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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1908-06-19 · Heft 25 (19.6.1908) · p. Seite 290

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
72 (1908)
Issue
Heft 25 (19.6.1908)
Date
1908-06-19
Page
Seite 290 (sequence 4)
Language
German
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AM hingewiesen, welch gewaltiger Umschwung, in bezug auf die jüdische Bevölkerung sich seit der Mitte des vorigen Jahrhunderts vollzogen hat. Es wird an der Hand von Tabellen recht anschaulich gezeigt, 1. daß die Zahl der Juden in Bayern nicht bloß relativ (wie überall im Reiche), sondern auch absolut zurückgegangen ' ist, 2. daß sich die Seelenzahl der jüdischen Gemeinden auf dem Lande und in den Landstädten bedeutend verringert hat, daß dagegen in Handels- und Industriezentren Mittel- und Großgemeinden immer mehr anwachsen. Im Jahre 1840 lebten in Bayern von insgesamt 59 288 Juden 51097 auf dem Lande und nur 8191 in Städten, 1900 dagegen von zirka 54 O00 Juden 16 000 auf dem Lande und 38 0OO in den Städten. Trotz dieser auffälligen Abnahme - der Zahl der Juden auf dem Lande hat Bayern immer noch 303 jüdische Kultusgemeinden, von denen jedoch, fast 78 Prozent weniger als 100 Seelen aufzuweisen haben. Da diesen kleinen Gemeinden neben rituellen Einrichtungen auch die Erhaltung einer Religionsschule obliegt, so kann man ermessen, einerseits welche Opfer seitens der jüdischen Steuerzahler gebracht werden müssen (die Denkschrift enthält eine interesiante Zusammenstellung, auf welche Weise das nötige Geld zusammengebracht wird), anderseits in welch ungünstiger pekuniärer Lage sich auch die große Mehrheit der bayerischen Religionslehrer befinden muß. Verhältnismäßig günstig steht eine kleine Zahl von jüdischen Lehrern da, nämlich die, welche an einer öffentlichen jüdischen Volksschule unterrichten. Hier liegen die Verhältnisse so: Mitglieder jüdischer Gemeinden, die eine Volksschule erhalten, sind von den Steuern, die zum Zwecke öffentlicher Volksschulen erhoben werden, befreit, und wo das nicht der Fall ist, zahlt die 'politische Gemeinde Zuschüsse zu den jüdischen Volksschulen, das heißt also, auch zu den Kosten des jüdischen Religionsunterrichts. Die Regierung gestattet ferner den staatlich geprüften jüdischen Volksschullehrern ohne weiteres die Ausübung des Kantorats und des Schächtens, so daß auf diese Weise auch der Lehrer einer kleinen Gemeinde, da er ihr einziger Beamter ist, kein so minimales Einkommen hat, wie man es der Seelenzähl der Gemeinde nach annehmen könnte. Hierzu kommt noch, daß den jüdischen Volksschullehrern auch die staatlichen Dienstalterszulagen gezahlt werden. Leider sind aber nicht viel jüdische Lehrer Volksschullehrer, denn nur noch wenige Gemeinden besitzen jüdische Volksschulen; die Mehrzahl der jüdischen Lehrer sind Religionslehrer in Zwerggemeinden. Obwohl auch in Bayern, vielleicht noch mehr als in Preußen,' ehemalige Simultanschulen zu konfessionell christlichen gestempelt werden, wird' die jüdische Volksschule nicht gefördert (tont comme chez nous), im Gegenteil, die jüdischen Volksschulen gehen immer mehr und mehr ein. Und da die sich infolgedessen mehrenden israelitischen Religionsschulen keinen Anspruch auf Zuschüsse und Unterstützungen der politischen Gemeinden haben, so ist die Lage der jüdischen Religionslehrer in kleinen Orten fast ebenso traurig wie bei uns in Preußen. Nachahmenswert für Preußen ist höchstens die Einrichtung des Wanderreligionslehrers. So manche preußische Zwerggerneinde würde dann auch einen staatlich geprüften Lehrer für den Religionsunterricht haben können, wenn, wie vereinzelt in Bayern, Religionslehrer für einen