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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1908-02-21 · Heft 8 (21.2.1908) · p. Seite 91

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
72 (1908)
Issue
Heft 8 (21.2.1908)
Date
1908-02-21
Page
Seite 91 (sequence 9)
Language
German
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Aber die. Politik bleibe fern aus dem Kampfgetümmel, sei ausgeschlossen aus den konfessionellen Differenzen. Das sollten die heutigen Führer der Orthodoxie bedenken, denn die Zeit dürfte sehr bald Hereinbrechen, in der sie die Hilfe der heute zurückgewiesenen Neologen benötigen könnten. Wer weiß, was der morgige Tag den ungarischen Juden bringt. Die Symptome deuten aus keine günstige Prognose. Der Milche Lrganilt? Von Rafael Frank, Leipzig. or einiger Zeit waren in einem jüdischen Blatte die Gutachten zweier Rabbiner einer rheinischen Großgemeinde oder vielmehr deren Erklärungen über ihre Stellungnahme zur Orgelfrage zu lesen. Diese Erklärungen lauteten, da die beiden Gutachter verschiedenen religiösen Richtungen im Judentume angehören, grundverschieden. Die Erklärung des einen, die ich als die eines entschiedenen Konservativen ansehe und würdige, spricht natürlich der Orgel im. jüdischen Kult jede Daseinsberechtigung ab und ist deren Wiedergabe, da sie zu meinen Ausführungen in keiner engeren Beziehung steht, nicht vonnöten. Das zweite Gutachten lautete: „Auf Grund eingehender Prüfung der talmudischen, rabbinischen und halachischen Quellen und auf Grund eigener religiöser Ueberzeugung erkläre ich mit gutem Wissen und Gewissen: 1. Gegen die Einführung der Orgel beim synagogalen Gottesdienst liegen keine religiösen Bedenken vor. 2. Der Gebrauch der Orgel beim Gottesdienst an den Sabbaten und Festtagen ist ohne jedes Bedenken gestattet, wenn ein Nichtisraelit die Orgel spielt und derselbe vor Beginn der Sabbate und Festtage den Auftrag, sie zu spielen, erhalten hat." Darf ich annehmeu, daß der freisinnige, den Fortschritt im Judentum vertretende zweite Gutachter zu den rabbinischen Quellen vielleicht auch das diesen Stoff ausführlich behandelnde Geigersche Gutachten (Abraham Geigers nachgelassene Schriften Bd. I. S. 283—295) rechnet, so möchte ich fast bedauern, daß der Erklärung zweiter Teil — die vorsabbatliche Abmachung mit dem Organisten bedingend — den Wert der ganzen einschränkt, ja, ihn überhaupt in Frage stellt. Denn, was Geiger in für seine Zeit begreiflicher „Rücksichtnahme aus ängstliche Gemüter" noch zuläßt — nämlich die Verwendung des nichtjüdischen Organisten an Sabbaten und Feiertagen — das postuliert das erwähnte Gutachten als eine conditio sine qua non. Und nun gar, daß dem Organisten vor Beginn des Sabbat Auftrag gegeben sein muß, die Orgel zu spielen! Das mutet mich an, wie eine Bestellung an die Schabbesfrau, eine Bestellung, die zwar unausgesprochen bleibt, aber selbstverständlich allwöchentlich von ihr ausgeführt wird. Mehr „Jüdischkeit" als diese formelle Verabredung mit dem Nichtjuden hat wohl der Gutachter gar nicht verlangt. Brauche ich dem gutachtenden Rabbiner denn erst zu verraten, daß seit der Einführung der Orgel in der Synagoge allsabbatlich etwas geschieht, was als eine dauernde amira lenochri, ein Auftraggeben an den Nichtjuden am Sabbat, angesehen werden muß, und das an sich eine gröbere Verletzung des Sabbatgesetzes bedeutet als der etwa verspätet, das heißt erst am Sabbat erfolgte Auftrag an den Organisten, die Orgel zu spielen. Als eine solche permanente amira lenochri bezeichne *) Angesichts der Verhandlungen in der letzten Berliner Repräsentanten-Sitzung. gewinnt der übrigens lang vorher geschriebene Aussatz sicher an aktuellem