Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 72 (1908)
- Issue
- Heft 10 (6.3.1908)
- Date
- 1908-03-06
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/3224737-3228798-3228809--64276-3276333- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
72, Jahrgang. Nr. 10. Allgemeine Berlin, 6. März 1908. Ein unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse. Diese Zeitung erscheint wöchentlich. Abonnemen ts-pr eis: durch Buchssandel oder Post (in Berlin u. Vororten durch unsere vcrrriebsstcllen) b.zogen oierteljährl. 3 M. Redakteur: Gustav Rarxeles. Begründet von Rabbiner Ludwig Philixpson. Verlags-Expedition: Berlin, Jernsalemerstr. 46/49. Alle Zusendungen für Redaktion und Expedition sind an die Adresse: Verlag der „Allgem. Zeitung des Judentums", Berlin SW., Jerusalemer Straße Hb/49, zu richten. Verlag von Rudolf Rlosse, Berlin. Orthodoxie und Kekorm im fibgrordnetenhoulr. U Berlin, 3. März, eber die Verhandlungen des Abgeordnetenhauses vom 21. ti. M., betreffend die Subvention für den jüdischen Neligivnöunterricht, haben wir bereits in der vorigen Nummer referiert. Es ist jedoch wichtig, noch einmal auf diese Sitzung zurückzukommen. Und zwar hauptsächlich deshalb, weil in derselben nach langer Zeit wieder einmal Abgeordnete des Zentrums und der konservativen Partei für die Orthodoxie in einer Weise eiugetreten sind, die den entschiedenen Widerspruch von liberaler Seite hervorrief. Herr Geheimer Justizrat Cassel war auch diesmal der beredte Anwalt der Interessen der überwiegenden Majorität der preußischen Juden, die ihm dafür sicher dankbar sein werden. Wir geben nach dem stenographischen Protokoll aus den drei in Betracht kommenden Reden das Wesentliche hier wieder. Abgeordneter Marx (Zentrum): Ich nlöchte dann namentlich noch ans einen Umstand aufmerksam machen — und das ist ein Punkt, der mich hauptsächlich bewogen hat, heute wiederum, gerade wie bei der Beratung des Volksschulgesetzes die Interessen der jüdischen Volksschulkinder in gewissem Maße zu vertreten — das ist nämlich der in der Judenheit vorhandene grobe Zwiespalt zwischen den gesetzestreuen Inden und der diesen entgegengesetzten Richtung. Gerade die gesetzestreuen Juden befinden sich vornehmlich in ländlichen Bezirken und damit in den leistungsschwachen Gemeinden; gerade die gesetzestreuen Inden würden, Ivenn es bei der Beschränkung des Etatsvermerks bleibt, von der Beihilfe des Staates vollständig ausgeschlossen werden. Ich mache auch darauf aufmerksam, daß man ja sagen könnte: es möchten, wenn es sich um die Erteilung des Religionsunterrichts handelt, die leistungsfähigen Glaubensgenossen selbst dafür sorgen. Gerade dem Standpunkte gegenüber, den ich einnehme, gerade, wo ich die Interessen namentlich der gesetzestreuen Juden hier zu vertreten habe, würde dieser Einwand wohl kaum erhoben werden können. Denn die leistungsfähigen Juden — ich glaube, das wird mir nicht bestritten werden können — befinden sich durchweg in den großer: Städten: die befinden sich nicht, glaube ich, wenn man die Statistik aufinachen würde, in den Reihen der gesetzestreuen Juden. Es gibt auch darunter recht leistungsfähige Kräfte, aber jedenfalls nicht in dem Maße wie in den Reihen der anderen Richtung. Es kommt für mich noch ein weiterer Punkt in Betracht. Be- M züglich desselben brauche ich nur das zu wiederholen, was ich schon damals bei der Besprechung der Resolution hier im Hause gesagt habe. Es könnte sonderbar erscheinen, daß ich speziell von meinem f politischen Standpunkt aus