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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1908-05-22 · Heft 21 (22.5.1908) · p. Seite 243

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
72 (1908)
Issue
Heft 21 (22.5.1908)
Date
1908-05-22
Page
Seite 243 (sequence 3)
Language
German
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gestellt Wörden: In Berlin die bischerigen Abgeordneten! Dt. Gerschel (II. Wahlkreis), Geh. Justizrat Cassel (VIII. Wahlj kreis), L. Rosenow (X. Wahlkreis). Außerdem Stadtrat Dr. M. Weigert (VII Wahlkreis). Ferner in Spandau- Osthavelland Direktor Dr. Sobernheim, in Teltow- Beeskow - Storkow Ämtsgerichtsrat a. D. Liepmann, in Danzig Stadtrat Münsterberg, in. Bromberg Geheimer Kommerzienrat Aronsohn, in Mogilno Landgerichtsrat Peltasohn, in Lissa-Fraustadt Justizrat Wolfs, in Rothenburg-Hoyerswerda Fabrikbesitzer Josef Schweig, in Harburg Amtsgerichtsrat Herz. Mit Ausnahme eines der nationalliberalen Partei angehörenden (Liepmann) sind die genannten Kandidaten natürlich von den freisinnigen Parteien aufgestellt worden. Von der sozialdemokratischen Partei sind für Berlin aufgestellt worden: Herr Paul Singer und Rentier Hugo Hermann. Man wird dem Ausfall der Wahl mit berechtigter Spannung entgegensehen. In der badischenKammer sprach vor einigen Tagen der bekannte demokratische Abgeordnete Dr. Heimburger über den Gewissenszwang beim obligatorischen Religionsunterricht. In der Rede fanden sich folgende beachtenswerte Sätze: „Was den Religionsunterricht betrifft, so möchte ich nicht etwa den Antrag stellen, ihn ganz aus der Schule zu entfernen, ich meine aber, man sollte ihn fakultativ machen, so daß nur'Schüler zur Teilnahme am Religionsunterricht gezwungen werden, deren Eltern es wünschen. Ich glaube hierzu auch auf die Zustimmung der Herren aus dem Zentrum rechnen zu können; Sie (zum Zentrum) haben wenigstens im Reichstag einem Antrag zugestimmt, der auch diese Forderung enthält. Im „Toleranzanträg" hieß ein Paragraph: „Zur Teilnahme an einem Religionsunterricht oder Gottesdienst darf ein Kind gegen den Willen der Erziehungsberechtigten nicht ungehalten werden." Das ist,, was ich wünsche, und es hat der Herr Abgeordnete Erzberger in seiner Schrift über den Toleranzantrag geschrieben, „vom Standpunkt des modernen Staates könne es einen Zwang in Religionssachen nicht geben, und damit müsse man selbst die schmerzliche Konsequenz hinnehmen, daß Leute religionslos aufwachsen". Ich glaube also, daß auch die Herren auf jener Seite des Hauses (zum Zentrum) angesichts des Schrittes ihrer Reichstagssraktjon nicht allzu große Schwierigkeiten machen werden, wenn mau die Gewissensfreiheit in dieser Beziehung fördert, und wenn das, was sie im Reichstag verlangt haben, man wenigstens in unserem badischen Staate, der dadurch wieder als Muster der Gewissensfreiheit dastehen würde, durchgeführt'werden kann. Wie jetzt die Dinge gehandhabt werden, ist tatsächlich ein Gewissenszwang, und zwar sowohl für die Schüler wie auch für manche Eltern. Sie wissen' ja, daß wir in verschiedenen Religionsgemeinschaften eine liberale und eine orthodoxe Richtung haben. Es kann also unter Umständen für einen Orthodoxen unangenehm sein, wenn sein Sohn von einem liberalen Religionslehrer unterrichtet wird, und umgekehrt. Wir hören gerade hier in Karlsruhe, daß die'orth odoxen Juden sich darüber beschweren, daß ihre Kinder gezwungen werden, an einem liberalen Religionsunterricht teilzunehmen, anderseits kann es aber auch einem Liberalen unangenehm sein, wenn sein Sohn zur Teilnahme an einem orthodoxen Religionsunterricht gezwungen wird. Das ist unter Umständen auch ein schwerer Gewissenszwang für die Schüler selbst. ' Man sage nicht/in den jugendlichen Seelen macht sich das noch nicht so sehr geltend. Ich habe im Gegenteil die Erfahrung gemacht, daß man solche Tinge gerade im Jünglingsalter außerordentlich ernst zu nehmen