Interesse. Die Red. ich den elektrischen Kontakt zwischen Kantor, Chor und Orgel, das elektrische Meldezeichen als Verständigungsyrittel. „Man möchte das Huhn schlachten und ihm dabei nicht wehe tun." Oder glaubt der rabbinische Gutachter wirklich, daß es auch nur eine Orgelsynagoge gibt, die dieses Mittels (selbst nicht für die Kanzel des Predigers) entbehrt — entbehren kann? In dem Gutachten wird zur Vorbedingung gemacht, dqß der nichtjüdische Organist vor Sabbat zum Spielen der Orgel beauftragt wird. Da wäre doch zu fragen: Muß dies an jedem Freitag geschehen, oder dürfte man nicht in der Bestallung eines Organisten selber den permanenten Auftrag als selbstverständlich voraussetzen? Es hieße aber auch die Auffassung von Kunst und Wissenschaft und deren Pflege bei den Juden gar zu niedrig ein schätzen, wenn mit dem Organisten ein auch nur ähnlicher Pakt geschlossen werden müßte, wie mit der heizenden und lichtputzenden „Schabbesfrau". Geiger sagt über die musikausführende Person (Seite 293): „Also es gibt kein Verbot der Musik am Sabbate, es ist vielmehr Pflicht, sie beim Gottesdienste in einer großen Synagoge, in welcher der Gesang des Haltes und der durchgreifenden Wirkung entbehrt, einzusühren. Es darf der Jude sie ausführeu, und es soll es, ein Jude, weil der, welcher das Gebet und den religiösen Gesang mit dem Instrumente begleitet, von dem vollen Gehalte dieses Gebetes, der ganzen Empfindung dieses Gesanges ergriffen sein muß, um auch seiner musikalischen Begleitung die volle Weihe einzuhauchen. Doch wäre dieser Punkt vielleicht der einzige, in welchem man ängstlichen Gemütern eine Rücksicht angedeihen lassen könnte, das; man nämlich an Sabbaten und Festtagen die Musik durch Nichtjuden ausführen lasse." Diese Rücksichtnahme auf „ängstliche Gemüter" will ich bei Geiger, der für die Einführung der Orgel überhaupt kämpfte, gelten lassen, wiewohl mir der Gelegenheiten, die Orgel außer an Sabbat und Feiertagen zu spielen, herzlich wenige zu sein scheinen. Uns aber, die wir auf Geigers Schultern stehen sollen, die wir die Orgel liebgewonnen haben, denen sie beim festlichen Gottesdienste unentbehrlich geworden ist, darf eine derartige Schwäche, wie diese Rücksichtnahme auf ängstliche Gemüter, nicht anwandeln. Denn alles, was Geiger für die ausschließliche Eignung der Juden zur Ausführung der Musik beim Gottesdienste sagt, ist Wort für Wort die Begründung zur Ablehnung des nichtjüdischen Organisten. Der nichtjüdische Organist — und sei er ein Joh. Seb. Bach — sitzt als Fremdkörper in unserm Fleische, ein Fremder in der betenden jüdischen Gemeinde. Sein Genie, oft auch sein musikalischer Instinkt läßt ihn manches glücklich nachempfinden und in der Stimmung zufällig treffen. Was wollen diese vereinzelten und seltenen Treffer gegen die vielen Nieten von Entgleisungen, von Stimmungsfremdem und durchaus unjüdisch Gefühltem besagen? Die Orgel, das hochreligiöse, kirchliche Musikinstrument kann — mit der notwendigen Registeränderung — die Wandlung zum Synagogalen durchmachen und hat das bereits getan; der nichtjüdische Organist — und mag er durch jahrelange Uebung noch so „verjudet" sein, — wird niemals zum jüdischen Musiker. Und gerade den „jüdischen Musiker" brauchen wir beim jüdischen Gottesdienste. Wir müssen uns endlich dazu bekennen, daß ausgeübte Musik rambn Hörn als Wissenschaft und nicht als Arbeit anzusehen ist. Wie wenige von uns modernen, doch darum nicht weniger guten Juden nehmen heute noch daran Anstoß, am Sabbat sich am Klavier zu ergötzen und wiederum, wie viele unserer ausübenden Künstler, die im Herzen recht gute Juden geblieben sind, treten am Sabbat vor

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