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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1908-02-21 · Heft 8 (21.2.1908) · p. Seite 92

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
72 (1908)
Issue
Heft 8 (21.2.1908)
Date
1908-02-21
Page
Seite 92 (sequence 10)
Language
German
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ein oft vorwiegend jüdisches Publikum und werden von diesem mit Genuß angehört und bewundert! Warum sollen unsere jüdischen Künstler, die auf allen Instrumenten Meisterschaft erlangen, nicht auch, wie ihre christlichen Kollegen, das Herrlichste Instrument im Dienste des Höchsten und Heiligsten zum Tönen bringen dürfen; warum sollen sie ihre religiösen Gefühle nicht in gottespreislichen Harmonien auslösen dürfen? V Wir beklagen es sehr, wenn unfern Kindern so manche Berusswege gesperrt sind und drängen anderseits wieder manchen Stürmer aus unfern Reihen ins nichtjüdische und oft feindliche Lager. Würden wir dem nichtjüdischen Organisten Abbruch tun, wenn wir fordern: Die Synagogenorgel dem Juden! Es wird wohl nicht Vorkommen, daß ein „unverwässerter" Jude die Orgelbank in einer Kirche einnimmt; hingegen stellen wir uns ein Armutszeugnis aus, indem wir für unsere Synagogenmusik unter Zurückweisung des Juden, die Kraft des Nichtjuden mieten und damit das Orgelspiel so recht als eine rn'loekv für diesen hinstellen. Der christliche Organist ist zumeist nebenamtlich in der Synagoge, im Hauptamte in der Kirche tätig. Wie nun öfters die jüdischen Feiertage mit den christlichen Festen zusammensallen, so gibt der Organist selbstverständlich seinen: Hauptamts in der Kirche den Vorzug und läßt sich in der Synagoge vertreten. Wie störend gerade diese Vertretung sein kann, davon wissen wohl viele Kantoren zu erzählen. Der jüdische Organist hingegen ist Jude, lebt unter uns, feiert mit uns und betet mit seinen Glaubensgenossen, und ich sage nicht zuviel, wenn ich behaupte: Ist erst die Verwendung des jüdischen Organisten nicht mehr neu — so sind auch die Zeiten nicht mehr fern, wo solche jüdische Organisten erfüllt sein werden von dem Geiste weihevoller und übertragungssähiger Andacht, wo jüdische Organisten durch ihre Kunst und ihren Kunstgeschmack veredelnd aus die Synagoge einwirken. Der Kantor würde dabei nur gewinnen; ist er doch bei Begleitung durch einen Nichtjuden in fortwährender Nervenspannung. Der Andacht bei dem Gebete darf und kann er sich gar nicht hingeben. Er „schwitzt bei jedem Zusallswörtchen" und lebt immer in tausend Aengsten, Nöten und Besorgnissen, die alle die Frage in sich schließen: „Ob ich wohl mit dem (nichtjüdischen) Organisten glatt fertig werde oder ob er mir nicht gerade die herzinnigste Stelle durch irgend eine Angehörigkeit umwirst usw." Aber auch die Gemeinde gewänne. Der Gottesdienst, bisher ein Zwitterding jüdischen und christlichen Stils, wäre dann wie aus einem Guß und trotz — oder gar durch die Orgel, beziehungsweise durch den jüdischen Organisten wieder ein echt jüdischer geworden. Ja, wenn erst der Jude aus der Orgelbank in der Synagoge sitzt und ihn unausgesprochene aber selbstverständliche Harmonie mit dem musikalisch und wissenschaftlich gebildeten Kantor — denn vom Kantor, der hebräisch nur in lateinischer Transkription unter den Noten wegliest, ist in bezug aus Andacht und Weihe dasselbe zu sagen, wie vom nichtjüdischen Organisten — verbindet, dann können beide, Kantor und Organist, zu Schöpfern ungeahnter Synagogenmusik werden. Dazu ist es aber unabweisbare Notwendigkeit, daß wir den Kunstjüngern die Steine aus dem Wege schaffen, daß wir aus Seminarien und Musikschulen dieses Kunstgebiet vorbereiten und endlich — das wichtigste: daß unsere führenden Gemeinden in Israel das gute Beispiel geben, die Orgel in der Synagoge jüdischen Organisten