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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1908-05-01 · Heft 18 (1.5.1908) · p. Seite 214

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
72 (1908)
Issue
Heft 18 (1.5.1908)
Date
1908-05-01
Page
Seite 214 (sequence 10)
Language
German
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Glaubenssatz, der sich aus ihm nicht ableiten ließe. Seiner Glaubenslehre nach ist das Judentum die Religion an sich. - Infolge seines Grundprinzips leugnet der Liberalismus von heute insbesondere den Wunder- und Auferstehungs-- (nicht den Unsterblichkeits-) Glauben, die supranaturale Offenbarung und demgemäß die wörtliche Verbindlichkeit der Bibel. Ja, der Bibel läßt er eigentlich überhaupt keine Autorität zukommen (wenn man nicht Autorität in dem Sinne auffaßt, wie sie etwa ein bedeutender Professor in seinem Fache hat), sondern nur eine pädagogische Rolle: Die Menschen haben bisher und werden vermutlich noch lange Religion aus ihr und an ihr lernen, ihre religiösen Empfindungen durch dieLektüre der Bibel entwickeln, weil ihre Verfasser und zum Teil ihre Helden diese religiösen Empfindungen in höchster Intensität besessen und betätigt haben. Aber verbindlich sind ihre Lehren weder in allen Einzelheiten noch auch überhaupt im Ganzen, ebensowenig wie alle religiösen und religionsphilosophischen Gedanken aus irgend einer anderen Zeit. Sie alle sind nur Anreger zur Ausbildung eines modernen Glaubenssystems. Dieses selbst aber muß sich auf der modernen Wissenschaft anfbauen, unter Berücksichtigung aller ihrer gesicherten Resultate. Insbesondere sind die geschichtlichen Theorien der Bibel sowohl über die Entstehung der Welt und der irdischen Erscheinungsformen, wie auch über Israel und seine Geschichte allein der Wissenschaft zu überantworten. Denn das religiöse Subjekt muß wohl zu dem Universum als Ganzen Stellung nehmen, kann aber nichts wissenschaftlich Wertvolles und Haltbares über geschichtliche Einzelheiten aussagen. Das Material selbst zur religiösen Weltanschauung lnuß aus der Wissenschaft geholt werden. III. In der Pflichtenlehre ist das Prinzip der „Freiheit für das religiöse Subjekt" nicht ganz so rein durchzusühreN möglich und nötig. „Das Leben bewegt sich nur in Kompromissen", und in der Praxis spricht außer der Wissenschaft auch die Gewohnheit ein gewichtiges Wort. Es kann sich hier natürlich nur um die Diskutierung der kultischen, nicht um die der moralischen Pflichten handeln; denn letztere hat nicht die Religionsgemeinschaft, sondern: die M'oralwissenschaft festzulegen. Rein durchgeführt würde „Freiheit für das religiöse Subjekt" in: Kultus bedeuten: Jedem bleibt es überlassen, sich selbst die Formen zu schaffen, in denen er seine religiösen Bedürfnisse auslebt. Und hier gäbe es im .Prinzip keine Einschränkung wie in der Glaubenslehre. Denn menschheitlich allgemeingültige Kultushandlungen gibt es nicht (soweit etwa das Gebet allge:nein menschliches religiöses Bedürfnis ist, fällt es außerhalb des Rahmens der Kultgemeinschaft). Das Prinziv ließe tatsächlich im Kultus der Anarchie Tür und Tor offen- Die Herrschaft des Individuums wird hier, aber durch einen anderen Umstand gebrochen, durch die Unfähigkeit der meisten Menschen, für ihre eigene Religiosität die Formen zu schaffen, die sie selbst ersehnen. Nicht jeder kann selber Gebete verfassen, seinen Empfindungen vor Gott in eigener Weise symbolisch Ausdruck geben usw. Das muß inan lernen. Man lernt es von berufenen Neligionslehrern, Propheten, Priestern, Theologen und von den Eltern, die ihre Kinder im Heiligsten unterstützen wollen. Hier ist der Punkt, wo die national bedingte Religionsgemeinschaft in der Religion festen Fuß faßt. In der Glaubenslehre muß der jüdische wie jeder religiöse Liberalismus allgemein