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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1908-02-07 · Heft 6 (7.2.1908) · p. Seite 65

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
72 (1908)
Issue
Heft 6 (7.2.1908)
Date
1908-02-07
Page
Seite 65 (sequence 7)
Language
German
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65 beziehungsweise bedürftigen jungen Mädchen die Erträgnisse des Stiftungskapitals überwiesen werden sollen. — Zum Abschluß eines Erbvertrages mit der Frau Dorothea Preuß geb. Wygodzinski und deren Adoptivsohn Herrn Salomon Silberberg wird die Versammlung auf der Grundlage ermächtigt, daß die jüdische Gemeinde zu Berlin auf ihre Rechte aus dem gemeinschaftlichen Testament des verstorbenen Rentiers Preuß und seiner Ehefrau verzichtet und dafür von Frau Preuß mit Einwilligung ihres Adoptivsohnes ein Legat von 10 000 Mark ausgesetzt erhält. — Auf ein Legat der Haskelschen Eheleute in Höhe von 600 Mark zum Zwecke der Grabeserhaltung wird verzichtet, nachdem bereits im vorigen Jahre Frau Haskel eine einmalige Abfindungssumme von 1200 Mark zu gleichem Zweck an die jüdische Gemeinde hat gelangen lassen. — Schließlich wird einem Vergleiche zugestimmt in der Nachlaßsache der Hierselbst verstorbenen Frau Fanny Dorothea Cohn, geb. Misch. Laut Testament, das im ganzen außerordentlich unklar ist, soll ein Teil des Nachlasses ^der jüdischen Gemeinde zu Berlin zur Begründung einer Stiftung -für skrofulöse Kinder übergeben werden. — Es folgt nun der bereits von uns erwähnte Antrag der liberalen Repräsentanten, in einer gemischten Deputation und unter Zuziehung von Fachmännern darüber zu beraten, wie der Inhalt der an denSabbaten aus der Thora vorgelesenen Abschnitte in deutscher Sprache vorgetragen werden soll. Prof. Blaschke begründet den Antrag damit, das; die Institution des Meturgeman, der die Uebersetzung der Thoraabschnitte in der Landessprache wiedergegeben, schon in alter Zeit vorhanden gewesen sei, also nichts Neues geschaffen werde. Die gemischte Deputation werde über den Modus zu beraten haben. Es handle sich nämlich darum, ob der Gottesdienst am Sabbat, auf den es hauptsächlich ankomme, eine Verlängerung vertrage, undwie es mit den Thoraabschnitten zu halten sei, die sich nicht zur Verdeutschung eignen. Die übliche Schrifterklärnng erfülle nicht das, was der Antrag bezwecke. Nach einer kürzeren Debatte, an welcher sich die Herren Weinberg, Geheimrat Blumenthal, Benas Levy und Willibald Loewenthal beteiligen, wird der Antrag einer gemischten Deputation überwiesen. — Die Herren Jnstizrat Veit Simon und Geheimrat Senator stellen den Antrag, ein Gutachten derjenigen Rabbiner, die den Orgelgottesdienst nicht grundsätzlich ablehnen, über die Frage einzuholen, ob der Anstellung jüdischer Organisten Gründe entgegensteheu und der Repräsentantenversammlung die erteilten Gutachten vorzulegen. Prof. Senator begründet diesen Antrag damit, daß es unwürdig sei, bei einem jüdischen Gottesdienst einen andersgläubigen Organisten anzustellen. Er sieht in der Handhabung eines Instrumentes keine Entheiligung des Sabbats, um so weniger, als bei den Altvorderen Instrumente eingeführt waren, die eine weit schwerere körperliche Anstrengung erforderten. Es wurde hierauf beschlossen, die gewünschten Gutachten,und zwar aller Rabbiner, einzuholen. — Es folgt nun ein sehr wichtiger Antrag von den Herren Geheimrat Blu me nt hal und Dr. Ignatz Cohn betreffs Abänderung des Statuts für die jüdische Gemeinde. Es ist das der berühmte Parochial-Antrag, nach welchem die Gemeinde in verschiedene Synagogenbezirke von je ungefähr 5000 Mitgliedern eingeteilt werden soll, von denen jeder einen aus 15 Personen bestehenden Vorstand zu wählen hat. Dem Gesamtvorstand und Repräsentanten sollen ausschließlich unterstehen: das. Finanz-und Steuerlvefen, die Krankenpflege, Waisenfürsorge und Zentralleitung'der Armenpflege, das Begräbniswesen, die Vertretung der Gemeinde nach außen, die Oberaufsicht über das gesamte Synagogen- und Schulwesen wie über das Rabbinat. Den Vorständen der Synagogenbezirke soll übertragen werden die Leitung der zum Bezirk gehörenden Synagogen und Schulen, die Bestimmungen über den Kultiss in denselben, die Wahl des Bezirksrabbiners, der Kantoren und sonstigett Kultusbeamten des Bezirks, der Religionsunterricht in den zum Bezirk gehörenden Schulen und das Armenwesen des Bezirks. Die Rabbiner der einzelnen Synagogenbezirke sollen zusammen das Rabbinat der jüdischen Gemeinde bilden. Die Begründung des Antrags übernimmt Geheimrat Blumenthal in eingehender Weise, indem er die Nachteile der jetzigen Organisation ausführlich auseinandersetzt und die Notwendigkeit