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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1908-03-06 · Heft 10 (6.3.1908) · p. Seite 110

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
72 (1908)
Issue
Heft 10 (6.3.1908)
Date
1908-03-06
Page
Seite 110 (sequence 4)
Language
German
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-110 -- . ' die Zahl von zwölf katholischen Kindern nicht vorhanden ist, obwohl bei den Katholiken eben die Sache anders liegt infolge des gesetzlichen Anspruchs, den sie auf Erteilung des Religionsunterrichts bei einer Minorität von zwölf Kindern haben. Wären die Dinge damals so geordnet worden, wie wir es wünschten, dann wäre die jetzige Frage nicht aufgetaucht. (Sehr richtig!) - Ich muß aber bedauern, wie sehr ich auch die jetzt bekundete wohlwollende Absicht des Herrn Kollegen Marx anerkenne, daß gerade die Anträge, welche erin der zweiten Lesung des Schulunterhaliungsgesetzes gestellt hatte, nicht dazu geführt haben, die Lage zu verbessern, sondern, daß es viel besser um die Ordnung dieser Dinge gestanden hätte, wenn die Vorlage so vom Hause beschlossen worden wäre, wie sie aus der Kommission nach sorgfältigen Beratungen hervorgegangen ist, wennschon unsere weitgehenden Anträge nicht angenommen wurden. (Sehr richtig!) Diese hier im letzten Augenblick gestellten Abänderungsanträge haben eine wesentliche Verschlechterung herbeigeführt. Wenn der Herr Kollege Marx ferner gemeint hat, man könnte ja sagen, es wäre Sache der wohlhabenden jüdischen Glaubensgenossen, in solchen.S«llen helfend einzutreten, so nehme ich an, daß er nicht für seine Person ein solches Postulat habe ausstellen wollen, sondern nur die Bedenken geltend gemacht hat, die nach seiner Meinung für die Juden, die er die gesetzestreuen nennt, aus solchen Unterstützungen sich ergeben würden. Was nun die Gaben der Wohltätigkeit anbetrifft, so glaube ich nicht zu übertreiben, wenn ich die Behauptung aufftelle, daß es bekannt ist, daß die wohlhabenden jüdischen Glaubensgenossen sich bemühen, sowohl in Fällen der Rot ihrer Glaubensgenossen als auch darüber hinaus, wenn es sich um Notleidende anderer Konfessionen handelt, durchaus nach Kräften einzutreten (Sehr richtig!), und daß sie nach dieser Richtung sicherlich in keiner Weise weniger leisten als Angehörige anderer Konfessionen. Hier aber würde es sich um eine Forderung handeln, die, an die Wohltätigkeit der Glaubensgenossen zu verweisen, unbillig wäre. Die jüdischen Glaubensgenossen nehmen als ihr Recht in Anspruch, daß mit Rücksicht auf die gemeinsamen Leistungen zu den Steuern und Abgaben auch für die religiöse Unterweisung ihrer Kinder ebenso vom Staate und den Gemeinden Sorge getragen wird wie für Kinder anderen Glaubens. (Sehr richtig!) Also dieser Appell an die Wohltätigkeit könnte in dieser Frage nicht Platz greisen. Wohltätigkeit zu üben, haben die Juden an ihren Glaubensgenossen nach idealen Richtungen hin sehr reichlich Gelegenheit. Wenn aber dann ferner Herr Kollege Marx diese Unterstützung deswegen nicht haben will, weil er glaubt, unter den wohlhabenden Juden sei mehr das Reformjudentum vertreten und unter den Notleidenden in den kleinen Gemeinden die Gesetzestreue, so gebe ich ohne weiteres zu, daß diese kleinen Gemeinden sehr arm sind und nicht die Lasten erschwingen können, und daß es für sie um so schwerer ist, ohne Unterstützung für den Religionsunterricht kleiner Minoritäten zu sorgen, Iveil sie zum großen Teil sich keinen geeigneten Kultusbeamten halten können, welcher den Religionsunterricht erteilen könnte. Entschieden bestreiten muß ich aber, daß die Gegensätze in der Weise in weiten Kreisen des deutschen Judentums so vorhanden sind, wie dies von den Gewährsmännern des Herrn Abgeordneten Marx ihm vielleicht dargestellt worden ist. Den Begriff „gesetzestreu" will ich hier nicht definieren, ich will nicht sagen — da ich selbst Jude bin, so darf ich dies wohl tun —: diejenigen Juden, die Herr Kollege Marx nach seiner Definition oder nach der seinerGewährsmännernicht zu den gesetzestreuen rechnet, halten in überwiegendster Mehrheit gleichfalls fest und treu an ihrem Glauben, an den religiösen Grundwahrheiten des Judentums, und wenn der Staat Einrichtungen getroffen hatte, um allgemein den Religionsunterricht einzusühren, so bin