anzuvertrauen. SkuorthodoLir. Von.Dr. M. Steckelmacher-Mannheim. II. uch mit seinen weiteren Ausstellungen ist der Herr Gutachter nicht glücklicher. Nachdem er die in der Hymne Kamabäil vorgenommene Aenderung von 122221 („unseres Geldes") in 1321^21 („unserer Wohlfahrt") gutgeheißen hat — das orthodoxe Zentralorgan hat darüber Zeter geschrien — tadelt erdie Ersetzung von 11221 Iwl# D^Pl („ein Leben des Reichtums und - der Ehre") im Gebet bei der Neumondweihe durch 11221 Ifcl*1 b& DnT! („ein Leben der Rechtschaffenheit und der Ehre"). Er sagt, 1OT mit *11221 sei „disharmonisch". Allein es kann nichts Harmonischeres geben als ein „Leben der Rechtschaffenheit und der Ehre", wie es auch mehrere Schriststellen dartun. Man vgl. u. a. Ps. 25, 20 und 21, 91, 15 und 16; 1 Kön. 9, 4 und 5, Spr. Sal. 21, 21, ferner 13, 18, wo überall der schöne Gedanke zum Ausdruck gelangt, daß ein rechtschaffenes Leben vor Schande bewahrt und Ehr bringt*). Im weiteren beanstandet der Herr Gutachter die Aenderungen in der Benediktion isolier jozar am Eingang des Morgengebets. Sie lautet in der alten Fassung nach der Uebersetzung von Bleichrode: „Gelobt seist du, Ewiger, unser Gott, König der Welt, der den Menschen in Weisheit gebildet und an ihm verschiedene Oeffnungen und Höhlungen geschaffen hat. Es ist vor dem Throne deiner Herrlichkeit offenbar und bekannt, daß, wenn eine von ihnen sich öffnet oder sich schließt, es nicht möglich ist, vor deinem Angesicht zu bestehen und am Leben zu bleiben. Gelobt seist du, Ewiger, der alle Wesen heilet und wunderbar waltet." 0 Der Gutachter meinte wahrscheinlich, daß in der Bibel des östern "Utfl# mit 1122 zusammensteht; aber das kann doch nicht ein Hindernis dafür abgeben, 1122 auch mit anderen begrifflich passenden Worten zu verbinden. Es kommt doch nicht immer, und gerade bei den klassischsten Schriftstellern nicht (vgl. Sachs, Relig. Poesie d. Iud. in Spanien S. 332 s.), nur der Musivstil im hebräischen Gedanken- und Gefühlsausdruck zur Anwendung. Das wäre eine gar zu sklavische Aeußerlichkeit. Ja, wir finden in der Bibel selbst neben 11221 IW auch 11221 1,112 (in Spr. Sal. a. 'a. O.), ferner 11221 sN (Pß 84, 12). Nun sagt aber der Herr Gutachter weiter, die Aenderung sei auch an sich unnötig, da 1£1# nicht bloß „Reichtum an Geld, sondern Fülle im allgemeinen bedeutet" — er verweist dabei aus Ps. 65, 10 — „und hier auch im Sinne von 121K Heil, Glück genommen werden muß, nachdem ,1212 und 12212 vorangeht." Wie es hiernach scheint, stört auch den Gutachter ein Gebet um „ein Leben des Reichtums"; aber er meint, unter Iftl# sei auch „Fülle im allgemeinen" verstanden und 1^1# müsse hier ----- 1t£1K (Glückseligkeit) genommen werden. „Fülle im allgemeiner' und Glückseligkeit sind jedoch zwei ganz heterogene Dinge. Wer in Fülle lebt, muß noch nicht glückselig sein, und umgekehrt. Sodann aber bedeutet 121# überall — auch in der angezogenen Psalmstelle — nur materiellen Reichtum, niemals ein geistiges Gut (Schem. rabb. erscheint die Zusammenstellung 11221 Ittl# sogar in beiden Begriffen nur in materiellem Sinne gebraucht), wie denn auch Ittl# und 1t#lfc$ zwei ganz verschiedenen Stämmen angehören. Man vergleiche irgend ein wissenschaftliches Lexikon. Auch der orthodoxe Bleichrode übersetzt übrigens: „ein Leben voll Reichtum und Ehre" und S. R. Hirschläßt das ganze Gebet unübersetzt. Ob aber jener materielle Reichtum in barem Gelde oder in sonst einem Besitztmu besteht, ist hier ganz gleichgültig. Im übrigen verweisen wir auf die Begründung der fraglichen Aenderung in der Denkschrift S. 73 s. und bemerken noch, daß auch das Gebetbuch des Oberrats S. 124 den eine Verheißung, kein Gebet enthaltenden Vers aus Spr. Sal. 3, 16 11221 IW - - 2'2' “pIK ansührt.

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