Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 72 (1908)
- Issue
- Heft 22 (29.5.1908)
- Date
- 1908-05-29
- Page
- Seite 264 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
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Vernachlässigung einer wahrhaften, geläuterten religiösen Erziehung der Jugend in sich birgt; in begeisterten und Begeisterung weckenden Worten betont er an der Hand von Schriftquellen und -Stellen aus unseren täglichen Gebeten, .wie sehr die Durchdringung des Gemüts mit wahrhaft religiösem Geiste das Gefühl der Demut des endlichen Einzelwesens dem Allwesen gegenüber, die Unterordnung des Einzelwillens unter den Willen der Gesamtheit und das Gesetz, auf der die sittliche und staatliche Ordnung beruht, erzeugt und entwickelt, wie wenig die fehlende religiöse Gemütsbildung durch eine einseitige Verstandesbildung ersetzt werden kann Mit einem kurzen Mahnworte zu engerem Zusammenschluß unserer Glaubensgenossen, um „die kurzsichtige Gleichgültigkeit in Glaubenssachen, die bei vielen von uns nur allzusehr sich eingenistet hat, nicht länger zu dulden" und darüber zu beraten, „wie wir den Glauben unserer Väter in einer der Wissenschaft und Kulturentwicklung unserer Zeit entsprechenden Weise in unserer Jugend wieder einpflanzen", schließt die erste Schrift, die aus keinen ihre wohlverdiente Wirkung verfehlen kann, der noch Empfänglichkeit wie für religiöse Begeisterung überhaupt, so insbesondere Begeisterungsfähigkeit für das Judentum sich bewahrt hat. In der zweiten, „Die Sendung Israels" betitelten, in acht» silbigen Versen verfaßten und als religionsphilosophische Dichtung zu bezeichnenden Arbeit führt der Verfasser mit enthusiastischer Begeisterung und in schwungvoller poetischer Sprache den Gedanken durch, daß unsere Glaubensgemeinschaft den geschichtlichen Beruf habe, durch den reinen, von allem Aeußerlichen und Buchstäblichen losgelösten Gottesgedanken und Gottesglauben das Band des Friedens und die Völker zu schließen und die Verwirklichung des von Jesaja um den späteren Propheten und großen Lehrern Israels verkündeten Gottesreiches auf Erden herbeizuführen. Beide Schriften, von gleich tiefer religiös-sittlicher Begeisterung getragen und beseelt von des Verfassers treuer Liebe zum Judentum und seinem festen Vertrauen in dessen weltgeschichtliche- Mission, find als ein erfreulicher Zuwachs unserer gemeinverständlichen religionsgeschichtlichen und religionsphilosophischen Literatur dankbar zu begrüßen. Sie können allen gebildeten Familien, denen es um eine wahrhafte geläuterte religiöse Erziehung ihrer Kinder, allen Religionslehrern, denen es um die Einpflanzung echt religiöser Gesinnung in die Herzen ihrer Schüler ernst ist, aufs dringendste empfohlen werden. Prof. Dr. I. Horowitz. Sxrechsagl. Geehrter Herr Redakteur! ngesichts der fortgesetzten Bemühungen der deutschen Handlungsgehilfen-Verbände nach einer weiteren Verkürzung und schließlichen Aufhebung der Geschäftstätigkeit an Sonntagen und christlichen Feiertagen muß es lebhaftes Befremden erregen, daß die deutschen Handlungsangestellten jüdischer Konfession, welche doch einen wesentlichen und wichtigen Bestandteil dieser Vereinigungen ausmachen, hinter ihren christlichen Kollegen in der Förderung der konfessionell gebotenen Ruhetage so gänzlich nachstehen. Wenn die jüdischen Handlungsangestellten, gleichviel ob sie einer konservativen oder liberalen Richtung zuneigen, im Interesse der Würde und des Ansehens ihrer Religion in den Vereinigungen, denen sie angehören, darauf hinwirken würden, daß ebensowohl der Sonntag als Ruhetag der christlichen, als auch der Sonnabend als Ruhetag der jüdischen Handlungsangestellten staatlich anerkannt werden möchte, so würden sie auch von ihren christlichen Kollegen in der Förderung dieses Bestrebens wohl unterstützt werden. Für die große Menge von Geschäftsinhabern, welche christliche und jüdische Angestellte beschäftigen, würde es ein Leichtes sein, auf die Sonntagstätigkeit, ihrer christlichen Angestellten ganz zu verzichten, wenn sie an diesem Tage ihre jüdischen Angestellten zur Geschäftstätigkeit heranziehen