Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 72 (1908)
- Issue
- Heft 22 (29.5.1908)
- Date
- 1908-05-29
- Page
- Seite 256 (sequence 4)
- Language
- German
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Am Jahre 1889, also schon zur Zeit der Selbständigkeit Finnlands, wurde von der administrativen Behörde angeordnet, daß die Juden nur in drei Städten des Landes wohnen, daß sie sich nicht mehr als drei Kilometer von ihrem Wohnort entfernen dürfen, und daß. sie nur mit Früchten, Zündhölzern, Zigaretten, Zigarren und alten Kleidern handeln dürfen. Ferner wurde bestimmt, daß die Heirat mit einem Ausländer oder einer Ausländerin für die betreffenden finnländischen Juden den Verlust des Wohnrechtes zur Folge hat. Damit sollte verhindert werden, daß etwa neue Juden ins Land gezogen würden und daß eine starke Vermehrung der einheimischen Juden erfolge. Ausländische Juden dürfen sich in Finnland nur drei. Tage aufhalten. Diese Verfügungen lassen die im Auslande viel zitierten finnischen Grundgesetze, die gleiches Recht für alle proklamieren, in einem eigentümlichen Lichte erscheinen. Schließlich wurde folgende Resolution mit allen gegen fünf Stimmen angenommen: .Die administrativen Beschränkungen der Rechte der Juden bedeuten eine Schmach und Schande für das finnische Volk. Die Juden sollen dieselben Rechte erhalten wie die Ausländer, die sich in Finnland niederlassen." (Dreijähriger Aufenthalt in Finnland gibt den Ausländern hier die Naturalisation; aber auch während dieser Zeit sind die Ausländer völlig den Inländern gleichgestellt, mit Ausnahme des aktiven und passiven Wahlrechts und der Bekleidung öffentlicher Aemter.) Wenn Finnland noch länger die Sympathien des fortschrittlich gesinnten Europa für seinen eigenen Freiheitskampf wird in Anspruch ' nehmen wollen, so wird es schließlich diesen primitiven Forderungen nicht länger Widerstand leisten dürfen. Mus der Lerltner Grmeindr. Berlin, 25. Mai. er Vorstand des „Liberalen Vereins für die Angelegenheiten der jüdischen Gemeinde^, dessen erster Vorsitzender jetzt Herr Justizrat Plonsker ist (der bisherige Vorsitzende, Herr.Justizrat Breslauer, hat infolge der Uebernahme des Vorsitzes in der „Vereinigung für das liberale Judentum in Deutschland" jenes Amt niedergelegt), während als zweiter Vorsitzender Herr Professor Blaschke gewählt wurde, hat an das Repräsentantenkollegium der jüdischen Gemeinde die nachfolgende Petition gerichtet, die sicher weit über den lokalen Kreis hinaus von allgemeinem Interesse sein wird: „Die Gemeindeverwaltung wolle beschließen: Gemäß § 46 des revidierten Statuts der jüdischen Gemeinde zu Berlin wird eine Kultuskommission eingesetzt. Dieser Kultuskommission wird die dauernde Verwaltung und Beaufsichtigung aller den Gottesdienst betreffenden Angelegenheiten übertragen, Die Kultuskommission zerfällt in zwei Abteilungen: 1. der Abteilung A, welcher der Gottesdienst nach altem Ritus, 2. der Abteilung B, welcher der gesamte übrige Gottesdienst untersteht, gleichgültig, ob der Gottesdienst in Synagogen oder an Festtagen zufolge besonderer Veranstaltungen der Gemeindebehörde abgehalten wird. Jede Abteilung verwaltet die ihr überwiesenen Angelegenheiten allein und selbständig. . .Jede Abteilung ist allein und selbständig berechtigt, Beschlüsse hinsichtlich der ihr unterstellten Astgelegenheiten' vorbehaltlich der Genehmigung der Gemeindebehörde zu fassen und Anträge in diesen Angelegenheiten an den Gemeindevörstand'zu richten. Jeder Abteilung liegt ob ä) die Beratung über Fragen des Gottesdienstes in den ihr unterstellten Anstalten b) die Abordnung der Vorsteher für die festgottesdienstlichen