Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 72 (1908)
- Issue
- Heft 6 (7.2.1908)
- Date
- 1908-02-07
- Page
- Seite 66 (sequence 8)
- Language
- German
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Der Redner geht hierauf die Paragraphen durch, und wir heben aus' seinen Ausführungen nur einzelnes hervor. Zu Punkt f des § 45 o „Das Armenwesen des Bezirks" bemerkt er, daß die hierin enthaltene Forderung der Dezentralisation des Armenwesens längst er-, füllt ist, da hierfür Abteilungen für einzelne Bezirke des Verwaltungsgebietes gebildet sind, und nichts hindert, diese Abteilungen dem Bedürfnis entsprechend zu vermehren. Die Satzungen der Armenkommission sehen eine derartige Vermehrung vor. „Nach §45 c entscheiden der Gemeindevorstand und die Repräsentantenversammlung Streitigkeiten zwischen dem Vorstande des Synagogenbezirkes mit Beamten desselben. Es ist vorauszusehen, daß bei der Anzahl der Synagogenbezirke die Anzahl der Streitigkeiten nicht gering sein würde, die erstgenannten Verwaltungsbehörden werden so zu Bütteln der Synagogenbezirke degradiert. Und wie, wenn d?r Vorstand eines Synagogenbezirkes sich in richtigem kleingemeindlichen Parnesstolz nicht fügt? Jeder Synagogenbezirk hat auch einen Kassierer, ich weiß nicht wozu, da der Antrag doch der sogenannten „jüdischen Gemeinde" — denn in Wirklichkeit würde sie nicht mehr existieren — die Freiheit gewährt, die Kosten der Verwaltung der Synagogenbezirke zu bestreiten (§ 45 ej. „Da die Vorstände der Synagogenbezirke nach § 45 c „die Bestimmungen über den Kultus" haben, so denke man sich beispielsweise, daß im Bezirke der Synagoge Lützowstraße ein Vorstand ins Amt käme, der gegen die Orgel wäre und sich nicht damit begnügte, sie nicht spielen zu lassen, sondern auch Anstoß nähme an ihrem Anblick. Nichts würde ihn hindern, die Orgel aus der Synagoge herauszuschaffen; in einer folgenden Wahlperiode könnte wieder das Gegenteil geschehen, und die damit in dem einen oder anderen Falle nicht zufriedenen Mitglieder des Synagogenbezirks würden sich nun ein anderes Synagogenashl suchen müssen. Aber diese Uebersiedelung würde nicht so glatt vonstatten gehen, denn der § 45d gewährt den Unzufriedenen das Recht, sich einem anderen Synagogenbezirke anzuschließen nur „nach Maßgabe der näheren Bestimmung der Geschäftsordnung der Synagogenbezirke", die man noch nicht kennt. Jetzt hat jedes Gemeindemitglied die Freiheit, ohne jede Formalität sich die Synagoge und den Kultus auszusuchen, die ihm behagen. „Meine Herren! Meine allgemeinen Betrachtungen über den Antrag, sowie die Prüfung seiner einzelnen Bestimmungen, werden Sie überzeugt haben, wenn Sie es nicht längst waren, daß für diesen Antrag keinerlei Notwendigkeit vorhanden ist. Es gibt nur einen wesentlichen Punkt, der einer Erledigung harrt, das ist die Verteilung der Rabbiner aus die einzelnen Synagogen. Diese Notwendigkeit ergibt sich aus den weiten Entfernungen und den Beschränkungen, die der Sabbat und die Festtage auferlegen, sie wird längst 'erwogen, und darauf ist auch von dem Vorsitzenden des Vorstandes in seiner Eröffnungsansprache bei Einführung der neugewählten Repräsentanten hingewiesen worden. Die Lösung dieser Frage erscheint mir durchaus nicht schwierig. Die Synagoge Lützowstraße und die künftige. Synagoge Fasanenstraße liegen so zueinander, daß Rabbiner, die in der Mitte zwischen ihnen wohnen, beide ohne große Beschwerde zu Fuß erreichen können. Ebenso oder noch günstiger liegen die neue und die Synagoge Lindenstraße zueinander. Und ähnliches gilt von den drei übrigen Synagogen. „Zu dem Anträge liegt aber um so weniger Veranlassung vor, als die Verwaltung der Berliner jüdischen Gemeinde auch in religiöser Hinsicht allen halbwegs erträglichen Richtungen Rechnung trägt, sie versieht ihr Amt mit solcher Unparteilichkeit, daß sie manchem von seinem Standpunkt aus fast als zu weitgehend erscheint. Sie benutzt ihre Macht nur zum Nutzen und Heil des großen Gemeinwesens. Sie wissen alle, meine Herren, wie Bedeutendes erst in den letzten zehn Jahren geschaffen worden ist. Ich will nur von einer dieser Schöpfungen reden, die mir besonders am Herzen liegt: von den Schulen. Wir haben bekanntlich die Gemeindeknabenschule nebst Prüparanden- und Lehrerbildungsanstalt, die Mädchenschule, zehn wohlbevölkerte Religionsschulen in den verschiedensten Gegenden des Verwaltungsgebietes und noch zwei kleinere Schulen in Pankow und Weißensee. Unter steter Fürsorge des Gemeindevorstaudes und eifriger Mitarbeit des Schul- und Talmud-Thora-Vorftandes sind