menschlich, universalistisch sein; im Kultus wird jede Religion, und darum auch die jüdisch-liberale, stets national bleiben müssen. In: Kultus erkennt also auch der Liberalismus das objektiv Gegebene, das geschichtlich Gewordene, die sogenannte Tradition an. Aber er stellt sich nicht unter sie, sondern ihr gegenüber und wahrt dem Subjekt seine gesetzgeberische Macht. Er benutzt die Tradition als Mittel für die Zwecke des Subjekts. Der überlieferte Kultus ist dem Liberalismus nicht Gesetz (denn er kennt keine gesetzgeberische Gewalt für dasselbe), sondern eine Summe von religiösen Bräuchen, das Material, aus dem er sich dasjenige aussucht, was für seine Zwecke taugt. Und so bleibt das- Prinzip des Liberalismus „Freiheit für das religiöse Subjekt" eigentlich auch hier gewahrt. Nur das Material, an dem sich diese Freiheit betätigt, ist ein anderes: in der Glaubenslehre ist es die Wissenschaft, in: Kultus sind es die geschichtlich gewordenen Kultbräuche. Was für Kultbräuche aber verlangt der Liberalismus selbst denn? Auch hier muß, so meine ich, auf Feststellung der Prinzipien gedrungen werden. Worte wie Pietät, veraltet usw. müssen einen genau zu formulierenden Sinn haben; sonst bleibt der Vorwurf der subjektiven Willkür wieder an der liberalen Neformarbeit mit Recht haften. Hier lassen sich, wie mir scheint,/ vier Klassen ausstellen: a) solche Bräuche, in denen sich das religiöse Gemüt auslebt, in denen durch sinnbildliche Handlungen ausgedrückt wird, was den Gläubigen im Innersten bewegt. Dies sind die ursprünglichsten, ursprünglich die einzigen religiösen Bräuche. > Ihnen gehen parallel b) solche kultischen Unterlassungen, welche sich aus den Glaubenslehren des Monotheismus direkt ergeben. c) solche Bräuche, welche den Menschen zu (allgemein) religiösem Denken, Empfinden und Handeln anregen oder erziehen wollen und können. Z) solche Bräuche, durch welche das Interesse an der Religionsgemeinschaft und der Stolz aus dieselbe gefördert wird (ein liberaler „Zaun für das Gesetz"). Nach diesen Gesichtspunkten hat der Liberale zu beurteilen, welche herkömmlichen Bräuche für ihn „religiösen Wert haben" (mir persönlich scheint, es seien viel mehr, als man gemeiniglich annimmt). Wo ihm solche in der Tradition fehlen, wird dick liberale Masse aus sich heraus neue schaffen. Dieselben sind daun zur Nachachtung zu empfehlen. Und wenn die Voraussetzungen zutreffen, so werden sie gern gehalten werden. Die Hypothese des common sense wird auch hier, allerdings in veränderter Form, wirksam: Gleichartig erzogene Menschen werden ihrem religiösen Bedürfnis gleichartige Formen geben. Kultusg esetze aufzustellen, lehnt der Liberalismus aus Prinzip ab; nur pädagogische Rücksichten könnten innerhalb des Liberalismus das Wort Religionsgesetz gestatten. Vollends alle anderen etwa noch lebenden Kultbräuche vergangener Zeiten, seien sie nun unserem religiösen, ethischen, ästhetischen Empfinden zuwider oder auch nicht, wird der Liberale als religiös wertlos und darum geradezu für schädlich halten. Denn Kulthandlungen, die an sich Gott wohlgefällig wären, ohne eine von den oben genannten Bedeutungen für das religiöse Subjekt zu haben, gibt es, wenn der übernatürliche Ursprung von Bibel und Tradition geleugnet wird, nur für Aberglauben und religiösen Wahnsinn. V. Welche Glaubensmeinungen und Kultbräuche danach jedem einzelnen Liberalen zu empfehlen seien, das hat eigentlich wieder jeder selbst zu entscheiden. Wer sich dazu nicht Zeit nimmt oder die Verantwortung dafür vor seinem Wissen und Gewissen nicht übernehmen mag, der muß den liberalen Theologen befragen. Aber selbst dieser wird bescheiden genug, sein, sein Werk nicht für die Ewigkeit bauen zu wollen. Denn so sicher der Liberalismus in jeder bestimmten Zeit einen

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