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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1908-04-17 · Heft 16 (17.4.1908) · p. Seite 186

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
72 (1908)
Issue
Heft 16 (17.4.1908)
Date
1908-04-17
Page
Seite 186 (sequence 8)
Language
German
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186 Ganze bildet. Im November des verflossenen Jahres habe ich in einer Sitzung der Schulkommission des westfälischen Gemeindeverbandes die Grundsätze entwickelt, nach denen der Unterricht erteilt werden muß. Die Kommission hat diese Grundsätze einstimmig gebilligt, zugleich aber auch ausgesprochen, daß keins der vorhandenen Lehrbücher den in meinen Ausführungen niedergelegten berechtigten Ansprüchen genügt. Ich verpflichtete mich damals, nach den von mir entwickelten Gesichtspunkten ein neues Lehrbuch zu verfassen und das drucksertige Manuskript spätestens Ende März dieses Jahres der Kommission vorzulegen. Das Buch ist nunmehr fertiggestellt und erscheint in nächster Zeit im Verlag von Quelle «d Meher in Leipzig?) Die Fachmänner werden zu entscheiden haben, ob und inwieweit es den Anforderungen entspricht, die im Interesse der Erziehung unserer Kinder zu religiös-sittlichen Persönlichkeiten an ein solches Buch gestellt werden müssen. Ich will hier nur die Grundsätze darlegen, nach denen es bearbeitet ist. Sie weichen so wesentlich von den Grundsätzen ab, die in den vorhandenen Religionsbüchern hervortreten, daß ich eine kurze kritische Würdigung dieser Bücher vorausschicken muß. Ich belege meine kritischen Aussührungen mit Beispielen aus der „Glaubens- und Pflichtenlehre" von Herxheimer?) die zweifellos das verbreitetste jüdische Religionsbuch Deutschlands ist und zu den besten Büchern dieser Art gehört. Schon die Einteilung des in dem Buche behandelten Stoffes in „Glaubens- und Pflichtenlehre" halte ich für verfehlt, weil sie gar nicht streng durchgeführt werden kann. Das eine greift in das andere über, und tatsächlich spricht auch Herxheimer in der „Glaubenslehre" zugleich von den Pflichten, die sich für uns aus den Glaubenssätzen des Judentums ergeben (vergl. §8 6, 10, 29, 30, 47, 67, 69, 70, 83, 84 usw.). Die Glaubenslehre nimmt zum Teil vorweg, was die Pflichtenlehre nachher wiederholt. Auch oie außerordentlich zahlreichen Definitionen der religiösen Begriffe und die damit verbundene Aufzählung der Einzelbestimmungen, die das Wesen der Begriffe ausmachen, sind vom pädagogischen Standpunkte aus unbedingt zu verwerfen. Und doch setzt sich der ganze Inhalt des Herxheimerschen Buches fast nur aus solchen Definitionen und Aufzählungen zusammen. Ich will nur zwei Beispiele anführen, die durch hundert andere ergänzt werden können. Zur Weisheit gehören nach Herxheimer: „1. Besonnenheit, 2. zweckmäßiger Gebrauch von Zeit und Kräften, 3. ein gewisses Maß von allgemeinen und Berufskenntnissen, 4. Selbsterkenntnis, 5. Mäßigung und Gleichmut, 6. Erleuchtung durch Selbstdenken, r67. Gottesfurcht, und als „Hülfßmittel" zur Tugend werden aufgezählt: 1. Schärfung des Gewissens, 2. Uebung, 3. gute Gesellschaft, 4. Gelübde, 5. das Festhalten zunächst einer Tugend, 6. das Fliehen des ersten Schrittes zur Sünde, 7. Gebet und religiöse Uebungen." Ich denke, der Hinweis auf diese Aufzählungen genügt, um das Verfehlte einer solchen „Religionslehre" darzutun. Als ob ein Mensch, der nach Weisheit und Tugend strebt, durch einen solchen gekünstelten Schematismus in seinem Streben gefördert werden könnte! Durch Definitionen und Auszählungen werden keine Persönlichkeiten herangebildet. Ferner verurteile ich die dogmatische Fassung der einzelnen Glaubenslehren. Lebendige Religion läßt h Es umfaßt etwa 144 Druckseiten und kostet in