehnt, denn niemals war seitens der zahlreichen Besucher desselben irgend ein Widerspruch gegen die jetzige Form laut geworden; außerdem hatte der Gottesdienst in der Kaiserstraße auch keine solche Beteiligung gefunden, daß eine Erweiterung desselben geboten erschien. Seitens der Gemeindebehörden ist also genau untersucht worden, ob für die Einrichtung von mehr als einem Jugendgottesdienst nach altem Ritus ein Bedürfnis vorliege. Aehnlich steht es auch mit der Berechtigung der anderen Forderungen. Sie sind im Schoße der Gemeindebehörden sorgsam untersucht worden. Nur die Frage, ob die Einführung von Aenderungen zweckmäßig sei und dem religiösen Bedürfnis entspreche, ist stets für die Gemeindebehörden maßgebend gewesen. Um aber eine befriedigende Regelung der Nitusangelegenheiten noch besser als bisher zu ermöglichen, hat der „Liberale Verein" einen Antrag eingereicht, der vielleicht geeignet ist, den weitgehendsten Ansprüchen zu genügen. Die beiden Kommissionen, deren jede einen Rabbiner zum Mitgliede haben wird, sollen dann in der Lage sein, ihren Ritus selbst bestimmen zu können, so daß kein Grund zur Klage wegen Gewissensnot mehr vorliegen wird. Mit dieser neuen Einrichtung würden sicher gute Resultate erzielt werden. Nachdem der von Herrn Weinberg geschäftsordnungsmäßig erhobene Einwand, daß die Petition, des „Liberalen Vereins" nicht auf der Tagesordnung stehe und deshalb nicht diskutiert werden dürfe, vom Vorsitzenden kurz zurückgewiesen wurde, führte Herr Aron Hirsch aus, daß es besser gewesen wäre, wenn über die Petition nur eine prinzipielle Debatte herbeigeführt worden wäre, ohne in die Materie selbst einzudringen. Er stehe auf dem Standpunkt, daß die Petition absolut nicht vom Parteistandpunkt zu behandeln sei. Nach seiner Auffassung sind die Repräsentanten Vertreter der ganzen Gemeinde und haben darüber zu raten und taten, was im Interesse aller Mitglieder notwendig ist. Selbstredend setzt sich die Gemeinde aus verschiedenen religiösen Schattierungen zusammen; die orthodoxe Partei ist jetzt in der Minorität, und die Gemeindebehörden, haben es von jeher als ihre vornehmste Aufgabe betrachtet, die Minorität nach Möglichkeit zu schützen. Nur durch die. Erhaltung der orthodoxen Partei sei die Erhaltung des Judentums auf der ganzen Linie möglich. Einzelne Forderungen des Vereins gehen auch ihm zu weit, wenn er auch den Kern derselben für berechtigt hält. Er gibt anheim, beide Petitionen in einer gemischten Kommission zu beraten. Wenn man den Kern von der Schale trennt, fußen beide Petitionen auf einer gleichen Basis. Die Fragen, die sie berühren, sind von weittragender Bedeutung und können nicht im Plenum gelöst werden. Geheimrat Blumenthal erklärt sich in kurzen Worten im allgemeinen mit den Ausführungen des Vorredners einverstanden. Herr Weinberg weist darauf hin, daß in einer Versammlung der vereinigten Synagogenvorstände, in der die Liberalen die Mehrheit bildeten, die Einrichtung eines Jugendgottesdienstes nach altem Ritus sogar auch für notwendig erklärt worden ist, und deshalb die Forderungen der orthodoxen Petition nicht so ganz unberechtigt sein könnten. Er verstehe nicht, wie beide Petitionen miteinander verquickt werden können; die eine will, etwas ganz anderes als die andere; die des liberalen Vereins aber würde nur eine Spaltung der Gemeinde herbeiführen. Er kann sich nicht einverstanden erklären mit dem Beschlüsse des Ausschusses, der sich dem Bescheide des Vorstandes