Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1908-04-10 · Heft 15 (10.4.1908) · page 3

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
72 (1908)
Issue
Heft 15 (10.4.1908)
Date
1908-04-10
Page
– (sequence 3)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
97% known words query
IRI
…/3224737-3228798-3228814--64397-3276459
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

72. Jahrgang. Nr. 15. Allgemeine Berlin, 10. April 1908. Ein unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse. Diese Zeitung erscheint wöchentlich. Abonnements-Preis: durch Buchhandel oder Post (in Berlin u. Vororten durch unsere vertriebsstellen) b?zogen vierteljährl. 3 M. Redaklerir: Gustav Rarpele». Begründet von Rabbiner Ludwig Philippsou. Verlags-Expedition: Berlin, Jernsalemerstr. 46/49. Alle Zusendungen fftr Redaktion und Expedition sind an die Adresse: Verlag der »Allstem. Zeitung der Judentums*, Berlin SW., Jerusalemer Straß» 46/49, zu richten. Verlag von Rudolf rNosse, Berlin. Bus dem Reichstage. Berlin, 5. April. ie VerhandliMgen des Reichstags zeigten in den letzten Tagen ein wohlbekanntes Bild: die Aufarbeitung der Restbestände vor den Ferien. Zu diesen Restbeständen gehörte leider auch die Angelegenheit der jüdischen Soldaten im Heere, die nun schön seit Jahren immer mit neuem Material vorgebracht wird, ohne daß bis zu diesem Tage auch nur der geringste Erfolg oder irgendeine Aenderung der beklagenswerten Verhältnisse eingetreten wäre. Trotzdem darf man nicht aufhören — zu klagen. Es wäre grundfalsch, gerade jetzt einfach die Flinte ins Korn zu werfen. Die parlamentarischen Erfahrungen auf anderen Gebieten weisen den Weg, den alle einzuschlagen haben, die die volle Durchführung der verfassungsmäßig garantierten Rechte auf irgendeinem Gebiete anstreben. Man darf darum den Parteien Dank sagen, die in der Debatte vorn 30. v. M. abermals mit Entschiedenheit für unser gutes Recht eingetreten sind. Daß die Konservativen sich dabei ausgeschwiegen, ist begreiflich. Weniger begreiflich ist es, daß auch auf nationalliberaler Seite ein beredtes Schweigen herrschte. Die antisemitische Hetzrede des Abgeordneten Bindewald hat der Abgeordnete Kopsch am besten charakterisiert, dessen Rede wir hier im Wortlaut wiedergeben. Die anderen Reden sind auch im stenographischen Protokoll nicht ausführlicher, als. in dem parlamentarischen Bericht, den wir in der vorigen Woche mitgeteilt haben. Abgeordneter Kopsch: In der Sitzung vom 4. Februar d. I. wies mein Parteifreund Dr. Mngdan darauf hin, daß Mannschaften jüdischer Konfession bei ihrem Eintritt in das Heer von vornherein schlechter behandelt würden als ihre christlichen Kameraden. Darauf erklärte der Vertreter der Regierung wörtlich folgendes: Es ist ferner erwähnt worden, es komme vor, daß Mannschaften jüdischer Konfession von vornherein bei ihrem Diensteintrittschlechter behandelt würden, irgendwie zurückgesetzt würden hinter ihren christlichen Kameraden. Es sind keine einzelnen Fälle genannt worden, ich kann also auf einzelnes nicht eingehen und beschränke mich auf die ganz allgemeine Bemerkung, daß. ivenn das geschieht oder geschehen ist, es selbstverständlich in höchstem Grade zu mißbilligen ist. Was die Wahl von Reserveoffizieraspiranten aus den Mannschaften des Beurlaubtenstandes zu Reserveoffizieren anlangt, so liegt sie, wie den Herren bekannt ist, in der Hand des Offizierskorps des Beurlaubtenstandes, und es muß ihm im einzelnen Falle überlassen sein, die Momente pflichtmäßig zu ermessen, die