Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 72 (1908)
- Issue
- Heft 19 (8.5.1908)
- Date
- 1908-05-08
- Page
- Seite 219 (sequence 3)
- Language
- German
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verschweigt, daß er noch 1884/85, also unmittelbar bevor er die Oberleitung der Dresdener Zentral-Hetzorgane „Deutsche Reform", dann „Deutsche Wacht" übernahm, als brotloser Exstudent in Leipzig (von einem sehr bekannten volkswirtschaftlichen Schriftsteller jüdischer Abkunft in die Journalistik und Publizistik eingeführt und in Sacher-Masochs judenfreundlichen Kreisen intim verkehrend) ein dortiges links-freisinniges Vorstadtblatt redigiert hatte. Zu dem Hauptpunkt der Tagesordnung „Neuorganisation der Partei" beschlossen diese — im Gegensätze zu den durchaus konservativ „deutschsozialen" - Antisemiten angeblich demokratisch angehauchten — Judenfresser nach ausgedehnter Debatte, alle verwandten Parteiorganisationen im Reiche zu einem „Reichsbunde" zusammenzuschließen. Gemäß den gefaßten Beschlüssen bezweckt dieser Reichsbund die einheitliche Regelung der antisemitisch-reformerischen Agitationsarbeit, insbesondere die Vorbereitung zu den Reichstagswahlen! Also heißt es auf der Hut sein! - Eine kaum weniger wichtige Jahresversammlung fand fast gleichzeitig ebenfalls in -Leipzig statt: Die 25. Generalversammlung des sogenannten Leipziger „Verbands Deutscher Handlungsgehilfen". Am 26. Januar hatten dessen Vorstände mit denen des (Hamburger) „Deutschnationalen Handlungsgehilfen-Verbandes" einhellig beschlossen, „einer Interessengemeinschaft mit dem sobald als möglich zu erstrebenden Endziel eines völligen Zusammenschlusses" näherzutreten. Den weiteren Verlaus schildern wir hier, um ganz unparteiisch zu bleiben, nach dem Berichte eines rechtsnationalliberalen Blattes: Jener Beschluß hatte eine große Erregung innerhalb beider Verbände zur Folge, die sich auch auf die breitere Oeffentlichkeit und das politische Gebiet übertrug. Denn der „Verband Deutscher Handlungsgehilfen" zählt nicht weniger als 85 000, der „Deutschnationale Handlungsgehilfen-Verband sogar 110 000 Mitglieder, und zwischen beiden hatten im letzten Jahrzehnt heftigste Kämpfe um die Vorherrschaft getobt. Aus kleinen Anfängen hervorgegangen und ebenso wie der „Verband Deutscher Handlungsgehilfen" in Leipzig gegründet, hatte der „Deutsch-nationale Handlungsgehilfen-Verband" unter der Führung des „reformparteilichen" Reichstagsabgeordneten Schack bald den alteingesessenen Leipziger Verband an Mitgliederzahl überflügelt, was in erster Linie auf die antisemitische Parole: Ausschluß aller jüdischen Handlungsgehilfen, zurückzuführen ist. Demgegenüber vertrat der Leipziger Verband von Anfang an mehr liberale Tendenzen und suchte durch Schaffung großartiger Kassen- und Wohlfahrtseinrichtungen seine Mitglieder in erster Linie wirtschaftlich sicherzustellen. Vielfach wurde daher der geplante Zusammenschluß darauf zurückgeführt, daß die Hamburger die reichen Kaffen der Leipziger nötig hätten, während anderseits den Leipzigern nachgesagt wurde, daß die wirtschastspolitischen Erfolge der Hamburger, ihnen in die Augen gestochen hätten. Der Vorstand hatte nun folgenden Antrag vorgelegt: „In Erwägung, daß die Forderungen der deutschen Handlungsgehilfenschaft erst dann wirkungsvoll aufgestellt werden können, wenn sie möglichst von der gesamten deutschen Gehilfenschaft mit gehörigem Nachdruck vertreten werden, beauftragt die Generalversammlung des „Verbandes Deutscher Handlungsgehilfen" ihren Vorstand und Aufsichtsrat. den Versuch zu machen, eine Interessengemeinschaft der größeren nationalen kaufmännischen Vereine beziehungsweise Verbände unter Fortbestand ihrer vollen Selbständigkeit herbeizusühren. Wenn der „Deutsch-nationale Handlungsgehilfen-Verband" sich daran beteiligen will, da nach der Ansicht des „Verbandes Deutscher Handlungsgehilfen" der