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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1908-04-24 · Heft 17 (24.4.1908) · p. Seite 194

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
72 (1908)
Issue
Heft 17 (24.4.1908)
Date
1908-04-24
Page
Seite 194 (sequence 4)
Language
German
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194 Uns ist ein Fall bekannt, daß ein junger ausländischer jüdischer Sänger seine sehr gut dotierte Stellung verloren hat, weil er die Naturalisierung nicht hat durchsetzen können, obwohl ihm die denkbar besten Neserenzen zur Seite standen, höhere Regierungsbeamte sich für ihn verwendeten und es ein wirklicher Verlust wäre, wenn wir den stimmlich außerordentlich begnadeten Tenor, wenn dieser nicht Lust haben sollte, der Gefahr ausgesetzt zu sein, jeden Augenblick ausgewiesen werden Zu können, an das Ausland verlieren müßten. Herr.Lattmann hat demnach wahrlich keinen Grund zu besorgen, daß durch Naturalisierung die Zahl der Juden bei uns künstlich allzusehr vermehrt werden könnte. Bemerkt sei nur noch, daß die Erfahrung lehrt, wie die russischen Juden bei uns sich gleichfalls sehr schnell assimilieren und schon in der zweiten Generation in .ihrem Denken und Fühlen ganz den deutschen Juden gleichen. Sie schütteln mit dem russischen Staub gern auch den gedrückten russischen Geist ab und atmen wie die freiere deutsche Luft, die ihnen im Gegensätze zu der gewohnten noch ganz besonders frei vorkommt, den deutschen Geist ein. Dieser Assimilationsprozeß würde sogar noch schneller und vollständiger sich vollziehen, wenn sie nicht beständig unter, dem Damoklesschwert der Ausweisung leben müßten. Dir Woche. Berlin, 23. April. u den Landtagswahlen erläßt der Zentralverein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens den folgenden Ausruf: Die Neuwablen für den preußischen Landtag finden bereits am 3. Juni d. I. statt; ihre Bedeutung für uns braucht nicht hervorgehoben zu werden. Wenn auch der Schwerpunkt der Gesetzgebung im Reichstage liegt, so tritt doch der Antisemitismus in der Praxis der Verwaltungsbehörden der Einzelstaaten hauptsächlich in Erscheinung. Wir erinnern nur daran, daß die Besetzung fast aller öffentlichen Aemter, die Ernennung der Richter, der Notare, die Verwaltung der Universitäten, die Auswahl der Schöffen und Geschworenen, das Schulwesen und anderes mehr zur Zuständigkeit der Einzelstaaten gehört. Wir erinnern weiter an den berüchtigten Assessorenparagraphen, der vor einer Anzahl von Jahren nur mit wenigen Stimmen Mehrheit .abgelehnt worden und dazu bestimmt gewesen ist, den Zutritt unserer Glaubensgenossen zur Nichterlaufbahn fast ganz unmöglich zu machen. Wir legen unseren Glaubensgenossen deshalb nahe, sich schon jetzt politischen Organisationen anzuschließen und sich möglichst rege an den Vorbereitungen zu den Wahlen zu beteiligen, um die Wahl und wenn möglich schon die Ausstellung antisemitischer oder antisemitisch gefärbter Kandidaten zu verhindern. Ein jeder sei zu Opfern bereit! Ein jeder helfe uns in dein Kampfe gegen die Feinde des Judentums! Für eine erfolgreiche Führung des Wahlkampfes sind genügende Geldmittel unentbehrlich; wir erbitten zu diesem Zwecke freiwillige Zuwendungen unter Benutzung des beiliegenden Postanweisungs-Formulars an die Adresse unseres Schatzmeisters, Herrn Dr. I. Ginsberg, Berlin N., Oranienburgerstraße 58. Wir hoffen, daß dieser Aufruf, dem wir nur unsere volle Zustimmung geben können, überall beherzigt werden wird. Freilich wird es notwendig sein, demselben noch weitere Erläuterungen folgen zu lassen, die sich hauptsächlich daraus beziehen, wie man sich in strittigen Fällen zu verhalten hat. Es gibt leider auch sogenannte Liberale, die wir als Gegner anfehen müssen; dagegen gibt es Konservative und vor allem Zentrumskandidaten, die eher für die Juden einzutreten bereit sind. Auch noch verschiedene andere Komplikationen können bei den Wahlen eintreten. Dies alles muß unfern* Ansicht nach vor den Wahlen klargestellt werden. Und der. Zentralverein wird sich ein Verdienst erwerben, wenn er dafür sorgt, daß die preußischen Staatsbürger jüdischen Glaubens überall und für alle Fälle gerüstet sind. Es steht für uns viel auf dem Spiele. 