der Parochialeinteilung hauptsächlich durch die rapide Vergrößerung der Gemeinde motiviert. In einzelnen Synagogenbezirken könnte noch wesentlich mehr für die Erteilung des Religionsunterrichts geschehen; außerdem sei unter den gegenwärtigen Verhältnissen eine Seelsorge der Rabbiner kaum möglich, während jeder Bezirksrabbiner eine solche sehr wohl ausüben und dadurch manchen Austritt verhindern könnte. Er verweist auf die Gemeindeorganisation in London, wo sich die Einrichtung der Bezirke sehr gut bewähre. Rechtsanwalt Dr. Cohn weist darauf hin, daß der Antrag im wesentlichen durch die Ausführungen des Gemeindevorstehers in seiner Begrüßungsansprache an die neue;; Repräsentanten veranlaßt worden, in der er unter anderem darauf hingewiesen habe, daß die räumliche Entfernung der neu zu erbauenden Synagogen es den Rabbinern immer schwerer machen werde, ihre Funktionen in denselben auszuüben. Nach dem Referenten ergriff Herr Professor Kalischer das Wort. (Wegen der Bedeutung der Frage geben wir das Wichtigste aus seiner Rede nach der stenographischen Aufzeichnung.) Er begann mit dem Ausdruck seiner Ueberzeuguug, die er von Anfang an, , seit er Kenntnis von dem Antrag genonnnen, gehabt habe, daß dessen Annahme keinen anderen Erfolg haben würde, als die Gemeinde zu zertrümmern. In dieser Ueberzeugüng sei er durch die.Ausführungen des Vorredners nur bestärkt worden, er hätte ihnen auch nicht entnehnien können, daß irgend ein triftiger Grund zur Einbringung des Antrages vorliege, und fuhr dann fort: „Demnach frage ich, was ist denn geschehen, daß nun ein solches Geschütz Heraugefahren wird, um den wohlgefügten Bau der Berliner jüdischen Gemeinde zu sprengen? Hat die Verwaltung an irgend einer Stelle versagt? Davon hat man nichts wahrgenommen. Oder hat man Grund zu glauben, daß sie versagen werde? Dafür liegt kein Anzeichen vor. Sind etwa die Aufgaben ihres Amtes den Herren Jacoby, Lachmann, Netter e tutti quanli über den Kopf gewachsen? Nichts hat Derartiges verraten. Man sieht es auch den Herren nicht an. Oder ist die Gemeinde zu groß geworden, daß sie sich nun. teilen müsse? Das meinte ja wohl der Vorredner, aber weit gefehlt, daß ich dies zugeben könnte, kann ich im Gegenteil nur wünschen: Seid fruchtbar und mehret euch; denn über die Kraft und Bedeutung der Zahl braucht man kein Wort zu verlieren. Das Imponierende, das in der Größe und Einheit der Gemeinde liegt, würde, wenn es nach den Antragstellern ginge, in nichts zerfließen, dahinschwinden; die Berliner jüdische Gemeinde würde zur Bedeutungslosigkeit herabsinken. Meine Herren! Wenn die Kleinstaaterei als ein Uebel gilt, sollte es die Kleingemeinderei nicht sein? Die Zugehörigkeit zu dem großen Gemeinwesen macht uns selbstbewußter, aufrechter; sie gibt ein Gefühl, wie es der Römer hatte, wenn er sagen konnte, eivis Hamanns sum. Und wir, wenn auch in unvergleichlich engeren Grenzen, sollten uns selbst des Vorzuges, des stolzen Bewußtseins berauben, sagen zu können: Ich bin Mitglied der großen, einen, ungeteilten Berliner jüdischen Gemeinde? Dieses erhebende Gefühl würde völlig verloren gehen, wenn die Berliner jüdische Gemeinde in solche Splitter nach dem Willen der Antragsteller zerspalten würde. „Meine Herren! Ich behandle den Antrag nicht als-eine Parteifrage, sondern als eine Lebensfrage der Berliner jüdischen Gemeinde, und da möchte ich den Herren Antragstellern das Wort Hillels ins Gewissen rufen: AI tifrosch min ha-zibur! Sondere Dich nicht ab von der Gemeinde. Sie wollen aber noch viel Schlimmeres, Sie wollen die Gemeinde gleichsam von sich selbst absondern, wollen sie in lauter Khillechen zerreißen. Und jedes dieser Khillechen würde natürlich das Judentum oder mindestens die Berliner Judenheit zu repräsentieren meinen mib repräsentieren wollen. Leiden wir noch nicht genug an und unter der Zersplitterung unserer Gemeinschaft? Ist nicht erst neuerdings in einer hochwichtigen, das Lebensintöresse des Judentums berührenden Frage mancher in Aussicht stehender Erfolg im Kampfe für unsere staatsbürgerlichen Rechte und für unsere Gleichberechtigung mit den anderen Konfessionen au der unseligen Zersplitterung, an der Verblendung und dem Obskurantismus einer kleinen Minderheit gescheitert? Wie würde es da aller Wahrscheinlichkeit nach in unserer eigenen Mitte Aussehen, wenn die große Berliner Gemeinde in solche Teilgemeinden zerfiele, wie es der Antrag verlangt! Sehen wir uns daraufhin die einzelnen Paragraphen des Antrages näher an. Ich werde mich kurz fassen. Den „Synagogenbezirken" ist in § 45c eine Selbständigkeit eingeräumt, wie sie nicht größer gedacht werden kann.

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