Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 72 (1908)
- Issue
- Heft 20 (15.5.1908)
- Date
- 1908-05-15
- Page
- Seite 230 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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Antisemiten wissen überhaupt selten, was sie tun.^ reaktionärer' sind als selbst die Stockkonservativen, sodann durch ihre ganze Bewegung, durch ihre Ausschreitungen in Wort, Schrift und Taten, den deutschen Namen in der ganzen Kulturwelt geschändet haben. Dann gibt es auch noch ein Drittes. Der Jude, der gegen den antisemitischen Kandidaten stimmt, tut nur seine einfache verdammte Pflicht und Schuldigkeit, von der ihn nichts -entbindet. Der Jude, der christliche Wähler von der Schädlichkeit der antisemitischen Kandidaten überzeugt und sie veranlaßt,.ihnen eine Niederlage zu bereiten, tut ein Mehr. In der Natur der Dinge liegt es endlich, daß im besten Falle nur eine verschwindend geringe Anzahl jüdischer Abgeordneter gewählt werden , kann. Uni so notwendiger ist es, daß wenigstens einige gewählt werden. Im Abgeordnetenhause, in welchem.der Nachfolger Studts über Schul- und Kultussragen zur Rede gestellt werden kann, ist gar viel für die Interessen des Judentmns zu tun. .Darum sehen wir zu, daß auch Juden in den Landtag gewählt werden, Juden, die ein Herz für ihre Glaubensgenossen haben, Juden, die entschlossen sind, mit aller Macht für deren Forderungen, soweit sie gerecht sind, einzutreten, Juden, die fähig sind oder die die gerechte Entrüstung fähig macht, antisemitische Beschuldigungen und Unverschämtheiten mit Kraft und Würde zurückzuweisen. So wissen die jüdischen Wähler, was sie bis zum 3. und am 3. Juni zu tun haben. Wenn alle ihre Pflicht tun, dann werden wir als Preußen, als Deutsche und als Juden gut dabei fahren, das preußische Vaterland, das Deutsche Reich aber auch. Die Woche. Berlin, 12 Mai. ine Verfügung des Kultusministers für die Rhein- Provinz ist auch darüber hinaus und speziell für die jüdischen Verhältnisse von Wichtigkeit. Ueber die evangelischen und jüdischen Schulen in den Kreisen Trier, Merzig, Saarlouis und Wittlich hatte bisher der evangelische Regierungs- und Bezirksschulrat Dr. Dumdey in Trier die Kreisschulaufsicht im Nebenamte geführt. Nach einer amtlichen Mitteilung vom 27. v. M. hat der Kultusminister die Aufhebung dieser evangelischen nebenamtlichen Kreisschulinspektion genehmigt, und die betreffenden evangelischen und jüdischen Schulen sind vom 1. Mai ab den örtlich zuständigen Kreisschulinspektionen im Hauptamte unterstellt worden. Hoffentlich ist dies nicht der einzige Fall, in dem der Minister die für die evangelischen und jüdischen Schulen gebliebene nebenamtliche Aufsicht in solchen Kreisen beseitigt, die im übrigen hauptamtlich beaufsichtigt werden. Aehnliche Aufsichtsverhältnisse, wie sie bisher im Regierungsbezirk Trier bestanden, bestehen in vielen Kreisen. - Die Zentrümspresse und auch die jüdische hat übrigens die Imparität, die ihrer Konfession gegenüber in - dieser verschiedenen Regelung tatsächlich liegt, oft und mit Recht beanstandet. Die erstere sollte die gleiche Regelung für alle Konfessionen deswegen jedenfalls als einen. Schritt, eine ungerechtfertigte Imparität in der staatlichen Schulaussicht zu beseitigen, anerkennen, anstatt über die unheilvolle „Jnterkonfessionalität" zu klagen. Das Schulunterhaltungsgesetz hat ja ohnedies dafür gesorgt, daß in den Schulen selbst der mittelalterliche Grundsatz, daß „der Unterricht evangelischen . Kindern - nurdurch evangelische Lehrkräfte, katholischem Kindern^ durchkatholische Lehrkräfte" erteilt wird, zum-großen Schaden der jüdischen Lehrkräfte nahezu restlos zur- Dur chführitng)koMmt. Daß - auch in Bayern nicht alles Gold ist, /-was glänzt, mag die folgende