Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 72 (1908)
- Issue
- Heft 23 (5.6.1908)
- Date
- 1908-06-05
- Page
- Seite 3 (sequence 15)
- Language
- German
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1907 35 Patienten, Männer und Frauen, unentgeltlich oder gegen geringe Entschädigung Aufnahme. Dieselben gehörten den verschiedensten Berufen an (Lehrer, Kultusbeamte. Kaufleute, Handwerker) und stammten aus verschiedenen Provinzen Deutschlands, aus Nußsand, Holland und Belgien. Elf arme Kurgäste, die wegen lieberfüllung des Hauses zur Hochsaison keine Aufnahme finden konnten, erhielten ausnahmsweise Mittag- und Abendessen im Sanatorium Die Einnahmen (3876,03 Mark) blieben leider hinter den Ausgaben. (6085)39 Mark) zurück, so daß ein,Defizit von 209,36 Mark verbleibt. Es wird daher jeder Glaubensgenosse gern dem Krankenverein zu Ems sein Scherflein einsenden, um möglichst vielen Kranken den Gebrauch einer Emser Kur zu ermöglichen. Gesuche um Aufnahme sind möglichst bald an den Vorstand des Sanatoriums Emser Heilquelle in Ems zu richten, da besonders in der Hochsaison über die Plätze sehr schnell verfügt ist. a. Frankfurt a. M., 30. Mai. Wie bereits gemeldet, hatte in einer. Versammlung des Vereins für weibliche Fürsorge, die am 7. November vorigen Jahres stattfand, die Vorsitzende des Vereins, Fräulein Bertha Pappenheim, in ihrer Rede eine Aeußerung getan, durch die sich das Lehrerpersonal der orthodoxen israelitischen Volksschule beleidigt fühlte. Sie hatte gesagt, der neu zu gründende Frauenverein könne viel Gutes wirken, z. B. wenn er sich um den „Cheder in der Bärenstraße" kümmern wolle. Das Schöffengericht hatte, wie unseren Lesern erinnerlich sein wird, Fräulein Pappenheim, die erklärte, sie habe niemand beleidigen, sondern den Geist der israelitischen Volksschule kennzeichnen wollen, freigesprochen. Die Lehrer legten Berufung ein. doch kam nunmehr die Strafkammer ebenfalls zur Freisprechung, obwohl der als Sachverständiger vernommene Professor Oberlehrer Weil den Ausdruck „Cheder" als Beleidigung bezeichnete. Das Gericht hat neben anderen Gründen tatsächlicher Art auch aus § 193 (Wahrung berechtigter Interessen) sein freisprechendes Urteil gebildet. o> Stuttgart, 31. Mai. In der hiesigen israelitischen Gemeinde fand am 23. d. M. die Wahl von zwei Vorstehern statt. Die Wahlbeteiligung war eine äußerst rege und stand sichtlich unter dem Einfluß der jüngst erlassenen Ministerialverfügung. die den bisher fakultativen jüdischen Religionsunterricht für die Schüler der höheren Lehranstalten obligatorisch macht. In einer vor der Wahl stattgehabten Versammlung forderten die liberalen Gemeindemitglieder eine Revision des Judengesetzes von 1828 und wollen in dieser Angelegenheit an den Landtag Herangehen, um eine Mitbestimmung bei der Zusammensetzung und den Beschlüssen des Oberkirchenrats durchsetzen zu können. Der letztere hat in jüngster Zeit wiederholt Verfügungen getroffen, die den Anschauungen zahlreicher Gemeindemitglieder widersprechen und eine Gefährdung des Friedens innerhalb der Gemeinschaft herbeizuführen imstande sind. Man droht sogar mit einem Massenaustritt, wenn eine Aenderung der bestehenden Zustände nicht eintreten sollte. Eine andere, nicht weniger berechtigte Petition wegen Aenderung des Gesetzes liegt dem Landtag schon vor — weil es „jeden Einfluß der israelitischen Gemeindemitglieder auf die Zusammensetzung und Entschließungen derOberkirchenbehörde ausschließt". GesterreiH-Angarn. LI Wien, 1. Juni. Die traurigste Sitzung im Jahre ist für unseren Kultusvorstand die, in der über das Gemeinde-Budget gesprochen. Diesmal ging es allerdings noch sehr glimpflich ab. Wir danken dies dem ausgezeichneten Schatzmeister, den die Gemeinde jetzt hat. Nach dem Referat des Herrn Max Frank betragen die Gesamteinnahmen 2 645677,70 Kronen und die Gesamtausgaben 2578150,77 (2433027,83 Kronen ordentliche und 145122,94 Kronen außerordentliche Ausgaben). Also ein Ueberschuß von 67526 Kronen, während der Voranschlag für das Verwaltnngsjahr ein Defizit von 122138 Kronen vorhergesehen hatte. Freilich dieser Ueberschuß ist ein rein zufälliger — aber immerhin, wir haben lange nicht einen solchen gehabt! — Der Abgeordnete Dr. Ofner hat in der Presse auf einen ungeheuerlichen Justizfall aufmerksam gemacht, der das Interesse der Oeffentlichkeit verdient. Jakob Stern, ein achtzigjähriger polnischer Jude, war des Mordes an einem Bauern angeklagt und vom Geschworenengericht trotz seines Leugnens schuldig gesprochen worden. Der Kassalionshof hob das Urteil auf