Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 72 (1908)
- Issue
- Heft 6 (7.2.1908)
- Date
- 1908-02-07
- Page
- Seite 62 (sequence 4)
- Language
- German
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Quellen, aus benen verletzende Geringschätzung und Mißachtung der Angehörigen anderen religiösen Bekenntnisses, konfessioneller Hader und Zwiespalt fortgesetzt Nahrung erhalten. Dagegen läßt gemeinsame Arbeit auf den verschiedenen Gebieten des öffentlichen Lebens die Vorurteile schwinden und führt zur Anerkennung und Achtung eines jeden ehrlichen religiösen Bekenntnisses. Darin aber liegt die beste Gewähr für die Erhaltung des religiösen Friedens unter den verschiedenen Konfessionen. In diesem Sinne will die Deutsche Vereinigung für ein einträchtiges Zusammenarbeiten der verschiedenen Bekenntnisse, für den Schutz und die Freiheit aller Kirchen- und Religionsgemeinschaften, für die Anerkennung ihrer vollen staatsbürgerlichen Gleichberechtigung und Gleichstellung wirksam eintreten." Gewiß, es war auf der Kölner Versammlung weder von Juden, noch von Antisemiten die Rede. Aber die Juden können jedes Wort, das die Begründer der Deutschen Vereinigung, Katholiken und Protestanten, gesprochen haben, mit gutem Gewissen unterschreiben, während die mit ihrem Deutschtum stets renommierenden Antisemiten bei jedem Wort hätten schamrot werden müssen, wenn sie das überhaupt noch könnten. Man wird nach dem hier Gesagten zugeben, daß ein jüdisches Fachblatt sehr wohl Grund hat, sich mit der Deutschen Vereinigung zu beschäftigen, und die Juden werden gern aus Patriotischem wie aus jüdischem Interesse die Fortschritte der Vereinigung verfolgen und ihr jeden Erfolg wünschen. Dir Mache. Berlin, 4. Februar, ie freisinnigen Parteien haben im Reichstag zur zweiten Lesung des Etats für den Reichskanzler und die Reichskanzlei einen Antrag eingebracht, wonach die Regierungen aufgefordert werden sollen, eine Novelle zum Gesetz über den Erwerb und Verlust der Bundes- und Staatszugehörigkeit einzubringen. Es wäre sehr wünschenswert, daß diese Verhandlungen den Reichskanzler veranlaßten, auch die Bestimmungen, die für den Erwerb der Reichsangehörigkeit bestehen, einer Prüfung zu unterziehen. Geschieht das, so wird erwartet werden müssen, daß in der bisx herigen Praxis endlich einmal ein Wandel eintritt. Welches ist diese Praxis? Die Verleihung der Staatsangehörigkeit an Ausländer, die Naturalisation, ist Sache der Einzelstaaten. Sie erfolgt im Verwaltungswege. Der Einzelstaat ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Naturalisation vorzunehmen. Ihre Gewährung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, und zwar muß der Antragsteller nach den Gesetzen seiner Heimat verfügungsfähig sein, er muß ferner unbescholtenen Lebenswandel Nachweisen, er muß an dem Orte, wo er sich niederlassen will, eine eigene Wohnung oder ein Unterkommen finden, und endlich, er muß imstande sein, nach den Ortsverhältnissen sich und seine Angehörigen zu ernähren. Demgemäß ist, ehe die Naturalisation erteilt wird, die Gemeinde oder der Armenverband gutachtlich zu hören. Aber auch wo alle diese Voraussetzungen zutreffen, wird die Naturalisation noch nicht gewährt; vielmehr sind für die Entscheidung der Verwaltungsbehörden noch andere Erwägungen maßgebend, Anweisungen, die sich der öffentlichen Kenntnis entziehen. Ein angesehenes liberales Blatt macht darüber folgende, durchaus zutreffende Mitteilungen: „Von vornherein wird sich eine allgemeine Verpflichtung des Staats, alle Personen, die nicht gerade beschälten oder vermögenslos sind, in seinen Verband aufzunehmen, nicht rechtfertigen lassen. Es muß ihm die Freiheit zustehen, in einzelnen Fällen die Naturalisation aus bestimmten Gründen im öffentlichen Interesse zu versagen. Aber unbillig erscheint es, ganzen Kategorien von Bewerbern gegenüber