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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1908-03-06 · Heft 10 (6.3.1908) · p. Seite 113

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
72 (1908)
Issue
Heft 10 (6.3.1908)
Date
1908-03-06
Page
Seite 113 (sequence 7)
Language
German
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folgen. Alte sind einstimmig in dankbarer Anerkennung für die hochherzige Gastfreundschaft der Offiziere und Soldaten. Der Artilleriekommandant Mafsenet ließ Frauen und Kinder auf die Munitions- und Proviantwagen setzen, obwohl die Tiere recht ermüdet waren. Kapitän Vernier überließ sein Pferd einer armen blinden Frau und marschierte fünf Stunden lang neben ihr zu Fuß. Noch andere ähnliche Handlungen der Nächstenliebe werden berichtet. Heut besuchte mich Scheik Ben-Omar, der auf meine Empfehlung die Israeliten so wirksam geschützt hat. Mit ihm kam Herr Carl Ficke, der Doyen der deutschen Kolonie. Sie bestätigten mir Punkt für Punkt den Bericht, den ich Ihnen ehegestern geschickt habe, und fügten einige Einzelheiten hinzu, die absolut zutreffend befunden worden sind. Bei dem Abmarsch der Franzosen nach der ersten Besetzung von Settat warfen sich die Araber auf den Mellah mit der Absicht, die Juden zu vernichten, weil sie die französischen Truppen begrüßt hatten. Etwa 40 Israeliten wurden getötet; dem Morden wurde erst ein Ende bereitet, als Scheik Omar in Person zum Schutze des Mellah sich dort einfand und eigenhändig einen Plünderer tötete, um offenbar zu machen, daß er die Räuberei nicht, dulden wolle. Tank dieser Haltung wurde den Uebriggebliebenen das Leben gerettet. Scheik Omar hat mir versichert, daß viele Juden jenseits Settat zurückgeblieben find und wahrscheinlich nach dem zweiten Abmarsch der Franzosen den Tod gefunden haben. Scheik Omar, der von den französischen Truppen gefangen genommen und dann wegen seiner loyalen Haltung wieder in Freiheit gesetzt worden war, ist im Begriff, nach Settat zurückzukehren. Er wird mir schreiben, ob die Rückkehr der Israeliten dorthin möglich sein wird. , Js. Pisa. Lrricht über die Sitzung des Lrntralguslchullrs des Lsbbinrroerdsndes in Deutschland. Berlin, 19. Februar 1908. ie Sitzung des Zentralausschnsses des Rabbinerverbandes in Deutschland fand am 24. v. M. in dem Saale der Repräsentantenversammlung in Berlin statt. Der Vorsitzende, Professor Dr. Maybaum, eröffnet die Verhandlungen mit Worten ehrenden Gedenkens an die im Jahre 1907 dahingeschiedenen Kollegen Mühl selb er-Chemnitz, Ziemlich- Nürnberg, Chodowski-Oels, Horowitz-Krefeld, und erwähnt die Teilnahme des Verbandes an den freudigen Ereignissen, der Feier des 70. Geburtstages des Kollegen Dr. Goldschmidt in Kolberg und des 40jährigen Amtsjubiläums des Kollegen Dr. Stein in Worms. Zum geschäftlichen Teile der Verhandlungen übergehend, berichtet der Vorsitzende, daß die in der jüngsten Generalversammlung des 'Verbandes erwählte Kommi/sion für die Bildung von Bezirks rabbinaten am 25. Februar in Berlin zusammentrat und feststellen konnte, daß in einer Anzahl von Gemeinden bereits jetzt alle Voraussetzungen zur Begründung von Bezirksgemeinden gegeben seien, während in einer größeren Anzahl von anderen Gemeinden noch weitere Verhandlungen darüber zu pflegen sind. Dieser Kommission wurde sodann auch der Entwurf eines Verfassungsgesetzes der Synagogengemeinden Preußens, wie er aus den Beschlüssen der ersten Lesung einer vom Verbände der deutschen Juden und dem Deutsch-Israelitischen Gemeindebunde eingesetzten Kommission hervorgegangen - war, zur Beratung mitgeteilt. Die Ausstellungen und Wünsche der Kollegen, insbesondere bezüglich der Stellung des Rabbiners, faßte sodann Vogelstein-Stettin in einem Berichte zusammen, der für den Vorsitzenden hinsichtlich seiner Vorschläge bei der zweiten Lesung des Entwurfs maßgebend war. Aus die Mitteilung eines Kollegen aus der Provinz Posen, daß die Königliche Regierung auf Antrag eines jüdischen'Lehrervereins über die Qualifikation der Kultusbeamten der kleinen Gemeinden zur Erteilung des Religionsunterrichts eine Enquete veranstaltete, um eventuell eine Abänderung des Ministerialerlasses vom 19. März 1863 und vom 3. Oktober 1870 herbeizuführen, wurde innerhalb des geschäftssührenden Vorstands zunächst