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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1908-02-28 · Heft 9 (28.2.1908) · p. Seite 98

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
72 (1908)
Issue
Heft 9 (28.2.1908)
Date
1908-02-28
Page
Seite 98 (sequence 4)
Language
German
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Aber die Verfassung ist nicht nur ein Hauptpfeiler, sie ist sogar düs Fundament des Reiches; die Gerechtigkeit ist von altersher bekannt als das Fundament der Staaten, vor allem des Preußischen. Wozu denn das schon durch Abnutzung gänzlich unbrauchbar gewordene Klischee „Offiziell nicht bekannt", an das kein Mensch mehr glaubt, immer von neuem anwenden? Warum sagt man denn nicht in ehrlichem Deutsch: „Wir wollen nicht" oder „wir können nicht"? Oder aber, man sage, wenn man eine solche Erklärung rund heraus zu geben sich einigermaßen geniert: Der Herr Abgeordnete Soundso überschätzt die Macht der Regierung. Diese kann nicht, wenn nicht gewisse politische Gruppen sie unterstützen, so wie sie will. Der Herr Abgeordnete Soundso zieht auch die Selbständigkeit der einzelnen Offizierkorps nicht in Betracht, in deren Hand es ja ausschließlich liegt, zu ermessen, wer zum Reserveoffizier geeignet ist, wer nicht. Und gegen die Anschauungen dieser Offizierkorps ist ja bekanntlich nur sehr schwer anzukommen. Der Herr Abgeordnete Soundso unterschätzt die Kunst der Verfassungsauslegung und den Einfluß der Junker, des offenen und latenten Antisemitismus, der sich immer mehr ausbreitenden Snobokratie. Wenn man so spräche, das würde man verstehen. Es wäre dies ein trauriges, aber ein offenes Geständnis, und man würde warten, bis dem einzelnen oder der Gesamtheit die Erleuchtung auch in dieser Frage kommt; man würde sich Mühe geben, diese Erleuchtung zu bringen. Das „Offiziell ist nicht bekannt" oder dem ähnliche Redensarten sollten aber in Zukunft nicht mehr gebraucht werden; denn sie finden keine Gläubigen mehr und sind nur geeignet, gerade den nicht gewünschten Eindruckhervorzurnfen- »LMt ■ Die Woche. Berlin, 25. Februar, ei der Beratung des Kultusetats im Abgeordnetenhause haben am 21. d. M. die liberalen Abgeordneten Peltasohn und Cassel, der Zentrumsabgeordnete Marx, der sreikonservative Abgeordnete Viereck und der nationalliberale Abgeordnete Schröder die Wünsche der Juden betreffend des Religionsunterrichts und der Subventionierung desselben zur Sprache gebracht. Wir geben im folgenden einen Auszug aus dem Parlamentsbericht, behalten uns aber vor, nach Erscheinen des stenographischen Berichts denselben zu ergänzen und auf die Verhandlung im ganzen zurückzukommen. In der Vormittagsfitzung vom 21. d. bemerkte zu dem Dispositionsfonds für Elementarschulen Abg. Peltasohn (Frs. Vgg.): Dem Fonds ist ein Vermerk im. Etat hinzu gefügt, aus dem hervorgeht, daß nur leistungsschwache Shnagogengemeinden Unterstützung für die Erteilung des Religions. Unterrichts erhalten können, wenn mindestens zwölf jüdische Schüler vorhanden sind. Aach dem Wortlaut der Resolution, die bei der Beratung des Volksschulunterhaltungsgesetzes beschlossen wurde, sollte diese Unterstützung allen Shnagogengemeinden zuteil werden. Die Resolution wollte aus paritätischen Gründen ein gewisses Recht auf die Unterstützung Herstellen. Ich möchte bitten, daß dieser Grundsatz nicht ohne weiteres verlassen wird. Es sind im ganzen 304 Shnagogengemeinden vorhanden, die unterstützungsbedürftig sind. . Die Resolution wollte jedenfalls die Einschränkungen, von denen man in dem Vermerk ausgeht, nicht gemacht wissen. Die Notwendigkeit der Erteilung des Religionsunterrichts ist damals von der Regierung anerkannt worden, und ebenso winde anerkannt, daß dafür genügend ausgebildete Personen ängestellt werden müssen, sowie daß die Regierung zu Staatszuschüssen herangezogen werden soll. Die Regierung hat damals erklärt, daß sie der Resolution wohlwollend gegenübersteht, und daß sie es für notwendig.erachtet, daß die angestellteu Religionslehrer eine angemessene Entschädigung erhalten. Wenn die . Unterscheidung zwischen den Synagogengemeinden, in denen zwölf