und wies die Sache zur nochmaligen Verhandlung an die erste Instanz. Diesmal wurde Stern freigesprochen. Der Staatsanwalt erhob die Nichtigkeitsbeschwerde, die aber verworfen wurde. Daraufhin erwirkte der Staatsanwalt die Wiederaufnahme des Verfahrens auf Grund einer, wie er angab, nachträglich als unrichtig erkannten Zeugenaussage. Es stellte sich aber bei der Verhandlung heraus, daß die Zeugenaussage richtig, der Wiederausnahmegrund also nicht stichhaltig gewesen war. Sonach hätte das erstrichterliche Urteil also in Rechtskraft erwachsen sollen. Es wurde aber ein neuerliches Verfahren gegen Stern angeordnet und dieser jetzt zu vier Jahren schweren Kerkers verurteilt, ein durch rechtskräftige Urteile von Schwurgerichten Freigesprochener wurde also doch verurteilt, weil der Staatsanwalt durch eine als falsch erwieseneBehauptung die Wiederaufnahme des Verfahrens erlangt hatte! Zudem sei noch darauf hingewiesen, daß es ein achtzigjähriger polnischer Jude ist, der beschuldigt wurde, einen kräftigen Bauern auf dem Feldweg überfallen, ihm die Schädeldecke eingeschlagen und die Rippen gebrochen zu haben! — Am 31. v. M. feierte die jüdische Gemeinde Groß-Kanizsa in Ungarn das 25jährige Amtsjubiläum ihres hochverdienten und allgemein beliebten Rabbiners Dr. Eduard Neumann unter herzlichster Teilnahme weiterer Kreise. Dr. Neumann ist auch gleichzeitig Redakteur des „Ungarisch-jüdischen Blattes", Organ des Rabbiner-Verbandes, welches ein lang gehegtes Bedürfnis in ausgezeichneter Weise befriedigt. Als Schriftsteller hat er hauptsächlich in seiner Muttersprache zahlreiche verdienstliche Werke verfaßt, ein für die ungarischen Schulen allgemein eingeführtes Religionsbuch herausgegeben und sich hervoraagend an der Uebersetzung der Bibel ins Ungarische beteiligt. Er ist ein Schwiergersohn unseres unvergeßlichen Kahserling sel. Andenkens. — Beim Empfang einer Deputation der jüdischen Gemeinde Lembergs erklärte der neue Statthalter von Galizien Dr. Bobrzynski, die Rechte aller Bürger des Landes ohne Unterschied der Nationalität, wahren zu wollen. Zugleich richtete er an die Mitglieder der Deputation den Appell, sie mögen ihn in seiner Ansicht unterstützen, jene politische Strömung im Judentum, die ihre Bestrebungen zum Schaden desselben wie nicht minder des Landes entwickelt, aus die rechte Bahn zu lenken!" England. London, im Mai. Vor einigen Tagen gelangte Hier, wie schon kurz mitgeteilt, ein interessanter Prozeß zur Entscheidung/ der die englischen Gerichte schon lange beschäftigt. Die zionistische Bewegung hatte als wirtschaftliches Instrument die „Jewish Colonial Trust Limited*' (Jüdische Kolonialbank) gegründet. Das Statut der Bank besagte, daß die vorhandenen Gelder zur Kolonisation eines, vom jeweiligen Kongresse der Zionisten als geeignet befundenen Territorium zu dienen haben. Nach dem VII. Kongresse trat bekanntlich eine Spaltung im Zionismus ein, indem der englische Schriftsteller Israel Zangwill mit einer Schar von Anhängern sich absentierte und bie „Jewish Territorial Organization“ Oegfünbete. Währen d der Zi onis mus die Schaffung einer rechtlich gesicherten Heimstätte inPalästina erstrebt, folgert die Jewislv Trust Organization aus der momentanen Judennot in Rußland, Rumänien und Galizien, daß für die stetig wachsende Flut der Auswanderer ein Territorium gefunden werden müsse, wo dem Elendsheer der Emigranten die Möglichkeit einer ruhigen Entwicklung geboten ist. In Gemeinschaft mit Lord Rothschild in London und dem amerikanischen Handelsminister Oscar Strauß, hat die Jewish Territorial Organization ein Emigrationsdepartement in Galveston (Texas) geschaffen und auch schon einige Trupps von Emigranten dahin befördert. Nun beantragte die „Jewish Colonial Trust“ vor einigen Monaten eine Aenderung ihrer Statuten dahingehend, daß die Tätigkeit der Bank in Zukunft nur auf Palästina, Syrien, die Halbinsel Sinai und Cyprus beschränkt werden solle, in welchen Gebieten sich nach Ansicht der zionistischen Führer die Möglichkeiten einer judenstaatlichen Ansiedlung ergeben können. Gegen diese beantragte Aenderung überreichten die heute in ber Jewish Territorial Organization befindlichen Aktionäre den Einspruch. In verschiedentlichen Verhandlungen versuchten beide Parteien, den Richter von der Notwendigkeit ihres Vorgehens zu überzeugen. Die Zionisten legten Urteile bekannter Fachmänner vor, die eine Möglichkeit der gedachten Kolonisationsbestrebungen zugeben, sie beriefen sich auf den Begründer des modernen Zionismus. Theodor Herzl, der in seinem „Judenstaat", das Programm