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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1908-01-17 · Heft 3 (17.1.1908) · p. Seite 28

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
72 (1908)
Issue
Heft 3 (17.1.1908)
Date
1908-01-17
Page
Seite 28 (sequence 6)
Language
German
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Die Woche. Berlin, 15. Januar. 3e öfter wir genötigt waren, uns gegen Herrn Professor Adolf Harnack polemisch zu wenden, desto angenehmer ist es uns, ihm einmal entschieden zustimmen zu dürfen. Und diese Gelegenheit wollen wir nicht ungenutzt vorübergehen lassen. Wie bereits gemeldet, hat die „Neue Freie Presse" am Ausgang des verflossene!: Jahres ans Anlaß des erneuerten -Sturmlaufs der Wiener Christlich-Sozialen gegen die „Verjndung" der Universitäten einige hervorragende Gelehrte um ihre Ansichten über dieses moderne Schlagwort der Antisemiten befragt; unter diesen war auch Harnack. Er macht in seinem „Rasse, Votksüberlieferung und Individuum" betitelten Aufsatz folgende treffende Bemerkungen: „. . . Diese entscheidenden Beobachtungen legen die. Annahme sehr nahe, das; auch der jüdische Typus, wie er unter uns-besteht, viel weniger ein Nassetypus ist als ein erworbener. Die Geschichte, welche die Juden erlebt haben, diese größte Tragödie eines Volkes, hat in erster Linie ihre Eigenart gestaltet. Jedenfalls fehlt'jedes Mittel, um zu unterscheiden, was der Rasse gebührt und was den geschichtlichen Mächten. Aber selbst wenn sich eine solche Unterscheidung vollziehen ließe, sei es hier, sei es in bezug auf die Verschiedenheiten von Deutschen, Tschechen. Polen, Italienern usw., wäre es unverständlich und unsittlich, den Wettkampf zwischen den Völkern als Rassenkamps zu führen. Ich muß bemerken, daß schon das Wort „Rasse" in den Verbindungen, in denen es heute vielfach gebraucht wird, inhuman und beleidigend lautet, als hätten wir es mit dem Tierreich zu tun. Was die „Rasse" bewirkt, das können wir weder ergründen, noch durch zornige Worte verändern; darum dürfen, wir in dem Wettkainpf wie der Geister, so der Völker nur unseren geschichtlichen Erwerb einsetzen. Ihn sollen wir mit allen loyalen Mitteln bewahren, ausbilden und verteidigen. Für ihn müssen und dürfen wir streiten, und wenn lvir ihn über unsere eigenen Grenzen hinaus zur Anerkennung und zum Siege bringen, so ist es ein rechtschaffener Sieg und eine rechtschaffene Eroberung; denn alles, was geschichtlich erworben ist, kann übertragen werden, und es soll sich mit dem Erwerbe anderer messen, damit das Stärkste und Beste allmählich zu immer ausgebreiteter Herrschaft kommt. Mag es sich dann nach der unergründlichen Eigenart der verschiedenen Völker anss neue wieder modifizieren — das geistig Gemeinsame wird sich stärker erweisen als alle durch die „Rasse" herbeigeführten Modifikationen, und allein in dieser Gewißheit wurzelt die Hoffnung auf den Fortschritt und die zunehmende geistige Einheit des Menschengeschlechts. Diese Hoffnung wird dagegen durch nichts anderes so sicher niedergehalten wie durch den Appell an die „Rasseninstinkte" und die „Rassenkämpfe". Doppelt verwerflich aber sind diese Kämpfe, wenn sie zugleich im Namen, der christlichen Religion geführt werden sollen; denn es ist ein Hohn auf diese Religion, die von der Einheit des Menschengeschlechts ausgeht und sich die Verbrüderung der Menschheit zum Zweck gesetzt hat, sie für Rassenkämpfe zu mißbrauchen. Die Herabwürdigung, die sie dadurch erfährt, kann durch nichts entschuldigt werden — am wenigsten durch die Sorge sür die Ausrechterhaltuttg der Religion, als bedürfe sie eines solchen Schutzes. Ich gestehe, das; es sür mich auf den: ganzen sozialpolitischen Gebiet xeine widerwärtigere und empörendere Erscheinung gibt, als der Fanatismus und die Heuchelei, welche die egoistischen Ansprüche auf Macht und Herrschaft mit dem doppelten Tuch der Rasse und der Religion 311 decken. flicht. Das