Veranstaltungen, c) die Beratung über Fragen des Synägogen-Etats, insbesondere der Gehälter, d) die Beratung der ihr vom Gemeindevorstand zugewiesenen Angelegenheiten. - Die 'KultUskommission wird in gleicher Weise zusammengesetzt wie die übrige Berwaltungskommission; in jeder Abteilung hat je ein Gemeinderabbiner Sitz und Stimme. Die Synagogenvorstände bilden Unterabteilungen der Kultus kommission und unterstehen den Abteilungen A und B, je nach der Einrichtung des Gottesdienstes. Dementsprechend wird der Artikel I der Satzung für die vorhandenen Vorstände der jüdischen Gemeinde abgeändert. Artikel 19 bis 21 dieser Satzungen werden aufgehoben." Dieser Antrag wird sicher jedem billig Denkenden durchaus akzeptabel erscheinen. Solche Kültuskommissionen existieren auch bereits in mehreren Großgemeinden und fungieren dort zur Zufriedenheit beider Parteien. Wir hoffen deshalb, daß' auch unsere Gemeindeverwaltung den Vorschlag des „Liberalen Vereins" annehmen wird-. Es ist der. einzige Ausweg, um aus den Wirren und Kämpfen der Parteien zu einem alle Teile befriedigenden Zustand und zu dauerndem Frieden zu gelangen. Lriek aus Orltrrrrich. ir haben wieder unsere Affäre. -Ich meine die „Wahrmund-Affäre", um es gleich zu sagen. Das europäische Gleichgewicht wird durch sie nicht gestört werden» aber Sturm genug hat sie bereits erregt, und wenn nichtalles trügt, ist in der Angelegenheit noch nicht das letzte Wort: gesprochen. Es ist ein Stück Kulturkampf, das sich jetzt, im Oesterreich abspielt, und der Autor der Tragödie — vielleicht: wird sie mancher als Tragi-Komödie bezeichnen — ist eigentlich, niemand anders-als Dr. Karl Lueger. Er sprach auf dem: letzten Katholikentage in Wien seine Meinung aus, man müsste jetzt in Oesterreich einen frommen und frischen Eroberungszug! gegen die Universitäten unternehmen, und einigen Professoren,, die nicht gewillt sind, ins christlich-soziale Horn zu stoßen, eirr wenig auf die Finger klopfen. Was nun folgte, wissen Sie aus den Tagesblättern. Und nun kommt das Satyrspiel, das auf die Tragödie folgt. Prinz Liechtenstein stempelte in einer christlich-sozialen Volksversammlung Wahrmund zu einem jüdischen Stammesgenossen: er wird unser „Konnationaler"; in ihm verkörpert sich der 2000 jährige Judenhaß gegen die christliche Weltanschauung, und was der Lügen noch mehr sind, die man in Wiener Volksversammlungen zu hören bekommt. Da ist es doch notwendig, daß wir uns diesen sonderbaren „Konnationalen", den uns Seine Durchlaucht Prinz Alois Liechtenstein aufdrängt, etwas < näher anschauen. Der Vater: des jetzigen Professors Wahrmund war der erste, der die ge-. hässigsten Werke über das Judentum in den achtziger Jahren: schrieb. Diese wurden damals als empfehlenswerte Werke: von den klerikalen Blättern allen guten Christen empfohlen. - Der alte Wahrmund hatte sich nämlich das Alte Testament zum Objekte seiner Angriffe gewählt, wie jetzt der neue Wahrmund das Neue Testament. Der alte Wahrmund bezeichnet das im Alten Testamente sich offenbarende höchste Wesen als einen Götzen, und Moses und die Propheten sind ihm demnach nichts mehr oder weniger als Götzendiener. Der junge Wahrmund gehtweiter und spricht über gewisse Dogmen und Götzen des Katholizismus in einer Art, die er mit seinem Gewissen und der von ihm gelehrten Wiffenschast vereinbaren möge, welcheaber uns Juden als solche nicht weiter 'berührt. Was wir jedoch ganz entschieden ablehnen und zurückweisen müssen, ist, daß dieser Proseffor als unser „Stammesgenoffe" bezeichnet wird. Nein, er ist ein Vollblut-Arier, wie er sich auch als solchen bezeichnet. Das Judentum hat mit dem „Falle Wahr»