Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 72 (1908)
- Issue
- Heft 3 (17.1.1908)
- Date
- 1908-01-17
- Page
- Seite 27 (sequence 5)
- Language
- German
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der nach seinen Worten nur eine redaktionelle Aenderung bezweckte, in Wirklichkeit aber die den Kommunen gewährte Befugnis beseitigte, jüdischen Religionsunterricht an christlichen Volksschulen einzurichten und vollbeschäftigte jüdische Lehrer zur Anstellung zu bringen. Der Antrag Marx wurde angenommen — die bisherige Arbeit war vergebens gewesen. -Zwar war nianche Verbesserung in den Regierungsentwurf hineingekommen — aber das war verhältnismäßig unerheblich gegenüber der Frage des Religionsunterrichts, auf deren Regelung alle Kräfte gerichtet gewesen waren. Der Verband suchte in der dritten Lesung seine verlorene Position durch einen Antrag wieder zu erobern, der von allen Parteien unterzeichnet war, vom Zentrum an erster Stelle: der Abgeordnete Marx mochte inzwischen eingesehen haben, daß es dem Grundsätze der Gerechtigkeit, den seine Partei zu vertreten erklärt, nicht entsprach, zugunsten einer verschwindenden Minderheit über die Forderungen der gewaltigen im Verbände vereinigten Mehrheit der preußischen Juden hinwegzuschreiten; es wurde eine Form gesunden, die die Kommissionsbeschlüsse ihrem Inhalte nach im wesentlichen wiederherstellte. Aber zwischen Lipp' und Kelchesrand schwebte wieder der dunklen Mächte Hand. Völlig unerwartet zog bei der Beratung am 28. Mai der Abgeordnete Marx seine Unterschrift zurück. Zentrum und auch die Konservativen blieben — bis auf eine formale Aenderung — bei den für die Juden ungünstigen Beschlüssen zweiter Lesung. Daß die Orthodoxie wieder Maulwurfsarbeit geleistet hatte, daß der Abgeordnete Marx nur der Wortführer der Freien Vereinigung gewesen war, beweist der Bericht unwiderleglich durch die Notiz aus der ultramontanen „Jllinger Zeitung": „Die Verhandlungen mit den maßgebenden Kreisen der orthodoxen Juden und der Regierung sowie die Vertretung der Ansicht der Orthodoxen im Plenum des Landtages übernahm der Abgeordnete Marx. . . . Dieses erfolgreiche Eintreten des Abgeordneten Marx für die orthodoxen Juden wurde von diesen in verschiedenen Dankschreiben an Herrn Marx anerkannt." Die Vorlage ging an das Herrenhaus; der Verband sprach diesem gegenüberpflichtgemäß die dringende Bitte aus, mindestens die Kommissionsbeschlüsse wiederherzustellen. In der Zwischen-- zeit aber entschloß sich der Ausschuß des Verbandes zu einem Schritte, der nach allem, was vorhergegangen war, ihm zur Ehre gereicht. Frei von aller persönlichen Empfindlichkeit, streckte er den Gegnern die Hand zum Frieden hin. Er suchte die Mißverständnisse aufzuklären und richtete mit bewundernswürdiger Selbstentsagung an die Israelitische Religionsgesellschaft zu Frankfurt a. M. die erneute Aufforderung, sich ihm anzuschließen, Meinungsverschiedenheiten im Innern auszutragen und damit nicht nach außen hervorzutreten, da ein derartig getrenntes Hervortreten nach außen für die gemeinsamen Gegner nur einen willkommenen Hebel biete, um die gemeinsamen Interessen zu schädigen. In ihrem Antwortschreiben geht die Israelitische Religionsgesellschast über die Aufforderung des Verbandes schweigend hinweg! — Manchem vielleicht wird dieser Annäherungsversuch unbegreiflich erscheinen, der