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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1908-02-07 · Heft 6 (7.2.1908) · p. Seite 63

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
72 (1908)
Issue
Heft 6 (7.2.1908)
Date
1908-02-07
Page
Seite 63 (sequence 5)
Language
German
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63 ihren Einfluß geltend zu machen versucht. Die Sache befindet sich zurzeit im Stadium der Vorbereitung. Die Staatsregierung sucht sich eingehend zu informieren. Sie hat zu diesem Zweck 15 Rundfragen, welche die gesamte Einrichtung der Judengemeinden berühren, an alle jüdischen Gemeinden zur Be- ' antwortung zirkulieren lassen. Wie aus Nr. 2 der Fragen zu entnehmen ist, gehen die Entschlüsse der Regierung vom Judenedikt 1813 wohl aus, werden aber in Rücksicht auf den gegenwärtigen Stand und die zukünftige Entwicklung darüber hinausgehen. Nabbinat und Schule, die Verwaltung von Kultusgemeinden und deren Vermögen, Umlagen, Gehälter und Stiftungen usw. sind Gegenstand der Rundfragen und des Studiums. Die Regierung dürfte es aber auch, wie es in einer offiziösen Note heißt, freudig begrüßen, wenn aus der Mitte der Landgemeinden die Interessenten ihre Klagen und eventuell die Angabe von Mitteln zur Abstellung derselben bekannt geben möchten. „Nicht nur Vertreter von Großgemeinden oder Rabbiner, .welche beide in der Verwaltung des israelitischen Landesvereins zu Gehör kommen, sollten sich rühmen, das Ohr des Ministers zu haben; die Regierung dürfte Wert darauf legen, auch aus der Reihe der Kleingemeinden zweckdienliche Mitteilungen zu erhalten. Da dieselben zurzeit ediktgemäß nicht organisiert werden können, weil das Edikt nur so viele „Religionsgesellschasten" zuläßt, als es Kultusgemeinden gibt, so dürfte es sich empfehlen, entweder in Sondereingaben oder durch die Presse, jüdische oder politische, der Regierung die einzelnen Gemeindesorgen zur Kenntnis zu bringen." Mit der Bekanntgabe dieser sür alle Juden in Bayern wichtigen^ Zeilen wird die Aufforderung an alle Gemeindevorstände und Lehrer verbunden, zum Wohle der Gesamtheit rührig und tätig zu sein. * Die russische Reaktion wird immer schlimmer. Das Kadettenblatt „Towarischtsch" weist in seiner Jahresbilanz über das Jahr 1907 nach, daß in diesem Jahre 32 Männern, die wegen nachgewiesener Beteiligung an den Pogroms gegen Juden von beit Gerichten zu Freiheitsstrafen verurteilt wurden, aus Grund der kaiserlichen Begnadigung die ganze Strafe erlassen wurde. Diese Zahl dürfte aber in nächster Zeit noch beträchtlich anwachsen, denn wie zum Beispiel eine Meldung aus Zitomir zu erzählen weiß, hat der russische Justizminister den Zitomirer Gerichten Auftrag erteilt, den Strafvollzug an den wegen Beteiligung an den dortigen Judenmetzeleien Verurteilten bis auf weiteres aufzuschieben. Einen hübschen Beitrag zur Beurteilung der russischen Rechtspflege liefert folgendes Telegramm der „Ruff. Korr." aus Kiew: „In dem Prozeß gegen die Veranstalter des Pogroms in Kiew hat das Gericht in weitestgehender Weise alle von dem Verteidiger der Pogromverbrecher geladenen Zeugen zugelassen. Dagegen sind die Zeugen der geschädigten Juden, die als Privatkläger auftreten, abgelehnt worden. Infolge dieser parteiischen Stellungnahme des Gerichts verließen sämtliche Vertreter der Geschädigten mit Rechtsanwalt Kalmanowitz an der Spitze den Gerichtssaal, nachdem sie vorher folgende Erklärung zu Protokoll gegeben haben: Wir wollten den Beweis führen, daß der Pogrom wohlvorbereitet und organisiert war; da aber das Gericht uns verbietet, die Tätigkeit des Militärs und der Polizei während des Pogroms zu berühren und die Vernehmung unserer Zeugen ablehnt, müssen wir auf die weitere Teilnahme am Prozeß verzichten!". Petersburger Blättermeldungen zufolge wird der Chef des Pariser Bankhauses Rothschild, Baron Edmund Rothschild, in den nächsten Tagen in