Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 72 (1908)
- Issue
- Heft 16 (17.4.1908)
- Date
- 1908-04-17
- Page
- Seite 184 (sequence 6)
- Language
- German
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184 allerhöchsten Befehl seines Amtes enthoben wurde, blieb er doch der faktische Leiter des Polizeidepartements. — Nur auf das hartnäckige Bestehen des Premierministers hin, wurde er endgültig aus dem Polizeidepartement entfernt. Lopuchin behauptet ferner, daß General Trepow der Urheber der Pogrompolitik war. Bemerkenswert aber sind seine Schlußfolgerungen. „Welche Maßregeln auch das Ministerium gegen Pogrome vornehmen möge, sie werden doch solange dauern, als in den lokalen Polizeibehörden die Ueberzeugung von der Machtlosigkeit des Ministeriums und der Kraft anderer Regierenden vorherrschen wird. Die Ausnahmezustände führen nur dazu, daß jeder Polizeibeamte, jeder Gendarmerieoffizier mit feinen geheimen Agenten als Vollstrecker das Schicksal eines jeden Bürgers umwandeln kann, in Summa ganz Rußlands." Hat Stolypin aus diesem offenen Berichte einer solchen Autorität, wie Lopuchin, die nötigen Lehren gezogen? Wir wissen es nicht. — Vorläufig können wir nur konstatieren, daß die Sachlage sich bis jetzt nicht geändert hat. Im übrigen hört man wieder von weiteren Rechtsbeschränkungen der Juden in Rußland. Die im Ministerium des Inneren tagende Konferenz der Semstwovertreter faßte soeben einen überaus wichtigen Beschluß über die Rechtsbeschränkung der Juden. Der berüchtigte Abgeordnete Purischkewitsch regte an, die Rechte der Juden bei der Dorfverwaltung einzuschränken, worauf der Gehilfe des Ministers des Inneren Lykoschine anführte, daß für das Ministerium die prinzipielle Ansicht der Semstwo-Konferenz aus dem Grunde besonders wichtig sei, weil das Ministerium im Urteil der Konferenz die Stimme der Agrarier von ganz Rußland erblicken würde. Hierauf sprach sich die Konferenz mit 36 gegen 10 Stimmen für die Notwendigkeit der prinzipiellen Rechtseinschränkung der Juden aus. Dieser Beschluß wird sicher auf die allgemeinen Judengesetze in unheilvollem Sinne zurückwirken. Lrirk aus Danzig. ie Synagogengemeinde in Danzig konnte am 1. April d. Is. auf ein 25jähriges Bestehen zurückblicken. Nach dem Gesetz vom 23. Juli 1847 haben sich die sämtlichen Juden einer politischen Gemeinde zu einer Synagogengemeinde zusammen zu schließen. In Danzig wurde man diesem Gesetz erst vor 25 Jahren gerecht. Bis dahin bestanden hier fünf Synagogengemeinden und, wie Gustav David sohn in einem Bericht an den damaligen Oberpräsidenten v. Ernsthausen darlegte, hatten alle fünf Gemeinden 420 zahlende Mitglieder, die an Beiträgen 16000 Mark aufbrachten. Etwa ein viertel der hiesigen Juden gehörte der Gemeinde überhaupt nicht an und lebte außerhalb jeder religiösen Gemeinschaft. Vor 25 Jahren wurde das für die Danziger Juden bedeutsame Werk vollendet, alle Glaubensgenossen der Stadt in einer Gemeinde zu vereinigen und für diese Gemeinde eine Synagoge zu erbauen, die zu den schönsten des Reiches gehört. Aus diesem Anlaß hat die Gemeindeverwaltung am Sonntag den 5. d. Mts. einen internen Festakt in den Räumen ihres Verwaltungsgebäudes veranstaltet, an dem außer dem Vorstand und den Repräsentanten der Gemeinde ihre sämtlichen Beamten teilnahmen. Der Akt wurde durch ein von Herrn Organisten Böhnert vorgetragenes Orgelpräludium und durch einen Chorgesang eingeleitet; daran schloß sich eine Ansprache des ersten Vorsitzenden des Vorstandes, des Herrn Justizrats Steinhardt, welcher insbesondere seines Vorgängers, des verstorbenen Gustav Davidsohn, gedachte, der — unterstützt von Männern wie den verstorbenen Dr. Samter, Hirsch u. a. — es zuwege gebracht hatte, die damals hier bestehenden fünf jüdischen Gemeinden zu einer einzigen Gemeinde zu verschmelzen. Herr Steinhardt schilderte im Anschluß hieran die Entwicklung, welche die Gemeinde seit ihrer Vereinigung genommen und wies auf ihre hervorragendsten Institutionen hin. Am Schlüsse seiner Ansprache widmete er besondere Worte des Dankes dem Herrn Geheimen Sanitätsrat Dr. Wallenberg und Herrn Märtin Kadisch, welche beide dem