Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 72 (1908)
- Issue
- Heft 13 (27.3.1908)
- Date
- 1908-03-27
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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Lin unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse. WWW» MH» 72. Jahrgang. Nr. 13! Berlin, 27. März 1908. Begründet von Rabbiner 9*. Ludwig Philipxson. Verlags-Expedition: Berlin, Jernsalemerstr. 46/49. Alle Zusendungen für Redaktion und Expedition sind an die Adresse: Verlag der „Allgem. Zeitung des Judentums", Berlin SW., Jerusalemer Straße ^6/^9, zu richten. Verlag von Rudolf Mosse, Berlin. Diese Zeitung erscheint wöchentlich. Abonnenients-Preis: durch Buchhandel oder Post (in Berlin u. Vororten durch unsere vertriebsstellen) bezogen -vierteljährl. 3 M. Re da kteur: Gustav Rarxeles. DmeriKa und Nuhlsnd. Berlin, 23. März, ie Behandlung amerikanischer Pässe seitens Rußlands bildet seit langer Zeit einen Gegenstand des Streites zwischen Rußland und den Vereinigten Staaten und ist ein Aergernis nicht nur der Juden in Amerika, sondern auch aller verfassungstreuen und auf ihre Rechte eifersüchtigen Amerikaner. Fortwährend liefen bei der amerikanischen Regierung Beschwerden ein von Juden, die, trotzdem sie im Besitz amerikanischer Pässe waren, nicht über die russische Grenze gelassen wurden, und fortwährend wurden die diplomatischen Vorstellungen der amerikanischen Regierung von der russischen mit dem Bemerken zurückgewiesen, daß die russischen Gesetze eine solche Zurückweisung amerikanischer Pässe heischten. Im Glauben, auf diese Weise allen Beschwerden und Auseinandersetzungen aus dem Wege gehen zu können, hat der Staatssekretär Elihu R oot am 28. Mai v. I. ein Rundschreiben erlassen, in welchein es unter anderem heißt: „Juden, gleichviel ob sie früher russische Untertanen waren oder nicht, werden nicht über die russische Grenze gelassen, wenn sie nicht vorher eine besoirdere Erlaubnis dazu von der russischen Regierung erhalten haben, und die diesseitige Behörde wird früheren russischen Untertanen oder Juden, die nach Rußland zu gehen beabsichtigen, keine Pässe aushändigen, wenn sie nicht die Versicherung erhält, daß die russische Negierung sie ins Land lassen^ werde." Mit diesem Rundschreiben hat der Staatssekretär einen doppelten Fehler gemacht. Er hat die Berechtigung des russischen Verhaltens anerkannt, obgleich dieses gegen den russisch-amerikanischen Vertrag vom Jahre 1832 verstößt, und er hat im Widerspruch mit einem Grundsatz der amerikanischen Verfassung das Befragen amerikanischer Bürger nach ihrer Religion sanktioniert. Die Existenz dieses Rundschreibens blieb lange Zeit unbekannt. Als man sie erfuhr, beschwerten sich Louis Marshall und E. Lauterbach bei dem Staatssekretär am 1. Februar v. I., und der Staatssekretär antwortete am 11. Februar, daß, da ein Naturalisierungsvertrag zwischen Rußland und den Vereinigten Staaten nicht existiere, ein in diesen naturalisierter Bürger, der nach Rußland-geht, dem russischen Gesetze unterliegt, das die Naturalisierung und Rückkehr eines Russen als ein Verbrechen behandle. Unter solchen Umständen habe der amerikanische Paß nach Rußland Zurückkehrenden nicht nur kernen Schutz gewährt, sondern sie irregeführt, indem er sie verleitete, im Vertrauen auf einen nicht schützenden Paß nach Rußland zu gehen, wo sie Gefahr liefen, belästigt und verhaftet zu werden. Es fänden aber jetzt Verhandlungen statt wegen Abschlusses eines Naturalisierungsvertrages, durch den alle Schwierigkeiten beseitigt werden dürften. Inzwischen sei das Rundschreiben bereits zurückgezogen worden und ein anderes erlassen, von dem eine Abschrift beiliege. Dieses zweite Rundschreiben lautet: „Nach russischem Gesetz macht sich ein russischer Untertan, der ohne Einwilligung der russischen Regierung Bürger eines anderen Landes wird, eines Vergehens schuldig, wegen dessen er verhaftet und bestraft werden kann, wenn er ohne vorherige Erlaubnis der russischen Negierung zurückkehrt. Die amerikanische Regierung ist mit dieser Bestimmung des russischen Gesetzes nicht einverstanden, aber ein amerikanischer Bürger, der früher russischer Untertan gewesen ist und nach Rußland zurückkehrt, unterwirft sich der Rechtsprechung nach russischem Gesetz und kann nicht erwarten, daß dieses Gesetz bei ihm nicht zur Anwendung gelange." Man sieht, daß das Wort „Jude" in diesem zweiten Erlaß nicht vorkommt, und so ist ein Verstoß beseitigt worden. Es heißt, Präsident Roosevelt habe direkt die Zurückziehung des ersten Rundschreibens anbefohlen. Bei dieser Privatbeschwerde ist es indessen nicht geblieben, sondern die Angelegenheit wurde auch im Repräsentantenhause am 10. v. M. zur Sprache gebracht. Der Abgeordnete für New Jork Burton Harrison erhob Protest gegen das Rundschreiben des Staatssekretärs Root und hielt .bei der Gelegenheit eine glänzende Philippika gegen Rußland. Ich möchte, sagte er, dem Hause klar machen, daß in diesem Rundschreiben vom 28. Mai 1907 das Staatsdepartement den amerikanischen Paß nicht nur früherenrussischen Untertanen, die hier naturalisiert worden sind, sondern auch besonders noch allen Juden in den Vereinigten Staaten zu geben sich weigert. Nun, das ist ein überaus überraschendes und beklagenswertes Kapitel der amerikanischen Diplomatie. Vor vier Jahren hat das Repräsentantenhaus eine Resolution angenommen, durch welche der Präsident der Vereinigten Staaten ersucht worden ist, von neuem mit den ausländischen Regierungen zu verhandeln, die nach ihrem Glaubensbekenntnisse zwischen amerikanischen Bürgern Unterschiede machen, um eine Einheitlichkeit in der Behandlung aller amerikanischen Bürger zu sichern. Das ist eine Frage, die dem Herzen des amerikanischen Volkes sehr nahe geht. Sie berührt stark unsere nationale Ehre und richtet sich gegen die politische Gleichheit, die unsere revolutionären Ahnen uns mit ihrem Schweiß und Blut geschaffen. Vor nur kurzer Zeit schien es, als sollte die Frage in einer unser Empfinden und unsere Ehre gleich befriedigenden Weise gelöst werden; jetzt aber sind unsere Rechte ausgeliefert, ist -unsere Position ausgegeben worden, und zwar gerade von denen, die sie zu verteidigen berufen worden sind. Die Frage, um die es sich handelt, war und ist: Soll der Besitzer eines amerikanischen Passes angehalten, hinsichtlich seines Glaubensbekenntnisses geprüft, einer Ausforschung und Erniedrigung unter-