geschmackvoller Ausstattung gebunden etwa 1,25 Mark. 2) Ich benutze die im Jahre 1904 erschienene 35. Auflage des Herxheimerschen Buches. sich nicht in tote Glaubenssätze hineinzwängen, /Dogmatische Formen werden leicht zum Lippenbekenntnis, von dem Herz und Geist nichts wissen. Besonders zu tadeln aber ist die Heranziehung einzelner aus dem.Zusammenhang gerissener Schriststellen, durch die eine religiöse Wahrheit belegt werden soll. Gerade auf diesem Gebiete wird in fast allen mir bekannten Religionsbüchern viel gesündigt. Gewiß ist die Bibel die Quelle der jüdischen Religion, und alle religiös - sittlichen Lehren, die ein jüdisches Religionsbuch enthält, müssen deshalb auf die Bibel zurückgeführt und durch biblische Stellen belegt werden. Das aber hat nur Sinn, wenn man die in Betracht kommenden biblischen Absch'nitte im Zusammenhang wiedergibt und so dem Kind eine klare Vorstellung von dem Geiste der heiligen Schrift und von dem Charakter ihrer bedeutendsten Persönlichkeiten vermittelt. Einzelne Bibelverse sollen nur dann angeführt werden, wenn der Zusammenhang, in dem sie in der Bibel stehen, oder die Größe des in Betracht kommenden Abschnitts die Wiedergabe der ganzen Stelle ausschließen. Aber selbst in einem solchen Falle muß mit wenigen Worten die Situation gezeichnet sein, auf die der einzelne Schriftvers sich in der Bibel bezieht. Ich habe kein Religionsbuch gesunden, in dem dieser Gesichtspunkt berücksichtigt ist. Auch bei dem Hinweis auf biblische Erzäh lungen, durch die die religiösen Lehren veranschaulicht werden sollen, genügt keineswegs die Anführung der Namen (Kain, Abraham, David, Ruth usw.), selbst wenn die Kapitel, in denen die Geschichte nachzulesen ist, angegeben sind. Auch hier muß eine knappe und klare Darstellung dessen, worauf es ankommt, gefordert werden. Kinder lesen, wie jeder Fachmann aus eigener Erfahrung bestätigen wird, bei der häuslichen Vorbereitung für die Schule nur in den seltensten Fällen die biblischen Kapitel nach, 'aus die im Religionsbuch verwiesen ist. Der Unterricht kann also durch biblische Beispiele nur belebt werden, wenn das Kind auch bei der häuslichen Vorbereitung aus der Darstellung des Religionsbuches sofort ein klares Bild des Helden gewinnt. Die Darstellung ist überhaupt von der größten Wichtigkeit. Sie soll keine nach Paragraphen geordnete trockene Aufzählung der einzelnen Pflichten sein, die der religiöse Mensch zu erfüllen hat, sondern sie muß eine auf religiöser Basis ruhende volkstümliche Ethik darbieten, die von den Kindern auch nach ihrer Entlassung aus der Schule gerne gelesen wird. Mit änderen Worten: das Religionsbuch muß gelesen werden können. Es darf keine gelehrten Definitionen enthalten wie eine wissenschaftliche Ethik, sondern es muß wie jedes gute Volksbuch durch klaren Aufbau und schlichte, volkstümliche Sprache ausgezeichnet sein. Es muß in populärer Form das Wesen des Judentums darstellen und den Kindern eine religiöse Weltanschauung im Geiste des Judentums bieten. Ich habe in dem von mir herausgegebenen neuen Buche versucht, diesen Forderungen gerecht zu werden. Die in fast allen Büchern übliche Einteilung des religiösen Lehrstoffes in „Glaubens-und Pflichtenlehre" habe ich durch eine andere Einteilung ersetzt, die mir naturgemäßer und deshalb richtiger zu sein scheint. Da alle religiös-sittlichen Lehren des Judentums entweder in den fünf Büchern Mose oder in den Schriften der späteren Propheten enthalten sind, dürfen wir unsere Religion als eine prophetische bezeichnen. Das einleitende Kapitel behandelt diesen Gedanken. Es trägt die Überschrift:. „Das Judentum — eine prophetische Religion" und hat zur Voraussetzung, daß die Kinder schon

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