4?» Die letzte Ausführungsanweisung zum Volksschulunterhaltungsgesetz, die der Kultusminister noch vor dem 1. April erlassen hat, betrifft in. ihrem ersten Teile die Regelung der konfessionellen Verhältnisse. Zu der Gesetzesbestimmung, wonach lediglich wegen des Religionsbekenntnisses keinem Kinde die Aufnahme in die öffentliche Volksschule seines Wohnortes versagt werden darf, wird in der Anweisung bemerkt, daß unter Wohnort hier der ständige Aufenthalt zu verstehen ist und daß als Religionsbekenntnis nicht nur das evangelische und katholische, sondern auch das jüdische gilt. Die jüdischen Kinder sind berechtigt, die öffentlichen christlichen Volksschulen an ihrem Wohnort zu besuchen, und dann zur Teilnahme an allen Unterrichtsgegenständen, mit Ausnahme des christlichen Religionsunterrichts, verpflichtet. Die Sorge für den jüdischen Religionsunterricht ist Sache der Synagogengemeinden. Es ist aber in einzelnen Fällen zugelasfen, daß die bürgerlichen Gemeinden sich des jüdischen Religionsunterrichts annehmen und zu diesem Zweck jüdische Lehrer an den christlichen Schulen anstellen. Diese Lehrer werden auch mit solchem anderen Unterricht betraut, dessen Erteilung an christliche Kinder durch jüdische Lehrer keine Bedenken hervorruft; sie können unter Umständen auch ein Klassenordinariat übernehmen. An diesem auf Verwaltungsverfügung beruhenden Zustande soll nichts geändert werden. Die Einrichtung darf aber nur nach dem Maße des wirklichen Bedürfnisses getroffen werden. Unter den gegebenen politischen Verhältnissen und Aussichten wird man hier nur den Spruch des alten Weisen: „Gam su" wiederholen können. * In der zweiten hessischen Kammer richtete der Vertreter für Worms, der Abg. Neinhart, bei dem Titel Volksschule die folgende Anfrage an die Regierung: Meine Herren! Aus dem 31. Landtage hatte der Herr Abg. Backes einen Antrag gestellt, betreffend die Ausbildung und Anstellung der israelitischen Neligionslehrer im Großherzogtum Hessen. Dieser Antrag wurde von beiden Kammern mit Zustimmung der Großherzoglichen Negierung angenommen. Die Annahme dieses Antrages hat aber nicht dazu geführt, daß die Notlage, in der sich die israelitischen Neligionslehrer der Landgemeinden befanden, beseitigt wurde. Man war nun der Meinung, daß die Vorlage über die Organisation der israelitischen Religionsgemeinschaften, wenn sie Gesetz werde, die Wege finden würde, um die Lage der israelitischen Volksschullehrer zu bessern. Nach der Anschauung, wie sie in diesem hohen Hause vorherrschend ist, scheint dieses Gesetz auf diesem Landtage nicht mehr zur Verabschiedung zu gelangen, die Notlage jener Lehrer wird also bestehen bleiben. Ich möchte daher die Großherzogliche Regierung fragen, welche Wege sie inzwischen gegangen ist, um vielleicht schon alsbald dort, wo Notstände waren, Remedur zu schaffen, und welche Absichten sie für die Zukunft hat, um die Verhältnisse zu bessern, die mißständig sind. Die Antwort des Regierungsvertreters, Geheimrat Dr. Eisenhut, lautete: „Auch für den Fall, daß die Vorlage nicht Gesetz wird, ist die Möglichkeit gegeben, israelitische Religionslehrer mit den Rechten der Volksschullehrer definitiv anzustellen. Es ist nur notwendig, daß der betreffende Lehrer mindestens 20 Stunden hält, und diese Zahl von

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