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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1908-03-27 · Heft 13 (27.3.1908) · p. Seite 148

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
72 (1908)
Issue
Heft 13 (27.3.1908)
Date
1908-03-27
Page
Seite 148 (sequence 6)
Language
German
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sie ist bei diese- Gelegenheit durchgefallen, hat aber dünn ein dem städtischen Lehrerinnenseminar in Boxhagen-Rummelsburg das Examen bestanden und zwar, wie ich heute ergänzend mitteilen kann, mit acht anderen Schülerinnen unter Dispensation von der mündlichen Prüfung, während bei derselben Prüfung zwölf andere Schülerinnen das Examen nach mündlicher und schriftlicher Prüfung bestanden und zwei zurückgewiesen worden sind. Daraus folgt jedenfalls, daß die jüdische Schülerin bei der nachträglichen Prüfung an dem Berliner Lehrerinnenfeminar sehr hart behandelt sein muß. Ich möchte den Herrn Minister ersuchen zu sagen, ob seine Verfügung, daß das Mädchen nachträglich geprüft werde, sich nur auf den einzelnen Fall bezog oder eine generelle sein sollte. In den katholischen und jüdischen Kreisen hat das Vorgehen des Lehrerinnenseminars großeBennruhigung erregt, weil, wenn dieses einzige staatliche Lehrerinnenfeminar für evangelisch-konfessionell erklärt werden sollte, katholische und jüdische Schülerinnen in Berlin gar nicht mehr die Möglichkeit hätten, an iner staatlichen Anstalt ihr Lehrerinnenexamen zu machen. Ich wäre dem Herrn Minister für eine Erklärung in dieser Sache dankbar. (Bravo links.) Kultusminister Dr. Holle: Die Augusta-Schule in Berlin behauptet, stiftungsmäßig eine evangelische Anstalt zu sein. Das Provinzialschülkollegiunr hat sich auf diesen Standpunkt gestellt und darum die Zulassung des jüdischen Mädchens zum Examen abgelehnt. Ich habe daraufhin die Zulassung zum Examen angeordnet, bis die Frage, ob es sich um eine stiftungsmüßige evangelische Anstalt handelt völlig geklärt ist. « Die Hoffnungen der russischen Juden auf eine Besserung ihrer Lage unter dem gegenwärtigen pseudokonstitutionellem System schwinden immer mehr. Das Kabinett Stolypin hat offenbar nicht den Mut, den Tendenzen des echtrussischen Verbandes und seiner einflußreichen Gönner entgegenzutreten. Ganz im Geiste Plehwes wird den Juden die in den Pogroms nicht lotgeschlagen worden sind, jede Erweiterung ihrer staatsbürgerlichen Rechte versagt, ja die vorhandenen werden nach Möglichkeit eingeengt. Die Beschränkung der Zulassung zu den höheren Schulen findet ihr Gegenstück in der Fernhaltung der Juden von der Kommunalverwaltung. Wie der „Ruff. Korresp." aus Petersburg telegraphiert wird, hat das Ministerium des Innern die außerordentlich wichtige Entscheidung gefällt, daß Juden in Städten außerhalb der ihnen eingeräumten Zone von der städtischen Verwaltung vollkommen auszuschließen seien. Innerhalb der Zone dürfen . selbst in Orten, wo der Prozentsatz der jüdischen Bevölkerung bis 90 und mehr Prozent beträgt, die Juden nicht mehr als ein Fünftel der Stadtverordneten stellen. Im Gegensätze zu diesen leider authentischen Mitteilungen wird verschiedenen Blättern aus Petersburg gemeldet, daß ausländischerseits ein Druck aus die russische Regierung ausgeübt wird, wonach man die gesetzgeberische Erledigung der Judenfrage fordert. „Die Botschaft hör' ich wohl, allein mir fehlt der Glaube", und wir fürchten, daß ein kategorisches Dementi Her Nachricht auf dem Füße folgen wird. * Im finnischen Landtag wurde am 9. d. M. über einen von sozialdemokratischer Seite eingebrachten Antrag verhandelt, der Hie Stellung der Juden in Finnland verbessern will. Sie erinnert allerdings an mittelalterliche Verhältnisse. Als Finnland 1809 an Rußland fiel, ließen die Finnländer die aus der schwedischen Zeit stammende Verordnung zu Recht bestehen, wonach sich hier keine Juden aufhalten dürfen. Dabei führte, das. Verhältnis zu Rußland schon 1853 eine bedeutende Veränderung