ich fest überzeugt, daß es keine Schwierigkeiten geboten hätte, einerseits geeignete Kräfte zu finden uud deren Approbation festzustellen und es anderseits keinen erheblichen Streit darüber gegeben hätte, wie in den einzelnen Gemeinden der Religionsunterricht einzusühren gewesen wäre. Abgesehen von vielleicht einzelnen Fällen wäre die Gesamtheit der preußischen Juden sehr wohl darüber zu einigen gewesen, daß in den einzelnen Gemeinden der Religionsunterricht von dem erteilt werde, der den religiösen Anschauungen in den einzelnen Gemeinden Genüge leisten könnte. (Abgeordneter Peltasohn: Sehr richtig!) Die Befürchtungen, die die Gewährsmänner des Herrn Abgeordneten Marx bei ihm angeregt haben, sind nach meiner Meinung nicht zutreffend. Allerdings will ich nicht leugnen, daß, wie bei anderen Konfessionen, so bei den Juden die Gegensätze zwischen Liberalismus und Orthodoxie auch ihre Rolle spielen. Die Juden haben aber genug gelernt, um, falls der Staat die Möglichkeit gewährt hätte, sich dahin zu vereinbaren, diese gemeinsamen Ziele gemeinsam zu erreichen und dabei doch dem religiösen Bedürfnis der einzelnen Genüge nach Möglichkeit zu leisten. Meine Herren! Ich schließe mit der Bitte, daß die Königliche Staatsregierüng, gestützt auf die Ausführungen, die sowohl von anderer Seite des Hauses als auch von uns in dieser Beziehung gemacht sind, doch dafür sorgen möge, den Bedürfnissen des jüdischen Religionsunterrichts gerecht zu werden und sich dabei nicht einem Formalismus hinzugeben, der vielleicht durch äußere Tatsachen eine gewisse scheinbare Rechtfertigung finden könnte, der aber mit dem Wesen der Sache nicht zu vereinbaren ist. Denn will man nicht zu viele von den jüdischen Kindern ohne Religionsunterricht aufwachsen lassen, so bleibt nichts anderes übrig, als unter die Zahl zu gehen, welche in der Motivierung dieser Etatsposition angeführt ist. Ich gebe mich der Hoffnung hin, daß die Königliche Staatsregierung solchen gerechtfertigten Beschwerden nicht entgegentreten wird, damit einige Zufriedenheit wenigstens in diesem Punkte eintritt. (Bravo!) Abgeordneter Henning-Kalau (kons.): Meine Herren! Ohne auf die Materie selbst noch einmal näher einzugehen, beschränke ich mich darauf, unsere Zustimmung zu den Ausführungen des Herrn Ministerialdirektors auszusprechen. Wir sind sehr damit einverstanden, daß für die sehr schwachen jüdischen gesetzestreuen Religio ns gemein sch asten ein Religionsunterricht gegeben wird, der ihrer Auffassung, ihrem Glauben entspricht. Ich will in keiner Weise den anders gerichteten jüdischen Religionsgemeinschaften zu nahe treten; aber diese gesetzestreuen jüdischen Gemeinden sind jedenfalls die schwächsten; insonderheit auf dem Lande tritt diese Schwäche stark hervor. Darum möchte ich befürworten, daß in dieser Beziehung so verfahren wird, wie heute morgen von dem Herrn Ministerialdirektor ausgeführt worden ist. Wir möchten noch betonen, daß wir auch damit einverstanden sind, daß nicht unbedingt an der Zahl zwölf festgehalten zu werden braucht, sondern tunlichst auch darunter gegangen wird. Ebenfalls sind wir durchaus damit einverstanden, daß eventuell, wenn die Not es erheischt, auch der bis jetzt bewilligte Fonds angemessen erhöht wird, um überall diesen Glaubensgemeinschaften zu ihrem'religiösen Rechte zu verhelfen. Damit schloß die Sitzung. Aus den Darlegungen des Abgeordneten Cassel aber kann man ersehen, daß der Streit uni die Frage, wer damals recht gehabt, als das Schulgesetz zur Beratung stand: der „Verband der deutschen Juden" oder die „Freie Vereinigung", nunmehr als entschieden gelten kann. Es ist widerspruchslos festgestellt worden, daß durch die Agitation der süddeutschen Orthodoxie das Gesetz für die jüdischen Gemeinden wesentlich verschlechtert wurde. Daß diese Orthodoxie sich stets des Wohlwollens der Konservativen und des Zentrums zu erfreuen hatte, ist männiglich bekannt. Man kann das bedauern, aber man muß künftighin in allen vorkommenden Fällen damit als mit einer geschichtlich feststehenden Tatsache rechnen, und man muß nur wünschen, daß die liberalen Parteien dieselbe liebevolle Fürsorge für das freisinnige Judentum bewähren, die Zentrum und Konservative für die Orthodoxie so offensichtlich an den Tag legen.

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