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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1908-05-15 · Heft 20 (15.5.1908) · p. Seite 236

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
72 (1908)
Issue
Heft 20 (15.5.1908)
Date
1908-05-15
Page
Seite 236 (sequence 8)
Language
German
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sittlicher Größe, daß Lambertini kein anderer wurde, als er Benedikt XIV. hieß. Die Zeitgenossen haben es hervorgehoben, daß er, an die Spitze der Christenheit gestellt, von jeder Ueberhebung frei blieb und seinem alten munteren, leutseligen Wesen nicht untreu wurde . . . Kein Papst kann in gleichem Maße wie Benedikt XIV. als die Inkarnation des italienischen Geistes nach seinen besten und liebenswürdigsten Seiten genannt werden, ja ich weiß überhaupt keinen anderen modernen Italiener, dessen geistige Physiognomie jene eigentliche Bereinigung von durch keine Vorurteile beirrtem Scharfsinn, sprudelndem Esprit, herzlicher Vonhommie und zugleich gelehrter und aufrichtiger Religiosität aufzuweisen hätte." Benedikt XlV. bekundet seine vorurteilslose, lautere und humane Gesinnung auch in seinem Verhalten den Juden gegenüber. Es wird ihm zur ewigen Ehre angerechnet werden, daß, als unter seinem. Pontifikate eine Untersuchung der Blutbeschuldigung gegen die Juden stattfand und er mit der Abgabe eines Gutachtens den Kardinal Ganganelli, den späteren Papst Clemens XIV., den Aufheber des Jesuiten-Ordens, beauftragte, dieser im Geiste des Oberhauptes der Kirche eine glänzende Nechtfertigungsschrift der Juden veröffentlichte. Das Vorgehen des milden Papstes wirkte natürlich auch auf die übrigen Würdenträger der Kirche, besonders die Bischöfe, die sich unter dem Pontifikat Benedikts XIV. durch ihre Friedensliebe auszeichneten. Anknüpfend an die Worte Innozenz IV., erneuerte er die Bulle des genannten Papstes aus dem Jahre 1247 an die Kirchenfürsten von Frankreich und Deutschland, worin die Anschuldigungen gegen die Juden rücksichtslos verurteilt und widerlegt wurden. Es wird nicht ohne Interesse sein, den Wortlaut dieser Bulle hier kennen , zu lernen: „Einige Geistliche und Fürsten. Edle und Mächtige Eurer Länder erdenken, sagt Innozenz, um das Vermögen der Juden ungerechterweise an sich zu reißen, gottlose Anschläge gegen sie und erfinden Anlässe. Sie dichten ihnen fälschlich an, zur Passahzeit das Herz eines ermordeten Knaben untereinander zu teilen. Die Christen glauben, daß das Gesetz der Juden ihnen solches vorschreibe, während in dem Gesetze das Gegenteil offen liegt. Ja, sie werfen den Juden boshaft einen irgendwo gefundenen Leichnam zur Last, und auf Grund solcher und anderer Erdichtungen wüten sie gegen dieselben, berauben sie ihrer Güter, ohne förmliche Anklage, ohne Geständnis, ohne Ueberführung. Im Widerspruch gegen die ihnen vom apostolischen Stuhl gewährten Privilegien, gegen Gott und seine Gerechtigkeit, bedrücken sie durch Nahrungs-Entziehung. Kerkerhaft, andere Quälereien und Drangsale die Juden, legen ihnen allerhand Strafen auf und verdammen sie zuweilen sogar zum Tode, so daß die Juden, obgleich unter Fürstlichkeiten lebend, die das Christentum bekennen, doch schlimmer daran sind als ihre Vorfahren in Aegypten unter den Pharaonen. Sie werden gezwungen, im Elend das Land zu verlassen, in welchem ihre Vorfahren seit Menschengedenken wohnten. Da Wir sie nicht gequält wissen wollen, so befehlen Wir, daß Ihr Euch ihnen freundlich und gütig zeiget; wo Ihr ungerechte Angriffe gegen sie wahrnehmet, stellet sie ab und gebt nicht zu, daß sie in Zukunft durch solche und ähnliche Bedrückungen heimgesucht werden. Die Bedrücker der Juden sollen mit dem Kirchenbann belegt werden." Gerechtigkeit ist die unerläßlichste Tugend des Historikers, und so müssen wir bei aller Anerkennung des edlen Charakters und des lauteren Wollens des hochherzigen Papstes darauf Hinweisen, daß er der alten Tradition