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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1908-03-06 · Heft 10 (6.3.1908) · p. Seite 114

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
72 (1908)
Issue
Heft 10 (6.3.1908)
Date
1908-03-06
Page
Seite 114 (sequence 8)
Language
German
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den dort zurzeit gültigen Einrichtungen einen bedauerlichen Rückschritt bedeute. Die Versammlung setzte daher eine aus den Mitgliedern der verschiedenen Provinzen wie auch anderer deutscher Länder bestehende Kommission zur Prüfung des Entwurfes ein, die die Wünsche des Rabbinerverbandes formulieren und zum Zwecke der friedlichen Verständigung der Kommission des Verbandes der deutschen Juden vorlegen sollte. In der Diskussion über die vorn geschäftsführenden Vorstand zum Schutze der seminaristisch nicht vorgebildeten Kultusbeamten getanen Schritte wurden über deren Befähigung für den Religionsunterricht günstige wie ungünstige Erfahrungen mitgeteilt. Als notwendig wurde jedenfalls die Ablegung einer Religionslehrerprüfung seitens derselben bezeichnet und von Dr. Salfeld-Mainz auf die im Großherzogtum Hessen bestehende Einrichtung eines Kultusexamens hingewiesen, das in einer vor einer staatlichen Behörde abzulegenden Prüfung die allgemeine und pädagogische Bildung der Religionslehrer nachzuweisen habe. Der Zent.ralansschuß billigt das Verhalten des geschäftsführenden Vorstandes in seinen Verhandlungen mit dem Verbände der deutschen Juden und genehmigt den ihm vorgelegten Entwurf einer Antwort auf die Aufforderung des Verbandes der deutschen Juden, seiner dem Ministerium in dieser Sache vorgelegten Denkschrift sich anzuschließen. Aus dem von Freudenthal-Nürnberg über den Stand der Witwen- und Waisenkasse erstatteten Berichte ist mitzuteilen, daß im ersten Geschäftsjahre 24 ordentliche und 60 außerordentliche Mitglieder, ausgenommen wurden, darunter 15 Gemeinden. Die Einnahmen beliefen sich auf 21 0O0 Mark, die Ausgaben einschließlich der Prämienzuschüsse an die Mitglieder auf 5300 Mark. Weiteres wird der demnächst erscheinende Geschäftsbericht mitteilen. Zur Erfüllung der Aufgaben des Vereins sind jedenfalls noch bedeutende Mittel notwendig. Ter Referent forderte deshalb die Kollegen auf. durch Gewinnung von ordentlichen und außerordentlichen Mitgliedern wie durch Zuführung von Subventionen und Spenden für die Kräftigung der Kasse zu wirken. Eschelbacher-Berlin berichtete sodann über eine durch ihn und Direktor Dr. Adler in Frankfurt a. M. angebahnte Verständigung zwischen dem Verbände der jüdischen Lehrervereine und dem Rabbinerverbande zum Zweck gemeinsamer Besprechung von Gegenständen, die das Interesse der beiden Verbände berühren, sowie zur Ausgleichung der etwa zwischen einzelnen ihrer Mitglieder entstehenden Differenzen. Der Vorstand des Verbandes der jüdischen Lehrervereine hat bereits seine volle Uebereinstimmung mit diesem Plane erklärt und eine Kommission zu dessen Verwirklichung eingesetzt. Auch die Mitglieder des Zentralausschusses des Rabbinerverbandes nahmen diesen Vorschlag genehmigend zur Kenntnis und beschlossen die Wahl einer Kommission zn seiner weiteren Behandlung. Aus der Lerttner Gemeinde. ▲ Berlin, 1. März. \ xntcr öbN zahlreichen segensreich wirkenden Vereinen innerhalb unserer Gemeinde ist wohl die Gesellschaft zur Ausstattung von Bräuten (Haednassaili Kallali) eine der wenigen, die auf ein hohes Alter zurückblickt. Unsere Altvordern, die täglich im Morgengebet das naive Wort eines um das Wohl und Wehe der Glaubensgemeinschaft bekümmerten alten Weisen rezitierten: „Die Ausstattung von Brauten gehöre zu den Dingen, von welchen der Mensch des Zinsgenusses in dieser und des Grundstocks in der künftigen Welt sich erfreut", sahen mit Recht in der Ausübung dieses Gebots ein religiös-soziales Werk von eminenter Wichtigkeit, das wie kein anderes in hohem Maße zur Förderung des Familienglücks und zum Fortbestand des Judentums beitrage. Es gab daher früher keine größere jüdische Gemeinde, die nicht einen Verein zur Ausstattung von Bräuten hatte, und wo ein solcher offiziell nicht existierte, fanden sich immer edeldenkende Männer und Frauen, die es sich für eine große „Mizwah" anrechneten, arme Mädchen „unter die Chuppa" zu. bringen, das heißt ihnen zur Begründung eines eigenen Haushalts zu verhelfen. Die