Verband glaubte um der Sache willen seine Pflicht zu tun. Das Herrenhaus versagte. Trotzdem der Verband dort manchen Fürsprecher hatte, bestätigte es im wesentlichen die Beschlüffe des Abgeordnetenhauses. Der Bericht der Herrenhauskommission erklärt ausdrücklich: „In eingehender Weise fanden die Sondervorschriften des Z 40 betreffs der jüdischen Volksschulen und der anderweit beschulten jüdischen Kinder eine Besprechung, bei welcher die reformerischen ebenso wie die orthodoxen Bestrebungen dargelegt und. angesichts der Schwierigkeit einer Vereinigung beider von einer staatsgesetzlichen Ordnung des jüdischen Religionsunterrichts nach dem Vorbilde des § 37 der Vorlage Abstand genommen und Aenderungen des § 40 unterlassen wurden." Angesichts dieser Erklärung und angesichts der Vorgänge während der dritten Lesung wagt es der „Israelit" in seiner Erwiderung auf den Bericht (Nr. 1 Seite 6) zu behaupten, daß die den Religionsunterricht betreffenden Anträge des Verbandes aussichtslos gewesen seien! Die Schlacht war endgültig verloren: Die „Freie Vereinigung" und ihr Anhang hatte mit der offenbaren Unwahrheit, daß der Verband, dem in Wirklichkeit mehrorthodoxe als liberale Gemeinden angehören, die Vertretung des „Reformjudentums" sei, unter Berufung aus ihre „Gewissensnot" die Majorität der Parlamente für sich gewonnen. Nie ist das Wort „Gewissensnot" mehr mißbraucht worden als in dem Kampfe um das Schulgesetz; denn niemals hat der Verband auch nur den leisesten Versuch gemacht, die Interessen der orthodoxen Sondergemeinden zu beeinträchtigen; es wird im Gegenteil vielleicht nicht an Stimmen fehlen, die dem Verbände den Vorwurf machen, den Gegnern mehr als nötig entgegengekommen zu sein. Die bedeutsamste Gelegenheit, der jüdischen Religion auf dem so wichtigen Gebiete des Unterrichts die gesetzliche staatliche Gleichberechtigung zu erringen, ist erfolglos vorübergegangen. Die Frage, ob wir im Staatsleben ein Amt mehr oder weniger erlangen, ist bedeutungslos gegenüber der Anerkennung unserer Religion als solcher. Die süddeutsche Orthodoxie hat den traurigen Ruhm, jahrzehntelange Bemühungen der deutschen Juden aus unabsehbare Zeit hinaus vereitelt zu haben — dieser Ruhm mag ihr bleiben. Die Darstellung der Vorgänge bei der Vorbereitung des Schulgesetzes hat den Rechtsanwalt Felix Makower zum Verfasser. Er hat mit seinem klar, ruhig und sachlich geschriebenen Bericht den Schlußstein auf ein Werk gesetzt, an dem er in vorderster Reihe gearbeitet hat. Wenn allen den zahlreichen Mitkämpfern um die Rechte der Juden Anerkennung gebührt, so gebührt Felix Makower, das werden alle Mitarbeiter freudig zugeben, besonderer Dank. Zwei Jahre hindurch hat er mit Hintansetzung seiner beruflichen Aufgaben als Vorsitzender der Politischen Kommission des Verbandes dem Werke seine ungewöhnlichen Fähigkeiten, seinen klarer: juristischen Verstand und seine Rührigkeit zugewendet; mit der von seinem Vater ererbten Vornehmheit leitete er die Sitzungen der Kommission; während der Beratungen im Abgeordnetenhause stand er, ein getreuer Wächter, unermüdlich auf der Warte; in jedem Augenblick fand er eine neue treffende Formulierung, die dem jeweiligen Stande der Dinge entsprach; ein großer Teil der sorgsam gearbeiteten Petitionen entstammt seiner Feder. Die deutschen Juden schulden diesem Manne dauernden Dank. T.