doch nicht ganz entsagen konnte, d. h. daß es auch sein eifriges Streben war, die Juden zu bekehren und für die Kirche zu gewinnen. Doch hat schon Dr. Paul Rieger in seiner vortrefflichen Geschichte der Juden in RomJ) mit Recht darauf aufmerksam gemacht, daß alle dahin zielenden.Bestimmungen Benedikt XIV. das Leben und die Sicherheit der Gesamtheit' durchaus nicht bedroht haben. Bei all seiner Liebedafür habe er doch das Herz für die standhaften Juden auf dem rechten Flecke behalten. Mit seiner Regierung habe eben eine Zeit erträglicher Ruhe für die römischen Juden begonnen. Unvergessen sei dem Papst sein eindringlicher Brief an das Episkopat und Primat Polens zum Schutze der Juden vom 14. Juni 1751, mit den Worten beginnend: „ve bis guae vetita sunt llebraeis". Wo er nur konnte, schützte er die Juden gegen die Rohheiten, die sich römische Edelleute einerseits und fanatische Geistliche anderseits gegen sie Herausnahmen. Den Insassen des Ghetto kam er mit Freundlichkeit entgegen. Er gestattete ihnen in einem Dekret vom 14. September 1740 den Handel mit neuem Tuch, befreite die Gemeinde von einigen gar 311 drückenden Steuern und sistierte alle Verfolgungen seiner israelitischen Untertanen seitens ihrer christlichen Gläubiger. In mehreren Bullen ordnete er die Judentaufen, indem er allen gewalttätigen und gewaltsamen Eingriffen in die Gewissensfreiheit ein Ende machte. In der am 28. Februar 1747 erlassenen Bulle beantwortete er die Frage, ob es erlaubt sei, jüdische Kinder gegen den Willen der Eltern zu taufen, durchaus verneinend. Doch meint er, daß immerhin eine widerrechtlich vollzogene Taufe eine Gültigkeit habe, und daß so getaufte Kinder frommen Christen zur weiteren Erziehung übergeben werden müßten, doch müsse einer Taufe eine Untersuchung der etwaigen Ursachen derselben vorangehen, da die Erfahrung lehre, daß jüdische Mädchen oft nur wegen der Aussicht aus eine Ehe mit einem Christen ihrem alten Glauben untreu werden und daß jüdische Männer des öfteren wegen Auflösung ihrer Eheverhältniffe oder wegen großer Schulden sich zur Taufe melden. Bei solchen, die zur katholischen Kirche übertreten, müsse genau untersucht werden, von wem sie getauft worden seien und ob die Taufe in der richtigen Form geschehen sei. Dann sei auch eine Einführung der Täuflinge in die Glaubenslehre nötig. Falls nun der Täufling nach der Taufe erklärt, nicht den nötigen Willen zur Taufe gehabt zu haben, müsse man ihn zu einer zweiten Taufe veranlassen. Wenn er sich aber dem nicht unterziehen wolle, so bleibe nichts anderes übrig, als ihn zu entlassend) In der Geschichte des Judentums nimmt Benedikt XIV. durch seine schon genannte Stellungnahme in der Blutbeschuldigung gegen die Juden einen Ehrenplatz ein. In der Passah-Woche des Jahres 1756 hatte man in Jampoli in Polen den Leichnam eines Christen gefunden. Sofort erhob sich die Blutanklage gegen die dortigen Juden, deren Folge eine Judenverfolgung war, die von den Bischöfen noch unterstützt wurde. Die armen, gehetzten Juden schickten deshalb einen ihrer Glaubensgenossen, Jakob Selek, oder, wie er sich selbst nannte, Eljakim ben Asser Selig, nach Rom, um die Hilfe des Papstes in Anspruch zu nehmen. Er überreichte diesem eine Bittschrift der polnischen Gemeinde, ihn um Schutz gegen die Blutbeschnldigung anflehend. Der Papst betraute, wie schon erwähnt, mit dem Bericht und der Durchsicht desselben den Rat des heiligen Offiziums Lorenzo Ganganelli, den späteren Papst Clemens XlV. Am 21. März 1758 hatte dieser seine eingehende Denkschrift vollendet und der Kongregation eingereicht, worin die Juden gegen alle derartigen verleumderischen Beschuldigungen in Schutz genommen wurden. Jakob Selek wurde ehrenvoll entlassen und dem Bischof von Warschau, Visconti, warm empfohlen, der zugleich den päpstlichen Auftrag erhielt, sich 0 Bd. II, S. 241 ff. i) a. a. O. S. 243 ff.

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