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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1908-05-01 · Heft 18 (1.5.1908) · p. Seite 3

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
72 (1908)
Issue
Heft 18 (1.5.1908)
Date
1908-05-01
Page
Seite 3 (sequence 15)
Language
German
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gultigkeit gegen sich und seine Familie davon zurückgehalten hat! — Der Beitrag bildet ja schließlich nur das Mittel, um das bei ganz sreier Aufnahme leicht entstehende drückende Gefühl hier nicht.aufkommen zu lassen! Es heißt in dem Bericht: „Wir dürfen behaupten, daß unserer Achawa kein zweiter Verein an die Seite gestellt werden kann, der so bedeutende Wohltaten mit solch wahrer Menschenliebe auszuüben sich bemüht! Darum sei es uns auch gestattet, die aktiven Mitglieder dringend aufzufordern, an unserem Werke mitzuarbeiten, daß jeder in seinem Kreise Ehrenmitglieder und vor allem seinen Gemeindevorstand mit einem Jahresbeitrag für die Achawa zu gewinnen sucht." ' — Stuttgart, 24. April. Der dritte Jahresbericht des Jüdischen Schwesternheims hier über das Jahr 1907 wird soeben ausgegeben. Es ist daraus ersichtlich, daß die Mitgliederzahl wiederum gewachsen ist; auch die Königin hat einen Jahresbeitrag von 50 Mark bewilligt. Tätig waren fünf Schwestern, die 225 Tag-, 329 Nacht- und 537 Vollpflegen leisteten und noch 2054 Besuche bei 220 Kranken machten, während die Pflegetage sich auf 67 Kranke verteilten. Besuche wurden gemacht 1072 bei Israeliten und 982 bei Nichtisraeliten; 830 Vs Pflegelage trafen Juden und 260 Vs Tage Nichtjuden. Die Schwestern waren unter der Leitung von insgesamt zwei Aerzten tätig. Von den Pflegetagen fallen 152 aus württembergische Gemeinden außerhalb Stuttgarts, so in Creglingen, Freudental, Hall, Hornegg. Laudenbach, Laupheim, Liebenzell und Hechingen. Aus der Betriebsrechnung ist hervorzuheben: Einnahme: 12 319 Mark, Ausgabe: 10 667 Mark. Das Gesamtvermögen betrug am 31. Dezember 1907: 18 759 Mark. o. Karlsruhe, 24. April. Gestatten Sie mir nach dem Feste noch einige nachträgliche Notizen über die letzte Tagung der israelitischen Landessynode. Das neue Wahlgesetz enthält unter anderem folgende interessante Bestimmung: „Von der Wählbarkeit sind unter anderem auch ausgeschlossen diejenigen, mit deren Zustimmung ihnen gehörige Kinder unter 16 Jahren aus der israelitischen Religionsgemeinschaft des Großherzogtums ausgeschieden sind." Ganz besonders interessant ist der Bericht, den der Präsident Rechtsanwalt Dr. Staadecker über die Audienz beim Großherzog gab. Er lautet: „Ihre Abordnung hat bei Seiner Königlichen Hoheit einen äußerst freundlichen Empfang gefunden. Nach Verlesung der Adresse erklärte Seine Königliche Hoheit, daß er wohl wisse, wie sehr seinem Hochseligen Herrn Vater das Wohl der israelitischen Religionsgemeinschaft am Herzen gelegen habe. Seine Königliche Hoheit knüpfte dann an das in der Adresse zitierte Wort an, das er bei seiner Thronrede ausgesprochen, daß er im Sinne und Geiste seines teuren Herrn Vaters -regieren werde, und fügte noch ganz besonders hinzu, daß auch er, wie an dem Wohl aller seiner Untertanen, so auch an dem der Israeliten und ihrer Religionsgemeinschaft den herzlichsten Anteil nehme. Seine Königliche Hoheit interessierte sich lebhaft für die einzelnen Arbeiten der Synode und gab seiner Befriedigung darüber Ausdruck, daß die Verhandlungen so harmonisch und friedlich verlaufen seien. Er nahm mit Vergnügen von dem Bericht des Präsidenten über die Bestrebungen Kenntnis, die möglichste Verbesserung der sozialen Verhältnisse und auf die Linderung der Notstände im Bereich der Landesfynagoge hinzielen. Er sprach auch seine Befriedigung über die bereits errichteten Institute aus, namentlich über das Landesstift und das Lehrlingsheim, sowie über das geplante Kinderhospiz in Bad Dürrheim. Hierauf zog Seine Königliche Hoheit jeden einzelnen der Abgeordneten in eine längere Unterhaltung und verabschiedete sie dann, indem er in herzlichen Worten wünschte, daß die Arbeiten der Synode zu reichem Segen für die Landessynagoge gereichen möchten." Am Ende mag hier noch die eindrucksvolle Rede folgen, mit der Herr Geheime Oberregierungsrat Dr. Mayer die Tagung der Synode abschloß: „Hochgeehrte Herren! Der Oberrat dankt Ihnen für die angestrengte Arbeit, die Sie unter der trefflichen Leitung Ihres Herrn Präsidenten seinen Vorlagen gewidmet haben. Er darf mit Genugtuung feststellen, daß alle . diese Vorlagen mit Ausnahme einer einzigen, der Gebetbuchvorlage, Ihre Zustimmung gefunden haben und daß auch bei der gegenwärtigen