Vorstande der vereinigten Gemeinde seit ihrer Begründung angehören. Er überreichte dem Herrn Geheimrat Wallenberg eine von der Firma Gebrüder Zeuner ausgeführte Adresse und machte bekannt, daß die Verwaltung der Gemeinde aus Anlaß dieses Tages ein Kapital von 5000 Mark zur Unterstützung ihrer Beamten in Notfällen gestiftet habe. Nach Herrn Justizrat Steinhardt ergriff der Vorsitzende der Repräsentantenversammlung, Herr Justizrat Behrendt, das Wort. Der Redner leitete seine eindrucksvolle Ansprache mit der Erklärung dafür ein. daß die Verwaltung es nicht für angezeigt gehalten habe, das 25jährige Stiftungsfest der Gemeinde in weiterer Oeffentlichkeit zu feiern, sondern sich darauf beschränkt habe, diesen Tag durch einen Festakt im engsten Kreise der Mitglieder der Verwaltung und der Beamten zu begehen, weil für Institutionen, die für ganze Geschlechter bestimmt sind, ein erster Zeitraum ihrer Entwicklung von 25 Jahren keinen genügenden Anlaß zu einer größeren Feier bietet. Die interne Feier habe die Verwaltung doch nicht missen mögen, weil sie die Gelegenheit benützen wollte, aller derer zu gedenken, welche an dem großen Werke mitgearbeitet haben, und um diejenigen, die noch an ihn: Mitarbeiten und in ihrem Dienste stehen, zu ermuntern, dem blühenden Gemeindewesen auch weiter zu dienen zum Wohle der Gemeinde und ganzen Glaubensgemeinschaft. Redner erinnerte sodann daran, daß gerade vor 60 Jahren, am 6. April 1848, die für seine Glaubensgenossen denkwürdige Verordnung ergangen sei, welche in Preußen die Ausübung der staatsbürgerlichen Rechte unabhängig machte von dem religösen Bekenntnisse. Er hob die Bedeutung dieser Verordnung durch einen historischen Rückblick auf die Entwicklung der staatsbürgerlichen Rechte der Juden nach der Zeit des Deutschen Bundestages hervor und schilderte eingehend, wie neben diesen Kämpfen um die bürgerliche Freiheit wichtige und bedeutsame innere Wandlungen und Umwälzungen innerhalb der Glaubensgemeinschaft selbst einhergingen, welche zur zeitgemäßen Ausgestaltung des Gottesdienstes, zur Hebung der Religionsschulen, zur Förderung der jüdischen Wissenschaft, zur besseren Organisation der Wohltätigkeitsanstalten und zur Stärkung des Interesses an allgemeinen Angelegenheiten der Glaubensgemeinschaft führten. Redner erwähnte ferner, daß die preußische Verordnung vom Jahre 1848 21 Jahre später auch für das Gebiet des Norddeutschen Bundes und nach den glorreichen Ereignissen des Jahres 1870 auch für das gesamte Deutsche Reich Geltung erhalten hätten und gedachte mit anerkennenden Worten der Männer, die es sich haben angelegen sein lassen, auch in Danzig für die zeitgemäße Entwicklung innerhalb der Danziger Gemeinde einzutreten. Er widmete besonders warme Worte der Anerkennung dem verstorbenen Begründer der Gemeinde, Gustav Davidsohn, und teilte mit, daß die Gemeinde beschlossen habe, am 12. April eine Gedenktafel an seinem Grabe anzubringen. Dem neben Davidsohn um die Entwickelung der Gemeinde am »leisten verdienten Herrn Martin Kadisch überreichte Redner ein von Herrn Kunstmaler Badt ausgeführtes Gedenkblatt mit herzlichen Worten des persönlichen Dankes für die dem Redner durch den Gefeierten gegebene Anregung zur Mitarbeit am Gemeindeleben und für die gemeinschaftliche Arbeit an der Ausgestaltung verschiedener anderer Institutionen, insbesondere des Provinzial-Waisenhaufes in Graudenz. Im Anschluß hieran begrüßte Redner Herrn Julius Levy, welcher vor 25 Jahren zum Repräsentanten der Gemeinde gewählt und seitdem ununterbrochen in der Verwaltung tätig war, und den Senior der Repräsentanten, Herrn Theodor Kleemann, welcher der Verwaltung seit 1885 angehört, und widmete beiden Herren, unter Ueberreichung von Blumen, Worte des Dankes. Auch den beiden ältesten Beamten der Gemeinde, den Herren Kantor Rosenbaum und Religionslehrer Schreiber, sprach Redner den Dank der Gemeinde für ihre rastlose Arbeit aus und verkündete, daß beschlossen sei, die beiden bewährten Beamten durch eine Ehrengabe auszuzeichnen. Redner schloß seine von warmer Begeisterung getragene Ansprache mit dem Wunsche, daß eS der Gemeinde nie an Männern fehlen möge