Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 72 (1908)
- Issue
- Heft 8 (21.2.1908)
- Date
- 1908-02-21
- Page
- Seite 86 (sequence 4)
- Language
- German
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macht nun freilich keinen Sommer, aber die „New Jork Times" fügt hinzu: „Aehnlich äußern sich alle Damen, die jüdische Dienstmädchen genommen haben." So viel zur Ermutigung für die vielleicht noch widerstrebenden jüdischen Frauen. Nun aber auch noch ein Wort an die jüdischen Mädchen, die sich nicht gern entschließen, die Rolle eines Dienstmädchens zu übernehmen. Dienstmädchen haben die verhältnismäßig beste Aussicht, sich zu verheiraten. Von je hundert Mädchen, die hier überhaupt geheiratet haben, waren 22 Dienstmädchen.. Nach ihnen, aber bereits in weitem Abstande, die begehrtesten sind, die Schneiderinnen; aber von ihnen kamen schon nur neun auf hundert. Von Fabrikmädchen waren es nur fünf und von hundert Maschinenschreiberinnen, Verkäuferinnen und anderen im.Handelsgewerbe beschäftigten Mädchen heiratete gar nur eine. Die Männer sind klug genug, die Dienstmädchen vorzuziehen, weil diese an Häuslichkeit und Sparsamkeit gewöhnt sind; unsere Männer wissen diese Eigenschaften ganz besonders zu schätzen. Also auch aus diesem Grunde kann man den jüdischen jungen Mädchen, die sich ihren Lebensunterhalt erwerben müssen, dringend raten, den Dienstmädchenberuf nicht zu verschmähen. Die Mache. Berlin, 18. Februar, ie Theorie vom „christlichen Staat" ist noch niemals in ihrer phrasenhaften Auffassung seitens der herrschenden Parteien so recht ad absurdum geführt worden, wie in der Sitzung des Abgeordnetenhauses vom 11. d. M., wo mehrere Abgeordnete sogar die Geschäftstätigkeit der sogenannten Preußenkasse „auf christlicher Grundlage" forderten. Als der freikonservative Abgeordnete Dr. Arendt diesen Gedanken in > seiner Rede vermissen ließ, kanzelte ihn der Zentrumsredner Busch darob gehörig ab. Der Finanzminister kam dieser sonderbaren Auffassung von der Wirksamkeit eines privaten . Instituts einigermaßen entgegen, wenn er auch die konfessionelle Grundlage für Genossenschaften verwarf. Er sagte unter anderem: „Der Abgeordnete Dr. Crüger hat verlangt, daß die Genossenschaften ihres christlichen Charakters entkleidet, rein auf geschäftliche Grundlage gestellt werden sollten. Ich stimme ihnen darin so weit bei, daß die Genossenschaften nicht auf konfessioneller Grundlage stehen sollen. Aber.wenn sie auch auf rein geschäftsmäßiger Grundlage aufgebaut von der sie sich nicht entfernen sollen, s o können sie doch wahrhaft segenstiftend nur wirken, wenn für sie der Grundsatz: Liebet die Brüder! maßgebend ist. (Lebh. Beifall rechts.) - Dieser Grundsatz ist aber doch nicht ausschließlich christlich! Im übrigen hat auch der Kultusminister bei der .Beratung des Kultusetats diesmal von der „Hochhaltung des christlichen Charakters der Universitäten" gesprochen. Auch das ist ein Novum! $ Ter Verband der deutschen Juden ist seit langer Zeit damit befaßt, die Verhältnisse der Juden in der Provinz Posen und deren Beeinflussung durch die Polen-- Politik zu bearbeiten. Die Sammlung des hierzu erforderlichen Materials wird noch eine geraume Zeit in Anspruch , nehmen, weil insbesondere, für die früheren Jahrzehnte irgendwelche Vorarbeiten nicht vorhanden sind und die zur Prüfung der Frage heranzuziehenden Ziffern kaum, oder doch nur mit großen Schwierigkeiten, zu beschaffen sind. Schade, daß eine solche- Statistik nicht bereits existiert;-sie wäre bei den gegenwärtigen Debatten über die Polenpolitik ohne Zweifel von Nutzen gewesen; doch wird sie auch später noch gute Dienste leisten, und deshalb verdient das Vorhaben des Verbandes der deutschen Juden tatkräftige Förderung. ' . 