pflegt, daß man schwere Eewissenskämpfe durchzumachen hat, bis man sich zu der einen oder der anderen Weltanschauung durchgernngen hat, und wenn da nun ein äußerlicher Zwang eintritt, dann wird dadurch die natürliche Entwicklung des jungen Mannes - gestört. Er wird dadurch oft gerade in Auflehnung. gegen den Zwang in das entgegengesetzte Lager getrieben, in das er vielleicht nicht, gekommen wäre, wenn man ihn der natürlichen Entwicklung überlassen hätte. Deshalb sollte baraus die Schulverwaltung ihre Konsequenzen ziehen und sollte im Sinne des Toleranzantrags auch unseren Religionsunterricht behandeln." Kein vernünftiger Mensch wird diese Ansichten mißbilligen. Wenn aber unsere Orthodoxie daraus die Konsequenzen für ihren Teil ziehen möchte, so sollte sie nicht vergessen, daß die weitaus überwiegende Majorität der deutschen Juden viel mehr Grund zur Klage über orthodoxen Gewissenszwang beim Religionsunterricht haben könnte. £ Die Seeschlange der russischen Judensrage taucht immer wieder in neuer Form auf. Jetzt heißt es, daß der Ministerrat — zum hundert und soundsovielstem Male — sich abermals mit der Sache beschäftigt habe. Nach Anhörung eines Vortrages, der im Ministerium des Innern ausgearbeitet und von einem Vertreter desselben verlesen wurde, hat der Ministerrat prinzipiell die Notwendigkeit anerkannt, im Herbst mit einer fertigen Gesetzesvorlage über die Inden.vor die Duma zu treten. Vorläufig wurde beschlossen, eine Kommission aus den Vertretern aller Ministerien einzusetzen, der das vorhandene Material zur Sichtung und Verarbeitung vorgelegt werden soll. Die definitive Beschlußfassung über den Gesetzentwurf soll einem neuen Ministerrat Vorbehalten bleiben. Inzwischen werden die Verhandlungen in der Duma „unentwegt" fortgesetzt. Bezeichnend ist dafür eine Sitzung der Dumakommission für die Justizreform, in der die Jüdenfrage in der Advokatur behandelt wurde. Die Frage war folgende: In dem von der Regierung verfaßten Gesetzobjekt der Justizreform wird vorgeschlagen, daß die seit 1899 existierenden Beschränkungen bei der vom Justizminister abhängenden Ernennung der Juden zu Privatverteidigern und Rechtsanwälten weiter beibehalten werden sollen. In der Sitzung wurde der Antrag gestellt, daß die obengenannten Beschränkungen abgeschafft, werden sollen. Da man von vornherein auf diesen Antrag vorbereitet war, so hatte sich die Kommission in voller Zahl versammelt. Abwesend waren nur einige Mitglieder der Rechten und der einzige der Kommission angehörende Sozialdemokrat. Der Antrag wurde gestellt vom Kadetten Adschemow und unterstützt von den polnischen Deputierten Partschewski und Dymscha, wie auch vom Kadetten Tschernoswitow. Im Namen des Justiznnnisters sprach der Miniftergehilfe, welcher den Antrag bekämpfte, indem er behauptete, daß diese Frage keineswegs von der Kommisswn gelöst werden kann, sondern auf gesetzgeberischem Wege durchgeführt werden solle. Bei der Abstimmung wurde der Antrag über die Abschaffung der Beschränkungen-für Juden in der Advokatur, und zwar für Privatverteidiger, mit der Mehrheit von 21 gegen 8, für Rechtsanwälte von 15 gegen 14 angenommen, ein Teil der Oktobristen stimmte mit der Linken. Wenn man die Stimmung der /Dumamehrheit in Betracht zieht, so bildet der Beschluß der Kommission gewissermaßen eine Ueberraschung, Und deswegen existiert die ernste Gefahr, daß er von der Duma selbst nicht angenvuunen wird. Eine Klage, die von allen Freunden der Humanität in den letzter: Jahren gar oft angestimmt wurde, findet sich auch in der jüngsten Botschaft des Präsidenten Roosevelt, betreffend die Vermehrung der amerikanischen Kriegsflotte. Und das ist für uns Juden sehr wichtig, wie die Leser aus der hier angeführten Stelle ersehen werden:. „Das Staatsdepartement wird ununterbrochen angerufen, um im. Interesse von ,Völkern und Nationalitäten zu intervenieren, die

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