Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 72 (1908)
- Issue
- Heft 12 (20.3.1908)
- Date
- 1908-03-20
- Page
- Seite 137 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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137 diese ihre Tätigkeit beendet und deren Ergebnis noch einmal der weiteren Kommission unterbreitet hat, soll der Entwurf den jüdischen Gemeinden Preußens, dem deutsch-israelitischen Gemeindetage und überhaupt der öffentlichen Beurteilung vorgelegt werden. So wird ein jeder Berufene seine Meinung äußern können und ein Werk entstehen, das in der Tat den gesetzgebenden Faktoren Preußens als die Schöpfung der Gemeinsamkeit der jüdischen Bürger dieses Staates wird gelten müssen. Es ist der Natur der Sache nach ein Werk des Ausgleiches und kann deshalb nicht in'jeder seiner Bestimmungen alle durchaus befriedigen. Sein Wert und seine Nichtigkeit bestehen eben darin, daß es keinen extremen Ansichten und keinen Sonderinteressen einer Richtung oder eines Standes entspricht. Wenn etwas Großes und Allgemeines geschaffen werden soll, dann muß eben ein jeder einzelne und eine jede Gemeinsamkeit Opfer bringen. Ohne solche ist überhaupt eine öffentliche Maßnahme nicht möglich, auch nicht die notwendigste und segensreichste. Möge sich das jeder in dem preußischen Israel, zu Herzen nehmen — der Angesehene und Selbstbewußte wie der Schwache und Aengstliche, die große Gemeinde, die nun für die anderen eintreten soll, wie die kleine, die eifersüchtig ist auf ihre Unabhängigkeit. Möge man auf manche lieb gewordene Gewohnheit und provinzielle Eigentümlichkeit verzichten zum Besten des Ganzen. Nur so wird diese wichtige und schöne Schöpfung zustande kommen, zur Ehre und zum Wohle der preußischen Judenheit. Die Blockpolitik und die Juden. ' Von Landgerichtsrat Peltasohn, M. d. A. Sehr geehrter Herr! ie wünschen eine Aeußerung von mir über die Stellung der freisinnigen Parteien im Block mit Bezug auf die Juden im Hinblick darauf, daß sich in jüdischen Kreisen ein gewisses Mißtrauen und Mißvergnügen über das Zusammengehen dieser Fraktionen im Block herausgebildet haben soll, wobei die Befürchtung vorherrscht, daß durch den Block die jüdischen Interessen in den Hintergrund gedrängt werden. Da die geltend gemachten Bedenken schwerwiegender Art sind, bin ich gern bereit, Ihrem Wunsche nachzukommen, soweit ich mir ein Urteil bilden kann. Dabei gebe ich mich der Hoffnung hin, daß meine Bemerkungen zur Beruhigung beitragen möchten. Zunächst kann natürlich nur von einer Blockbildung im Reichstage die Rede sein. In den Parlamenten der einzelnen deutschen Bundesstaaten, speziell dem preußischen Abgeordnetenhaus, besteht ein ähnliches Verhältnis nicht. In diesem Hause haben im Gegenteil die Mehrheitsparteien bei jeder sich bietenden Gelegenheit es tatsächlich äbgelehnt, dem Block im Reichstage Beachtung zu schenken. Auch die preußische Staatsregierung hat bekanntlich bei ihren Maßnahmen und Erklärungen gar keine Rücksicht auf denselben genommen. Die 0 Die Tatsache, daß durch die Blockpolitik Freisinnige mit Konservativen und Antisemiten in vielen wichtigen Fragen zusammenzugehen gezwungen sind, hat in manchen Kreisen Besorgnis hervorgerufen und Bedenken erzeugt, die durch die oben mitgeteilten Aeußerungen eines Abgeordneten, der erst jüngst in der Debatte über den Zuschuß zum jüdischen Religionsunterricht mit solcher Entschiedenheit und Sachkenntnis für unsere Interessen eingetreten ist, sicher beseitigt