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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1908-02-07 · Heft 6 (7.2.1908) · p. Seite 64

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
72 (1908)
Issue
Heft 6 (7.2.1908)
Date
1908-02-07
Page
Seite 64 (sequence 6)
Language
German
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64? V: - - - » " ,* J5SV- * w* abgeschlagen. Während den anderen Tnuesen eine dreijährige Dienstleistung in der Armee ohne weiteres das Staatsbürgerrecht verschafft, läßt man die tunesischen Juden zum Militärdienst einfach nicht zu. Der tunesische Jude ist allen Pflichten eines Bürgers unterworfen, aber behandelt wird er wie ein Ausländer. Wie weit die Zustände sich zugespitzt haben, geht zur Genüge daraus hervor, das; ein Blatt wie die?re8se Coloniale in einem langen Artikel „Les israölites tunesiens et la naturalisation“ entrüstet fragt: „Existe-t-il aujourd’hui un pays libre oü nn citoyen honnöt ne puisse concourir aux fonctions de juge? Est il vraiment logique que sous la protection du drapeau de la Republique lalque, des hommes puissent etre juges d’aprfes une loi religieuse differente de la leur?“ In der Tat sollte die Republik, die mit so großer Energie sich von der Macht der Kirche befreit hat, nicht zugeben, daß eine bestimmte Gemeinschaft, die doch tatsächlich aus französischen Bürgern besteht, gezwungen ist. von Richtern sich Recht sprechen zu lassen, nach deren Vorschriften das Zeugnis des Juden nicht gilt, und an deren Rechtsprechung den Juden jede Teilnahme unmöglich ist. Vielleicht ermöglicht der Druck der öffentlichen Meinung, wenigstens der jüdischen, was zu erreichen den tunesischen Juden bis jetzt unmöglich war: daß die französische Regierung die Gleichheit aller vor dem Gesetz auch auf die tunesischen Juden ausdehnt. Das wird freilich nur möglich sein, wenn man sich entschließt, ihnen die Naturalisation unter denselben Bedingungen wie anderen zu gewähren. flus der berliner Gemeinde. 8. Berlin, 2. Februar, /^^n der heutigen, ziemlich ausgedehnten Repräsentanten- % Versammlung wurden nach unwesentlichen geschäftlichen Mitteilungen zunächst die auf Grund der Neuwahlen erforderlichen Abordnungen der Mitglieder in die einzelnen Verwaltungskommissionen vollzogen. Es nmrden entsandt in das Kuratorium des II. Waisenhauses die Herren Löwenberg und Ginsberg. in das Kuratorium des Reichenheim'schen Waisenhauses Herr Löwenberg, in die Veranlagungskommission und in die Kommission zur Beschaffung des Koscherfleifches Herr Lew ins ki, in den Vorstand der neuen Synagoge und irr die Durchreisenden, kommission Herr Emil Cohn II, in die Armenkommission Herr Weinberg und in die Subventionskommission Herr Weile; daran schlossen sich die Abordnungen von Mitgliedern in die bereits bestehenden gemischten Deputationen. Es wurden gewählt in die Deputation zur Vorbereitung des Krankenhaus-Neubaues Herr Weile, in die Deputation zur Vorberatung der Anstellung eines Verwaltungsdirektors für das Krankenhaus Herr Löwenberg, in die Deputation zur Beratung der Frage der Anlegung eines zweiten Friedhofs Herr Lewinski, in die Deputation zur Beratung der vorbereitenden Form künftiger Etats Herr Emil Cohn II, in die Deputation zur Beratung einer eventuellen Aktion zugunsten der rumänischen Juden Herr Lewinski; in die Kommission zur Revision der Kassen und des Depositoriums wurde Herr Emil Cohn II, in das Kuratorium der Ephraim-Stiftung Herr Dr. Ginsberg abgeordnet. Seitens des Schul- und Talmud-Thora-Vorstandes sind von neuem Anträge zur Aenderung der Anciennitätsverhältnisse der Religiouslehrkräfte eingegangen. Aus den bisher getroffenen Anciennitätsfestsetzungen haben sich mehrfach Ungleichheiten und Unbilligkeiten ergeben, und es erschien dem Schulvorstand angezeigt, an Stelle der dehnbaren Bestimmung, wonach die außerhalb einer Religionsschule der jüdischen Gemeinde ausgeübte Lehrtätigkeit in der Regel nicht angerechnet werde, eine feste, Ausnahmen nicht zulassende Norm zu setzen. Der Schulvorstand hat zwar eine Gehaltsskala bereits in Vorschlag gebracht, ist aber noch nicht in eine materielle Beratung darüber eingetreten. Die Versammlung erklärt sich deshalb mit dem Vorschlag des Ausschusses III einverstanden, diese Frage in einer gemischten Deputation zu beraten, in welche die Herren Dr. Ignatz Cohn I, Dr. Minden, Weinberg und Professor Blaschke gewählt werden. — In das Kuratorium des II. Waisenhauses wird Herr Benas Levy, der als Repräsentant aus diesem ausscheidet, nunmehr als Gemeindemitglied