ist noch viel schlimmer als ein Rückfall auf geschichtliche Stufen, die längst überwunden sein sollten; denn es geschieht mit beflecktem Gewissen und in der Regel wider besseres Wissen ..." Das sind goldene Worte, die sich auch unsere Christlich- Sozialen in ihr Stammbuch einschreiben lassen können. ft In der vergangenen Woche ist der preußische Unterrichtsetat dem Abgeordnetenhanse vorgelegt worden. Er interessiert die jüdischen Gemeinden diesmal besonders mit Rücksicht auf die durch das Volksschulgesetz verursachten' Mehrforderungen. Der Verband der deutschen Juden und der Deutsch-Israelitische Gemeindebund werden den Vorständen jüdischer Volksschulen über einzelne Etatsfragen gern Auskunft geben, da sie zu diesem Zweck eine gemeinschaftliche Kommission gebildet haben.. Der sogenannte Resolutionsfonds, das heißt der Betrag, den die Regierung auf die Resolution des Landtags hin zur Verwendung für jüdischen Religionsunterricht fordert, beträgt 40 000 Mark. Zur Begründung heißt es: „Es ist in Aussicht genommen, da, wo für den jüdischen Religionsunterricht nicht durch jüdische öffentliche Schulen oder seitens der bürgerlichen Gemeinde durch. Anstellung jüdischer Lehrkräfte an den öffentlichen Volksschulen oder in anderer Weise gesorgt ist, den leistungsschwachen Synagogengemeinden die Beschaffung des jüdischen Religionsunterrichts durch Gewährung von Beihilfen in solchen Fällen zu erleichtern, in denen dauernd mindestens 12 jüdische Kinder vorhanden sind." Es muß auffallen, daß die Regierung das Wort „leistungsschwach" in die Vorlage hineingebracht hat, welches in der Resolutivn des Landtags fehlt. Die Regierung kscheint danach auf dem Standpunkt zu stehen, und hat dies auch durch die Höhe des Fonds zum Ausdruck gebrächt, daß es sich nur um eine Art Almosen handelt, das man Bedürftigen aus allgenieinen Mitteln reicht. In der Kommission des Abgeordnetenhauses, in welcher die Resolution beraten wurde, wurde dieser. Standpunkt nicht vertreten; vielmehr erachtete man es als eine Forderung ausgleichender Gerechtigkeit, daß ebenso wie die jüdische:: Steuerzahler die Kosten des christlichen Religivnsnnterrichts mit aufzubringen haben, so auch der Staat als solcher in entsprechendem Maße für den jüdischen Religionsunterricht mitsorgen müsse. Es ist anzunehrnen, daß im Landtage der frühere Standpunkt in Erinnerung gebracht wird. Daß die Heranwachsende Jugend, auch die jüdische, nirgend ohne Religionsunterricht bleibt, liegt sicher nicht bloß 'im Interesse der jüdischen Gemeinden, sondern des Staates in seiner Gesamtheit. Das ist in Worten oft genug von maßgebender Seite betont worden; hier ist eine Gelegenheit, diese Auffassung in die Tat zu übersetzen. ft Seitens des Kultusministeriums ist abermals eine Anweisung zur Ausführung des Volks sch ul ge setz es erlassen worden; dieselbe regelt die Zusammensetzung und Zuständigkeit der Schuldeputationen und Schulvorstände und ihr Verhältnis zu den verfassungsmäßigen Gemeindeorganen. Namentlich diese letzte Anweisung ist für die in vollem Gange befindliche Vorbereitung zur Ausführung des am 1. April 1908 in Kraft tretenden Gesetzes von großer Bedeutung. Die Ueberteitungskommission, welche der „Verband der deutschen Juden" gemeinschaftlich mit dem „Deutsch-Israelitischen Gemeindebund" gebildet, hat bereits Fingerzeige ausgearbeitet, welche den Gemeinden zu den drei Ausführungsanweisungen für das am 1. April 1908 in Kraft tretende Volksschnlunterhaltungsgesetz in nächster Zeit übersandt werden. Es wurde nur das Erscheinen des preußischen Haushaltentwurfes abgewartet, ohne den diese Ausarbeitung nicht vollkommen verständlich wäre. Wir wollen deshalb für heute aus der „Anweisung" des Kultusministeriums nur einige besonders wichtige Punkte' hervorheben. Es handelt sich hauptsächlich um die Bildung von Schuldeputationen und Schulvorständen. .Die ersieren

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