hier diese Frage erörtere. Ich sagte damals: was mich veranlaßt, meine Worte zugunsten der gesetzestreuen Juden zu sprechen, ist, daß es sich um die Wahrung der Gewissensfreiheit handelt, für die meine politischen Freunde zu jeder Zeit eingetreten sind. Bon diesem Standpunkte wünschen wir, daß diesen Gemeinden Gelegenheit gegeben wird, einen ihrer Ueberzeuguug entsprechenden Religionsunterricht einzurichten. Es kommt nicht daraus an, daß ihnen irgendein Religionsunterricht erteilt wird, wenn "er auch von einem Angehörigen der jüdischen Religionsgemeinschaft erteilt werden mag, sondern wir legen auch großen Wert darauf, daß geraden diesen einer besonderen Richtung angehörenden Inden ein Religionsunterricht erteilt wird, der ihrer speziellen religiösen Ueberzeugung entspricht. Deshalb habe ich damals an die Königliche Staatsregierung die Bitte gerichtet, bei Auslegung dieser Resolution möglichst weitherzig vorzugehen und Entgegenkommen zu üben gerade den leistungsschwachen Gemeinden gegenüber, die ich damals im Auge gehabt habe. Abgeordneter Cassel (freis.Bpt.): Im § 37 des Volksschulunterhaltungsgesetzes ist die Vorschrift vorhanden, daß, wenn es sich tun Minoritätei: von Kindern christlichen Glaubens handelt, bei einer Zahl von zwölf und darüber tunlichst von der Gemeinde Religionsunterricht für diese Minorität einzurichten ist. Es ist das also ein Anspruch, den die Minorität an die Gemeinden hat. Die jüdischen Kinder und deren Eltern haben einen solchen Anspruch an die Gemeinden nicht, sondern nur einen Anspruch auf Beihilfe, und aus den Darlegungen des Herrn Kollegen Peltasohn von heute nachmittag haben Sie ersehen können, daß die Beihilfe, lveil sie an ganz verschiedene Voraussetzungen gebunden ist. häufig nur gering zu sein braucht. Darin liegt eine Ungleichheit im Recht, obwohl zu den Lasten der Schulen als Gemeindelasten die jüdischen Steuerzahler ebenso beitragen müssen wie die andersgläubigen. Viel wichtiger ist aber der andere Punkt, daß die Unterstützung nur abhängig, gemacht wird von einer Ziffer von mindestens zwölf Schülern. Meine Herren, es ist dreimal schon die Statistik nach Prozentzahlen aufgemacht worden. Ich habe sn vor mir liegen, werde aber das Haus nicht zum vierten Male mit dein Vortrag dieser Statistik behelligen. Ich resümiere mich kurz dahin, daß 41 Prozent sämtlicher jüdischen Kinder Religionsunterricht schwerlich erhalten könnten, wenn nicht anders dafür gesorgt würde, und wenn man nur die staatliche Unterstützung gewähren würde, sobald die Zahl der Kinder in den einzelnen Verbänden die Zahl zwölf erreicht. Ich erkenne es ja an. daß der Herr Kommissar der Staatsregierung die Zahl nicht auf die einzelnen Gemeinden beschränke,:, sondern nach Möglichkeit den Versuch unterstützen will, zusammenfassende Verbünde mehrerer Gemeinden zu bilden. Das mag an einzelnen Stellen niöglich sein. Aber der Herr Kollege Marx hat schon mit Recht ausgeführt, ^daß in sehr vielen Fällen wegen der weiten Entfernungen es nicht'' gehen wird, und ich glaube doch, daß nicht bloß die Juden und nicht bloß die jüdischen Schulkinder und ihre Eltern, sondern auch der Staat ein Interesse daran hat, daß eine so große Anzahl von Kindern, wie 9843, nicht ohne Religionsunterricht aufwächst. Ich bemerke dabei dem Herrn Kollegen Marx, daß ich sehr gern bereit bin, noch das Bestreben zu unterstützen, daß auch den 18 321 katholischen Schulkindern nach Möglichkeit Religionsunterricht gewährt wird, welche ihn jetzt nicht erhalten können, weil in einzelnen Gemeinden