vom 1. Janua^ ab und zwar auf besonderen Wunsch des Kuratoriums von der Versammlung einstimmig gewählt. In der Friedhofskommission wurden die turnusmäßig ansscheidenden Mitglieder Willibald Loewenthal, Martin Loose, Karl Löser, Louis Eduard Sachs und Dr. Rosenthal wiedergewählt, neugewählt Herr Eugen Sello. — Zu längerer Debatte führte der in unseren Berichten bereits mehrfach erwähnte Antrag Dr. Cohn, der die Tätigkeit der Waisenkommission, die sich bisher statutengemäß nur mit Vollwaisen, Halbwaisen oder verlassenen Kindern zu befassen hat, auf „verlassene und, so weit möglich, ans andere hilfsbedürftige Kinder" ausgedehnt wissen möchte. Ein weitergehender Antrag will auch diejenigen Kinder in den Bereich der Waisenkommission einschalten, „die zwar nicht verwaist oder verlassen sind, denen indessen die Eltern geeignete Erziehung zu gewähren" außerstande sind. Ueber diesen Antrag haben sich Waisenkommission, Armenkommission und Fürsorgekommission gutachtlich geäußert. Die Waisenkommission empfiehlt eine eingeschränktere Fassung im Antrag I, nämlich „ausnahmsweise in dringlichen Fällen" auch anderen hilfsbedürftigen Kindern zu helfen. Die Fürsorgekommission stimmt bedingungslos dem Antrag l zu, da sie selbst in ihren eigenen Beratungen diese Lücke schon wiederholt empfunden hat. Nur die Armenkommission hat sich aus.einen durchaus ablehnenden Standpunkt gestellt, da sie eine Abgrenzung der Tätigkeit der verschiedenen Kommissionen dann nicht mehr für mög- , lich hält. Der weitergehende Antrag ist von allen drei Kommissionen als zu dehnbar abgelehnt worden. Der Vorstand hat auf Grund der von der Armenkommission vorgebrachten Bedenken beide Anträge abgelehnt. Der Referent des Ausschusses Dr. Minden erörtert noch einmal die begrenzten Aufgaben des Waisenhauses und der Fürsorgekommissionen und betont die Notwendigkeit einer eingehenden Beratung beider Anträge in einer gemischten Deputation. Dr. Ignaz Cohn sieht es als eine ethische und soziale Aufgabe der jüdischen Gemeinde an, für die Erziehung solcher Kinder zu sorgen, deren Väter entweder unheilbar krank oder durch sonstige Unglücksfätle verhindert sind, die Erziehung selbst zu übernehmen. Während Prof. Blaschke ebenfalls für Neberweisung der Vorlage in eine gemischte Deputation eintritt, da unleugbar eine Lücke in unserer Wohlfahrtspflege für die Erziehung solcher Kinder vorhanden, die weder dem Waisenhaus, noch der Fürsorgekommission überwiesen werden können, bittet Willibald Loewenthal die Versammlung, beide Anträge abzulehnen, weil sie nur zu Kompetenzstreitigkeiten der dreizuständigen Kommissionen führen und der Fall eintreten könnte, daß dadurch überhaupt nicht geholfen werde. Justizrat Lilienthal weist mit Bezug auf einen von Dr. Cohn mitgeteilten Fall darauf hin, das; auch die Waisenkommission nur eine Abteilung der jüdischen Armenpflege sei, eine Unterstützung seitens der Armenkommission aber zu keinerlei entehrenden Konsequenzen für die Beteiligten führe. Justizrat Lachinann hebt ebenfalls hervor, daß die Gemeinde sich nicht von den Petenten vorschreibeu lassen könne, von welcher Institution sie Unterstützung erhalten möchten. Für den Dezernenten der Armenkommission Dr. Feilchenfeld sind die beiden beantragten Fassungen unannehmbar, weil sie die Schwierigkeiten, mit denen die Armenkommission jetzt schon zu kämpfen habe, noch erhöhen, dagegen äußert er gegen eine Kommissionsberatung keine Bedenken. Nachdem Dr. Feilchenfeld noch den von dem Vorsitzenden Louis Sachs erhobenen Vorwurf, das; die Armenkommission mit Vorliebe die Beschlüsse der Repräsentantenversammlung verneine, zurückgewiesen hat, stimmt die Versammlung mit Mehrheit der Einsetzung einer gemischten Deputation zu. — Debattelos wird die in bezug auf ihre Höhe noch nicht genau feststehende letztwillige Zuwendung des Landgerichtsrats Viktor Lion an die jüdische Gemeinde zu Berlin zum Zwecke der Begründung einer Gebr. Maximilian und Landgerichtsrat Viktor Lionschen Stiftung zugunsten schulentlassener Voll- und Halbwaisen angenommen. Seitens der Versammlung wird auch einem Vergleiche zugestimmt, der mit den durch Legate bedachten Verwandten des Erblassers getroffen worden ist. — Es findet ferner Annahme die Zuwendung der Geschwister der Frau Jda Ledermann in Höhe von 6000 Mark 4 prozentige Berliner Pfandbriefe zum Zwecke der Errichtung einer Jda Ledermann geb. Nathan-Stiftung, wonach je zur Hälfte einem bedürftigen jungen Manne und einer bedürftigen jungen Frau,

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