Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1908-03-20 · Heft 12 (20.3.1908) · p. Seite 136

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
72 (1908)
Issue
Heft 12 (20.3.1908)
Date
1908-03-20
Page
Seite 136 (sequence 6)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
99% known words query
IRI
…/3224737-3228798-3228811--64325-3276384
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Aber wenigstens für die äußere materielle Verwaltung der Gemeinschaften dieser in zahllose Splitter verstreuten Glaubensgenossenschaft, für die gegenseitige Unterstützung ihrer schwächeren Bestandteile durch die stärkeren, für die Vertretung dieser kleinen Minderheit gegenüber den oft so feindseligen andersgearteten Gewalten müßte eine Vereinigung stattfinden. Es erheischen dies die lebendigsten Interessen innerhalb unserer allerorten auf Kampf, auf unerbittliches Ringen, auf scharfe Betonung der Gegensätze gerichteten Zeit. Das haben auch die gesetzgebenden Mächte in den meisten deutschen Staaten eingesehen, soweit ihnen eben an der Erhaltung und Kräftigung des jüdischen Bekenntnisses innerhalb ihrer Staatsbürgerschaft gelegen war. Sie haben den jüdischen Gemeinden eine zusammenhängende, unter dem Schutze des öffentlichen Rechts stehende Organisation gegeben. Anders einige norddeutsche Staaten, und besonders der größte und mächtigste unter ihnen: Preußen. Er läßt die' Gemeinden seiner 410000 jüdischen Staatsbürger völlig zersplittert, ohne gegenseitigen Zusammenhang. Jede Gemeinde bildet gleichsam eine Religionsgenossenschaft für sich, hat nach den anderen jüdischen Gemeinden nichts zu fragen und nichts von ihnen zu erwarten. Die Folgen dieses Zustandes sind allzu bekannt, als daß ich sie hier näher entwickeln müßte. Neben wenigen großen und etwa dreihundert mittleren Gemeinden an tausend, die an Zahl und Steuerkraft ihrer Mitglieder zu schwach sind, um auch nur den notdürftigsten Anforderungen eines weihevollen Gottesdienstes und eines regelmäßigen und wirksamen Religionsunterrichtes genügen zu können. Tausende von jüdischen Kindern wachsen auf. Tausende von jüdischen Erwachsenen leben, ohne die sittigende und erhebende Wirkung der Religion zu erfahren. Und das in einer so zersetzenden, das innere Wesen des Menschen so gefährdenden Zeit! Eine schwere Gefahr für die eigene Glaubensgemeinschaft, aber auch im allgemeinen für Gesellschaft und Staat. Gewiß tut der Deutsch-Israelitische Gemeindebund alles, was in seinen Kräften steht, um das Nebel zu bekämpfen. Aber diese Kräfte, nur aus freiwilligen Beiträgen erwachsen, sind eben nicht hinreichend, um den Schaden von Grund aus zu beseitigen. Allerdings hat der Staat endlich die Bedenken erkannt, die für ihn selbst aus dieser von ihm geschaffenen Sachlage erwachsen. Er verpflichtet die Ortsgemeinden zur Unterstützung des jüdischen Religionsunterrichts, er hat für schwache jüdische Gemeinden selber einen Fonds zu gleichem Zwecke ausgesetzt. Aber nicht nur ist dieser viel zu gering; es wird auch zu aller öffentlichen Beihilfe für den jüdischen Religionsunterricht die Zahl von mindestens zwölf jüdischen Kindern in derselben Schule erfordert — das heißt, die Mehrzahl der kleinen Gemeinden, Und gerade die bedürftigsten, bleiben unberücksichtigt. Diese sind auch ferner des Religionsunterrichtes ganz beraubt, oder er wird durch billig zu habende, unvollkommen ausgebildete Lehrer erteilt, die oft schlimmer sind als gar keine. Ueberdies bleiben der Kultus und die Wohlfahrtseinrichtungen der kleinen jüdischen Gemeinden unberücksichtigt und folglich ohne jede Förderung. Ein unerträglicher Zustand! Denn es handelt sich ja nicht nur um die Kinder, sondern auch in gleichem Maße um die Erwachsenen. Hier kann nur eines helfen: Unterstützung der schwachen Gemeinden durch die großen, starken, und zwar nicht vorübergehend) freiwillig, systemlos, sondern auf Grund eines festen Zusammenschlusses, einer