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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1908-04-10 · Heft 15 (10.4.1908) · p. Seite 170

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
72 (1908)
Issue
Heft 15 (10.4.1908)
Date
1908-04-10
Page
Seite 170 (sequence 4)
Language
German
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sechs Monaten.. Wenn man sie aber zum Öffiziersunterricht zuläßt, so werden sie nicht zu Reserveoffizieraspiranten borgeschlagen. Nur wenige erreichen überhaupt die Befähigung zum Reserveoffizier. Aber selbst wenn .sie diese Befähigung erreicht haben, sind noch keineswegs alle -Klippen umschifft. Von den Betreffenden scheitert wieder ein Teil nach der Reserveübung A, ein weiterer nach der Reserveübung B, indem sich der Regimentskommandeur weigert, sie' zur Wahl vorzuschlagen. Nur in den allerseltensten Fällen kommt das Offizierkorps des Beurlaubtenstandes überhaupt dazu, von seinem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Der Herr Regierungskommisfar hat erklärt, daß ein Einfluß auf die Offiziere des Beurlaubtenstandes nicht möglich sei. Sicherlich ist aber doch ein Einfluß möglich auf die Offiziere des aktiven Dienstes, und ob hier der rechte Einfluß stattgefunden hat, wage ich allerdings zu bezweifeln. Ich gestatte mir, dem Herrn Regierungskoxnmissar hier eine Zusammenstellung einer großen Reihe von Fällen zu überreichen mit der Bitte, die einzelnen Fälle nachprüfen und sie eventuell zur Grundlage weiterer Maßnahmen gegen rückständige Anschauungen machen zu . wollen. Aus dieser reichen Fülle von Material will ich nur weniges ansühren, was gewissermaßen für das Vorgehen der Militärverwaltung und der militärischen Behörden typisch ist. In einem Fall handelt es sich um das Königin Elisabeth- Garderegiment in Berlin. Hier war es der Herr Hauptmann von Wangenheim, der sich in anerkennenswerter Weise bemühte, auch den jüdischen Einjährigen gerecht zu werden; aber seine Bemühungen scheiterten an dem Verhalten des Herrn Oberst von Buddenbrock. Der Vater des in Frage stehenden Einjährigen wandte sich infolgedessen an das Regiment und erhielt von dem Herrn Hanptmann von Wangenheim ungefähr folgende Antwort: „Ich bestätige an dieser Stelle nochmals, daß sich Ihr Sohn als Soldat stets gut geführt hat. Jedoch ist es durchaus nichts Seltenes,, daß Einjährige im Dienstjahre nicht befördert werden. Nach Ansicht des Herrn Oberst wäre. Ihr Sohn nicht befähigt gewesen, als Vorgesetzter zu fungieren/' Hierzu ist aber, zu bemerken, daß der Oberst, der dies Urteil abgegeben hat, kaum in der Lage war, dies Urteil aus eigener Sachkenntnis zu fällen, da er den Einjährigen nie einer Prüfung unterzogen hat, überhaupt ihn kaum, jemals gesehen, außer auf der Straße. In einem anderen Falle handelt es sich um einen Einjährig- Freiwilligen jüdischer Konfession namens Griesbach. Er diente im Jahre 1905/6 im 3. kurhessischen Regiment Nr. 83 in Kassel. Der Herr Oberst bestätigte dem Vater in. einem Briefe, daß sein Sohn durchaus gewissenhaft und pflichttreu sei. Hier aber lag die Schuld im Gegensatz zum ersten Fall an dem Herrn Hauptmann, der seine antisemitischen Neigungen im Dienst zu wiederholten Malen in recht .schroffer Form zu erkennen gegeben hat, worauf ja Remedur seitens der Militärverwaltung eintrat. '' In anderen Fällen werden die Einjährigen nicht weiter befördert; man verweigert ihnen die Zulassung als Reserveoffiziersaspirant. Interessant ist nach der Richtung ein Fall, der Fall des Einjährigen Meyer vom Jahre 1901/02 in Danzig. Hier hatte der Hauptmann durchgesetzt, daß. der betreffende Einjährige zum Unteroffizier befördert wurde.. Der Einjährige Meyer ist ein Mann, der nach jeder Richtung militärisch seine Pflicht und Schuldigkeit getan hat, wie das Zeugnis beweist, welches er von der militärischen Behörde erhielt. Es lautet: Der Einjährig-Freiwillige Unteroffizier Meyer hat sich während . seiner militärischen Dienstzeit vortrefflich geführt; er hat dem Dienst stets das regste Interesse entgegen gebracht und sich in allen Fächern recht gute Kenntnisse angeeignet. Sein außerdienstliches Verhalten war in jeder Hinsicht mustergültig. Formvoll und bescheiden im persönlichen Verkehr, durchdrungen von vornehmer,, königstreuer Gesinnung, war er ein vortreffliches Element in