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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1908-04-10 · Heft 15 (10.4.1908) · p. Seite 174

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
72 (1908)
Issue
Heft 15 (10.4.1908)
Date
1908-04-10
Page
Seite 174 (sequence 8)
Language
German
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•4-« W<‘ vornherein verhindern, dorthin zu gehen, wo jeder hingehen darf, dort zu weilen, wo jeder zu weilen das Recht hat. Meine Herren, es ist aber auch tatsächlich zu Tätlichkeiten dort gekommen. Mir ist ein Fall bekannt — einer, unserer Kollegen hier, hat ihn miterlebt und wird Ihnen vielleicht noch darüber berichten —, wie jemand, der kein Jude, sondern ein Christ war, sich aber über diese Vorgänge so entrüstet hat, daß er — allerdings vielleicht unvorsichtigerweise — am folgenden Tage ein Gegengedicht verbreitete. Dos hat dazu geführt, daß man ihm nachspürte; man hat ihn gefunden und durchgeprügelt, und er hat, um weiterem ans dem Wege zu gehen, die Insel verlassen müssen. Es tvar dies ein höherer königlicher Beamter, dem es so ergangen ist, und die Sache hat damals sehr großes Aufsehen erregt. Also es ist nicht bei der Harmlosigkeit geblieben, sondern das sind die Folgen davon gewesen. Nun, meine Herren, noch ein anderes Beispiel! Ich weiß von einem Augenzeugen, daß der Herr Regierungspräsident mit anderen Beamten eines Tages dort im Strandhotel gewesen ist und daß auch da diese Sache aufgeführt worden ist. Erklärlicherweise — und zu seiner Ehre sei es gesagt — ist ihm das im äußersten Maße unangenehm gewesen. Er hat den Wirt kommen lassen und ihm gesagt, er solle dafür sorgen, daß der Unfug aufhöre. Der Wirt hat das der Musik mitgeteilt; dann aber ist ein Heulen und Johlen losgegangen von der Badegesellschaft, und der Wirt ist zum Regierungspräsidenten gekommen und hat ihm erklärt, er werde der Sache nicht mächtig, er könne sie nicht hindern, und das Lied ist unter Musikbegleitung wieder augestimmt worden. Dann hat der Herr Regierungspräsident das Lokal verlassen, weil er diesem Unfug nicht hat ferner beiwohnen wollen. Ich glaube, wenn nachgeforscht würde, würden sich noch mehrere Fälle finden, wo es zu derartigen Ungehörigkeiten geführt hat. Nun, meine Herren, wie sollen wir dieses Benehmen charakterisieren? Harmlosigkeiten kann ich es nicht nennen; denn es ist eine bewußte und bestimmte Absicht bei der ganzen Sache. Es ist die Absicht, einen Zwang gegen deutsche vollberechtigte Bürger auszuüben, ihres Rechtes sich zu begeben, in Borkum auf den öffentlichen Plätzen und den öffentlichen Wirtschaften ebenso zu weilen wie jeder andere. Das aber halte ich für eine unerlaubte Handlung; ich halte es ferner für eine Handlung, die aller Sitte, die dem Anstande widerspricht. Wenn die von jenen Handlungen Betroffenen diesem oder jenem vielleicht nicht angenehm sind, dann mag er andere Mittel ergreifen, um nicht mit ihnen zusanlmenzutreffen; aber öffentlich in dieser beschimpfenden Weise aufzutreten mit der Drohung, ihn hinauszuwerfen, das ist mehr, glaube ich, als der Staat zugeben darf. Die Sache ist nicht mehr harmlos, sondern das Gegenteil von harmlos; sie ist Absicht und ist nach meiner Auffassung etwas Trauriges und durchaus Unzulässiges. Ich meine, wenn Derartiges jeden Tag vorkommt, daß dann der Staat nicht umhin kann, dieser Sache entgegenzutreten und Ordnung zu schaffen. Es ist ja auf Borkum ein Hilfsbeamter des Landrats. Ich meine, der wäre doch verpflichtet, gegen so etwas einzuschreiten; es wäre die Polizei verpflichtet, denen Schutz zu geben, die in der Weise beschimpft werden, und dafür zu sorgen, daß Derartiges nicht vorkommt. Meine Herren, ich gehe aber weiter: ich glaube, die Sache ist auch strafbar. Zunächst deshalb, weil eine ganze Klasse von Menschen beleidigt wird. Denn wenn hier angedroht wird, daß, wenn bestimmte Personen sich in Borkum sehen lassen, sie hinausgeworfen werden, wenn dies öffentlich mit Musik angedroht wird, so ist das eine grobe^Beleidigung gegen die betreffende Klasse von Menschen. Und wenn auch einzelne Mitglieder, dieser Klasse nicht anwesend sind,—da sie, um sich keinen Unannehmlichkeiten auszusetzen, gezwungen fern bleiben, so wird dadurch die Sache nicht anders; aus der Ferne wird die ganze Judenschaft beleidigt. Wenn sie sich dadurch beleidigt fühlt, auf das bitterste beleidigt fühlt, so finde ich das durchaus erklärlich. Sie hat sich auch beleidigt gefühlt. Der Vorgänger des jetzigen Herrn Ministers des Innern hat mir selbst gesagt, daß, wenn ich nicht irre, von seiten einer jüdischen Korporation eine Beschwerde bei