Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 72 (1908)
- Issue
- Heft 18 (1.5.1908)
- Date
- 1908-05-01
- Page
- Seite 212 (sequence 8)
- Language
- German
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torium zu verbrennen, und vor allem durch die Kunde, daß die Regierung die fakultative Feuerbestattung in Preußen gestatten wolle. Nachdem ein Antrag auf fakultative Feuerbestattung selbst für die sonst doch recht reaktionäre Berliner Stadtsynode in Vorbereitung ist, nachdem die Behörden der Kaiser Wilhelm- Gedächtniskirche beschlossen haben, eine besondere Säulenhalle zur Aufstellung von Aschenurnen zu genehmigen, ist die Frage auch für die Friedhofs-Kommission der Berliner jüdischen Gemeinde aktuell geworden, ja auch für viele andere Synagogen- Verwaltungen, wie das bereits in. der vorigen Nummer abgedruckte Schreiben des Vorstandes der Synagogen-Gemeinde Erfurt an den dortigen Verein für Feuerbestattung beweist. Nachdem jetzt der Berliner Magistrat einen ganzen christlichen Friedhof an der Courbiörestraße zur Aufstellung von Aschenurnen hergegeben hat, wäre es angebracht, auch bei uns aus der bisherigen Reserve etwas herauszutreten. Auf diesem Gebiete entwickeln sich die Dinge sehr schnell, und es kann sehr wohl der Tag kommen, wo wir in Deutschland sogar ein israelitisches Krematorium erhalten, oder doch wenigstens eines, in dem auch unseren religiösen Bedürfnissen in korrekter Form Rechnung getragen wird.... Es sind jetzt gerade 18 Jahre her, daß ich vom „Berliner Tageblatt" zur Einweihung der ersten Berliner Urnenhalle entsandt wurde. Auf der Einladung war bemerkt, daß die ersten Geistlichen der Berliner katholischen Gemeinde, der Berliner evangelischen Domgemeinde und der Haupt- Synagogen-Gemeinde zur Feier eingeladen feien. Wie mir an Ort und Stelle gesagt wurde, haben Katholiken und Protestanten die Einladung ganz ignoriert, ein jüdischer Vertreter des Friedhofs in Weißensee war anwesend . Die Frage der Feuerbestattung hat seitdem so gewaltige Fortschritte gemacht, daß die Berliner Stadtverordneten kürzlich einstimmig folgenden Antrag annahmen: „Die Berliner Stadtverordnetenversammlung ersucht den Magistrat, sich mit einer Petition an das Abgeordnetenhaus zu wenden und die königliche Staatsregierung zu ersuchen, zur Einführung der fakultativen Feuerbestattung in Preußen gesetzgeberische Maßregeln zu treffen." Auch wir Juden haben ein Interesse, uns in diesen Fragen nicht überraschen zu lassen, vor allem aber keine der Leichenverbrennung geneigten Juden unter falscher Flagge dem Judentum entfremden zu lassen. Man kann die Zahl der Feuerbestattungen von Juden, nach den in der „Flamme" veröffentlichten Listen, auf etwa 10 bis 15 Prozent aller Feuerbestattungen überhaupt annehmen. Eine religiöse Feier, welche die „Flamme" stets in besonderer Rubrik vermerkt, hat aber gerade bei diesen Einäscherungen von Juden bisher nur in seltenen Fällen stattgefunden, wohl zum Teil auch aus dem Grunde, weil die Ueberführung nach auswärtigen Krematorien (in Preußen war ja bisher die Einäscherung nicht gestattet) ohnehin mit Zeitverlust, vielen Kosten und Umständen verknüpft war. An einigen in kleinen Städten außerhalb Preußens eingerichteten Krematorien fehlt es wohl auch an den notwendigen Einrichtungen seitens des jüdischen Kultus. Hier muß, sobald die Einführung der fakultativen Feuerbestattung in Preußen gestattet ist, der Hebel zuerst angesetzt werden, und in jedem Krematorium der jüdischen Gemeinde die Möglichkeit gegeben werden, ihr gutes Recht ebenso wie jeder andere Kultus durchzuführen. Aus jüdische Intoleranz ist die lange Zurückhaltung der Feuerbestattung für Preußen wahrlich nicht zurückzuführen; jetzt, wo die obersten Kirchenbehörden