Antisemitismus absolut nichts mit den materiellen Forderungen der Gehilfenschaft zu tun hat und die öffentliche Betätigung desselben geeignet ist, die Mitglieder des Handlungsgehilfenstandes zu schädigen." Zu einer Einigung auf diesen Vorschlag kam es indeffen nicht, sondern es wurde folgende Vermittlungsresolution angenommen:. „Die Generalversammlung des „Verbandes Deutscher Handlungsgehilfen" billigt den Versuch einer Verständigung mit dem „Deutschnationalen Handlungsgehilfen-Verband" in 'Hamburg und hofft, daß auch mit den anderen kaufmännischen Organisationen eine sozialpolitische Verständigung zu erwarten ist." Diesem sachlich gehaltenen Referat von gewiß nicht philosemitischer Seite fügen wir als Gesamteindruck hinzu, daß die verkappten Antisemiten einen Sieg damit erfochten haben. * Die Juden in Oesterreich haben nun auch eingesehen, von welcher Bedeutung die Einigung und Organisation einer Gemeinschaft in gegenwärtiger Situation ist. Am 27. und 28. v. M. hat in Wien ein österreichisch-israelitischer Delegiertentag stattgesunden, dessen Verhandlungen den erfreulichsten Verlauf genommen haben. Nach einem eingehenden Referat über die Entwicklung und Rechtsstellung der Juden in Oesterreich bis zur Schaffung der Kultusgemeinden durch' das Gesetz vom 21. März 1890 wurde folgende Resolution einhellig beschlossen: „Die heute versammelten Vertreter von Kultusgemeinden Oesterreichs erklären den gesetzlichen Ausbau der jüdischen Kultusverfaffung in Konsequenz des Gesetzes vom 21. März 1890 für eine unabweisbare Notwendigkeit, wenn nicht die wichtigsten Institutionen des Judentums unwiederbringlichen Schaden leiden sollen. Zur Erreichung dieses Zweckes setzen dieselben ein Komitee, bestehend aus 17 Mitgliedern, ein, welches einen Gesetzentwurf unter Beachtung nachstehender Grundsätze zu entwerfen hat: 1. Die unterste Stufe der Organisation müßte die Kultusgemeinde bilden. 2. Sohin müßten Verbände mehrerer Kultusgemeinden geschaffen werden, in welchen diese durch Delegierte vertreten sind. Wie viele Verbände zu bilden sind, wäre Sache der praktischen Ausführung, wobei ins Auge gefaßt werden könnte, daß Mähren und Schlesien je einen Verband, Böhmen, Galizien und Bukowina je zwei Verbände und die Alpenländer samt Niederösterreich, Triest und das Küstenland zusammen einen Verband zu bilden hätten. Wien würde einem Verbände nicht angehören, sondern reichsunmittelbar sein, das heißt direkt dem Obersten Judenrate unterstehen. 3. Die oberste Stufe in der Organisation soll der „Oberste Judenrat" in Wien bilden, welcher aus den Delegierten der Verbände zusammengesetzt wird. 4. Die Leitung des Verbandes am Sitze der Landesregierung soll als Beirat für jüdische Angelegenheiten, der Oberste Judenrat als Beirat im k. k. Ministerium für Kultus und Unterricht fungieren. 5. Die Feststellung der Kompetenz der Verbände und des Obersten Jndenrates bleibt dem abzufassenden Gesetzentwürfe Vorbehalten, doch wäre grundsätzlich auszusprechen, daß von der Wirksamkeit derselben alle Fragen des Ritus ausgeschlossen sind. 6. Die Kosten der Organisation sind von den Kultusgemeinden nach Verhältnis der Steuerleistung zu tragen. Das Komitee wird ersucht, den Gesetzentwurf einer im Herbst 1908 von demselben einzuberufenden Versammlung aller Kultusgemeinden Oesterreichs zur Beschlußfassung vorzulegen, sowie jene weiteren Schritte in Vorschlag zu bringen, welche zu unternehmen wären, um die gesetzliche Regelung der angestrebten Organisation der Judenschaft Oesterreichs zu erreichen." Schließlich wurde eine Kommission von Vertretern der Kultusgemeinden der einzelnen Kronländer, bestehend aus 17 Mitgliedern, gewählt,' deren Aufgabe es sein soll, einen auf die Schaffung einer autoritativen Gesamtorganisation der Judenschaft Oesterreichs abzielenden Gesetzentwurf auszuarbeiten und einem im Herbst einznberusenden außerordent-