Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 72 (1908)
- Issue
- Heft 3 (17.1.1908)
- Date
- 1908-01-17
- Page
- Seite 29 (sequence 7)
- Language
- German
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29 AMMWUMM find nunmehr in. allen Städten einznrichten und können auch in Landgemeinden und Gefämtfchulverbändenl von mehr als 3000 Einwohnern auf Beschluß der Gemeindeorgane eingerichtet werden. Bei den weitgehenden Befugnissen, die der Schuldeputation fortan zugestanden : sind, ist natürlich die Zusammensetzung derselben von großer Bedeutung. Dieselbe besteht aus Mitgliedern des Gemeindevorstandes, aus Stadtverordneten, aus besonderen Sachkundigen und Geistlichen (beziehungsweise Rabbinern). Ueber die letzteren heißt es in der Anweisung: „Den vorgenannten Mitgliedern tritt außerdem der Ortsrabbiner hinzu, sofern sich in der Stadt (Landgemeinde, Eesamtschulverband) mindestens zwanzig jüdische Volksschulkinder befinden. Ortsrabbiner ist der für den betreffenden Ort zuständige'Rabbiner, gleichviel ob er am Orte wohnt, nicht aber der nebenher mit dem Religionsunterricht: usw. betraute Rabbiner der Nachbargemeinde. Im übrigen ist es nicht ausgeschlossen, daß auch als sachverständige Mitglieder der Schuldeputation sogut wie Geistliche auch Rabbiner gewählt werden können. In dem Abschnitt über die Ernennung und Wahlvestätigung der Schuldeputativn heißt es: „Die Schulaufsichtsbehörde hat die Wahlen der Mitglieder und den Eintritt des Rabbiners zu bestätigen. Sie hat darauf zu achten, daß die Genannten ihrer ganzen Persönlichkeit nach die Gewähr bieten, daß die Geschäfte der Schuldeputation, insbesondere auch bei der Ausübung der Schulaufsicht, dem Interesse der Schule gemäß geleitet werden." Außerdem können auch Schulkvmmissionen für eine oder mehrere Volksschulen durch Gemeindebeschluß eingesetzt werden. Es heißt darüber in der Anweisung: „Die Einrichtung derartiger Kommissionen ist in den letzten Jahren insbesondere erfolgt bei der Auflösung von konfessionellen Schulsozietäten unter Kommunalisierung der Schulen, um gegenüber der Kommunalverwaltung eine Gewähr für die Wahrung der konfessionellen Interessen zu bieten.. Wo derartige Organe unter oder neben einer Schuldeputation oder ohne eine solche schon bisher in Gemeinden bestehen, in denen die Volksschullast den bürgerlichen Gemeinden obliegt, hat es dabei sein'Bewenden; doch ist ihre Zusammensetzung und Zuständigkeit anderweit nach Maßgabe des Gesetzes zu regeln, und sie werden der (neugebildeten) Schuldeputativn untergeordnet. Ihre Aushebung darf nur aus erheblichen Gründen erfolgen." Bei dem Kapitel Schulvorstände in Landgemeinden heißt es bezüglich der Zusammensetzung derselben: „Sind nur Lehrer einer Konfession vorhanden, so tritt der Pfarrer der anderen Konfession und der Rabbiner nicht ein. Wegen des Rabbiners wird im übrigen ans A. IV. ie der Anweisung verwiesen." ’ Es ist dies der zuerst zitierte Paragraph über den Eintritt der Rabbiner in die Schnldeputation. Wie man sieht, erweitert sich durch das neue Gesetz der Wirkungskreis der Rabbiner Preußens in ansehnlicher Weise. * Der ungarische Kultusminister Graf Apponyi beabsichtigt tatsächlich, die Regelung sämtlicher ungarischen konfessionellen Streitfragen durchzusühren. Binnen kurzem soll der Landeskatholikenkongreß einberufen werden. Gleichzeitig soll auch die Judenfrage einer Lösung zugeführt werden. Der Kultusminister hat in unverbindlichen Beratungen 'mit zahlreichen israelitischen Abgeordneten, Magnatenhausmitgliedern und anderen Persönlichkeiten sich über den Stand dieser Angelegenheit informiert und zunächst