eine schriftliche Meinungsäußerung der Kollegen herbeigeführt. .Es ergab sich dabei die allgemeine Meinung, daß dem Minister baldigst die Notlage geschildert werden müßte, in welche zahlreiche kleine Gemeinden geraten würden,, wenn durch die Aushebung der genannten Verordnungen denjenigen Kultus beamten, die keine seminaristische Vorbildung Nachweisen können, die Erteilung des Religionsunterrichts verboten würde. Da zurzeit — es war die Zeit der Herbstfeiertage — nicht alle Mitglieder des Vorstandes zur Sitzung erscheinen konnten, arbeiteten der Vorsitzende, Eschelbacher-Berlin und Munk- Marburg eine Denkschrift über die in Betracht kommenden schwierigen Verhältnisse aus und überreichten sie sodann dem Kultusminister in einer ihnen gewährten Audienz, an der auch der Referent in dieser Angelegenheit, Herr Geheimer Oberregierungsrat von Bremen, teilnahm. Für dieses Eintreten erhielt der Vorstand die dankende Anerkennung mehrerer von der geplanten Maßregel bedrohten Kultusbeamten. darunter solcher, die bereits jahrzehntelang erfolgreich als Lehrer tätig waren, das volle Vertrauen ihrer Gemeinden genossen und durch die veranstaltete amtliche Enquete in schwere Sorgen für ihre weitere Existenz versetzt worden waren. Aber auch Angriffe blieben nicht aus, sowohl seitens einzelner Lehrerverbände wie auch seitens des ostpreußischen Rabbinerverbandes, der der Meinung war, daß der Vorstand mit seinem Eintreten für die erwähnten Kultusbeamten zu weit gegangen sei. Endlich sprach auch der Verband der deutschen Juden, der sich als die Zentralstelle für alle jüdischen Angelegenheiten betrachtet, sein Bedauern darüber aus, daß er sowie der Deutsch-Israelitische Gemeindebund von der Uebergabe einer Denkschrift an den Minister nicht vorher verständigt worden sei. Die verschiedenartigen Meinungen über diese Angelegenheit kamen sodann in der Sitzung des Ausschusses des Verbandes der deutschen Juden, die am 14. Oktober in Frankfurt a. M. abgehalten wurde, zum Ausdruck. Man einigte sich dort auf mehrere Resolutionen, welche der Verband der deutschen Juden in einer dem Minister zu überreichenden Denkschrift zusammenfassen, und zu der der Vorstand des Rabbinerverbandes sodann eine Zustimmungserklärung überreichen sollte. Die Denkschrift des Verbandes der deutschen Juden erhielt jedoch eine solche Gestalt, daß die Mehrheit des Vorstandes ihr ihre Zustimmung nicht geben konnte. Und da die daraufhin unternommenen Einigungsversuche zu keinem Resultate führten und der Verband der deutschen Juden seine Denkschrift in ihrer ursprünglichen Fassung bereits am 1. Dezember an den Minister sandte, so müssen weitere gemeinschaftliche Beratungen über die schwierige Frage der Vorbildung der jüdischen Religionslehrer einer späteren Zeit Vorbehalten bleiben. Als überaus befriedigend sei der Stand der Witwen-und Waisenkasse der Rabbiner und insbesondere der Verlarcf des ersten Geschäftsjahres zu bezeichnen. An diesen Bericht des Vorsitzenden schloß sich eine längere Debatte, sowohl über die von ihm angeführten, wie über andere Gegenstände, die das Interesse der Mitglieder berührten. In dieser Diskussion wurde insbesondere das Verhalten des Vorstandes, der in der Angelegenheit des Rabbiners Dr. Emil Cohn jede öffentliche Stellungnahme ablehnte, als sachlich gerechtfertigt erklärt. Es wurde ferner der Wunsch ausgesprochen, daß,die öffentliche Besprechung von Differenzen innerhalb des Rabbinerverbandes möglichst zu unterbleiben habe und daß solche der Entscheidung des Zentralausschusses vorzulegen seien. Ueber die ihm vorliegenden Angelegenheiten und die Führung der Geschäfte solle der Vorstand von Zeit zu Zeit den Mitgliedern des Zentralausschnsses Bericht erstatten. In der Besprechung des von einer aus Mitgliedern des Deutsch- Israelitischen Gemeindebundes und des Verbandes der deutschen Juden bestehenden Kommission ausgearbeiteten Entwurfes einesOrganisationsgesetzes für die preußischen Juden war man der Meinung, daß derselbe sowohl hinsichtlich feiner Bestimmungen über die Rabbiner, wie über die bezüglich des Religionsunterrichts den berechtigten Er-. Wartungen nicht entspreche. Insbesondere wiesen die Rabbiner der neuen preußischen Provinzen daraus hin, daß der Entwurf gegenüber

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