Schüler vorhanden sind, und denen, in denen weniger Schüler vorhanden sind. - wegfällt, so könnte man vielleicht sagen, daß die jüdischen Schulkinder besser gestellt werden als die christlichen. Aber solche Vergleiche sollte man überhaupt nicht anstellen, da die jüdischen Schulen im Volksschülunterhaltungsgesetz j a ganz anders behandelt worden sind als die christlichen^ die Verhältnisse sind tatsächlich auch ganz anders geartete Wird das Prinzip der Unterstützung nur beim Vorhandensein von zwölf Schulkindern aufrecht erhalten, so verbleiben 903 jüdische Schüler ohne Religionsunterricht in der Schule. Aus der Statistik ergibt sich, daß gerade die jüdischen Schulen einer bedeutend höheren Unterstützung bedürfen als die evangelischen und katholischen Schulen. Bei Aufrechterhaltung der im Vermerk vorgesehenen Beschränkung würden gerade die kleineren Gemeinden sehr benachteiligt werden. Verschiedene kleinere Gemeinden haben sich zu Zweckverbänden für die Förderung des Religionsunterrichts zusammengeschlossen, aber auch das ist mit vielen Kosten verbunden. Da sollte die Negierung es doch in ernste Erwägung ziehen, ob nicht weitere Mittel zur Verfügung gestellt werden können. Es wird überhaupt darüber geklagt. , daß die jüdische Bevölkerung nicht immer die durch Gesetz und Verfassung garantierte Gleichberechtigung erführt. Es erwächstdadurch ' ein Gefühl der Demütigung und Kränkung. Wenn das der Fall ist, so sollte nicht auch noch die Staatsregierung dazu beitragen, dieses Gefühl durch kleinliche Mittel zu verstärken, namentlich nicht auf einem so wichtigen Gebiete wie dein der Erteilung des Religionsunterrichts, der den jüdischen Eltern ebenso wichtig ist wie den christlichen. Dieser Unterricht müßte, anstatt eingeschränkt, im Gegenteil mehr gefördert werden. (Beifall links.) Ministerialdirektor Dr. Schwartzkopsf: Ich kann feststellen, daß die Staatsregierung der ganzen Frage durchaus wohlwollend gegenübersteht, mit einem besonderen Wohlwollen, und daß die Ausführungen des Herrn Abgeordneten Peltasohn 3um Teil auf gewissen Mißverständnissen beruhen. Ich muß allerdings bemerken, daß wir nach dem Volksschulunterhaltungsgesetz nur leistungsschwachen Gemeinden mit Zuschüssen zu Hilfe kommen können. Das ist das große Grundprinzip, von dem bei der Unterstützung aller Schulverbände, aller Kirchengemeinden nicht abgewichen werden darf. Es ist. in der Kommission seitens des Herrn Vertreters des Herrn Finanzministers ausdrücklich betont worden, daß es sich nur um eine subsidiäre Unterstützung handeln könne. In den Ausführnngsbestimmungen wird nicht ausdrücklich davon gesprochen, daß bei Gewährung von Beihilfen an Synagogengemeinden mindestens 12 Schulkinder in einer Gemeinde vorhanden sein müssen. Es ist ausreichend, auch wenn sich die 12 Kinder in einer Mehrheit von politischen Gemeinden befinden. Die Uebertragung von 2500 Mark aus dem Titel 34 aus diesen Titel wird durchaus nicht zur Folge haben, daß die aus Titel 34 zu bestreitenden Aufgaben leiden. Vorläufig wollen wir abwarten, ob der Zuschuß von 40 000 Mark an die leistungsschwachen Synagogengemeinden ausreichen wird. In der Abendsihung desselben Tages forderte in der Fortsetzung der Debatte Abgeordneter Marx (Zentr.) die Erhöhung des Fonds von 40 000 Mark zur Unterstützung von Shnagogengemeinden für Zwecke der Erteilung des jüdischen Religionsunterrichts, namentlich im Interesse der gesetzestreuen Juden in den kleinen Städten und auf dem Lande. Abgeordneter Viereck (freikons.) tritt ebenfalls für die Erhöhung des Fonds ein. Abgeordneter Cassel (freis. Volksp.): Beim Volksschulunterhaltungsgesetz haben leider unsere Anträge, die jüdischen Kinter ebenso zu behandeln wie die anderer Konfessionen, die Billigung des Hauses nicht gefunden. Das Haus -war aber darüber einig, daß nach Möglichkeit für den jüdischen Religionsunterricht gesorgt werden müsse. Die von dem Hause gefaßte Resolution wollte die Unterstützung der Synagogengemeinden durchaus nicht erst eintreten lassen, wenn mehr als 12 Schüler vorhanden seien. Das wäre auch ein ... . . ------ m

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