Bezirk angestellt würden. Die Besoldungsverhältniffe der Religionslehrer bessern sich schon ohne weiteres, wenn der Religionsunterricht von zahlungsfähigen Verbänden subventioniert wird. Vorläufig aber gibt es auch noch in Bayern Gehaltssätze von 800 Mark. Daß die ein solch „fürstliches" Gehalt beziehenden Träger des Judentums auf Nebenbeschäftigung angewiesen sind, 'ist selbstverständlich. Auch diese Denkschrift deckt die sich Hieraus ergebenden Mißstände auf. Die Pensions- und Reliktenversorgung der bayerischen Lehrer ist auch nur für die paar glücklichen Volksschullehrer geregelt. Bei den Gemeindereligionstehrern sieht es in . der Beziehung noch trüber aus, wenn auch vielleicht nicht so trübe wie in Preußen. In Bayern bemüht sich wenigstens der Landesverein für die israelitischen Kultusgemeinden, die hervorstechendsten Uebelstände zu lindern. Unter Hinweis auf die Denkschrift zu dem neuen Gehaltsregulativ für. Staatsbeamte und Staatsbedienstete in Bayern, deren Forderungen in dem Satze zusammengefaßt sind: Gleiche Vorbildung und gleichwertige Tätigkeit und Verantwortlichkeit — gleiche Besoldung, machen die Herausgeber der Broschüre dem soeben genannten Landesverein auf Grund des Prinzips, daß die jüdischen Religionslehrerden Volksschullehrern gleichzustellen sind, folgende recht bescheidenen speziellen Vorschläge: 1. Religionslehrer, welche die Anstellungsprüfung bestanden, erhalten bei freier Wohnung 1200 Mark Gehalt. 2. Da eine Anzahl älterer Lehrer bei der Aussichtslosigkeit, eine Volksschullehrerstelle zu erlangen, die Ablegung der Anstellungs- Prüfung unterlassen haben, erhalten auch Religionslehrer nach zehn Dienstjahren bei freier Wohnung für die Uebergangszeit 1200 Mark Gehalt. 3. Bis zur Ablegung der Anstellungsprüfung, eventuell vom ersten bis zehnten Dienstjahre, beziehen die Religionslehrer 1000 Mark Gehaltsfixum. 4. Die Religionslehrer und ihre Relikten sind in ihren Pensionen den Volksschullehrern gleichzustellen. Es folgt noch eine genaue Berechnung des hierzu erforderlichen Geldbedarfs, sowie Angabe von Mitteln und Wegen, diesen Bedarf zu decken. Es würde zu weit führen, diese wohldurchdachten Vorschläge hier näher auszuführen. In einem Schlußwort wird noch einmal unter den heutigen Verhältnissen als das beste Mittel zur Linderung der Schulnot und zur Besserung der Lehrerverhältnisse die Errichtung jüdischer Volksschulen empfohlen. In beiden Referaten, besonders in dem bayerischen, sind klipp und klar die Forderungen enthalten, die man im Interesse der jüdischen Volksschullehrer, im Interesse des jüdischen Religionsunterrichts und im Interesse des Judentums aufstellen muß. Wem es um die Erhaltung des Judentums ernst ist, hat die Pflicht, zur Verwirklichung dieser Forderungen nach Kräften beizutragen. Es handelt sich hier nicht um Sonderwünsche Gesetzestreuer oder Liberaler, es handelt sich umWünsche von Männern, die am besten wissen müssen, was. zur- Besserung der traurigen Schulverhältnisse beitragen wird. Es ist entschieden das kleinere von zwei Nebeln, daß unsere Volksschuljugend vorläufig in guten jüdischen Schulen von tüchtigen, für ihr Fach gründlich vorbereiteten jüdischen Lehrern unterrichtet wird, als daß wir die Hände in den Schoß legen und warten, bis der Messias kommt, d. h. bis die konfessionellen Gegensätze schwinden werden. Freuen wir uns der kleinen Zugeständnisse, die uns jetzt in Preußen aus dem Gebiete der Schule gemacht wurden, machen wir von unserm Rechte, jüdische Volksschulen zu gründen, ausgiebigen Gebrauch/ Wer weiß, ob nicht durch diesen scheinbaren Rückschritt dem künftigen Fortschritt,mehr gedient ist, als wir vielleicht ahnen!

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