werden können. Die Red. Freisinnigen sind nicht geneigt und haben auch nicht den geringsten Anlaß, die Verteidigung der Rechte der Juden mit Rücksicht auf den Block im Reichstage zurückzustellen. Aber auch im Reichstage dürste eine derartige Rücksichtnahme nicht vorherrschen. Man scheint dem Block eine viel zu große Bedeutung beizumessen. Ihm liegt weder ein vertragsmäßiges noch sonst bestehendes festes Verhältnis zwischen den einzelnen Parteien zugrunde. Die bestehende Bindung ist vielmehr jeder Zeit lösbar. Die Fraktionsgemeinschaft im Reichstage hat wiederholt zum Ausdruck gebracht und wohl auch betätigt, daß sie durch den Block auch nicht einen ihrer liberalen Grundsätze auszügeben gewillt und den einzelnen Vorlagen nur insoweit zuzustimmen in der Lage ist, als sie mit ihren Prinzipien vereinbar sind. Zu diesen gehört die Anerkennung der Gleichberechtigung aller Staatsbürger und der Schutz derselben in ihren wohlerworbenen Rechten. Tatsächlich hat sich das Zusammengehen mit anderen Fraktionen im Block, abgesehen von formellen Fragen, auf die nationalen Angelegenheiten der Wehrkraft des Reiches zu Lande und zu Wasser sowie der Kolonien beschränkt. Ueber programmatische Forderungen sind bisher Kompromisse nicht abgeschlossen worden und wird voraussichtlich auch in Zukunst nicht zur Aufrechterhaltung des Blockes hinweggegangen werden. Die bisherige Haltung gibt aber zu Befürchtungen keine Veranlassung, daß, so weit jüdische Interessen im Parlament zu vertreten oder gegen Angriffe zu verteidigen sind, die Zugehörigkeit zum Block eine Verminderung oder Aufhebung dieser Pflicht herbeisühren könnte. Stadtgkmkinde und jüdische Arme. Von Dr. Wilhelm Feilchenfeld in Charlottenburg. In Nr. 11 dieses Jahrganges wird in der Beilage „Der Gemeindebote" eine Nachricht aus Thorn gebracht, die nicht ohne prinzipielle Bedeutung ist. Zwei jüdische Stadtverordnete bemängelten „Ungerechtigkeiten jüdischen Armen gegenüber" seitens der städtischen Armenverwaltung. Ein dritter Stadtverordneter beantragte, daß die Stadt der jüdischen Gemeinde jährlich etwa 400 Mark zahle, damit diese ihre Armen selbst unterstütze. Der Stadtsyndikus empfahl Annahme dieses Antrages, und der Oberbürgermeister sagte eine Prüfung dieses Vorschlages zu. Ob die Höhe des Zuschusses befriedigen kann, ist an dieser Stelle nicht zu erörtern, wenn auch auffallen muß, daß eben bemängelt worden war, daß von 38 000 Mark Jahresetat nur 350 Mark für jüdische Arme verwand wurden, während von den 344 000 Mark Kommunalsteuernt 93 000 Mark von den jüdischen Einwohnern aufgebracht werden. Wir wünschten, daß die erforderliche Summe für jüdische Arme in Thorn noch geringer sein könnte, aber wogegen wir uns mit aller Energie wenden müssen, das ist die Auffassung des Berichterstatters, der die Annahme des Ueberweisungsantrages mit den Worten begrüßt: „Auch in anderen Städten mit stärkerer jüdischer Bevölkerung sollte man suchen, dasselbe Resultat im Interesse der Armen zu erlangen." Ich hoffe bestimmt, daß der Vorstand der Thorner Gemeinde mit aller Entschiedenheit die ihm zugedachte Subvention für ihre Armen zurückweisen und die Stadt daraus aufmerksam machen wird, daß der Stadt gegenüber es keine jüdischen und christlichen Armen gibt, sondern ausschließlich Hilfsbedürftige, für die in der erforderlichen Weise zu sorgen die Stadt eine gesetzliche Pflicht habe. Wenn —. was kaum anzunehmen ist — die Arm endirektion selbst einen konfessionellen Unterschied bei der