ausschlaggebend sind, ob der junge Mann Reserveoffizier werden soll oder nicht. Diese Erklärung scheint nicht genügend, um die Tatsache aufzuklären, daß bereits seit dem Jahre 1878, mindestens aber seit dem Jahre 1880 im Gebiete der preußischen Militärverwaltung kein einziger Jude Reserveoffizier geworden ist. Eine etwaige allgemeine Untüchtigkeit der Juden kann den Grund nicht bilden, denn noch jetzt werden Juden innerhalb der bayerischen Militärverwaltung zu Reserveoffizieren befördert, und auch in Preußen sind vor den angegebenen Terminen gleichfalls Juden zu Reserveoffizieren ernannt worden. Die Erklärung des Herrn Vertreters der Regierung, daß die Wahl der Offiziere in der Hand des Offizierkorps des Benrlaubteustandes liegt und dieser Umstand allein ausschlaggebend sei, entbindet meines Erachtens die Regierung nicht von der Pflicht, darüber zu wachen, daß bei den Wahlen nicht etwa Gesichtspunkte ausschlaggebend sind, die den allgemeinen Staatsgesetzen zuwiderlaufen, wie es ein allgemeiner Boykott gegenüber Mitbürgern jüdischer Konfession sein würde. Das Reichsgesetz vom 3. Juli 1869 enthält die ausdrückliche Anordnung, es soll die Befähigung zur Bekleidung öffentlicher Aemter vom religiösen Glaubensbekenntnis unabhängig sein, und die preußische Verfassung bestimmt in Art. 12: Der Genuß der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte ist unabhängig von dem religiösen Bekenntnis. Wenn daher aus der Tatsache des dauernden Ausschlusses der Angehörigen einer bestimmten Glaubensgemeinschaft der Verdacht sich ergibt, daß das Offizierkorps des Beurlaubtenstandes bei Ausübung feines Wahlrechts dennoch das religiöse Bekenntnis entscheidend sein läßt, um die Befähigung zur Bekleidung eines Amts als Reserveoffizier zu verneinen, so ist es meines Erachtens die Pflicht der Vorgesetzten Behörde, durch wiederholte Belehrung oder durch anderweitige Maßnahmen einem derartigen gesetzwidrigen Mißbrauch entgegenzuwirken. (Sehr richtig! links.) Ferner ist die Aeußerung des Herrn Regierungskommissars unzutreffend, daß die Verhinderung der Beförderung von Juden zu - Reserveoffizieren lediglich oder auch nur vorzugsweise auf dem freien Wahlrecht der Offiziere des Beurlaubtenstandes beruhe. Jüdische Einjährige erfahren vielmehr fortgesetzt dienstliche Zurücksetzungen schon während der aktiven Dienstzeit und während der Reserveübungen. Infolge dieser Zurücksetzungen kommt die übergroße Zahl der jüdischen Einjährigen überhaupt nicht dazu, dem Offizierkorps zur Wahl vorgeschlagen zu werden. Die Zurücksetzungen erfolgen in den verschiedensten Stadien der militärischen Laufbahn, allerdings — wie ich gern und dankbar erkenne — in vielen Fällen im Widerspruch mit einem Teil der Offiziere, die gerecht denken und sich bemühen, auch den ihnen untergebenen jüdischen Einjährigen in jeder Weise gerecht zu werden. Es zeigt sich aber auch diebetrübende Erscheinung, daß, wenn nach den Ursachen dieser Zurücksetzung gefragt wird, von den beteiligten Offizieren oft Antworten gegeben werden, die doch den Anschein erwecken, als bemühe man sich, andere Ursachen anzugeben als die wirklich ausschlaggebenden. An welcher Stelle der militärischen Laufbahn die Zurücksetzung erfolgt, ist sehr verschieden. Von Stelle zu Stelle wird es den jüdischen Einjährigen schwerer gemacht, vorwärts zu kommen. Entweder werden sie von vornherein vom Offiziersunterricht ausgeschlossen, oder ihre Beförderung zum Gefreiten erfolgt nicht rechtzeitig nach

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.