wohl gegliederten, staatlich eingeführten und geschützten Zentralisation. Man möge sich nicht von diesem Worte erschrecken lasten. Es ist ja nicht von einer Zentralisation in Kultus- und inneren Unterrichtsangelegenheiten die Rede. Daß eine solche in Preußen auf absehbare Zeit unmöglich ist, hat die ungünstige Aufnahme erwiesen, die bei dessen jüdischen Gemeinden der an sich so vorzüglich gedachte und gearbeitete Entwurf des Geheimrats Rosin erfahren hat. Es hat sich bei dieser Gelegenheit ein tiefgehender Unterschied in der Auffassung der konfessionellen Vereinigung zwischen den süddeutschen und den norddeutschen Juden herauf gestellt. Der Grad der Zentralisation, der den ersteren — mit einigen Ausnahmen — seit einem Jahrhundert genehm und willkommen ist, und der auch in dem jüngsten großherzoglich-hessischen Gesetze verwirklicht werden soll, wird von den norddeutschen abgelehnt. Sie wollen in allen inneren Glaubens- und Schulfragen der Gemeinde die unbegrenzte Selbständigkeit erhalten wissen. Niemand wird es mehr wagen, an dieser Auffassung irgend zu rütteln. Es gilt also nur: Vereinigung zur Wahrung der allgemeinen ideellen und dann der materiellen Interessen der jüdischen Gemeinden Preußens. Das heißt: bleibende und geregelte pekuniäre Unterstützung der kleinen jüdischen Gemeinden durch die großen, durch eine wohlgegliederte Organisation in Bezirks-, Provinzial- und Landgemeinde; Schaffung gemeinsamer Wohlfahrtsinftitute für die Provinzen und das Land; äußere Regelung des Religionsunterrichtes in Religions-, Volks-, mittleren und höheren Schulen, Anordnung und Einrichtung der Gemeindevertretungen; gleichmäßige Bedingungen für die Anstellung und den Wirkungskreis der Gemeindebeamten; Rabbiner- und Lehrerbildungsanstalten; übereinstimmende Regelung der Steuer- und Budget- Verhältnisse. Es sind das sehr wichtige Dinge, aber sie tun der selbständigen Gestaltung des Kultus und der Richtung des Religionsunterrichtes in jeder Einzelgemeinde keinen Eintrag Wohl aber sind sie imstande, einerseits der traurigen Lage der kleineren Gemeinden dauernd Abhilfe zu schaffen, anderseits dem preußischen Judentum eine würdige Gestaltung und moralisch wirksamen Einfluß auf alle seine Bekenner zu geben und endlich eine offizielle und doch auf Wahl der Beteiligten selbst beruhende Vertretung nach außen hin zu begründen. Ziele, deren Verwirklichung jeder wahre und warm empfindende Israelit auf das dringendste wünschen muß. Die gemeinsame, von dem Verbände der deutschen Juden und dem Deutsch-Israelitischen- Gemeindebunde eingesetzte Organisationskommission hat in langwieriger, angestrengter Mühewaltung und mit peinlichster Gewissenhaftigkeit den > hierfür bestimmten Gesetzentwurf beraten. Sie erkannte es als ihre Aufgabe, die Mittelstraße zu finden zwischen der unbedingt notwendigen Zentralisation und der Wahrung der Selbständigkeit der Einzelgemeinden; zwischen der Würde der Stellung der Rabbiner und Lehrer aus der einen, dem Interesse und dem notwendigen Einflüsse der Gemeinde und ihrer Selbstverwaltungsbehörden aus der anderen Seite; zwischen dem Rechte des Gewissens der Eltern bei der Erziehung der Kinder und der Notwendigkeit der Gleichstellung des jüdischen Religionsunterrichtes mit dem christlichen. Es ist leicht, sich in der Theorie auf scharfe Grundsätze zu versteifen. In der Praxis aber bedarf es allerorten der Kompromisse zwischen den entgegengesetzten Anschauungen und Forderungen, und da ist der Kompromiß unentbehrlich und eben deshalb sittlich und ehrenhaft, soweit er nicht dem Gewissen widerspricht. Nur'die Hartnäckigkeit gegenüber den gemeinsamen Interessen ist ebenso unsittlich wie kurzsichtig. Fünfviertel Jahre hat die Kommission an zwei Lesungen des Entwurfes gearbeitet, um ihn dann zu provisorischer Feststellung einer Redaktionskommission zu übergeben. Sobald

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.