Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 72 (1908)
- Issue
- Heft 17 (24.4.1908)
- Date
- 1908-04-24
- Page
- Seite 196 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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196 durchzuführen bestrebt sein würde. Die Synode kann sich jedoch der Einsicht nicht verschließen, daß in bezug auf die prinzipielle Würdigung des Entwurf eine Einigung in der Synode selbst und mit dem Oberrat nicht herzustellen ist. In der Absicht, das bisherige harmonische Verhältnis im Innern der Synode wie gegenüber dem Oberrat im Interesse der Landessynode auch ferner aufrecht zu erhalten, und in der Erkenntnis, daß auch im Lande selbst eine Beruhigung der durch den Gebetbuchstreit erregten Gemüter vor allem nottut, erklärt die Synode, daß sich der Oberrat um die Interessen der Landessynagoge verdient machen würde, wenn er auf die weitere Durchberatung seiner Vorlage und auf die Abstimmung über dieselbe verzichten würde." Als Berichterstatter der Kultuskommission sprach Dr. Eschelbacher für den Antrag. Er enthüllte das große Geheimnis, daß die ganze Vorlage in der Kommission mit' vier gegen drei Stimmen abgelehnt wurde. Ein schöner Sieg! Für die Gebetbuch-Anhänger sprach Dr. Oppenheim-Mannheim in wirksamer und würdiger Weise. Er betonte ausdrücklich, daß die Anhänger des neuen Gebetbuches in der Synode und im Lande in der Zurücknahme des Entwurfs durch den Oberrat keinen Verstoß gegen die liberale Richtung innerhalb der Landessynagoge erblicken können. Und nun nahm Geheimer Hofrat Dr. Rosin unter allgemeiner Spannung das Wort, um namens des Oberrats die folgende Erklärung abzugeben: Im Aufträge des Großherzoglichen Oberrats der Israeliten habe ich zunächst dem Antragsteller des vorhin verlesenen Antrages den Dank des Oberrats und seiner Mitarbeiter anszusprechen für die Anerkennung, die in diesem Antrag niedergelegt ist. Ich danke für die doppelteAnerkennung, die dem Oberrat nach der Richtung gewährt worden ist, daß er bei der Ausarbeitung des Gebetbuches sich nur von den Absichten leiten ließ, die im inneren Zusammenhang mit der ihm obliegenden Aufgabe stehen. Ich danke für die Anerkennung insbesondere, welche den Mitgliedern der Religionskonferenz dafür ausgesprochen worden ist, daß sie mit unermüdlichem Fleiß Jahre hindurch sich ihrer Aufgabe gewidmet. Ich danke für die Anerkennung, daß der Oberrat auch nach dem Ausfall der Wahlen nicht etwa um eine Verschärfung der Meinungsverschiedenheiten herbeizuführen, sondern aus sachlichen und pflichtgemäßen Gründen zur Einbringung der jetzt zur Verhandlung stehenden Vorlage sich entschloß, und ich danke zum Schlüsse für die Anerkennung, die dem Oberrat mit den Worten ausgesprochen ist. daß er im Falle der Annahme der Vorlage bestrebt gewesen sein würde, dieselbe unparteiisch und ohne Gewissenszwang zur Einführung zu bringen. Es ist dem Oberrat nicht gelungen, seinen Verordnungsentwurf zur Annahme zu bringen. Aus dem Bericht, den der Herr Referent der Kommission Ihnen vorgetragen hat, werden Sie ersehen haben, daß die Annahme dieser Vorlage aussichtslos gewesen ist. Der Oberrat ist dadurch in die Lage versetzt worden, daß er nicht imstande ist, auch nur für eine einzige Gemeinde die Einführung des Gebetbuches in Schule und Synagoge zu genehmigen. Das kann der Oberrat bedauern, aber er sieht sich da Verhältnissen gegenüber, die er nicht zu überwinden vermag. An die Zustimmung der Synode ist die Einführung des Gebetbuches geknüpft worden; wenn diese nicht zu erlangen ist, ist die Einführung auch nicht im Sinne der gemachten Vorlage zu ermöglichen. Dieses selbe praktische Resultat wird erreicht, wie durch die Ablehnung der Vorlage, so auch durch die dem Oberrat angesonnene Zurückziehung durch Verzicht auf weitere Beratung und formelle Abstimmung. Der zweite Weg hat den Vorzug, den auch die Anhänger des Gebetbuches dem Oberrat gegenüber zur Betonung gebracht haben, daß dadurch jede Verschärfung der Gegensätze durch aufgeregte und prinzipielle Debatten vermieden wird. Der Oberrat erkennt dies durchaus an uud ist namentlich dadurch, daß auch die Anhänger des neuen Gebetbuches in ihrer besonderen Eingabe ihm versichert haben, das; er