in den tatsächlichen Verhältnissen herbei, indem eine Verordnung bestimmte, daß verabschiedete I russische Soldaten sich unter gewissen Bedingungen in Finnland niederlaffen können. Unter diesen ehemaligen Soldaten befanden sich auch viele Juden mit Familie, und auf solche Art erhielt Finnland seine jüdische Bevölkerung, die sich jedoch hauptsächlich auf Helsingfors, Abo und Wiborg beschränkt. Die finnischen Behörden machten diesen Einwohnern aber nach Möglichkeit das Leben sauer. So ordnete der finnische Senat 1889 an, daß alle im Lande wohnenden Juden gegen schweres Geld einen Ausenthaltsschein lösen müssen, .der nur sechs Monate gilt und über dessen Verlängerung der Senat entscheidet. Viele Juden wurden in der Zeit rücksichtslos ausgewiesen. Schon vor 30 Jahren war im Ständelandtag ein Antrag auf Aenderung dieser Verhältnisse eingebracht worden, doch scheiterte die Sache an dem Widerstand der Altfinnen. Da aber jetzt die Sozialdemokraten die stärkste Partei bilden und hierbei von den liberalen Gruppen unterstützt werden dürften, ist Aussicht vorhanden, daß die Judenfrage nunmehr eine befriedigende Lösung findet. Der Antrag ist einstweilen an den Verfassungsausschuß verwiesen worden. In der Beratung bemerkte der Führer der Altfinnen, HrjEvskinen, daß der Ausschuß in erster Linie das wahre Wohl des Volkes zu berücksichtigen hätte und sich daher gegen die Juden aussprechen müsse. — Glücklicherweise steht dieser Mann mit seinen mittelalterlichen Anschauungen entschieden in der Minorität. Bei der Zusammensetzung der gegenwärtigen Volkskammer,! in der die Linke die überwiegende Mehrheit hat, darf sogar eine wesentliche Besserung der Verhältnisse der Juden im Sinne des sozialistischen Antrages erwartet werden. . * Wir erhalten vom „Hilssverein der Deutschen Juden" die folgende Zuschrift: „Als Herr Dr. Nathan in Jerusalem war, hat er in Ueber einstimmung mit dem geschäftsführenden Ausschuß des Hilssvereins der Deutschen Juden zur Linderung der bestehenden Not sowohl der sephardischen wie der aschkenasischen Gemeinde Beiträge überwiesen. Ueber die Verwendung der für diese Zwecke gespendeten Gelder erhielt nunmehr der Hilfsverein der Deutschen Juden den nachstehenden Brief aus Jerusalem: „Indem wir Ihnen für die erwiesene Wohltat unseren tiefsten Dank aussprechen, gestatten wir uns. Ihnen Bericht über die Verwendung .des Geldes zu erstatten. In Anbetracht der bevorstehenden Teuerung beschlossen wir, von auswärts Mehl zu beziehen und in ausreichendem Maße Weizen zu kaufen, um dem Notstand, soweit uns dies möglich, vorzubeugen. Wir trafen daher ein entsprechendes Abkommen mit der ^nglo. Palestine-Company, die uns die nötigen Summen vorstreckte. Die dafür gekaufte Ware sollte zur Verfügung der ^nglo-Palestine-Oompany stehen; wir garantierten ihr für 25 Prozent des eventuellen Verlustes. Es ist uns aus diese Weise gelungen, bis 250 000 Kilo Mehl und 63 OO0 Kilo Weizen im Werte von 150 000 Franken anzuschaffen. Durch dieses Verfahren hatten wir den doppelten Vorteil, daß wir das Mehl u n ter den Marktpreisen verkaufen konnten, der Weizern aber blieb uns für den Pessach-Bedars; wäre dies nicht der Fall gewesen, so hätte sich unsere Gemeinde gezwungen gesehen, wenigstens das Zweifache für Mazzoth zu bezahlen. Der Schaden, der uns durch diesen billigen Verkauf erwuchs, konnte nur durch die uns zugegangenen Zuwendungen und Spenden gedeckt werden. Die ganze Stadt ist uns jetzt sehr dankbar, da wir durch unser Eingreifen die Möglichkeit eines Preisaufschlages auf Lebensmittel verhindert haben. Besonders sind uns die Aermsten unserer Stadt sehr dankbar, da sie zum Teil, wo es nötig war, Lebensmittel ganz umsonst erhielten." Der ehrwürdige Rabbiner Samuel Galant fügt dem Schreiben noch das Folgende hinzu: „Auch ich spreche Ew. Hochwohlgeboren für die große Wohltat im Namen meiner bedrückten Glaubensgenossen meinen tiefsten Dank aus."

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