Korrespondenz an die Zeitschrift -JmZdeutschen Reich" aus München uns beweisen: „Im Mürzhest dieser Zeitschrift findet sich in der Rubrik Korrespondenzen ein Passus, der lautet: „Im Königreich Bayern werden Juden Staatsanwälte, präsidieren als Landgerichtspräsidenten den Schwurgerichten." Dieser Satz bedarf einer Berichtigung und einer Ergänzung: Richtig ist, daß in Bayern seit dem Jahre 1879 Juden zu Staatsanwälten an den Landgerichten und Oberlandesgerichten ernannt wurden und auch jetzt noch ernannt werden. Niemals aber wurde ein Jude „Erster Staatsanwalt" bei einem Landgerichte oder „Oberstaatsanwalt" bei einem Oberlandes-. gerichte — d. h. die leitenden Stellen der Staatsanwaltschaft sind auch in Bayern den Juden verschlossen, obwohl sie als „zweite Staatsanwälte" und als „Staatsanwälte bei dem Oberlandesgerichte" nicht selten in die Lage kommen, den Chef der Staatsanwaltschaft zu vertreten. Also „Bürde" ohne „Würde"! Landgerichtspräsident oder Landgerichtsdirektor ist in Bayern noch kein Jude geworden. Meist führt der Weg zu diesen „leitenden" Stellungen durch die Staatsanwaltschaft —aber nicht für Juden! Hu Präsidenten der Schwurgerichte werden in Bayern nur Oberlaudesgerichtsräte ernannt. Zurzeit gibt es in Bayern fünf jüdische Oberlandesgerichtsräte. Diese werden, insoweit die sonstigen Voraussetzungen gegeben sind, auch regelmäßig zu Präsidenten der Schwurgerichte berufen. Bekanntlich ist die „Bürde" eines Schwurgerichtspräsidenten keine geringe, die „Würde" eine sehr vorübergehende. Weiter ist zu bemerken, daß in Bayern noch nie ein Jude zur ständigen oder nur zur vorübergehenden Dienstleistung ms Ministerium einberufen wurde. Dagegen ist der Schöffen- und Geschworenendienst den Juden geöffnet, wie sie auch in genügender Zahl zu Handelsrichtern ernannt werden. Noch mag die Bemerkung Platz greifen: Noch niemals wurde ein jüdischer Staatsanwalt oder ein jüdischer Oberlandesgerichtsrat zum Rat bei dem Reichsgericht ernannt. Dagegen wurde vor nicht langer Zeit ein jüdischer Oberlandesgerichtsrat in Zweibrücken — allerdings nach seinem Uebertritt znm Christentum — zu dieser höchsten Richterstellung berufen. Hiernach dürfte der freudige Hinweis auf Bayern als das Jdealland für Durchführung des Reichsgesetzes vom 3. Juli 1869 in der wirklichen Sachlage nicht begründet fein." 9 In Rußland beschäftigt jetzt die Frage der Wehrpflicht und des Rekrutenkontingents die politischen Kreise. In einer geheimen Duma-Sitzung wurde der Bericht der Kommission für diese Frage am 8. d. Mts. verlesen und trotz Beschlusses der Oktobristen der Ausschluß der Juden von der Wehrpflicht durch die Abgeordneten Samyßlowsky und Krupenski angeregt. - Samyßlowsky behauptete die Untauglichkeit der Juden zum Militärdienst im allgemeinen, Krupenski brachte einen Antrag ein dahingehend, die Juden sowohl ihrer religiösen Ueberzeugung, als ihrer Schädlichkeit in der Armee wegen von der Wehrpflicht zu befreien. Zum Ersatz für den Ausschluß von der Wehrpflicht sollen die Juden mit je zehn Rubel besteuert werden. Wenn 60 000 militärpflichtige Juden alljährlich, derart besteuert werden, ergibt sich ein Ertrag von nur 600 000 Rubel jährlich. Aus diesem Grunde haben Mitglieder der Rechten zwei Zusätze beantragt. Das erste Amendement verlangt, daß alle, welche von der Wehrpflicht befreit werden, eine Wehrsteuer zahlen sollen, aus der ein Kapital zur Unterstützung der Familien von Soldaten zu bilden ist. Die Zinsen des Kapitals Könnten eventuell auch zu einem Jnvalidenfonds verwendet werden. Der zweite Zusatzantrag besagt: Die Duma ist der ..Ansicht, daß die jüdischen Soldaten in Friedenszeiten sich als ein die Armee zersetzendes Element und in Kriegszeiten als unzuverlässiges und gefährliches Element erwiesen haben; daher wünscht