Zusammensetzung der Synode weder die Organisation der Landessynagoge, noch die Wirksamkeit des.Oberrats eine Anfechtung erfahren hat. Die ihm ans der Mitte der Synode und aus dem Munde Ihres Herrü Präsidenten gewidmeten anerkennenden Worte haben ihn innig bewegt. Von besonderer Bedeutung ist die von Ihnen genehmigte neue Gemeindeverfassung, die den Gemeinden und ihren Organen eine selbständigere Stellung zuweist und ein frischeres, den modernen Anforderungen entsprechendes Gemeindeleben erhoffen läßt, in dem auch unsere Frauen ihrer besonderen Veranlagung gemäß sich be-' tätigen können. Unfern besondern Dank sprechen wir Ihnen aus für die Bewilligung der erhöhten Anforderung zur Aufbesserung der israelitischen Religionslehrer, und wir können nur lebhaft bedauern, daß die Macht der Verhältnisse eine weitergehende Inanspruchnahme der Steuerkraft zur Besserstellung der Religionslehrer zurzeit ausschließt. Wir geben uns jedoch der Hoffnung hin, daß allen berechtigten und ausführbaren Wünschen der Lehrer, zu denen wir grundsätzlich auch die von ihnen erbetene Vertretung in der Synode rechnen, schon auf der nächsten Tagung derselben entsprochen werden kann. Mit Wehmut erfüllt es uns, daß das Friedrich-Luisenheim in Bad Dürrheim nicht mehr unter den Augen des Höchstseligen Großherzogs zur Ausführung gelangen konnte. Es wird eine Ehrenpflicht der Landessynagoge sein, sobald die äußeren Voraussetzungen, insbesondere örtlicher Natur, gegeben sind, an die Ausführung heranzutreten und damit das. Andenken des vielgeliebten Heimgegangenen Großherzogs zu ehren und Ihrer Königlichen Hoheit der Großherzogin Luise, der hochherzigen Förderin des Unternehmens, eine innige Freude zu bereiten. Als eine besondere Vertrauenskundgebung der Synode darf der Oberrat es betrachten, daß sie ihm überlassen hat. eine große Zahl zum Teil sehr wichtiger Verordnungen in Gemeinschaft mit dem Synodalausschuß zu ändern und zu ergänzen. Zu seinem großen Bedauern wird der Oberrat von dieser Vollmacht bezüglich derjenigen Verordnungen, die sich aus den Religionsunterricht, insbesondere auf die Lehrpläne beziehen, nach den über den Gebetbuchentwurf getroffenen Entschließungen voraussichtlich keinen Gebrauch machen können, obgleich Verbesserungen gerade aus diesem Gebiete nach der Ueberzeugung des Oberrats, die sich mit der der Fachmänner, der Rabbiner und Lehrer, deckt, zu den wichtigsten und dringendsten Angelegenheiten der Landessynagoge gehört. Hochgeehrte Herren! Uebereinstimmung herrscht unter Ihnen und zwischen Synode und Oberrat in der ernsten Gesinnung, für die Erhaltung des Judentums zum Segen seiner Bekenner und zur Förderung der höchsten Menschheitsziele zu wirken, Uebereinstimmung auch darin, die Einheit unserer Landessynagoge zum Wohle aller ihrer Glieder zu erhalten. Das ist das Wichtigste, und das wird dem Oberrate die Zuversicht und die Kraft geben, auch weiterhin für die israelitische Glaubensgemeinschaft und für die Mehrung der Wohlfahrt unseres teuren Vaterlandes durch dieselbe eine nützliche Tätigkeit entfalten zu können. Mit diesem frohen Ausblick in die Zukunft und mit dem herzlichen Wunsche, daß das bevorstehende Befreiungsfest Ihnen die verdiente Erholung von den Mühen dieser Tage bringen möge, schließe ich im Namen und Auftrag des Großherzoglichen Oberrats die gegenwärtige Tagung der Synode." Gesterreich-Vlngsrm LH Wien, 27. April. Der Vorfall in der Sixtinischen Kapelle wird natürlich hier von Klerikalen und Antisemiten weidlich ausgenützt. Deshalb hat am letzten Pessachtage Oberrabbiner Dr. Güdemann in dem in allen seinen Räumen gefüllten Tempel in der Seitenstettengasse folgende Ansprache gehalten: „Es hat nach Zeitungsberichten in den letzten Tagen ein Ereignis stattgefunden, welches uns alle auf das tiefste betrübt. Dies ist der ehrfurchtswidrige Vorgang, der angesichts des Oberhauptes der katholischen Christenheit, Sr."Heiligkeit des Papstes, während einer der heiligsten Handlungen der katholischen Kirche sich zugetragen hat und bei dem leider einige Mitglieder unserer Kultusgemeinde beteiligt sein sollen. Unsere Religion stellt den Grundsatz aus: „Die Frommen aller Völker, also auch aller Kulte haben Anteil an der ewigen Seligkeit". Damit ist für uns Juden die Verpflichtung gegeben, den gottesdienstlichen Handlungen eines jeden Kultus Ehrfurcht entgegenzubringen. Wir müssen daher auch vom Standpunkt unserer Religion jenen ehrsurchtswidrigen Vorgang nicht nur auf das tiefste beklagen, sondern auch aus das schärfste verurteilen. Diese Erklärung gebe ich hier von der Kanzel

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