dem Minister eingelaufen ist; aber sie hat keinen Erfolg gehabt. Der Herr Minister glaubt, dagegen nicht einschreiten zu können. Also auch aus einem anderen Grunde handelt es sich hier nach meiner Auffassung um ein strafbares Vergehen; ich halte das Vergehen für g r ob e n U n f u g. Der Grobeunfugparagraph ist ja etwas in Mißkredit geraten, weit er mitunter da angewandt ist. wo man von groben Unfug vielleicht nicht sprechen kann. Aber, meine Herren, wenn das, was hier vorgefallen ist. kein grober Unfug ist und nicht, sobald es zur Kenntnis kommt, als grober Unfug bestraft wird, so weiß ich nicht mehr, was überhaupt grober Unfug sein soll. Nun meine Herren, kommt man hier unwillkürlich, zu der Frage: wie würden sich wohl die staatlichen Organe verhalten, wenn das, was hier den Juden gegenüber aufgeführt wird, Katholiken oder Protestanten gegenüber anfgeführt würde? Wenn in einer katholischen Gegend die Protestanten aus dem Lande vertrieben würden und so gegen sie vorgegangen würde, so würde doch die Polizei keinen Anstand nehmen dürfen, alsbald dagegen aufzutreten. Und das gleiche würde der Fall sein, wenn in einem protestantischen Lande gegen Katholiken so verfahren würde; da würde die Polizei sehr bald diesem Unfug, dieser Verhetzung ein Ende machen. Nun ist mir allerdings gesagt worden, hier handle es sich nicht um die Religion, sondern um die Rasse. (Rufe: Schluß!) — Bitte, ich habe das Wort und werde die Sache so gründlich vortragen, wie sie es verdient, und nachdem werde ich dann schließen. — Meiste Herren, was die Rassenfrage betrifft, so stelle ich die Frage: würde es sich um Franzosen, um Polen handeln oder auch um Japanesen oder Chinesen, glauben Sie, die Polizei dürfte das zugeben? Dann würde sofort der Herr Reichskanzler aus internationalen Rücksichten eingreifen und fordern, daß ein derartiger Unfug und einer solcher Gefährdung des Friedens vorgebeugt würde. Hier aber handelt es sich um deutsche Mitbürger. Meine Herren, sind die etwa weniger als die Franzosen oder die Japanesen oder die Chinesen? Was aber letzteren recht ist, wird den deutschen Mitbürgern billig v sein. Und die Frage wird keiner von Ihnen, meine Herren, verneinen, daß, wenn es sich um die Angehörigen von mir genannter Rassen gehandelt hätte, die Polizei alsdann unbedingt verpflichtet sein würde, einzuschreiten. Was aber jenem recht ist, ist den Juden, unseren Landsleuten, billig. Nun, meine Herren, wie ist denn die Haltung des Publikums zu dieser Sache gewesen? Zu meiner Freude muß ich feststellen, daß keineswegs das ganze Badepublikum damit einverstanden ist. Es befindet sich eine ganze Reihe von- Personen darunter, denen dieses Verhalten unangemessen erscheint; ein hervorragendes Beispiel habe ich ja vorhin schon angeführt. Noch kürzlich hat auch ein evangelischer Geistlicher mir darüber geschrieben, dem ich auch diese Karte verdanke; er hat dieses Verhalten im höchsten Grade gemißbilligt und viele andere ebenso. Aber die sind machtlos, und sowie .es jemand wagt, dem Unfug zu steuern, fängt das Johlen und Heulen an; sie können einfach nichts dagegen machen, sie stehen alle unter dem Banne dieser vielleicht kleinen Gesellschaft, die die anderen beherrscht. Man kann sich also nicht etwa darauf berufen, daß jenes Vorgehen sich des nllseitigen Beifalls erfreue. Meine Herren, ich hätte diese Sache hier nicht vorgebracht, wenn es nicht nötig gewesen wäre. Ich habe mich schon im vorigen Jahre mit dem Gedanken getragen, die Sache vorzubringen, es abw doch für gut gehalten, mich an den damaligen Herrn Minister des Innern zu tvenden, um ihm die ganze Sachlage darzulegen und ihn zu ersuchen, dadurch, daß er von sich aus Abhilfe schaffe, mich der Aufgabe zu überheben, die Sache öffentlich zur Sprache zu bringen. Ich hielt das im Interesse des Staates und des staatlichen Ansehens nicht für erwünscht und hätte es vorgezogen, wenn die Sache unter der Hand beseitigt würde und der Staat sich nicht erst dadurch, daß die öffentliche Meinung angerufen würde, zwingen lasse, Wandel zu schaffen. Ter damalige Herr Minister des Innern hat mir auch versprochen, er wolle der Sache näher treten, und er hat, soviel ich weiß, Schritte getan, indem er sich an den Herrn Justizminister gewandt hat. Herr von Bethmann-Hollweg verließ aber seine Stellung, ohne daß ich weiter etwas von dem Erfolge gehört hätte. Um nun ganz vorsichtig und einwandfrei zu verfahren, habe ich im Dezember vorigen Jahres auch den jetzigen Herrn Minister des Innern auf die Sache aufmerksam gemacht. Uebrigens hatte ich — ich habe das # M

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