der Kompagnie, aus welcher ich . ihn nur ungern : scheiden sehe. Man sollte meinen, daß ein Einjähriger, . der mit einem derartige glänzenden Zeugnis sein. Regiment verläßt, wohl geeignet sein sollte, auch weiter befördert zu werden. (Sehr richtig! links.) ' Bekannt ' ist ja das Verhalten der militärischen Behörden in dem Falle des Sohnes des Herrn Iustizrats Feige in. Breslau. Wenn ich nicht irre, ist dieser Fall in diesem hohen Hause schon zur Erörterung gekommen. Der Fall interessiert um so' mehr, als es. sich hier um einen Vater handeltder selbst Offizier gewesen ist, um einen Mann, der es verstanden hat. durch seine Tüchtigkeit sich das Vertrauen der militärischen Behörden in dem Maße zu erringen, daß er 1870/71 mit dem Eisernen Kreuz ausgezeichnet worden ist. Daß eine Zurücksetzung, wie es den Anschein hat um des Glaubens willen, bei einem solchen Vater um so schwerer ins Gewicht fallen muß, liegt wohl auf der Hand. Ich versage es mir, aus die Schreiben, die der Vater an die Militärbehörde gerichtet hat, des näheren einzugehen. Wenn nun auch die Zulassung zu dem Offiziersunterricht stattfindet, und auch der Betreffende das Zeugnis als Reserveoffiziers» aspirant erhält, so treten nachher von neuem Schwierigkeiten ein, wenn er zu den Reserveübungen eingezogen wird. Auch dafür liegen eine Reihe interessanter Fälle vor. Ich erwähne nur den Fall Oppenheim vom Trainbataillon Nr. 15 in Straßburg. Es handelt sich hier gleichfalls um einen überaus tüchtigen Mann nach dem Urteil der militärischen Behörden selbst. An den Einjährigen Oppenheim wird herangetreten von einem Oberleutnant, der Mitglied der Wahlprüfungskommission ist, und, zwar mit der Frage, ob er geneigt sei, seinen jüdischen Glauben aufzugeben und zur christlichen Religion überzutreten, und zwar wird diese Frage gestellt mit dem ausdrücklichen Hinweis auf das Offizierkorps, das ihn gern wählen, ihn gern in seiner Mitte sehen möchte. . > Meine Herren! Ich versage es mir in Rücksicht auf die eng bemessene Zeit, weitere Fälle des näheren darzulegen, aber ich glaube, daß jeder unbefangene Prüfer dieser Verhältnisse die Ueberzeugung gewinnen wird, daß, wenn es auch nicht ausgesprochen wird, in Wirklichkeit die Zugehörigkeit zum jüdischen Glauben ausschlaggebend dafür ist, ob ein junger Mann zum Reserveoffizier als tauglich befunden wird oder' nicht. Meine Herren! Der Herr Reichskanzler hat zugesagt, mehr als bisher liberalen Anschauungen'Rechnung zu tragen. Es genügt aber nicht, diese Zusage in der'Weise nur zu erfüllen, daß man sich bemüht, liberale Gesetze zustande zu bringen, sondern ebenso wichtig, wie liberale Gesetze ist es, die Verwaltung in liberale Bahnen zu leiten. (Sehr richtig! links.) Wir verkennen nicht, daß hier viele und schwere Hindernisse zu, überwinden sind, daß der Herr Reichskanzler und auch die militärischen Behörden beim besten Willen oft nicht in der Lage sein werden, ihre Anschauungen durchzusetzen und zur Tat werden zu lassen. Wenn hier im hohen Hause Ausführungen gemacht worden sind, die auch nur den Anschein erwecken konnten, als komme in denselben ein Eingriff in die Kommandogewalt der höchsten Stelle in Betracht, so haben die Herren der Regierung mit aller Entschiedenheit stets derartige Eingriffe zurückgewiesen. Ich gebe der Hoffnung und Erwartung Ausdruck, daß in gleicher Weise auch die Kommandogewalt der Staatsgesetze und der Reichsversassung seitens der Kriegsverwaltung gegenüber den Nachgeordneten Instanzen in der Behandlung unserer jüdischen Mitbürger geschützt werde. (Bravo! links.) Von besonderer Bedeutung ist aber die Debatte über die Behandlung der jüdischen Soldaten im Heere dadurch, daß diesmal auch das Zentrum durch den Abgeordneten Gröber mit dankenswerter Entschiedenheit gegen die Verletzung der staatsbürgerlichen Rechte und gegen die Zurücksetzung der Juden eingetreten ist. Gewiß hat jede Konfession, namentlich jede Minderheits-Konfession, guten Grund, gegen derartige Dinge Front zu machen. Aber mit Bezug auf die Juden, wird oft die natürlichste Politik auf den Kopf gestellt. Deshalb begrüßen wir es mit Genugtuung, daß das Zentrum gerade in dieser Frage für die jüdischen Soldaten eingetreten und den Antisemiten eine ordentliche Abfuhr hat zuteil werden lassen.

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