nachgeben, müssen aber auch wir rechtzeitig auf dem Platze sein. Einem Mitarbeiter des „Berliner Tageblatt" ist in dem zuständigen Ministerium erklärt worden, daß die Einführung der fakultativen Feuerbestattung in Preußen, über welche jetzt in den beteiligten Ressorts Erwägungen schweben, wahrscheinlich durch ein besonderes Gesetz erfolgen wird. Hier stehen also im Preußischen Landtage noch heftige Kämpfe mit den Dunkelmännern bevor, welche ja bisher nur das Eine zustande gebracht haben, daß die zahlreichen Krematorien außerhalb Preußens überraschend häufig, trotz der hohen damit verbundenen Kosten, aufgesucht wurden. So hat in dem 1878 begründeten Krematorium in Gotha, welches bekanntlich das älteste in ganz Deutschland ist, dieser Tage die 5000-ste Feuerbestattung stattgefunden; in dem erst im letzten Herbst neu begründeten Krematorium in Chemnitz, in dem sonst so rückständigen Sachsen,betrug bereits innerhalb der ersten zwei Monate nach der Begründung die Zahl der Einäscherungen an 400. Wie ein mit den einschlägigen Verhältnissen vertrautes älteres Mitglied des Berliner Magistrats mitteilt, steht der Berliner Magistrat auf dem bekannten Standpunkt des Feuerbestattungs-Vereins zu Hagen in Westfalen; er wartet nur die Entscheidung des Reichsgerichts in dem von diesem Verein gegen den Fiskus in Sachen des in Hagen errichteten Krematoriums geführten Prozeß ab, und bereits am nächsten Tage kann auch in Berlin mit den Einäscherungen begonnen werden. Der städtische Verbrennungsofen an der Diestelmeyerstraße ist hierauf von vornherein eingerichtet worden. Es heißt in den Ausführungen des verdienten Mitgliedes des Berliner Magistrats wörtlich: „Auch die Umgebung des städtischen Verbrennungsofens ist eine durchaus würdige. In der dortigen Kapelle werden fortwährend Andachten abgehalten für Angehörige solcher Leichen, welche diese nicht nach dem entlegenen Friedrichsfelder Friedhof begleiten wollen oder können. Es wird auch zur besseren Unterkunft des Publikums bei der Kapelle eine besondere Wartehalle erbaut werden..." Die Pläne für die Errichtung der neuen Urnenhalle aus dem Wedding sind fertig und mit den: Bau wird demnächst begonnen werden. Sollen sofort nach der ebenfalls in kürze zu erwartenden. Entscheidung des Reichsgerichts hier alle Leichen Unbemittelter in dem städtischen Verbrennungsofen eingeäschert werden, so wird es Pflicht unserer Religionsgemeinschaft sein, hierzu rechtzeitig Stellung zu nehmen. Auch bezüglich der Aufbewahrung der Aschenreste der Unbemittelten ergeben sich schon jetzt zahlreiche Jnkonvenienzen, da auf diesem Gebiete noch die reine Willkür herrscht. So ist kürzlich der sicher verbürgte Fall vorgekommen, daß ein Ehegatte, der sich nochmals verheiratet hatte, die Aschenreste seiner verstorbenen ersten Gattin in seinem Wohnzimmer in einem Schrank ausbewahrte und der Mutter seiner ersten Frau, mit der er in Unfrieden lebte, den Zutritt zu dieser Reliquie verweigerte, ja diese . Mutter mit einer Klage auf Hausfriedensbruch bedrohte. Die Aschenreste eines bekannten Universitütsprofessors, der fast jeden Winter in zahlreichen jüdischen Vereinen Vorträge hielt, der in seiner Klinik fast nur Juden als Patienten und nur Juden zu Assistenten hatte, sind nur deshalb nicht auf dem Berliner jüdischen Friedhof beigesetzt worden, weil der eine Sohn des Professors nicht mehr dem Judentum angehört, während der andere ein treuer Jude ist. Jedenfalls ist es sicher, daß der bisherige Zustand der Willkür auf diesem ernsten Gebiete unhaltbar ist. Damit man uns Juden nicht wieder von dieser Seite den Vorwurf der Rückständigkeit mache, ist aber eine weitere Aussprache über das Thema „Judentum und Feuerbestattung" zur Klärung der Ansichten notwendig und auch zur Vor-