diese Versagung zur Regel zu machen und eine Abweichung von der Regel außerordentlich zu erschweren, unbillig und unbegründet, die Naturalisation solchen Personen zu versagen, die seit langen Jahren in Deutschland wohnen, in Deutschland heimisch geworden sind, durch und durch deutsch empfinden und kein anderes Vaterland kennen als das Deutsche Reich.. Diese Fälle sind sehr zahlreich. Es kommt fortwährend vor, daß Männer, die seit 10, seit 20 und mehr Jahren in Deutschland wohnen und ihr Gewerbe treiben, ihre Steuern' zahlen und allen Pflichten gewissenhaft Nachkommen, auf ihr Gesuch um das Staatsbürgerrecht eine ablehnende Antwort erhalten. Weshalb? Gründe werden nicht angegeben. Schema F. Das ist für sie nicht nur peinlich, sondern oft auch störend und nachteilig. Die Kinder wachsen heran; der Sohn, der es nie anders gewußt hat, als daß er Deutscher sei, der die deutsche Schule besucht hat, die deutsche Universität bezieht, möchte sich dem Richterstande, dem Beamtenstande zuwenden. Ja, wenn er nur nicht Ausländer wäre! Der Geschäftsmann läßt sich auf Unternehmungen ein, die erst in der Zukunft Ertrag bringen. Er baut Häuser, errichtet Fabriken. Wie aber, wenn er morgen ausgewiesen wird? Oder wenn nicht morgen, so in Jahr und Tag? Schwebt doch über dem Ausländer immer das Damoklesschwert der Ausweisung! Sie ist ebenso wie die Erteilung der Naturalisation allein von dem Ermessen der Verwaltungsbehörde abhängig. Und wie die Befugnisse gehandhabt werden, richtet sich nach den politischen Verhältnissen, die stetem Wandel unterworfen sind. Wir kennen Personen, die seit einem Menschenalter in Berlin ansässig sind, Hunderte Arbeiter beschäftigen, in gewerblichen und gesellschaftlichen Kreisen mit Recht hohes Ansehen genießen, zum Aufschwung des deutschen Handels und der Industrie und zur Steigerung der Steuerkrast redlich beigetragen haben; kein Makel haftet aus ihrem Namen, kein Zweifel ist an ihrer deutschen Gesinnung, und doch, so oft sie um die Naturalisation einkamen, erfolgte prompt der ablehnende Bescheid. Mitunter gab wohl ein freundlicher Herr im Polizeipräsidium achselzuckend die Auskunft: Wir möchten ja gern, aber wir dürfen nicht. Gegen den Antragsteller liegt häufig nichts vor, gar nichts, als — sein Glau densbekenntnis. Das ist nicht das einzige Hindernis; es kommen auch Abweisungen bei solchen Personen vor, die den Taufschein vorzeigen können. Aber am häufigsten freilich ist die Abweisung bei solchen Bewerbern, die nichts verbrochen haben, als daß sie Juden sind. Es soll nämlich noch aus der Zeit, wo die Massenausweisungen Mode wurden, ein Staatsministerialbeschlnß existieren, wonach ausländischen Juden ohne Rücksicht darauf, wie lange sie in Deutschland wohnen, regelmäßig die Naturalisation versagt werden soll. Es heißt auch, daß zwischen den Bundesstaaten ein Abkommen bestehe, wonach außerhalb Preußens die Naturalisation ebenso wie in Preußen erschwert werde. Die Praxis ist unbillig und ungerecht und widerspricht den in Kulturstaaten herrschenden Anschauungen. Es darf erwartet werden, daß sich dieser Erkenntnis auch allgemach weder der leitende Staatsmann nckch die verbündeten Negierungen entziehen können. Wenn ■ mithin hinsichtlich des Verlustes der Reichsangehörigkeit ein Wandel eintreten soll, wie die bürgerliche Linke mit Recht verlangt, so wird hoffentlich ebenso ein durchgreifender Wandel hinsichtlich des Erwerbes der Reichsangehörigkeit ehestens eintreten und dadurch ein Brauch beseitigt, von dem schon bisher galt, daß der Bruch mehr ehrt als die Befolgung." In Bayern beschäftigt man sich noch immer mit der Abänderung des Judenedikts vom Jahre 1813. Inzwischen haben der „Landesverein für israelitische Kultus gemeinden" und andere Persönlichkeiten, Rabbiner, Vorstände von Großgemeinden und ailch andere einflußreiche Männer, an maßgebender Stelle