und den letzteren dafür den Sonnabend freigeben. Ein Zwäng braucht hierbei nicht ausgeübt zu werden, da zur Sonntagstatigkeit nur diejenigen jüdischen Angestellten in Anspruch zu nehmen sein werden, welche an Samstagen und jüdischen Feiertagen aus religiösen Rücksichten feiern wollen. Durch eine derartige wechselweise Beschäftigung würde den Geschäftsinhabern, welche auf die Sonntagstätigkeit nicht verzichten können, jeglicher Einwand gegen die Beschäftigung am Sonntag solcher Angestellten entzogen, die diesen Tag feiern wollen und aus konfessionellen Rücksichten feiern sollen, während auch den jüdischen Angestellten Gelegenheit geboten werden würde, ihre eigenen Feiertage zu halten. Neben der unbedingt notwendigen körperlichen und geistigen Erholung sind doch wohl die wöchentlichen Ruhetage und die sonstigen Feiertage einer jeden Konfession dazu bestimmt, um eine Erhebung über das Alltägliche zu erzielen. Diesem sind die Gotteshäuser aller Konfessionen und die in denselben stattfindenden Gottesdienste gewidmet. Warum sollen nun gerade die jüdischen Handlungsangestellten dadurch zurückgesetzt und benachteiligt werden, daß ihnen die Möglichkeit der Erbauung fast das ganze Jahr hindurch entzogen wird? Aber selbst wenn-diese Erwägung von den jüdischen Handlungsangestellten ganz ausgeschaltet wird, warum sollten und wollten sie nicht aus grundsätzlichen Rücksichten bemüht sein, ihrer eigenen Religion dieselbe Geltung zu verschaffen, welche ihre christlichen Kollegen in nachahmenswerter Weise ihren religiösen Anschauungen hinsichtlich der konfessionellen Ruhetage bereits erwirkt haben und des weiteren zu erwirken bestrebt sind. Angesichts der Rastlosigkeit der heutigen Zeit kann der Umstand, daß die christlichen Ruhe- und Feiertage mit den jüdischen nicht zusammenfallen, eher als ein Vorzug als ein Nachteil betrachtet werden, denn es ermöglicht diese Unstimmigkeit den Handlungsangestellten christlicher und jüdischer Konfession, sich gegenseitig zu vertreten. Wenn die Handlungsangestellten beider Konfessionen die Förderung der Feiertagsruhe von diesem Gesichtspunkte aus betreiben werden, so dürften sie viel eher und durchgreifender zu ihrem Rechte und zu ihrem Ziele kommen, als dies sonst der Fall sein könnte. Diejenigen Angestellten, welche nicht in offenen Verkaufsgeschäften tätig sind, werden auf einen Widerstand der Geschäftsinhaber im allgemeinen nicht stoßen, da es den letzteren vielmehr vielfach erwünscht sein wird, wenn die laufenden Geschäfte sowohl am Sonnabend, als auch am Sonntag abgewickelt werden. Es würden daher aus Zweckmäßigkeitsgründen die Bemühungen zunächst auf diejenigen Geschäfte zu beschränken sein, für welche die geräuschlose Tätigkeit in Bureauräumen in Betracht kommt. Wenn die jüdischen Handlungsangestellten diese Angelegenheit mit Nachdruck betreiben wollten, so werden sie gern die Unterstützung ihrer andersgläubigen Kollegen und ihrer Vereinsvorstände, sowie schließlich damit auch die Anerkennung und Förderung seitens der zuständigen Behörden finden. Sie werden mit ihren Bemühungen auch die Illusionen einiger jüdischer Verbände zerstören, welche der Meinung sind, daß den jüdischen Handlungsangestellten mit einer zweistündigen Arbeitszeit an Sonntagen gedient ist und daß diese Anordnung auch nur Geltung haben soll für diejenigen Geschäfte, welche Sonnabend geschlossen^ halten. Den jüdischen Angestellten wird in einem so eng begrenzten Wirkungskreise die Existenzfähigkeit unterbunden. Sie benötigen dringend auch Anstellung in derartigen Geschäftshäusern, in welchen am Sanrstag nicht geschlossen wird und ihnen aber dessenungeachtet der Sonnabend als Ruhetag sreigegeben wird, wenn sie am Sonntag möglichst unbeschrankt tätig sein können. Vielleicht geben diese Ausführungen die Anregung dazu, daß die jüdischen Handlungsangestellten sich zu nachdrücklichen Bemühungen aufraffen und dieselben so lange fortsetzen, bis ein ganz befriedigendes Ergebnis erreicht sein wird. Hochachtungsvoll Beuthen O.-S. David Goldstein. Druck und Verlag von Rudolf Masse in Berlin. Verantwortlich für die Redaktion: Max Bauchwitz in Berlin.