diese Schulen gegründet oder übernommen worden. Die zuständigen Behörden sind unablässig bemüht, unter anderem durch möglichst sorgfältige Auswahl der Lehr¬ 66 kräfte. das Niveau dieser Schulen zu heben, und stets sind sie darauf bedacht, überall, , wo es erforderlich ist, Religionsunterricht einzuführen. Wir haben jetzt eine Prüfungskommission ins Lebengerufen, vor der die Lehrkräfte, die an den Religionsschulen der Gemeinde angestellt werden wollen, ein Examen abzulegen haben. Gegenwärtig befindet sich eine Subkommission des Schul- und Talmud- Thora-Vorstandes, deren Vorsitzender zu sein ich die Ehre habe, in Beratung mit den Dirigenten der Religionsschulen über eine Vereinheitlichung des Lehrplanes. Wenn es gelänge, hier etwas zustande zu bringen, so würde dies einen weiteren Fortschritt in der Entwicklung dieser Schulen bedeuten. Diese Schulen, die wir, ich kann sagen, mit saurem Schweiß in die Höhe gebracht haben, sollen nun den einzelnen Synagogenbezirken überantwortet werden, die nach § 45 c des Antrages mit aller Selbständigkeit darüber schalten und walten können, und ich hege die größte Befürchtung, daß sie ohne die kraftvolle Hand der Zentralstelle bald von ihrer Höhe herabsinken würden. Und die zuerstgenannten Lehranstalten, wahrhafte Zierden von Schulen, sollen sie auch den „Synagogenbezirken" ausgeliefert werden?" „Man braucht kein Prophet zu sein, um vorauszusehen, wie sich die Unzuträglichkeiten und Uebelstände in den Synagogenbezirken häufen würden. Mit dem friedlichen Gemeindeleben dürfte es vorbei sein. Reibungen, Eifersüchteleien. Bestrebungen zur Machterweiterung würden nicht aufhören, ein Teil der besten Kraft der sogenannten „Oberaufsicht" (§ 14) würde aufgerieben werden in der Schlichtung oder in den Versuchen zur Schlichtung von Streitigkeiten, weiterer Separatismus, Zerklüftung würden folgen. Und hängt man erst so lose mit der großen Gemeinde zusammen, so ist die Losreißüng selbst leicht. „Meine Herren! In dieser Versammlung ist ein so verfehlter gefährlicher Antrag sicherlich noch niemals eingebracht worden. Ich spreche nicht von den Absichten der Antragsteller — das bemerke ich ausdrücklich — ich lege ihnen keine Absichten unter, zu denen sie sich nicht bekennen, sondern ich spreche nur von den Zielen des Antrages und den Folgen, die er haben müßte, und da muß ich sagen, der Antrag ist ganz nach dem Rezept gearbeitet: Divide et impera, teile und herrsche. Ich zweifle keinen Augenblick, daß der Vorstand den Antrag ablehnen würde, auch wenn die Repräsentanten-Versammlung, was ich aber für undenkbar halte, anders beschließen sollte, aber wir dürfen uns nicht unter die Fittige des Vorstandes 'zurückziehen, wir müssen dem Vorstande selbst die Lenden stärken, die Repräsentantenversammlung muß selbst klipp und klar sagen, daß sie keine Gemeinschaft mit diesem Anträge haben will.- Wenn es eine schärfere parlamentarische Form der Zurückweisung eines Antrages gäbe als die strikte Ablehnung, so würde ich sie Vorschlägen. So aber muß ich mich begnügen, seine Schädlichkeit, seine Gefährlichkeit festgestellt zu haben und Sie dringend bitten, den Antrag glatt abzulehnen. „Meine Herren! Es freut nlich und es gereicht mir zur Genugtuung, sagen zu dürfen, daß ich nicht bloß für meine Person, sondern auch im Namen meinen Freunde spreche. Ich wiederhole aber, daß ich die Angelegenheit nicht als Parteifrage, sondern als eine Lebensfrage unserer Gemeinde behandle, und darum möchte ich in diesem Falle zu meinen Freunden nicht bloß meine engeren Gesinnungsgenossen zählen, sondern Sie alle, meine Herren, alle diejenigen, die nicht wollen, daß die Berliner jüdische Gemeinde dezimiert werde, die die Voraussicht haben, daß die Annahme des Antrags die Zertrümmerung dieser Gemeinde, Zerklüftung unter ihren Mitgliedern herbeiführen würde, und die im Gegensatz hierzu wünschen und darauf hinarbeiten wollen, daß die Berliner jüdische Gemeinde als solche in ihrem Bestände ungeteilt erhalten bleibe Und daß sie so kräftig fortlebe, wachse und blühe." Geheimrat Binmenthal wendet sich gegen die Ausführungen des Vorredners mit großer Schärfe. Der sorgsam ausgearbeitete Antrag bezwecke nichts weniger als die Zertrümmerung der Gemeinde, deren gegenwärtige Organisation und Bedeutung die Antragsteller wohl zu würdigen wissen. Er sei einzig und allein zum Wohl und im Interesse der Gemeinde gestellt worden. An der hierauf folgenden Debatte beteiligen sich die Herren Emil Cohn II, Rechtsanwalt Dr. Cohn und Benas Levy, der die Mitteilungen über die jüdische Organisation in