Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 72 (1908)
- Issue
- Heft 25 (19.6.1908)
- Date
- 1908-06-19
- Page
- Seite 291 (sequence 5)
- Language
- German
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mt Wochr. Berlin, 16. Juni. er Ausfall der Landtagswahlen beschäftigt alle Politischen Kreise. Wir haben, wie schon in der vorigen Woche ausgeführt wurde, von dem neuen Abgeordnetenhaus ebensowenig zu erwarten, wie von dem bisherigen. Die große Frage der Organisation der preußischen Judenheit wird eine Majorität von 298 Konservativen-, Freikonservativen- und Zentrumsstimmen ebensowenig in unserem Sinne lösen, als dies die bisherige Majorität derselben Parteien getan hat. Die 36 liberalen Abgeordneten, wenn wir sämtliche Nationalliberalen noch dazu rechnen, was aber sehr gewagt wäre, also die hundert Abgeordneten, die vielleicht für eine Aenderung des alten und veralteten Judengesetzes.von 1847 zu haben , wären, werden sich hüten, diese Frage im neuen Hause auch nur anzuschneiden. Die acht oder neun jüdischen Abgeordneten sind selbstverständlich nicht dazu imstande. Dagegen wird der Samen der Orthodoxie wieder reifen, und das orthodoxe Zentralorgan hat diese Hoffnung bereits verkündet: „Die politische Konstellation des Abgeordnetenhauses wird also keine Veränderung erfahren. Für uns bedeutet das erfreulicherweise, daß die Bestrebungen zur Einführung einer Zwangsorganisation für die preußische Judenheit, wie sie der Gemeindebund plant, während der nächsten Legislaturperiode wohl nicht zur Ausführung kommen werden. Auch die Agitation der Schächtgegner dürste bei dieser Zusammensetzung des Hauses auf einen Erfolg nicht zu rechnen, haben. Ein erheblicher Teil der Konservativen, das ganze Zentrum und auch die liberalen Parteien werden für die Wühlereien dieser verbohrten Fanatiker nicht zu haben sein." Die Herren haben nur übersehen, daß der Kampf gegen die Schächtgegner von den Organisationen vornehmlich seit Jahren geführt wird, deren überwiegende Majorität dem ihnen so verhaßten Reformjudentum angehört, das in diesem Kampfe die ihm heilige Sache der Gewissensfreiheit mit Entschiedenheit weiter vertreten wird. * In Hessen ist der Streit über die alten Erlasse des Oberstaatsanwalts Schlippe gegen die Antisemiten noch immer nicht beendet. Er kommt jetzt vor die Erste Ständekammer, der der Bericht des Zweiten Ausschusses über die Angelegenheit, erstattet vom Oberlandesgerichtspräsidenten Lippold, zugegangen ist. Der Ausschuß der Zweiten Kammer hat folgenden Antrag gestellt: „In Anbetracht, daß dieser Erlaß-für die Israeliten als schädlich erscheinen kann, indem er geeignet ist. sie zu Schutzjuden herabzudrücken, beantragt der Ausschuß: 1. dem Anträge stattzugeben, 2. denselben für erledigt zu erklären." Die Zweite Kammer ist bekanntlich dem Anträge ihres Ausschusses mit allen gegen drei Stimmen beigetreten. Der Ausschuß der Ersten Kammer ist nun anderer Ansicht. Er steht auf dem Standpunkte der Regierung und beantragt deshalb: „1. dem Anträge nicht stattzugeben; 2. denselben für erledigt zu erklären." In der Begründung heißt es: „Es wird in der Begründung des Antrages anerkannt, daß die Regierung zu den Beamten in einem andern Verhältnis steht als zu den übrigen Staatsangehörigen. Solange diese sich gegen die allgemeinen Strafgesetze nicht vergehen, kann man ihnen nichts anhaben, mögen sie auch verwerfliche Handlungen vornehmen. Dagegen kann sich .der Beamte durch solche Handlung der disziplinarischen Bestrafung aussetzen. Zu diesen Handlungen konnte seitens der Negierung sehr wohl die Teilnahme an Bestrebungen gerechnet werden, welche dahin zielen, einer Klasse von Staatsangehörigen die ihnen verfassungsmäßig und gesetzlich zustehenden Rechte zu entziehen oder zu schmälern. Von der Teilnahme