Petersburg erwartet, wo er auch vom Zaren empfangen werden soll. Die Blätter messen dieser Audienz eine große politische Bedeutung bei, wobei ausdrücklich betont wird, daß es sich nicht um die neue russische Anleihe handle. Nun, jeder Sachkundige weiß, daß Baron Edmund Rothschild für eine Anleihe kaum zu haben sein dürste, es sei denn, daß die russische Regierung durch ganz bestimmte Taten, nicht durch Versprechungen sich zu Kulturkonzessionen bereit findet. Daß aber die Reise, wenn sie wirklich stattfindet, mit der Anleihe, deren Rußland dringend bedarf, überhaupt nicht in Verbindung steht, wird schwer zu glauben sein. * Der entsetzliche Königsmord in Portugal nimmt das allgemeine Interesse in Anspruch. Alle zivilisierten Menschen, welcher Partei sie auch angehören mögen, sind einig in der Entrüstung über dieses anarchistische Verbrechen, das die Blicke der ganzen. Kulturwelt wieder einmal auf die Stadt an den Ufern des Tajo lenkt, die schon so viele Schicksale erlebt hat. Für uns Juden erwächst natürlich aus den Gedanken an Stadt und Land eine Fülle geschichtlicher Erinnerungen, von denen die jüngsten einen Zusammenhang mit dem unglücklichen König Carlos haben. War es doch unter seiner Negierung, daß die kleine jüdische Gemeinde zu Lissabon — in ganz Portugal leben etwa 1200 Juden, davon 500 in Lissabon selbst — am 25. Mai 1902 eine Synagoge einweihen durfte, die erste auf dem Boden der pyrenäischen Halbinsel, wo die letzte vor mehr denn vierhundert Jahren geschloffen worden war, und über die sie die Inschrift setzen durste: ,8obaare ha-Tikwah“ („die Pforten der Hoffnung"). Auch sonst erwies sich König Carlos, wie sein Vater, den Juden günstig. Viele sind von ihm ausgezeichnet, und der portugiesische Konsul in Livorno, Guido Chajes, sogar zum Grasen gemacht worden. Sein Großvater Pedro V. hatte beim Besuch der portugiesischen Synagoge in Amsterdam. 1858 das geschichtlich denkwürdige Wort ausgesprochen: „Portugal hat einen großen Akt der Ungerechtigkeit in unserer Geschichte wieder gut zu machen." In jedem Falle hat der in so entsetzlicher Weise ums Leben gekommene Fürst an der Sühne dieses geschichtlichen Unrechts sich in durchaus würdiger und humaner Weise beteiligt. * Ueber die Lage der Juden in Tunis haben wir erst kürzlich einen eingehenden Bericht gebracht, dessen Angaben jetzt von einem Korrespondenten der N. J. G. vollinhaltlich bestätigt werden. Dieser schreibt nämlich u. a. Folgendes: „Da es den Juden in Frankreich im allgemeinen nicht gerade schlecht geht, sie wenigstens die Rechte haben, die ihnen als loyalen Staatsbürgern ebenso wie allen anderen zukommen, so nimmt man im Auslande gewöhnlich an. auch allen anderen unter französischer Herrschaft stehenden Juden seien die vollen Bürgerrechte gewährt. Das ist jedoch beispielsweise hier in Tunis nicht der Fall. Die hiesige Verwaltung ist, wie selbst nicht judenfreundliche Blätter zugeben, durchaus klerikal und antisemitisch und hat den alten Zustand treulich bestehen lassen, um nur ja den Juden keine Besserung ihrer Lage zu gewähren. Diese Situation, daß hier die Juden unter der Rechts¬ und Verwaltungshoheit von Mohammedanern stehen, die es nicht anders gewöhnt sind, als die Juden als eine rechtlose, jeder Willkür preisgegebene Gemeinschaft zu betrachten, sollte wirklich einmal die europäische Oeffentlichkeit beschäftigen. In der französischen Presse spricht man jetzt viel von der Rechtlosigkeit der tunesischen Juden, besonders der Unmöglichkeit, die französische Staatszugehörigkeit zu .erlangen. Während es sonst in Frankreich nicht gär so schwer hält, Bürger zu werden, ja während alle in Frankreich Geborenen, auch die Kinder von Ausländern, zunächst ohne weiteres als Franzosen gelten, bis sie eventuell später reklamieren, — wird den tunesischen Juden trotzdem jedes Gesuch um Naturalisation rundweg

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