Aufklärungen gesucht, ob es nicht gelingen könnte, die orthodoxen und liberalen Inden einander näher zu bringen, damit man ein vollständiges Znsammenschmelzen beider Fraktionen durchführen könnte. ' Der Minister geht von dem Standpunkte ans, daß der Staat nur eine und nicht zwei jüdische Konfessionen anerkennen dürfe, weshalb die Grundbedingung zur Regelung der Judenfrage in der organisatorischen Vereinigung der Liberalen und Orthodoxen bestehen müsse. In ihren Gebräuchen, dem religiösen Zeremoniell und dergleichen könnten natürlich die Orthodoxen ihre Selbständigkeit bewähren wie bisher, ihre Gemeindeautonomie dürfte aber erlöschen. Aus den Informationen, die Minister Apponyi über die Durchführungsmöglichkeit dieses seines Planes erzielte, konnte er die Ueberzeugung schöpfen, daß von einein freiwilligen Zusammengehen der Liberalen mit den Orthodoxen leider nicht die Rede sein könne. Insbesondere sind es die Orthodoxen, die geradezu einen Kampfstandpunkt einnehmen und ihre Gemeindeantonomie vollständig bewahren wollen. Eine hervorragende Persönlichkeit wagte dem Minister zu sagen, die Liberalen könne man gar nicht als wirkliche Juden anerkennen. Wenn man ein einheitliches Judentnnl schaffen wolle, dann müßten alle Liberalen zur Orthodoxie übertreten. Unter solchen Umständen pflegt nunmehr Graf Apponyi darüber Beratungen, inwiefern eine Bereinigung der Liberalen und Orthodoxen auf gesetzlichem Wege dnrchgeführt werden könnte. Geht es nicht mit friedlichen Mitteln, so wird der Minister durch Anwendung der Regierungsmacht ein einheitliches Judentum in Ungarn schaffen. Er hofft hierbei nicht nur die Unterstützung des Parlaments, sondern auch des größten Teils der Juden zu finden. Bevor der Minister an die Durchführung sein es,.Plan es schreiten wird, dürften die Konferenzen mit den maßgebenden Faktoren nochmals ausgenommen werden. Ob sie bei der Hartnäckigkeit der ungarischen Orthodoxie irgendwelche Aussicht auf Erfolg haben, ist leider mehr als zweifelhaft. $ Rumänien braucht wieder einmal Geld, und zwar sehr viel Geld. Die neuen Gesetze, die in diesem Jahre in Kraft treten sollen, stellen an die Negierung große Anforderungen; außerdem wird nun noch ein Entschädigungsgesetz vorgelegt, das fünfzehn Millionen Franken fordert, um die bei den letzten Unruhen zu Schaden gekommenen Gutsbesitzer zu entschädigen. Die rumänische Negierung, braucht also wieder einmal die jüdischen Bankiers. Um diesen nun etwas Honig um den Mund zu streichen, verbreitete die Negierung kürzlich das Gerücht, daß noch im Januar b. I. eine Kommission zusammentreten werde, um die sogenannten Schultaxen abzuschaffen. Das sind die Extraabgaben, die für die jüdischen Kinder schon von der Volksschule.au entrichtet werden müssen und die pro Kind etwa 30 Franken jährlich betragen. Wie richtig die Kombination ist, daß diese großartige Reform durchaus nicht etwa liberalen Anwandlungen unserer „liberalen" Regierung ihre Entstehung verdankt, sondern lediglich ihrem gegenwärtig wieder einmal akuten Geldmangel, mag man daraus ersehen, daß der jetzige Unterrichtsmiuister, einer der verbissensten Antisemiten Rumäniens, seinerzeit selbst die Schultaxen bei einer „Reorganisation" der Schulen im Jahre 1897 durchgeführt hat, und daß derselbe Herr noch vor zwei Wochen'mit einer rein antisemitischen Rede in der Kammer debütierte. Wenn aber die jüdischen Finanzleute ihre Schuldigkeit getan haben werden, dann wird sich wohl wieder die Notwendigkeit Herausstellen, die Schültaxen von neuem zu erheben, vielleicht mit entsprechendem Aufschlag für den in der Zwischenzeit erlittenen Verlust.