4 Ueber nationälliberalen Antisemitismus schreibt die „Deutsche Tageszeitung" recht schadenfroh: „Die „Nationalliberale Korrespondenz" beschäftigt sich heute mit der jüdischen Abstammung eines Abgeordneten. Gerade diese Korrespondenz auf antisemitischen Pfaden zu sehen, ist sonderlich pikant. Ermittelungen über die Herkunft einzelner Abgeordneter, wie sie die „Nationalliberale Korrespondenz" in der letzten Nummer anstellt, würden in fast allen Parteien Erfolg haben. Bei Fortsetzung ihrer Studien über jüdische Abstammung würde die „Nationalliberale Korrespondenz" zweckmäßig in ihrer eigenen Partei, und zwar von oben, anfangen, wo ihr die Herren Friedberg, Schiffer und Witting (Wittkowski) zuerst begegnen." Geschieht der „Nationälliberalen Korrespondenz" schon recht. Allerdings kann sie der Partei der „Deutschen Tageszeitung" dieselben Studien-anempfehlen. * Die Behandlung ö sterreichisch-ungarischer Juden, in. Preußen, insbesondere die Frage ihrer Aufenthaltsberechtigung in Preußen respektive ihrer Ausweisung aus Preußen hatte, wie wir seinerzeit mitgeteilt haben, den Anlaß zu zahlreichen Beschwerden gegen die preußische Politik in der österreichischen Delegation gegeben. Vom österreichisch-ungarischen Minister des Aeußeren Freiherrn v. Aehrenthal wurden diese Klagen als unbegründet bezeichnet. Wie der Minister erklärte, hatte die kaiserlich deutsche Regierung anläßlich einer speziellen Ansrage erklärt, es beruhe . > auf einer irrigen Voraussetzung, wenn angenommen werde, daß Ausländern mosaischen Glaubens der Aufenthalt in Preußen überhaupt nicht gestattet werde. Es bedürfe vielmehr für diese nur bestimmungsgemäß in der preußischen Monarchie im einzelnen Falle einer Genehmigung zum Aufenthalt. Aus dieser Erklärung der kaiserlich deutschen Regierung, so fügte der Minister hinzu, geht hervor, daß es sich hier nicht um eine speziell gegen unsere israelitischen Staatsangehörigen gerichtete Maßregel, sondern um eine generelle Verfügung handelt, die in gleicher Weise alle ausländischen Israeliten trifft. Aber freilich nur diese und ausländische Christen nicht! Wie dein „Berliner Tageblatt" hierzu an zuständiger Stelle im Ministerium des Inneren auf eine Anfrage erklärt wurde, besteht in der Tat keine Bestimmung, die generell österreichischen oder ungarischen Staatsangehörigen israelitischer Konfession den Aufenthalt in Preußen verbietet. Allerdings gibt das sogenannte Judengesetz vom Jahre 1847 dem preußischen Minister des Innern das Recht, zu verlangen, daß überhaupt jeder Ausländer mosaischen Glaubens, der sich in Preußen niederlassen will, um die Ausiedlungserlaübnis einkommt. Von diesem Recht wird aber heute kein Gebrauch mehr gemacht. Natürlich prüft das Ministerium, wenn ausländische Juden in Preußen ihren Wohnsitz genommen haben, ob ihr Aufenthalt opportun erscheint. Auf Grundeiner derartigen Prüfung kann runter Umständen die Ausweisung erfolgen. Welche näheren Gründe dafür in dem einzelnen Falle ausschlaggebend sind, hänge indessen vom Verwaltungsversahren ab, so daß mau sich nicht allgemein auf eine Norm, die für diese Ausweisungen gilt, festlegen könne. :