durch Zurückziehen der Vorlage sich keiner Pflichtverletzung schuldig machen werde, dazu bewogen worden, dem Wunsche nach Zurückziehung der Vorlage Rechnung zu tragen. Ich habe also hiermit im Namen des Oberrats zu erklären, daß, wenn der dem Präsidenten vorgelegte Antrag die einstimmige Billigung der Synode findet, von dem Oberrat auf weitere Beratung und die formelle Abstimmung verzichtet werden wird. Bei der sodann vorgenommenen Abstimmung wurde der Antrag durch-Akklamation einstimmig angenommen. Hierauf nahm Geh. Hofrat Rosin noch einmal das Wort namens des Oberrats: Ich habe nun offiziell zu erklären,' daß der Oberrat auf die fernere Behandlung des vorgelegten Entwurfes und die Abstimmung über denselben verzichtet. Meine Herren! Sie werden es mir glauben, daß ich selbst persönlich durch die Erklärung des Oberrats bewegt bin, weil sie eine mühevolle Arbeit, die in guter Absicht unternommen ist, ihres Ergebnisses beraubt. Aber ich erinnere, namentlich auch die Mitglieder, welche sich an der Ausarbeitung des Gebetbuches beteiligt haben, an ein Wort des; J großen Philosophen Kant, der gesagt hat, daß es in der ganzen Welt nichts gibt, was unbedingt und uneingeschränkt als gut zu erachten ist, als allein der gute Wille. Dieser gute Wille ist anerkannt worden, und mit dieser Anerkennung müssen wir in dem gegenwärtigen Moment uns begnügen. Aber der Bewegung fehlt auch die Erhebung nicht. Diese besteht in dem Bewußtsein, daß auch ans den inneren, ich darf wohl sagen, aus den schweren, inneren Krisen die Organisation der Landessynagoge ungeschwächt hervorgegangen ist, daß das harmonische Verhältnis innerhalb der Synode, in der sich ja verschiedene Richtungen befinden, und das harmonische Verhältnis des Oberrats zur Synode auch weiterhin ungestört bleibt. Dieses ungestörte harmonische Verhältnis soll fortdauern, und es soll uns die Grundlage dafür geben, daß wir gemeinsam weiter arbeiten können zur Förderung und Hebung eines in seinem Stolz bescheidenen jüdischen Bewußtseins, zur Förderung der religiösen Interessen des Judentums und zur Festhaltung der bürgerlichen Rechte, die in unserem Staate dem Judentum gewährt sind. In diesem Sinne danke ich allen denen, die mit bemüht waren, den gegenwärtigen friedlichen Abschluß herbeizuführen. Ich danke namentlich auch allen k Synodalabgeordneten, die durch ihr friedvolles Verhalten diesen Ausgang ermöglicht haben. Seien Sie versichert, daß der Oberrat! dies zu schätzen weiß, und seien Sie überzeugt, daß derselbe, wie er | bisher in der loyalsten Weise vorgegangen ist, auch fernerhin von § der Linie der Gerechtigkeit und der Loyalität und der von ihm vorß gezeichneten Aufgabe auch nicht um eines Haares Breite abweichen ff wird. | Diese Erklärung wurde von allen Seiten mit ungeteiltem Beifall ausgenommen, wenn man auch den Eindruck hatte, daß manchem Kampfhahn diese weise Entschließung des Oberrats nicht gerade in den Kram paßte und daß er lieber große prinzipielle Debatten gesehen hätte. In der Nachmittagssitzung wurde zunächst die Adresse an den Großherzog einstimmig angenommen. Hierauf folgte die Beratung des Voranschlags für die allgemeinen kirchlichen Bedürfnisse. Die Gesamtausgaben betragen 75 800 Mark; Deckungsmittel sind 10 000 Mark vorhanden, so daß 65 800 Mark durch Steuern zu decken sind. Weiter wurde über eine Petition des Landesvereins israelitischer Religionslehrer um durchgreifende Besserung ihrer Lage verhandelt. Die Bitte um Erhöhung des Zuschusses zu den Gehältern der Lehrer wurde bewilligt, die Bitte um Sitz und Stimme in der Synode aber nicht, obwohl der Oberrat selbst dafür eintrat, daß von den Hauptlehrern einer, von den Unter- und Religionslehrern zwei gewählt werden. Verschiedene kleinere Vorlagen wurden sodann nach kurzer . . Debatte angenommen. In der Sitzung, die heute vormittag stattfand, gab der Entwurf zu einer Verordnung, die Verfassung und Verwaltung der Religionsgemeinden betreffend, Gelegenheit zu größeren Debatten. Namentlich der Punkt, daß nur Neichsangehörige bei den Wahlen stimmberechtigt sein und selbstverständlich auch nur wählbar sein sollen. Die Kommission beantragte, daß auf Empfehlung des- Synagogenrats der Oberrat den Ausländern *