an diesen Bestrebungen die Beamten abzumahnen und im Falle des Zuwiderhandelns disziplinarisches Einschreiten in Aussicht zu stellen, war die Negierung berechtigt. Ueber die Berechtigung dieses Einschreitens im einzelnen Falle haben die Disziplinarbehörden zu entscheiden, und die Unabhängigkeit der Richter wird durch die Verfügung in keiner Weise berührt." « Die gegenwärtigen Zustände in Rußland erhalten eine eigentümliche Beleuchtung durch den eben verhandelten Prozeß über den Pogrom in Bialystok, der bekanntlich einer der schlimmsten von allen war. Die „Russische Korrespondenz" berichtet darüber: „Nach einer zweijährigen, ungemein tendenziös geführten Vor-' Untersuchung hat am Montag dieser Woche der Monsterprozeß über die Bialystoker Greuel vom Jahre 1906 begonnen. Das Pogrom von Bialystok, fast ausschließlich die Leistung der lokalen Bureaukratie und des Militärs, hatte als ersten Vorwand die Ermordung des Polizeimeisters Derkatschow. Wie die von der damaligen Reichsduma an Ort und Stelle entsandte Untersuchungskommission festgestellt hat, war aber gerade dieser Mann bei der gesamten Bevölkerung Bialhstoks und namentlich bei den Juden sehr beliebt gewesen. Dieser Mord war eine Provokationstat ersten Ranges; einerseits wurde das Haupthindernis des schon lange geplanten Pogroms, als welches Derkatschow bekannt war, aus dem Wege geräumt, anderseits ein prächtiger Vorwand für eine Metzelei gefunden. Den von den Juden zum Leichenbegängnis geschickten Kranz ließ der Pristaw Scheremetow unter Drohungen, daß am 1. Juni mit den-Juden, die Mörder seien, abgerechnet werden würde, nicht zu. Am 30. Mai wurden in einer Regimentskanzlei die Feldwebel angewiesen, den Soldaten mitzuteilen, daß am 1. Juni Prozessionen der Rechtgläubigen und der Katholiken stattfinden, daß die Juden eine Bombe in die Menge werfen würden, worauf ein Pogrom erfolgen würde. In der Tat begann das entsetzliche Massaker nach vorangegangener neuer Provokation am 1. Juni und dauerte bis zum 3. Juni an. In einer Hetzjagd sondergleichen wurden 82 Juden in qualvollster Weise getötet und 70 andere schwer verwundet. Drei Tage lang war Bialystok eine Hölle. Die Dumakommission kam nach Anführung zahlloser Fälle unter anderem zu folgender Schlußfolgerung: „Die Handlungen des Militärs und der Obrigkeit während des Pogroms stellen eine absolute Uebertretung der diesbezüglichen Gesetze sowie der Vorschriften vom 7. Februar 1906 dar. Es war eine systematische Niederschießung der friedlichen jüdischen Bevölkerung, Frauen -und Kinder nicht ausgenommen. Es geschah angeblich zur „Beruhigung der Revolutionäre", aber revolutionäre Handlungen seitens der Menge oder seitens einzelner Personen, die einen Anlaß zu den Beruhigungsmaßregeln gegeben hätten, sind nicht vorgekommen. Die Zivil- und Militärbehörden haben den Pogrom nicht nur gefördert, sondern in vielen Fällen in Gestalt von niederen Agenten durch Mordtaten, Marterungen und Plünderungen ihn selber ausgeführt." Eine Sühne der schändlichen Gewalttaten ist als Folge des Prozesses in der jetzigen Epoche der Nebenregierung der „schwarzen Bande" nicht zu erwarten. Die Arbeit der Voruntersuchung bestand in der Hauptsache nur darin, den wahren Sachverhalt zu verhüllen. Tausend Zeugen wurden herangezogen, aber der Untersuchungsrichter hat alle ausgeschieden, deren Aussagen für die Regierung ungünstig ausfallen könnten. Es war alles vorbereitet, um durch eine Gerichtsfarce den berühmten Bericht der Dumakommisfion von 1906 quasi zu widerlegen. Denn bei dieser unerhörten Vergewaltigung der Zivilkläger und tendenziösen Durchsiebung der Zeugen ist die Aufklärung der Wahrheit eine Unmöglichkeit. Gleich zu Beginn der Verhandlungen spielte sich eine charakteristische Szene ab. Höhere Militärbehörden bekundeten die für die