Armut, -sagen unsere Weisen, gleicht einem Rade, das sich fortwährend bewegt; selten wird eine Familie von ihr verschont; der Reiche kann nicht wissen, ob sie nicht schon seine oder deren Kinder heimsuchen werde. Nach der jüdischen Weltanschauung ist daher Armenunterstützung, insbesondere die Mithilfe zur Ausstattung und Verheiratung armer Mädchen, eine zinstragende Kapitalanlage. Obwohl im Laufe der Zeit auch im Judentum so manches sich geändert und neue Formen angenommen hat, so ist doch das jüdische Herz, trotz aller Stürme von innen und außen, das gleiche geblieben. Der in unserer Gemeinde seit dem Jahre 1720 bestehende Verein „Haebnassat.ii Kallali“ ist ein glänzendes Zeugnis für die Treue und Anhänglichkeit unserer Berliner Inden an die Sitten und Einrichtungen der Väter, die nicht nur weit davon entfernt waren, armen Mädchen das Recht auf die Ehre und das Familienglück streitig zu machen, sondern die vielmehr unermüdlich bemüht gewesen sind, sie in den Stand zu setzen, eine Ehe eingehen und eine eigene Häuslichkeit begründen zu können. Freilich begegnet man heute nicht selten der Ansicht, daß die „Gesellschaft zur Ausstattung von Bräuten" zur Vermehrung des Proletariats beitrage, und daß arme Mädchen lieber unverheiratet bleiben sollten; allein abgesehen davon, daß eine derartige Ansicht von wenig Menschlichkeit und noch weniger von Gottvertrauen zeugt, ist sie auch vom rein sozialen Standpunkte durchaus nicht zu billigen. Die schwierigen sozialen Verhältnisse der Gegenwart machen es den im Erwerbsleben stehenden jungen Mädchen immer schwerer, Ersparnisse zurückzulegen. Was sollen aber diese Mädchen beginnen, wenn sie alt und arbeitsunfähig geworden? Sie würden ja, anstatt ihren eigentlichen Beruf durch Gründung eines eigenen.Hausstandes erfüllt zu haben, zweifellos der öffentlichen Armenpflege anheimfallen, was leider schon jetzt häufig vorkommt und in geradezu beängstigender Weise um sich greift. Dagegen ist es festgestellt, daß der größte Teil der mit Beihilfe der genannten Gesellschaft verheirateten Mädchen sich in durchaus geordneter Lebenslage befindet, manche sogar zu Wohlstand gelangen und die einst empfangene Unterstützung der Gesellschaft wieder zurückerstatten. Denn bei allem Idealismus, der die lvackeren Leiter der Gesellschaft beseelt, ist doch ihr Augenmerk stets darauf gerichtet, nur würdigen Mädchen eine Beihilfe zur Gründung eines eigenen Hausstandes zu gewähren, wobei in jedem einzelnen Falle vor allem selbstverständlich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Bräutigams einer genauen Prüfung unterzogen werden. Leider aber ist die Mitgliederzahl dieser ausgezeichneten Gesellschaft eine sehr geringe, so daß die Jahresbeiträge kaum die beschämende Summe von 3000 Mark aufweisen. Auch ist es zu bedauern, daß unsere begüterten Glaubensgenossen keine größeren Stiftungen für die Zwecke gerade dieser Gesellschaft ins Leben rufen. Sie verfügt zwar über sieben Spezialstiftungen — als Zeichen der Zeit ist es anzusehen, daß, während die erste im Jahre 1818 mit 48 000 Mark, die letzte im Jahre 1893 mit nur 6000 Mark begründet wurde — erhält auch im Laufe des Jahres von wohltätigen Glaubensgenossen besondere Zuweisungen; allein die Gesamteinnahme betrug im abgelaufenen Geschäftsjahre doch nur 14 870,59 Mark. Hierzu kommt noch, daß die Zinsen der Stiftungen laut letztwilliger Verfügung der Begründer in erster Reihe an arme Bräute aus deren Verwandtschaft verteilt werden müssen. Es ist daher begreiflich, daß die geringen Mittel wie nicht minder die veralteten Satzungen der Gesellschaft sehr enge Grenzen ziehen, so daß die an sie gestellten Anforderungen leider nur selten volle Befriedigung erfahren können. Wie uns der verdienstvolle derzeitige Vorsitzende Herr Emil Pincus mitteilt, wird nunmehr erfreulicherweise beabsichtigt, den Verein „Haohnassalh Kallali“ der ursprünglich als eine Gesellschaft auf Gegenseitigkeit gedacht war, aber schon seit langer Zeit fast ausschließlich Nichtmitglieder unterstützt, zeitgemäß und gründlich zu reorganisieren. In erster Reihe soll, wie es die veränderten Zeitverhältnisse gebieterisch erfordern, der Unterstützungsbetrag wesentlich erhöht werden. Dann sollen aber auch verschiedene andere Reformen, welche die Leiter der Gesellschaftschon längst als

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